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callahan44er

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  1. Rischtisch! Plane mal bei allem was Fyodor sagte mind. 4 Monate noch drauf. Dann bist du weniger enttäuscht. Je nach dem was du machen willst, beantrage direkt grüne und gelbe WBK. Bei der gelben brauchst du nur einmalig einen Antrag für irgendwas, kaufen musst du erstmal nix. Waffensachkunde hast du schon? Wenn deine Behörde lange braucht um alle nötigen Prüfungen durchzuführen, also 2 Monate und länger, das kannst du ja erfragen, die meisten beißen nicht, kannst du folgenden Trick versuchen. Du beantragst 3 Monate vor Ablauf der 12 Monate einen kleinen Waffenschein für Gas bzw Signalwaffen. Da du den nicht brauchst, fällt das warten nicht schwer. Dort werden die selben Prüfungen gemacht wie bei der WBK. Innerhalb eines halben Jahres wird KEINE erneute Zuverlässigkeit geprüft. Kostet wohl 20.-
  2. Einen Leopard 2 A7 inkl. Tankgutschein. Endlich keine Parkplatzprobleme mehr :-) Mal im Ernst. Doc Holydays, Jonny Ringos Revolver, oder einer anderen berühmten Person. Eine Winchester die so richtig dabei war.......
  3. Na ja, nicht wirklich interessant. Möchte mal wissen wie viele WK2 Waffen noch irgendwo teils bewusst oder unbewusst mittlerweile weil der "Verstecker" mittlerweile verstorben ist, funktionsfähig irgendwo versteckt sind.
  4. Gegenfrage. Darf deine von mir aus langjährige Freundin alleine in deiner Wohnung sein. Darf deine Frau in eurer Wohnung alleine sein? Darf dein minderjähriges Kind alleine in der Wohnung sein?
  5. Von meiner Waffensachkunde. Wenn du nichts falsch machen willst, ruf die deutsche Behörde an bzw schreib die an. Ja es ist ja auch nur ein Beispiel. Im deutschen Waffg. ist auch beschr. was man machen muss wenn man auf einer Reise ist mit seinen Waffen. Da steht aber nicht wie lang die Reise dauern darf. Wie gesagt bei deutscher Behörde nachfragen. Z.b. darf man durch Spanien ohne Erlaubnis keinen Bogen transportieren. Das gibt richtig mecker!!!
  6. P.S. Von Grenznähe also in deinem Fall steht in dem 2. Beispiel auch nichts.
  7. Kenn mich mit Örecht nicht aus. Wenn du das schriftlich machst auch? Dann ruf die deutsche Behörde an oder Mail denen. Meine Behörde gibt da Auskunft ohne Probleme. Ich weiss nicht wie das bei anderen ist. Ich glaube nicht das hier jemand ist der das auch schonmal gemacht hat und daher den genauen Ablauf weiss. Fakt ist das es ja Möglichkeiten gibt. Warum also nicht auch bei Zweitwohnsitzen?
  8. Also wenn ich es richtig lese willst du von Ö nach D? Ich würde deine Behörde in Ö fragen und zus die an deinem neuen Wohnort aus D. Alles andere ist nur halbwissen. Was du brauchst ist den Europ Feuerwaffenpass bei z.b. Der Nummer das du regelmässig von Ö über die Grenze fährst um in D in einem Verein zu trainieren dessen Mitglied du auch bist. Da du ja einen Wohnsitz in Ö behälst könnte es daher schon so funktionieren. In D gibt es soviel ich weiß kein Gesetz das vorschreibt seine Waffen bei sich zu lagern. Kann ich z.b. Beim Nachbarn machen, solange dieser keinen Zugriff darauf hat. Also warum auch nicht in deiner Zweitwohnung in entsprechendem nach deutschem Recht Behältnis z.b. B Schrank. Schau mal in den Anhang.
  9. Das mit dem Richter war nicht auf den Fall deiner Bedrohung gemeint.
  10. Es ist eine gute Frage wie so etwas rechtlich betrachtet wird. Da es ziemlich schwierig ist IMMER auf den Schlüssel aufzupassen, ist es sicher immer noch besser diesen in einem kleinen B oder 0 Schrank aufzubewahren, als in einer Geldkasette, oder einem Versteck. Hat man allerdings mehrere Schränke, sagen wir mal fünf Stück, muss man sich sicherlich die Frage gefallen lassen warum man die Schlüssel alle in einen Tresor mit Zahlenschloss packt. Anderseits kann man noch so vorsichtig sein, was machst du wenn man dir oder einem Familienmitglied eine Waffe vorhält? Dann sind die Schränke auch auf. Fakt ist, es kommt im Fall der Fälle immer auf den Richter an.
