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omegal38

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  1. Nach dem das BMI ja gestern einen Maßnahmenkatalog präsentiert hat, dürfte jetzt feststehen, dass auf uns einiges Unangenehmes zukommen wird. Zum einen ist de facto der Ratsbeschluss vom 8. Juni enthalten, was bedeutet: a) Verbot der High-Capacity-Magazine (also alle mit mehr als 10/20 Schuss). Scharfe Sanktionen, wenn man ein entsprechendes Magazin besitzt b) HA werden zu Kat. A (verboten), sofern ein entsprechendes Magazin eigelegt wird , ansonsten weiter Kategorie B. c) deutliche Einschränkung des privaten Online-Handels, Abwicklung nur noch über Händler / Behörde d) Schreckschusswaffe werden meldepflichtig e) Salatwaffen sind nich mehr frei erwerbsbar und bleiben in der ursprünglichen Kategorie Im Wesentlichen bekannte Dinge. Problematisch ist allerdings, dass auf nationaler Ebene eine Verschärfung der Aufbewahrungsvorschriften kommen soll. Da bin ich mal gespannt, was geplant ist. Elektronisches/ biometrisches Schloss? Zwingende Wandverankerung? We will see... Schön den Start ins WE versaut..
  2. Leute, es ist einfach Sommerpause! Das Dokument muss erst in alle EU-Sprachen übersetzt werden, bevor es veröffentlicht wird. Einfach die Kompromisse Amendements lesen. Dieses wurden angenommen und haben alle entscheidenen Anträge verdrängt
  3. Der Report des IMCO ist anscheinend fertig und wird im Kürze veröffentlicht. Neues gibt es wohl kaum, da man sich auf die compromise amendments geeinigt hat.
  4. Wenn die OA-Magazine auf 10 Schuss begrenz sind, ist dazu ein Begrenzer eingebaut. Ist ein rotes Plastikteil. Wenn man diesen nun ausbaut, lässt sich das Magazin nicht mehr zusammensetzen. Dazu benötigt man einen anderen Einsatz. Der liegt den Mgazinen allerdings bei.
  5. Die 20er OA-Mags sind doch auch so konstruiert, dass sie, wenn auf 10 Schuss begrenzt, nur mit einer anderen Grundplstte wieder auf 20 Schuss erweitert werden können. Das sollte ausreichen. Die Frage ist nur, ob diese dann ein verbotenes Teil ist
  6. Merkel hat doch lediglich gesagt, dass die Verabscheidung der Richtlinie nun weiter vorangebracht werden soll. Was daran neu sein soll, erschließt sich mir nicht. Rat und Parlament haben ja ihre Positionen schon festgelegt.
  7. Man sollte das differenziert sehen: Seehofer hat vor Beginn der Tagung gemeint, man werde sorgfältig prüfen. Bei der abschließenden Pressekonferenz war vom Thema WaffenR keine Rede mehr. Schon mal dran gedacht, dass man zu dem Schluss kam, dass eine Verschärfung sinnlos ist? Langsam kann ichdie Panik echt nicht mehr verstehen. Keiner hat irgendwo tatsächlich Verschärfungen gefordert. Es ging immer und sorgfältige Bewertung der Lage und Besonnenheit. Das ist schonmal ein deutlicher Fortschritt. Man sollte sich eins vor Augen führen: Waffenbesitz ist in Deutschland nun mal ein schwieriges Thema. Würde man eine Umfrage durchführen, werden sich sicher zwischen 70-80 Prozent gegen privaten Waffenbesitz aussprechen. Es ist daher nur logisch, dass das Waffenrecht nach solchen Taten angesprochen wird Änderungen werden sich allerdings nicht ergeben. Sobald sich die Lage abgekühlt hat, wird davon nicht mehr zu hören sein.
