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Beiträge von Stefan Klein
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Das ist nicht unüblich und sollte eigentlich bereits Bestandteil des Gutachtens sein.
vgl. dazu §17.6.2 WaffVwV
Die Erlaubnisbehörde stellt fest, ob der Antragsteller
- eine Sammlung ernsthaft und in systematischer Weise anlegen oder erweitern will ...
Ein Vermögensnachweis dient schlicht und einfach dazu zu prüfen, ob sich der Antragsteller das Sammelthema überhaupt leisten kann.
Man kommt dann auch nicht mit der Argumentation weiter, dass man über Jahre sparen könne.
In diesem Fall wird nämlich keine zusammenhängende kulturhistorisch bedeutsame Sammlung angelegt. Imho ginge in einem solchen Fall nämlich eine grüne WBK zum Erwerb von Einzelstücken, was gesetzlich durchaus möglich ist.
Also Hartz4 und Borchardt C 93 sammeln ist nicht.
Gruß
Stefan
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Wenn der Versender bereit und in der Lage ist zu verschicken, dann ist es doch einfach und braucht keinen Händler als Zwischenstation.
1. Du kaufst die Waffe.
2. Mit den Daten des Verkäufers und der Waffe beantragst du bei deiner Waffenbehörde eine Erlaubnis zum Verbringen nach Deutschland. Die kostet so um die 30-40 Euro.
3. Die Erlaubnis schickst du deinem Counterpart und der wiederum beantragt dann die Erlaubns zum Verbringen aus seinem Land.
4. Wenn beide Erlaubnisse vorliegen, verschickt der Verkäufer die Waffe.
5. Ab Erhalt (= Erwerb) läuft die 14-Tage Frist zum Eintragen.
Von der Sache her ist das Prozedere auch bei Käufen im Nicht-EU-Ausland identisch (zumindest auf deutscher Seite).
Mittlerweile habe ich aus Österreich, Belgien, den Niederlanden und der Schweiz importiert und das ging immer problemlos.
Beste Grüße
Stefan
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PPK in der Hosentasche trägt schon zu viel auf. Das kommt im Anzug nicht gut.
Ich denke eher an TP oder TPH oder am wahrscheinlichsten FN Baby.
Gruß
Stefan
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Die Frage habe ich mir auch gestellt als ich damals meinen Klasse 1 Schrank gekauft habe. Ich habe das hohe Eigengewicht als ziemlich kritisch angesehen, da ich auch noch in einem Altbau wohne. Ein befreundeter Bauingeneur sagte mir dann, dass wenn das Gebäude in keinem baufälligen Zustand ist, eine Platzierung an einer Aussenwand, idealerweise in einer Ecke Aussenwand/Innenwand oder noch besser Aussenwand/Aussenwand absolut unproblematisch sei. Stichwort: Tragende Wand. Mein Schrankgewicht beträgt 202kg.
In irgendeinen Forum hat mal jemand sehr passend geschrieben, das man sich einfach vorstellen muss Reiner Calmund wäre in seinen besten Jahren zu einem nach Hause zu Besuch gekommen. Wenn man kein Problem damit gehabt hätte ihn reinzulassen und ihn auch nicht aufgefordert hätte, nicht alzu lange an einer Stelle zu stehen oder gar das hüpfen zu unterlassen ist auch ein Schrank nicht das große Problem. Die Druckbelastung pro Fläche ist bei Herr Calmund bedeutend höher.
Amen. Genau so ist es.
265kg ist kein Problem, wenn es kein abbruchreifes Haus ist. Stell ihn an eine tragende Wand. Ist es eine Holzdecke oder Beton- bzw. Stahlträger mit eingehängten Deckenelementen, dann stell ihn mittig auf einen Träger.
Wenn du keine Probleme/Angst hast, dass bei dir drei Erwachsene in der Zimmermitte stehen, dann stell das Ding auf.
Gruß
Stefan
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In der Gegend ist es mit IPSC eher mau bis gar nicht. Da scheitert es in erster Linie schon mal an mehrdistanzfähigen Ständen.
Gruß
Stefan
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Die Antwort ist doch totaler Müll.
Ich gehe mal davon aus, dass deine Waffe kein Vollautomat ist. Der Bearbeiter phantasiert sich aber mit seinem Wikipedia-Wissen eine vollautomatische Kriegswaffe daher.