  11. Wenn der da nur als Vertreter sitzt, was macht der sonst? Kochrezepte prüfen für die Betriebskantine? Mal ehrlich, was sich manche rausnehmen ist schon der Kracher. Wenn man dann selbst nicht so Sattelfest ist, woher auch, haste nur Wege und Ärger!
  12. Können wir uns ja an dich wenden :-) Mal im Ernst. Der B hat mich 180.- gekostet. Da isset billiger den Schrank mit einem Schlüssel bei egay zu verticken und sich den selben in neu zu holen. Da macht man sogar noch Gewinn!
  13. Hab zwei Stabilit vom Bauhaus einen A und einen B. Erfüllen ihren Zweck und sind günstig. Allerdings Ersatzschlüssel angeblich 80.- Aber das ist zweitrangig.
  14. Gerade bei Zubehör im Bereich bis 100.- Euro hab ich festgestellt das es bei egun gebrauchte Sachen sehr oft teurer gibt als bei vielen Händlern neu! Die bieten da wie die irren als wenns kein morgen gibt. Bei meinem UHR genau das selbe. Anfangs wollte ich ne 1894 Marlin, die teile gingen für bis über den NP weg oder knapp davor. Die 1873er die ich beobachtet habe gingen alle um die 700- 750.- weg. Meine neue hat letztendlich genau 999.- gekostet. Von daher, vorsicht bei egun, man sollte die Neupreise kennen!
  15. Dito Waffen Braun in Niederzier. Fahr mal hin der Weg lohnt sich auch nur mal zum gucken. Gute Preise obendrein. Hat auch nen Internetauftritt, ist aber nix zum Laden und seinem Inhalt :-) Hat auch ne 25m Bahn die du mieten kannst.
  16. Habs gelesen. Wenns denn so ist um so besser :-)
  17. Das hätte ich gerne mal irgendwo Rechtsverbindlich gesehen. Ich sags nochmal ich behaupte nicht das du unrecht hast, würds halt gerne......siehe oben.
  18. Also darf ich ihn auch ne Stunde später erschließen? Wenn er flüchtet muss man nicht die verhältnissmässigkeit beachten und kann ihn erschießen?P.S. Gibst du mir das schriftlich :-)
  19. Ich schrieb ja, es muss nicht richtig sein. Wobei meine eigene Meinung auch eher die ist, haut der Einbrecher mit Beute erheblicher Natur ab und ich schließ den Safe auf lade die Waffe, renn raus und baller ihn dann ab, muss ich mich nicht wundern wenn ich verknackt werde. Wie gesagt das ist meine Meinung wie es wohl ausgehen wird. Persönlich sehe ich es auch so warum soll ich den Arsch mit nem 10000.- Euro Teil abhauen lassen. Von daher wäre es ja gut wenn es noch als Notwehr zählen würde. Man sieht ja das die Meinungen oder inteprepationen darüber was ein ANDAUERNDER Angriff ist, schon auseinander gehen. Der Herr dern ich erwähnte ist wirklich sehr sehr Sachkundig glaub mal.
  20. Es ist ja auch nun ein Unterschied ob ich jemand hinterherschieße der schon 20- 30m weit weg ist, also definitiv flüchtet, oder ob der jenige sich gerade umdreht weil er die Waffe sieht und in diesem Moment der Schuß bricht. In diesem Moment kann ich ja auch nicht wissen, ob der Angreifer nur Deckung sucht um seine eigene Waffe zu ziehen oder wirklich die Flucht ergreift.
  21. Naja, ich bin kein Jurist, deshalb frage ich ja. Der Diebstahl ist vllt. nicht vorbei, aber doch der Rechtswidrige Angriff. Ansonsten könnte ich den Täter doch eine Woche später erschießen wenn er das Zeug am Bahnhof verkaufen will.Ich häng mal was an aus meinem Buch der Waffensachkunde. Der bzw. die Unterrichter gelten wirklich als Instanz. Er ist mittlerweile Pensionär, war Polizist und wird heute noch als Sachverständiger gesehen. Trotzdem behaupte ich nicht das es zwingend richtig ist. Aber halt das was ich gelernt habe. Steht unter Beispiele.
  22. Sicher? Hab ich anders gelernt und zwar das du dem flüchtenden Täter der deine teure Briefmarkensammlung unterm Arm hat NICHT hinterher schießen darfst, da das Leben (auch von Dreckssäcken) immer höher zu bewerten ist als der Sachwert. Flüchtet der Täter also, Rechtswidriger Angriff vorbei. Nicht richtig?
  23. Mal was anderes. Ist darüber in den deutschen Nachrichten berichtet worden?
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