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schopy

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  1. Falsche Angaben: s.o.; Angaben weglassen: Weil es die Behörde einfach nichts angeht, was ich in der Vergangenheit an Erkrankungen (oder Verdacht auf irgendetwas) hatte, solange es objektiv nichts mit dem Waffenerwerb bzw. den draus resultierenden Gefahren und Sorgfaltspflichten zu tun hat. Genauso unzulässig halte ich eine generelle Befreiung der SchweigePFLICHT der Ärzte als Voraussetzung zur Erlangung einer WBK. Wenn man aktuelle Urteile zum Thema Datenschutz anschaut, sind Gerichte da derzeit wohl recht sensibel und PRO Bürger.
  2. Wenns im Antrag abgefragt wird, ehrlich angeben. Wenn dann abschlägig beschieden wird, kann man immer noch auf den Rechtsweg gehen. Wenn man bereits bei Antragstellung lügt, sieht das eher mau aus...Und wegen einer Angsstörung würde ich mir eher wenig Gedanken machen, da wird der Betroffene ja eher von (über-)vorsichtigem Verhalten geprägt sein. Bedenken hätte ich, wenn der Kumpel Aggressionen nicht in den Griff bekommt, oder Narkoleptiker ist o.ä. Wenn nicht gefragt wird, gehts niemanden etwas an. Die Ärzte der Umgebung werden bei Antragstellung nicht befragt, und dürften dann auch keine Auskunft geben.
  3. Ich glaube eher, dass es dran liegt, dass die Schweiz zwar zum Schengen-Raum gehört, aber nicht zur EU. Demzufolge würden die Schweizer die Verordnung wohl einfach ignorieren, und Brüssel könnte nix dagegen tun. Also lieber vorher ne Ausnahme absegnen unter irgendeinem fadenscheinigen Argument. Dass in der Alpenfestung so mancher heimliche Taler diverser EU-Politiker oder aus deren privaten Umfeld verwahrt wird, ist wohl auch nicht undenkbar. Aber bestimmt gehts da in punkto Ausnahmen für LWB nicht um ehemalige Zugehörigkeit zu einer regulären (Wehrpflicht-)Armee.
  4. "Wir haben Standards gesetzt, und es wird jetzt keine Waffen mehr geben, die unregistriert gehandelt werden können!" Emily Haber, Innenstaatssekretärin, Deutschlands Vertreterin Na dann ist jetzt ja alles gut und sicher vor den bösen Terroristen und illegalen Waffenhändlern...
  5. Könnte natürlich unsere Chance sein, wenn es um Abgabe unseres Eigentums ein, wenn die Abnicker in Berlin den ganzen Mist umsetzen wollen... Wegen neuer Handelsregulierungen kann wohl kaum bereits besessenes, privates Eigentum entgegen Art 14GG eingezogen werden...und selbst wenn die es erstmal "auf Doof" versuchen, soll man da mal die "sofortige Vollziehung" begründen...als Begründung kann dann ja keine "Gefahrenlage für die Allgemeinheit" o.Ä. herhalten. Sprich: Widerspruch hätte wohl aufschiebende Wirkung der Sicherstellung, bis hin zum Ausgang des einzelnen Verfahrens...
  6. Habe ich auch gesehen...erschreckend, wie politisch realistisch das Ganze wirkt, abgesehen vom Ölausstieg...ein echter TV-Tipp, auch wenns hier eigentlich nicht reingehört. Läuft als Zehnteiler auf Arte, "Occupied" der Name.
  7. Na, wenn das man nicht Wasser auf die Mühlen der Brüsseler Befürworter ist: http://www.faz.net/aktuell/politik/terrorangst-in-europa/festnahme-in-baden-wuerttemberg-bild-waffen-fuer-paris-anschlaege-kamen-aus-deutschland-13934952.html Ob das Ganze wiederum auf "illegalen" websites abgelaufen ist, wird die EU-Kommissare und deren Abnicker ebenso wenig interessieren, wie der Zusammenhang zwischen illegal beschafften Vollautomaten und legalen HA. Seltsam, dass seit Januar ermittelt wird, aber die Meldung jetzt erst herauskommt. Scheint ja vorher niemanden interessiert zu haben. Oder nicht gewollt gewesen zu sein.
  8. noch nix gefunden...aber die Möglichkeit, dort Denkanstöße zu geben, sollten wir nicht außer acht lassen. In der Antwortbox nach meiner Stellungnahme war zu lesen: Danke für Ihre Rückmeldung zu folgendem Vorschlag der Kommission: COM(2015)750/F1 Proposal for a DIRECTIVE OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL amending Council Directive 91/477/EEC on control of the acquisition and possession of weapons. Alle Rückmeldungen können gegebenenfalls auf der Website der Europäischen Kommission veröffentlicht werden. Sie werden zusammengefasst und dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt, sodass sie in die Rechtsetzungsdebatte einfließen können. Wenn da alles mit rechten Dingen zugeht, werden die Ergebnisse (zusammengefasst) Rat und Parlament vorgelegt. Es kommt also wieder mal drauf an, dass dort nicht nur einzelne Antworten ankommen, sondern eine Flut von Argumenten.