Da du deinen Wohnsitz in den USA ja aufgibst, kannst du die Waffen natürlich auch nicht dort belassen. Du glaubst doch im Leben nicht, dass du die dann jemals nochmal aus den USA ausführen und nach Deutschland einführen darfst
.
Mögliche Antwort:
Sehr geehrter Herr XX,
vielen Dank für Ihre freundliche Antwort, zu der ich wie folgt Stellung nehme.
1. Bei dem Selbstladegewehr FN Scar handelt es sich nicht um eine vollautomatische, sondern um eine halbautomatische Langwaffe. Ihre Beschreibung der Waffe ist nicht zutreffend.
2. Ich werde meinen Wohnsitz und Hausstand in den USA komplett auflösen. Es besteht keine Möglichkeit, die Waffen hier vor Ort einzulagern.
3. Ich bitte um Prüfung, inwieweit mir für die sich in meinem Besitz befindlichen Schusswaffen XX (Modell, Kaliber, Serienummer) und YY (Modell, Kaliber, Serienummer) erteilt werden kann. Dies kann ggf. auch mit der Auflage verbunden werden, innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach Rückkehr und Wohnsitznahme in Deutschland, ein entsprechendes Bedürfnis nachweisen zu können (z.B. Mitgliedschaft anerkannter Schießsportverband, Jagdschein).
4. Da ich mich derzeit legal im Besitz der Gegenstände befinde, habe ich aus meiner Sicht durchaus ein berechtigtes Interesse. Ich bitte Sie deshalb, mir eine realistische Möglichkeit aufzuzeigen, wie ich eine entsprechende Besitzberechtigung in Deutschland erhalten kann.
Mit freundlichen Grüßen
XX
Wenn du schon weist, wohin du ziehen wirst und wo du deinen Hauptwohnsitz nimmst, dann kannst du dich auch unmittelbar mit der dort zuständigen Waffenbehörde in Verbindung setzen und dort dein Glück versuchen.
Beste Grüße
Stefan
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Kannst ja dann bei der nächsten Polizeiwache zwei Euro-Paletten Schrot einlagern... Und zwar jeder. Da wurde ich mir glatt noch eine 12/70 dafür kaufen.
Gruß
Stefan
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Keine Ahnung wo das FN produziert wird. Wenns es in Belgien ist, dann hat es vermutlich schon einen gültigen Beschuss.
Ansonsten sind die Kosten für den Beschuss lachhaft.
Mit 25 Euro + ggf. Beschussmunition + Versand ist man dabei. Das lassen sich die BüMas dieser Welt bloß immer fürstlich bezahlen.
Gruß
Stefan
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@ Bounty,
das ist ja wie Schachspielen und noch vorm ersten Zug aufgeben.
Zunächst einmal ist der richtige Ansprechpartner die zuständige Erlaubnisbehörde. Wenn das zunächst erst mal geklärt ist, wäre mein nächster Schritt: BKA anschreiben, Bild dazulegen und freundlich und sachlich die Situation schildern. Ein berechtigtes Interesse ergibt sich ja allein aus der Tatsache, dass die Waffe sich in seinem Besitz befindet. Vielleicht hat der zuständige Bearbeiter einen guten Tag, den gleichen Nachnamen, morgens Sex gehabt oder sonst was und bescheidet die Anfrage positiv Es gibt für alles mögliche Ausnahmegenehmigungen.
Doch wer es nicht versucht, der hat schon verloren...
Gruß
Stefan
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Wenn du bereits deine neue Wirkungsstätte kennst und dort hinziehen willst, dann schreibe doch einfach mal die dortige Erlaubnisbehörde an. Die werden dir schon einen Weg aufzeigen.
Du befindest dich rechtmäßig im Besitz dieser Waffen. Also muss es eine Lösung geben.
Alternativ geht auch das Bundesverwaltungsamt. Die sind offiziell zuständig für Deutsche (mit WBK) im Ausland.
Mein Onkel war auch als BW-Soldat in den USA stationiert. Dem hat man nach Rückkehr auch eine WBK ausgestellt, mit der Auflage, einem Schießsportverein beizutreten.
Nach Rücksprache mit der Erlaubnisbehörde könntest du ggf. eine Einzelmitgliedschaft im BDMP beantragen.
Ein Vereinskamerad von mir, war vor einigen Jahren mal auf dem Amt und wollte eine .45er eintragen. Vor ihm war ein Belgier, der jetzt nach Deutschland ziehen wollte. Die Hälfte von seinem Kram durfte man damals in Deutschland nicht haben... Ging wohl letztendlich auch und die Eintragung der .45er war nach dem "Schock" nur Formsache.