  8. Ja mein SB meinte die illegalen seien auch immer so unhöflich und würden behaupten sie hätten gar keine Waffe....
  9. "Den illegalen Waffenhandel weiter zu reglementieren"... Mhm das ist natürlich super umsetzbar Immerhin eine realistische Einschätzung im Handelsblatt: Was kann man gegen illegalen Waffenhandel tun?Der Amokläufer von München besorgte sich seine Pistole vom Typ Glock 17 im Darknet, einem abgeschotteten Bereich des Internets. Es gibt Forderungen nach zusätzlichen Fahndungsmöglichkeiten der Behörden, um den Waffenhandel dort zu verhindern. Eine Änderung des ohnehin schon sehr strengen deutschen Waffenrechts ist dagegen kaum zu erwarten. Die Gesetze sind nach den Amokläufen von Erfurt 2002 und Winnenden 2009 bereits deutlich verschärft worden. Außerdem ist gerade eine neue EU-Richtlinie in Arbeit. Prognose: Die Fahndung im Internet nach Waffenhändlern wird ausgeweitet, aber kein Gesetz geändert. Ist auch das einzig Sinnvolle.
  10. Ich kann die Eltern durchaus verstehen. Ich denke, keiner ist nach einem Verlust eines Kindes anderen Argumenten zugänglich. Man ist dannnatürlich erstmal gegen alles. Aber: Gerade München sollte doch endlich klar machen, dass schärfere Waffengesetze keinerlei Wirkung haben.
  11. Kaum nimmt einer das Wort Waffengesetz in den Mund bricht hier die Panikwelle aus. Der Minister will das Volk beruhigen. Da es eine illegale war, wird sich in einer Woche keiner mehr dafür interessieren. Wohl gemerkt hat der IM lediglich angekündigt zu prüfen, ob es Lücken gibt, mehr nicht. Ich habe bislang keine Verbotsforderung von irgendetwas in diesem Bezug gehört.
  12. Das stimmt nicht. Genau wie Waffen darf auch Muntion von einem Berechtigten an einen WBK-Inhaber vorübergehend überlassen werden. Nicht nur auf dem Schießstand. Es gelten die gleichen Voraussetzungen für die Überlassung von Munition wie bei Waffen. Nachzulesen unter § 12 Abs. 2 Nr. 1 WaffG
  13. Rot-Rot-Grün wird sich für die Richtlinie allerdings wohl eh nur sekundär interessieren. Gibt sie doch nur Mindeststandards vor. Bereits jetzt ist die Kategorie C in Deutschland nicht bloß registrierungspflichtig sondern auch erlaubnispflichtig. Auch Schrotflinten (Einzellader) sind bei uns ja nicht frei ab 18 erwerbbar. Die Mitgliedsstaaten können also deutlich über die Regelungen der EU-Richtlinie hinausgehen.
  14. Im Entwurf steht hinsichtlich des Altbestandes nichts, dass auf eine Beschränkung auf einzelne Gruppen schließen lässt. Wie gesagt bleiben HA mE aber auch unter der neuen Richtlinie in Kategorie B, sofern ein Magazin kleiner gleich 20 Teil der Waffe ist oder ein wechselbares Magazin kleiner gleich 20 eingesetzt wird.
  15. Die Mitgliedsstaaten sollen die Erlaubnisse für Waffen die zuvor Kategorie B waren verlängern können auch wenn diese nun unter A fallen. Das ist aber gar nicht nötig. Im NWR steht ja keine Magazinkapazitäten. Mit einem Magazin mit einer Kapazität kleiner gleich 20 bleibt die Waffe Kategorie B. So steht es sinngemäß auch im heutigen Info-Brief des BDS.
  16. Das stimmt leider. Der Gedanke war wohl, dass Jäger keine HA mit mehr als 21 Schuss "brauchen". Das ist durchaus ein Schwachpunkt
  17. Können wir vielleicht wieder zum Thema zurückkehren? Die Diskussionen über mögliche Koalitioen sind ja sicher nicht unbedeutend, hier jedoch fehl am Platz. Daher back to topic: Ich habe mir gerade das Interview mit Vicky bei EurparlTV gesehen. Dort sagt sie: On the semi-automatic firearms, again the Commission's text was terribly worded: it said 'anything that resembles or looks like', so it could have even caught replicas or toy guns, it was very, very poorly drafted legal language. We have tightened that up so that there will be specific controls on a semi-automatic that can fire over a certain number of rounds, and you will only be able to use those if you are a registered target shooter who has taken part in competitions in a club or contest. Es wird einmal mehr deutlich, dass es rein um Schusszahlen geht und nicht um Wechselmagazine und deren Verwendbarkeit. Und eine Waffe mit 20 Schuss-Magazin kann nunmal nur 21 Schuss abgegeben ( vorausgesetzt eine Patrone ist in der Kammer). Da Magazine nicht mehr frei Erwerber sein sollen, ist die Formulierung teleologisch und systematisch völlig nachvollziebar, wenn auch der Wortlaut misslungen ist. Ich habe den Entwurf übrigens mal mit Kommilitonen (Jura) erörtert, die keinerlei Bezug zum Thema haben. Alle kamen zum Ergebnis: Kapazität ist entscheidend.
