Die Europäische Kommission schlägt vor, dass nur die gefährlichsten halbautomatischen Feuerwaffen (halbautomatische Feuerwaffen mit automatischen Mechanismen) aus der bestehenden Kategorie B7 in Zukunft in die Kategorie A eingeordnet werden.
So habe ich das während der jüngsten Korrespondenz mit Abgeordneten auch häufig mitgeteilt bekommen: In die hier in Rede stehende Kategorie B7 gemäß der Feuerwaffenrichtlinie sollen wohl nur solche Waffen eingeordnet werden, die tatsächlich automatische Mechanismen besitzen. Dies sei wohl die passendere Definition für diese Kategorie. Praktisch gesehen würden demnach nur Waffen in diese Kategorie fallen, die zwar für zivile Zwecke als Halbautomat gebaut wurden, also keine umgebauten Vollautomaten, jedoch Teile die für eine vollautomatische Funktion benötigt werden aufnehmen können. Ein Bespiel wäre hier der Sear-Cut bei den AR-15. Ob diese Interpretation tatsächlich zutrifft, oder nur ein Ablenkungsmanöver darstellt, kann ich nicht beurteilen. Zumindest gibt es so Sinn, dass in Deutschland nahezu keine Waffe in die Kategorie B7 eingestuft wurde, da unsere AR-15 ja bereits jetzt so beschaffen sein müssen, dass keine Abzugseinheit für automatische Funktion installiert werden kann. Ach ja: Selbst wenn es tatsächlich so sein sollte wie oben beschrieben, hält der Vorschlag noch genug anderes Sinnbefreites parat, sodass er weiterhin verhindert werden muss.