Gruß
Stefan
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Mit Spaß hat eine Geburtenabstinenz nichts zu tun. Wohl aber mit dem Gegenteil. Je unsicherer die persönliche Zukunft erscheint, desto geringer ist die Bereitschaft Nachwuchs zu bekommen und zu erziehen. Gerade in Deutschland gibt es dazu ein schönes Quasi-Experiment. Schaue Dir einfach die Geburtenentwicklung in der DDR bzw. den neuen Bundesländern von 1985 bis 1995 an!
Auch nützen Kinder den Sozialversicherungen nicht per se. Sie müssen Beitragszahler werden. Kinder, die vom Kindergeld in Hartz IV wechseln und dort verbleiben, schaden dem System, statt ihm zu nützen. Aber auch höchstqualifizierter Nachwuchs, der sich bald nach seinem Ausbildungsende ins Ausland verabschiedet, ist nicht gerade die Rettung des Systems.
Dass Adenauer nicht auch noch die Kinderrente und die doppelten Beiträge für kinderlose Versicherte des Schreiber-Plans mit umsetzte, hat auch juristische Gründe. Wenn Kinderlose derart massiv benachteiligt würden, erwächse ihnen dann nicht ein Anspruch an den Staat, ihnen Nachwuchs zu ermöglichen, wenn sie ihn wollten aber nicht bekommen?
Dein
Mausebaer
Ok, dann nennen wir es nicht Spaß- sondern Konsumgesellschaft.
Eigentlich kann man mit einem Handwerkergehalt eine Familie ernähren. Früher wie heute. Im Vergleich zu damals sind Konsumgüter und Nahrungsmittel sogar viel viel billiger. Aber: Heute wird jedem suggeriert, er müsse mindestens zwei Handys, zwei Autos, Markenklamotten usw. haben und oben drauf noch mindestens drei mal im Jahr in Urlaub fahren. Kinder sind nichts mehr wert, wenn sie nicht die neusten Markenklamotten und besten Handys haben.
Die Kinderbetreuungsangebote und finanziellen Anreize heute sind um Längen besser als früher. Ergo wird mehr gearbeitet. Man muss ja schließlich Kohle verdienen, um den ganzen Mist zu finanzieren, den man sich eigentlich gar nicht leisten kann.
Früher war um 18:00 Schluss mit einkaufen, Samstags um 12:00. Da musste man alles vorher erledigt haben und abends war Zeit für die Familie und Kinder. Heute "shoppen" wir bis 22:00 und am liebsten auch noch Sonntags. Nur an die Väter und Mütter, die da hinter der Kasse stehen, denkt keiner. Die wären eigentlich zu Hause besser aufgehoben. Das Ziel ist immer mehr Konsum. Die, die sich davon anstecken lassen, haben die Tendenz zum Zweit- und Drittjob, nur um das alles irgendwie zu finanzieren - ein Teufelskreis.
Die Kinder sitzen zu Hause alleine. Um die Hausaufgaben kümmert sich keiner und der einzige Trost ist das "rumhängen" mit den Assikumpels am Bahnhof. Abends haben Mama und Papa auch keinen Bock mehr, sich um den Nachwuchs zu kümmern. Der stört nur die spärliche Freizeit. Warum haben wir denn diese Bekloppten, die in die Schule gehen und andere Leute abknallen? Bestimmt nicht, weil es denen im familiären und schulischen Umfeld so gut geht.
Die Kinderlosigkeit ist gesellschaftlich selbst gemacht. Nennt es Spaß- oder Konsumgesellschaft. Mir egal. Jeder sollte sich an die eigene Nase fassen.
Gruß
Stefan
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Na und die Spaßgeneration zeugt keine zukünftigen Einzahler mehr. Die "anderen" werden es schon richten. Zudem steigt das Lebensalter immer weiter an. Es ist durchaus nicht selten, dass Leute ähnlich lange Rente beziehen wie sie eingezahlt haben. Früher haben viele nicht mal das Rentenalter erreicht oder sich dann spätestens nach ein paar Jahren vom Acker gemacht.
In der jetzigen Form wird das System jedenfalls irgendwann zusammenbrechen.
Gruß
Stefan
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Mundus vult decipi, ergo decipiatur.