  18. Das ist genau der Grund warum die Interpretation, dass alle HA mit Wechselmagazin in Kategorie A wandern, einfach jeder Substanz entbehrt. Kein Jäger dürfte dann noch eine halbautomatische Waffe mit Wechselmagazin besitzen oder bei der Jagd führen, da bei den Ausnhamen nur Sportschützen erwähnt werden. Zumal das Verbot dann auch halbautomatische Kurzwaffen für Jäger umfasst. Es ist doch widersinnig, B7 beizubehalten, dann aber alle HA mit Wechselmagazin in Kategorie A zu verschieben, für diese aber gleichzeitig wie Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Gruppen zu schaffen. Die Intention dahinter ist doch, dass man die Kapazität der Waffen reduzieren will. Daher die Formulierung mit den mehr als 20 Schuss. Hinsichtlich der Waffen mit Wechselmagazin wurde dies dann insoweit ergänzt, dass auch ein einsprechendes Magazin einegelegt sein muss, weil man eben nicht alle dieser Waffen in Kategorie A aufnehmen will. Der Abgeordnete Ferber und noch ein weiterer schrieben hierzu: " 3. Halbautomatische Waffen und Magazine, die bisher in Deutschland von Jägern und Sportschützen genutzt werden, sind weiterhin erlaubt Die halbautomatischen Waffen oder Magazine, die in Deutschland bei der Jagd oder für den Schießsport eingesetzt werden, können auch weiterhin verwendet werden. Der Ausschuss hat sich gegen eine Einschränkung für die Jagd oder den Schießsport ausgesprochen. Jedoch sollen der Erwerb und der Besitz von großen Magazinen in Zukunft nicht mehr erlaubt sein. In Deutschland ist der Einsatz, nicht aber der Erwerb oder Besitz von großen Magazinen, bereits verboten" Der Abgeordnete Gahler führt wie folgt aus: "Auch das unverhältnismäßige Verbot halbautomatischer Waffen wurde – bei gleichzeitige Reduzierung der Magazinkapazität – abgewendet." Nun zum Thema des BVerwG-Urteils: Dieses ist auf den Sachverhalt überhaupt nicht anwendbar. Magazin sollen nur noch mit Berechtigung für den Besitz der entsprechenden Waffen gekauft und besessen werden dürfen. Habe ich keinen Eintrag in meiner WBK für die Waffe in Kategorie A, darf ich kein Magazin >20 erwerben. Somit habe ich gar keins, dass ich einlegen könnte. Foglich ist die die Aufnahmemöglichkeit völlig irrelevant, da ich ein entsprechendes Magazin gar nicht besitzen darf und auch nicht einlegen kann.
  19. Selbst die IPSC ist mit der IMCO-Entscheidung zufrieden. Von daher kann von einem Totalverbot sicher keine Rede sein
  20. Diese BVerwG-Entscheidung lässt einen tatsächlich immer das Schlimmste befürchten. Aber der Gesetzgeber hat, für seine Verhältnisse, schnell reagiert und das ganze klargestellt. Von daher gehe ich nicht davon aus, dass es hier aufeinmal die 180°-Wende und ein Verbot kommen wird. Die Argumentation, dass man die Änderung des BJagdG nur so schnell durchgebracht habe, weil ja eh bald das EU-Verbot kommt, lässt mich doch sehr an die Aluhut-Fraktion denken.
  21. Kappa bringt es hier auf den Punkt: Nach der nicht nachvollziehbaren schlechtesten Auslegung würde ein Kompletverbot von HA für Jäger bestehen während es für Sportschützen besagte Ausnahmen gibt. Für Jäger wären alle HA, nicht nur die bösen AR und AK, einschließlich aller Pistolen. Das würde zu massivem Protest der Jäger und deren Verbänden führen.
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