  9. Wenn ich das richtig sehe, ist der verlinkte Artikel von 2007...
  10. Ich hätte, aus dem Bauch heraus, auch so argumentiert und so an "meinen" EU-Abgeordneten gemailt. Verbot des Onlinehandels würde den freien Wettbewerb verzerren, da überörtliche Händler das Nachsehen hätten, und der Kunde stark eingeschränkte Möglichkeiten des Angebotsvergleichs hätte. Falls bereits besessene HA eingezogen würden, würde ich erstmal widersprechen mit dem Ziel der Wiederaushändigung, nicht Entschädigung. Denn es ist zum Zeitpunkt der Einziehung MEIN rechtmäßig erworbenes und besessenes Eigentum, und dieses ist lt. Art 14 GG besonders geschützt. M.W. dürfen EU-Verordnungen nicht Grundrechte aus nationalen Verfassungen einschränken. Dazu Zitat: Obwohl das europ. Recht prinzipiell Anwendungsvorrang gegenüber nationalem Recht genießt (auch gegenüber dem nationalen Verfassungsrecht), steht es nicht »über« dem Grundgesetz. Zwischen der Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland und der europ. Gemeinschaftsrechtsordnung besteht kein Über- oder Unterordnungsverhältnis. (Quelle: http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/177026/grundgesetz-und-eu-recht)Ob das so einklagbar wäre? k.A. Aber ich würde es für mich vmtl versuchen. Demnach wäre die einzige Enteignungsgrundlage in D "Zum Wohle des Volkes", was aber m.E. einer nachvollziehbaren und sachlich haltbaren Grundlage bedarf. Das Argument, dass Terroristen ja auch Selbstlader nutzen, würde wohl jeder halbwegs zurechnungsfähige Richter am BVerwG kassieren (das sind keine kleinen Amtsrichter oder Politiker, die dort urteilen). Zudem ist eine Entschädigung, deren Höhe auch auf dem Rechtsweg bestimmt werden kann, zwingend vorgeschrieben. Bei vorsichtig geschätzen 100.000 betroffenen Waffen und einem Durchschnittswert von 1000,- (alle zahlen mal aus dem Bauch heraus), kämen da zzgl. Verfahrenskosten mal eben 100.000.000 Euro allein an Entschädigungen raus. Es kämen also u.U. hunderttausende Klagen auf die Verwaltung und die Gerichte zu, und die (während des Widerspruchsverfahren bis hin zum BVerwG) vorläufig beschlagnahmten Gegenstände müssten über Jahre ordnungsgemäß aufbewahrt und gesichert werden und eine Zustandsverschlechterung wäre Grund für Entschädigungforderungen. Ausgehändigt werden muss dann am Ende möglicherweise trotzdem. Trotzdem wäre mir am liebsten, dass diese miese Kampagne in direkt Brüssel abgeschmettert wird.
  11. Ich denke gerade Frankonia wird sich drum sorgen...die verdienen ihr Geld damit. Oder meint Ihr, die steigen dann um auf Autoersatzteile? Aber bei dem Gesamtumsatz werden die nicht bei Facebook oder Onlinepetitionen aktiv werden...sondern der Vorstand lädt seinen Parlamentarier zum Essen ein und legt persönlich vor, welche Steuern und Arbeitsplätze plötzlich in Würzburg und anderen Standorten wegfallen...so oder so ähnlich... Das wird mehr wert sein, als 100 Protestbriefe Einzelner. Ein anderes Argument könnte für unsere "etablierten" Politiker sein, denen mal die Pro-Stellungnahme der AfD vorzuhalten. Die haben ja eh gerade Aufwind wegen der (lt. Regierung angeblich nicht vorhandenen) Flüchtlingsprobleme, hunderttausende jüngst enteigneter Besitzer von Halbautomaten zusätzlich könnten das Stimmverhältnis der nächsten Wahl arg verändern. Gerade, wo das Verlangen an Waffen zuhause scheinbar wieder steigt. Kommt mir jedenfalls auf der Arbeit und im Verein so vor. Also: Dran bleiben!!!
  12. Die Leyen steht als kompromisslose Reformerin da, und ne deutsche Firma (Ich glaube trotz europaweiter Ausschreibung irgendwie nicht daran, dass Steyr oder FN oder andere das Rennen machen...) freut sich über nen 3stelligen Millionenauftrag...der noch Jahrzehnte hätte warten müssen, wäre das G36 so lang im Dienst geblieben, wie das G3... Ich glaube nicht, dass es da um sich weitende Streukreise geht.
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