Sollte der Rechtsweg keinen erfolgt haben, so streicht man das IPSC einfach aus der Satzung und ersetzt es durch Schießsport. Woher wollen die Finanzbehörden denn wissen, welchen Disziplinen die Mitglieder nachgehen.
Gruß
Stefan
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Ich verstehe den ganzen Hype nicht. Der Bau einer Feuerwaffe ist doch kein Hexenwerk.
Gruß
Stefan
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Glock 17 Gen 4. Hat viel mitgemacht und auch schon mehrere Teile verschlissen, nun ist der Lauf eben auch am Ende. Vielleicht verzichte ich ja doch auf den Wechsel und ersetze diese dann mit einer G34 MOS.
Ggf. direkt an den Hesteller wenden. Vetretung in Deutschland war immer RUAG in Nürnberg. Keine Ahnung ob die das noch machen. Bei mir haben sie mal ein defektes Griffstück getauscht. Seriennummer blieb gleich.
Gruß
Stefan
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Maßgeblich für die Nummer einer Kurzwaffe ist die Seriennummer auf dem Griffstück. Die Nummer des Laufs ist egal. Wenn der Hersteller, der Büchsenmacher oder wer auch immer einen neuen Lauf einbaut, braucht das das Amt nicht mal wissen. Nur wenn du den alten Lauf mit nach Hause nimmst, musst du das anzeigen.
Gruß
Stefan
Edit: Ja, für die GSP gilt das nicht, da dort das Griffstück kein wesentliches Teil ist...
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@AWO
wo ist dieses "hier"?
Taschenpistolen sind nicht überflüssig. Zumindest für mich nicht
aber hier hier haben die Dealer jede Menge total überflüssige Taschenpistolen in den Schränken, für die sich nie wieder ein neue Eigentümer finden wird. -
Die Lösung ist einfach so viele zu haben, dass ein Neukauf gar nicht mehr auffällt...
Edit: das sieht dann so aus
Ist leider nicht meine, aber ich arbeite dran
Gruß
Stefan
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Wenn du in Deutschland eine Waffe kaufen möchtest, dann musst du erst einmal die entsprechenden Erlaubnisse in Holland haben.
Du suchst dir einen Verkäufer (Händler oder Privat) in Deutschland und lässt dir die Daten der Waffe geben. Damit beantragt du eine Verbringungsgenehmigung bei deiner Behörde.
Wenn du die hast, dann schickst du die dem Verkäufer in Deutschland. Der muss dann seinerseits bei seiner zuständigen Behörde eine Verbringungsgenehmigung beantragen. Wenn er die hat, fährst du nach Deutschland, holst du Waffe ab und fertig.
Gruß
Stefan
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Seriennummer, Hersteller und Modellbezeichnung?
Das kann entweder nur ein Custom-Büchser oder der Serienhersteller selbst.
Ich hatte den Fall mal bei Glock, die mir ein nummerngleiches Grffstück als Ersatz für ein mangelhaftes getauscht haben.
Gruß
Stefan
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Wurde hier schon gefühlt tausendmal diskutiert.
Rein rechtlich benötigst du einen neuen Voreintrag. Wenn du vernünftig mit deinem SB redest und ihm die Situation erklärst, könntet ihr zu einer einvernehmlichen Lösung kommen... Einen Anspruch hast du keinen.
Gruß
Stefan
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Bin fündig geworden.
Ein freundlicher WOler hat ein gutes Angebot gemacht.
Danke!
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Ich bin in solchen Themen aus dem dienstlichen Umfeld etwas vorgespannt.
Nach der Wehrbeschwerdeordnung ist eine Benachteiligung des Petenten aufgrund einer Beschwerde unzulässig und ein ernstes Vergehen.
Dazu würde ich beispielsweise auch überzogene Dienstaufsicht sehen.
Ob es im Beamtenrecht etwas vergleichbares gibt, weiß ich nicht. Auf jeden Fall ist ein Nachtreten unter aller Kanone, insbesondere wenn die Beschwerde auch noch gerechtfertigt war.
Just my 2 cents
Stefan
Vermögensaufstellung WBK-Antrag
in Waffenrecht
Geschrieben
Also eigentlich sollte schon reichen, was du im Gutachten geliefert hast. Eine Vermögensaufstellung fände ich übertrieben.
Verfahre doch frei nach dem Motto: Nur gucken, nicht anfassen und nimm einen Gehaltsnachweis mit.
Beste Grüße
Stefan