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omegal38

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  1. Die werden sicher in der Sitzung besprochen und mündlich durch Synchronübersetzer übersetzt.
  2. http://www.emeeting.europarl.europa.eu/committees/download.do?docUrl=http%3A%2F%2Fwww.europarl.europa.eu%2Fmeetdocs%2F2014_2019%2Fplmrep%2FCOMMITTEES%2FIMCO%2FDV%2F2016%2F07-13%2FVL_Firearms_EN.pdf
  3. Wie gesagt, genau deshalb ist davon auszugehen, dass die Waffen nur dann Kategorie A werden, wenn ein Magazin >10/20 Schuss eingelegt ist! Habt ihr eigentlich mal diese Voting-List gelesen. Die gibt es auf der Seite des IMCO. Das Teil ist extrem unübersichtlich! Bin mal gespannt, was dabei rauskommt. Allerdings ist explizit eine Abstimmung über die vollständige Zurückweisung des Vorschlages vorgesehen, genauso wie eine einzeln Abstimmung darüber, ob die Kategorien unverändert bleiben sollen.
  4. Tja diese Formulierung wird uns noch viel Freude bereiten. Aber: Es kann sich nur darauf beziehen, dass ein entsprechendes Magazin tatsächlich eingelegt ist. Der Rat hat ja die gleiche Position und ich bezweifle, dass Österreich und die skandinavischen und baltische. Staaten zugestimmt hätten, wenn man ein Verbot aller HA mit Wechselmagazin gewollt hätte. zumal ja Ausnahmen nur für Sportschützen vorgesehen sind und Jäger und der Selbstschutz hinten runterfallen würden. Wir Deutschen sind halt durch ein gewisses BVerwG-Urteil etwas (zurecht) vorbelastet und extrem skeptisch.
  5. Richtig. Wobei diese neue Kategorie A natürlich noch nicht beschlossen ist. Zudem bin ich mir sicher, dass Waffen nur in diese Kategorie fallen, wenn tatsächlich ein solches Magazin mit mehr als 20 Schuss eingelegt ist. Ausnahmen sind nämlich nur für Sportschützen und Sammler vorgesehen, nicht jedoch für Jäger oder Selbstschutz. Diese Personen dürften dann nicht mal mehr Pistolen kaufen, da die ja auch ein größeres Magazin aufnehmen könnten. Aber von einer Aufnahmemöglichkeit steht ja weder was in dem IMCO-Entwurf noch im Ratsvorschlag.
  6. Geht man nach dem Dokument, das FU veröffentlicht hat, gilt nach den Vorstellungen dem IMCO dafür deutsches Waffenrecht: a) the target shooter participates in shooting competitions organised by an official shooting sport organisation recognised by a Member State or by an internationally established and officially recognised shooting sport federation; and b) the target shooter is a member of a recognised shooting club, regularly practises target shooting and has been doing so for at least twelve months. Target shooters authorised to acquire and possess firearms in categories A.6 or A.7 shall be entitled to have such firearms listed in a European firearms pass pursuant to Article 12
  7. Ich denke wir haben das maximal Mögliche getan. Es wird über alle entscheidenden Punkte einzeln abgestimmt werden. Das wichtigste ist wohl die Ergänzung der Kategorie A sowie deren Formulierung. Ich hoffe, dass die Ergänzugnen abgelehnt werden. Heute Abend wissen wir mehr...
  8. Mein Post war nicht auf dich bezogen. Du hast schon recht, dass man weitere Strategien ausarbeiten muss. Was mir aber gegen den Strich geht, sind diejenigen, die immer nur schwarz sehen, aber keinerlei Strategien anbieten.
  9. Ich kann das Geschreibsel von einigen hier wirklich nicht mehr lesen. Wenn ihr doch so überzeugt seid, dass eh bald alles weg ist, verkauft euren Kram doch einfach und lasst die, die sich hier aktiv gegen die aktuellen EU-Pläne einsetzen, mit eurer Schwarzmalerei in Frieden. Ich habe echt keine Lust mehr auf diese ganzen Posts wie "bald haben wir eh alle keine Halbautomaten und dürfen nur noch mit Laser schießen". Bei diesen ganzen Miesepetern haben die Gungrabber schon erreicht was sie wollten. Lasst die anderen, die positive denken können, doch einfach in Ruhe!!
