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Stefan Klein

WO Silber
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  1. Die Anzahl ergibt sich aus der Ziffer 10 der Handlungsanweisung zum Waffengesetz. ??? Hat der eine VO, die sonst keiner kennt? Er bezieht sich vielleicht auf die vorläufigen Handlungsanweisungen, die aber keinerlei Rechtsgültigkeit haben. Lass dir einen rechtsverbindlichen Bescheid geben. Weise den Sachbearbeiter aber nochmal dezent auf den Gesetztestext hin und mache klar, dass du mit dieser Meldung nicht einverstanden bist und notfalls rechtlich dagegen vorgehen wirst. Gruß Stefan
  2. Hallo CB, na dann leg ich mal los, aber ohne Namen zu nennen. Es gab mal eine Zeit, da wollten einige Leute bei uns im Verein Mitglied werden, denen es offensichtlich nur darum ging, möglichst schnell an Waffen zu kommen. Das haben die einem auch hübsch ins Gesicht gesagt. Kommentare wie: "6 Monate? Das ist mir zu lange.." habe ich in der Zeit öfter gehört. Doch dabei blieb es, bis durch Zufall mal unser 1V auf der Kreisverwaltung gefragt wurde, ob er eigentlich den Verein XY kenne, der doch auch im selben Ort sei. Das erstaunen war entsprechend groß. Da hatten sich einfach findige Leute, darunter auch diejenigen, die wir schon mal abgelehnt hatten und denen es zu langsam mit dem Waffenerwerb ging, einfach einen Verein gegründet, ganz offiziell. Scheinbar hielt man es da mit den 6 Monaten nicht so ganz ernst und war sehr großzügig bezüglich Bedürfnisse. Im Nachhinein hat sich dann rausgestellt, dass die auf keinem Schießstand bei uns in der Gegend überhaupt mal geschossen hatten, oder sonst wie ihr "Bedürfnis" rechtfertigen konnten. Fazit, den Verein gibts nicht mehr, aber nicht durch behördliche Maßnahmen. Er war halt genauso schnell verschwunden, wie er entstanden war. Aber die Waffen sind immer noch da. Fragen? Gruß Stefan
  3. Hallo Leute, auch wenn ich jetzt die Wut aller auf mich ziehe, so muss man die Sache auch mal aus der Seite vieler Vereine betrachten. Der Vorwurf von Nicht-Schützen, dass viele Vereine Waffenbeschaffungsinstitutionen sind, ist leider in ganz wenigen Einzelfällen( Fühle sich bitte keiner auf den Schlips getreten, aber ich habe genug persönliche Erfahrung damit gemacht) gerechtfertigt. Stellt mich nicht an den Pranger, in meinem Verein gibt es genau diese Regelung auch, obwohl keine KK-Kurzwaffe vorgeschrieben ist, sondern halt nur Kleinkaliber. Dafür sind wir trotzdem kein Verein voll Vereinsmeierei oder Spießern oder sonst was. Wir schießen, weil es Spaß macht. Und es kann auch Spaß machen nach DSB Regeln ganz normale Wettkämpfe zu schießen, ohne dass die Messlatte zu hoch angesetzt wird. Und wenn mal ein paar Bowlin Pins oder CD´s zerschossen werden, ist das auch egal. Meine erste erlaubnispflichtige Waffe war eine .45er. Und das war auch Jahre lang kein Problem als erste Waffe was anderes als KK zu bekommen. Irgendwann sind wir aber mal auf die Nase gefallen und haben besagtes erlebt, dass einige wenige Neulinge, nachdem sie 6 Monate regelmäßig da waren und auch sonst einen guten Eindruck gemacht haben, plötzlich auf nimmer wiedersehen verschwunden waren. Natürlich nicht ohne das sie vorher noch eine Bedürfnisbescheinigung für eine GK Kurzwaffe erhalten hatten. Daraufhin haben wir die Satzung geändert und einen ähnlichen Passus bezüglich erste Waffe aufgenommen. Und soll ich euch was sagen, die Anzahl der Mitglieder ist nicht weniger geworden. Und wer GK schießen will, der hat immer noch genug Gelegenheit. Schließlich kann man sich Waffen ausleihen und diejenigen, die freundlich fragten, ob sie mal schießen dürften, habe ich noch nie abgewiesen. Also wem diese Regelungen nicht passen, der kann sich ja einen anderen Verein suchen. Wir haben noch keine schlechten Erfahrungen seitdem gemacht. Gruß Stefan P.S. Und wer will, dem berichte ich mal von einem Verein,der auf dem Papier existierte und bei dem man nach nicht mal 6 Monaten die Grüne WBK fast voll haben konnte, ohne dass der Verein überhaupt eine Möglichkeit hatte, zu schießen.
  4. Hallo WO Gemeinde, Ich muss mit erstaunen feststellen, dass es bei euch so schnell geht. Wir reden ja scheinbar von einem Voreintrag in eine Grüne WBK, oder? An meinem alten Wohnort mußte ich erst auf die Gemeindeverwaltung zum Ordnungsamt. Die haben dann an die Ortspolizei weitergeleitet, von wo aus es zur Polizei in die Kreisstadt ging, von dort auf das Landratsamt... Ergo zog sich das Minimum 4 Wochen und dann mußte es schon optimal laufen. Jetzt auf dem LRA München warte ich schon 8! Wochen!! auf eine Benachrichtigung. Zwar hat die Sachbearbeiterin Urlaub, aber eine Behörde sollte auch handlungsfähig mit einem Vertreter sein.... Kein weiterer Kommentar. Gruß Stefan
  5. Hi Leute, also ich schieße, weil es mir Spaß macht! Das Kaliber ist egal und wenn es mal anstatt Scheiben Bowling Pins oder Coladosen sind, kräht auch kein Hahn danach. Schießen ist mein Hobby und das lass ich mir nicht durch solche Miesepeter vermiesen. Gruß Stef FWr Nr. 184, ein Mann der ersten Stunde
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