  10. Hier ein Link des DSB zu den Positionen der CDU/CSU: http://www.dsb.de/aktuelles/meldung/6368-Klare-Position-der-CDU-CSU-Gruppe-im-Europa-Parlament/
  11. Mir hat heute das BMI auf meine Bitte zwecks Klarstellung zu dem Vorschlag der Innenminister. Sinngemäß hieß es in der Antwort, dass es sich nur um einen Vorschlag handele, der durch das Parlament sicher noch geändert wird. Man könne daher noch keine Auskunft geben, bis ein endgültiger Beschluss vorliege. Ich halte dies ehrlich gesagt für eine Frechheit. Das sollten wir in den Vriefen an die MEPs erwähnen! Hr. Grafe hat sich auch wieder zu Wort gemeldet... Steht bei Spiegel-online. Leider kann ich gerade den Link nicht posten
  12. Habe das ganze vor einem Jahr gemacht. Hat mich rund 180 Euro gekostet und 45 min gedauert. Zuerst gibt es einen standardisierten Test am PC, wodurch die eigene Risikobereitschaft, das Selbstbewusstsein usw. getestet wurde. Im Anschluss gab es ein Gespräch mit dem Psychologen, in dessen Verlauf zunächst die Testergebnisse besprochen wurden. danach allgemeine Fragen wie: "Warum keine freien Waffen/ kein KK?", allgemeine persönliche Haltung zu privatem Waffenbesitz etc. Insgesamt konnte ich keine waffenfeindliche Stimmung des Psychologen feststellen. Das Ergebnis erhält man sofort, das Gutachten per Post einige Tage drauf.
  13. Zu dem Thema, mit den Magazinkapazitäten und den verschiedenen hier vorgetragenen Ansichten: Wir sollten einfach alle das BMI anschreiben und um Klarstellung bitten. Das Ministerium hat diesem Vorschlag zugestimmt also müssen, naja sollten sie zumindest, wissen, was der Inhalt des Beschlusses ist. poststelle(ät)bmi.bund.de
  14. Die Diskussion verlief erstaunlich sachlich. Sehr gut fand ich erneut Fr. Corazza Bildt, die Schattenberichterstatterin der EVP, die den entscheidenden Punkten deutlich widersprach. Auch die Berichterstatterin der Liberalen hat deutliche Kritik an dem Entwurf des Rate geübt. Ganz so schwarz sehe ich somit nicht mehr
  15. Ich sehe das wie gesagt anders, kann deine Argumentation allerdings nachvollziehen. Zumindest laut der Website des ZDF passt allerdings meine Auffassung, aber ob das zutrifft.... "Denn halbautomatische Waffen werden gemäß dem Kompromiss für Privatleute nur verboten, wenn ihre Magazine eine bestimmte Schusszahl übersteigen. Dieselbe Waffe kann damit legal oder illegal sein, abhängig von der Größe des verwendeten Magazins." Ich habe gestern bereits ans BMI geschrieben und um Klarstellung gebeten.
  16. Die Einleitung der Richtlinie ist sehr wohl rechtlich bindend! Deine Argumentation überzeugt m.E. nicht. Auch in der bisherigen Richtlinie gibt es nur eine generelle Kategorie für Kurzwaffen B1. Halbautomatische Kurz-Schusswaffen Würde man diese so belassen, wären Kurzwaffen mit Magazin über 20 Patronen sowohl Kategorie A als auch Kategorie. Daher ist die Änderung in halbautomatische Kurz-Feuerwaffen, die nicht unter Kategorie A Nummer 7 Buchstabe a aufgeführt sind; systematisch folgerichtig. Wie ich schon schrieb, wäre die neue Kategorie B4 obsolet, würde man deiner Ansicht folgen. Meine AR kann ich Kammer und Ladevorrichtung mehr als drei aber nicht mehr als 11 Zentralfeuern-Patronen aufnehmen und wäre damit Kategorie B4. Damit kein falscher Eindruck entsteht: Ich halte den Entwurf ebenfalls für Schwachsinn und er muss abgelehnt werden.
  17. 1. Das gilt NICHT für Repetieren. Es steht eindeutig dabei: 7. Any of the following centre fire semi-automatic firearms:
  18. Genau das ist mir auch unklar. Meiner Auffassung nach, fallen Halbautomaten nur dann in diese Kategorie, wenn sie tatsächlich mit einem solchen Magazin verendet werden. Hierfür spricht auch folgende Formulierung in der Einleitung des Entwurfs: Therefore, semi-automatic firearms with a fixed loading device allowing to fire a high number of rounds, as well as semi-automatic firearm in combination with a removable loading device with a high number of rounds should be prohibited for civilian use. Zudem wären die Kategorien B4 und B4a. ja überflüssig. 4. Semi-automatic long firearms whose loading device and chamber can together hold more than three rounds in the case of rimfire firearms and more than three but fewer than [twelve] rounds in the case of centrefire firearms. 4a. Semi-automatic short firearms other than those listed under point 7 a) of category A. Auch ergebe es keinen Sinn, dass die großen Kapazitäten verboten werden, wenn bereits die Waffen, die diese aufnehmen könnten verboten wären. Das Problem ist aber einfach, dass das ein absoluter Gummi-§ ist. Zudem enthält der Vorschlag noch soviel anderen Mist, wie die Registrierung der SRS-Waffen oder der Vorderlader, sodass das Parlament hier noch einigen Änderungen vornehmen muss und wohl auch wird!!
  19. Als kleine Info, da ja hier auch schon über Auswirkungen auf Sportschützen diskutiert wird: Ich habe als Sportschütze diese Woche problemlos einen Halbautomaten in .223, nach Voreintrag, der vor zwei Wochen erteilt wurde, eingetragen bekommen. Mein Bruder bekam zeitgleich einen Voreintrag für einen Halbautomaten. In 10 min war alles erledigt.
  20. Nein. Die EVP ist weitestgehend auf der Linie von Ford. Als Stellvertreter für die EVP sprach Schwab, der sich unter anderem zu den Medizin-Checks äußerte. Diese seien nur bei Erteilung nötig und auch nur dann, wenn es keine anderes System geben, wie etwa in Deutschland. HA-Verbot wird abgelehnt. Die Liberalen sind auf der Linie des LIBE-Auschusses. Konservative und Rechtskonservative lehnen den Vorschlag weiter teilweise gänzlich ab, unterstützen zum anderen Ford´s Vorschlag. Sehr negativ fiel, neben der Kommission, wieder Durand auf. Er sprach auch die Versicherung an, zu der sich Ford weiteres Feedback wünschte. Wie Kappa schon sagten, müssen wir hier deutlich machen, dass eine generelle Versicherung unnötig ist.
  21. Interessant ist die mehrläufige Repetierbüchse. Laut Tabelle fällt eine handbetriebene Gatling in diese Kategorie und ist eigentlich auf neue gelbe WBK erwerbar, es fehlt aber die passende Disziplin. Also liebe Verbände, legt los! Wie wär es mit 25m Fallscheibe?
  22. Wir sollten allerdings auch nicht vergessen, dass der Entwurf von Valero (grün) im LIBE deutlich schlimmer war, als der von Ford. Dieser wurde von den Ausschuss Mitgliedern so zerlegt, dass sowohl von Valeros Vorschlägen als auch den Kommissionvorschlägen nicht mehr viel übrig blieb. Im IMCO sind die Mehrheitsverhältnisse ja genau wie im LIBE, weshalb ich hier ähnliches erwarte. Interessant finde ich vor allem den Vorschlag verdächtige Transaktionen, etwa beim Munitionskauf, zu melden. Eine solche Meldung kann ja schon dann erfolgen, wenn große Mengen an Munition gekauft werden. Sportschützen kaufen ja in der Regel große Mengen aufgrund der Mengenrabatte. Selbst die SpoPi-Schützen bei mir im Verein kaufen selten unter 5000 Schuss.
  23. Ich habe mal die beiden Dokumente analysiert. Vergleicht man den Entwurf zur Kategorisierung vom 03. Mai mit dem ursprünglichen Entwurf erkennt man einige Verbesserungen. So wurde Punkt 7.b) für Kategorie A7 gestrichen ( Pistolgrip), außerdem sollen nur noch halbautomatische Langwaffen verboten werden, die kürzer als 60cm sind, nicht wie zuvor 85cm. Zu den Magazinkapazitäten|: Für mich ließt sich das, als sollen Waffen mit einem wechselbarem Magazin nicht verboten werden. Aus dem geleakten Protokoll geht ja hervor, dass die Mitgliedsstaaten hier kritisiert haben, dass bei einem Verbot von Waffen, die größere Magazine aufnehmen können, nahezu alle Halbautomaten betroffen seien. Daher wurde jetzt die Formulierung configuration ergänzt. Somit sind die Waffen nur dann verboten, wenn eine Magazin mit einer Kapazität >10 eingelegt ist. Wie Empty8sh schon richtig feststellte, entspricht dies einem Verwendungsverbot dieser Magazine, da die Waffen bei Verwendung zu einer verbotenen Waffe würde. Weiter geht aus dem Protokoll hervor, das die anlasslosen Medizintests wohl erledigt sind und es diese nur noch bei Zweifeln an der Eignung geben soll. Gesendet von meinem iPad mit Tapatalk
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