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iVm

WO Silber
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  1. Da es bei dir nicht so ganz klar wird: Pfefferspray in der Form von Tierabwehrspray (steht dann groß drauf) unterfällt nicht dem Waffengesetz und ist nicht für den Einsatz gegen Menschen zugelassen (die Polizei dürfte ein Tierabwehrspray nicht im Rahmen des unmittelbaren Zwangs einsetzen). Es gibt aber auch Reizgassprühgeräte (mit CS-Gas), die zum Einsatz gegen Menschen zugelassen sind und damit wiederum Waffen sind. Das nur zur Unterscheidung. In einer Notwehrsituation darf ein Tierabwehrspray - wie jedes andere Mittel - natürlich verwendet werden und es darf aber auch schon davor frei geführt werden.
  2. Wo lässt du denn beglaubigen? Inklusive Kopie erstellen bin ich bei einer Stadtverwaltung auf höchstens einen Euro für eine Din-A-4-Seite gekommen. Sonst schau doch mal nach einer anderen Institution die ein Dienstsiegel führt und beglaubigen darf (Stadtverwaltung, Polizei, Gericht, Kirche, ...).
  3. Mit "Wahlpflicht" ist hier wohl ein gewählter Verteidiger gemeint, der vom Gericht als Pflichtverteidiger zugeordnet wird.
  4. Die GRA will dazu Materialien sammeln und bittet um Mithilfe: Europawahl: Help wanted!
  5. Um euch hier auch mal auf den neusten Stand zu bringen: Der Widerspruch wurde als zulässig, aber unbegründet zurückgewiesen. Derzeit prüfe ich eine Klage. Die nächsten beiden Seiten im nächsten Beitrag, da es für einen Beitrag zu groß ist. Und die anderen beiden Seiten.
  6. Um es mal auf eine inhaltliche Grundlagen zu stellen: Wozu wurdest du verurteilt? Was steht im Strafbefehl/Urteil? Bei über zwei Promille Alkohol am Steuer könnte auch die persönliche Eignung aufgrund von § 6 Abs. 1 Nr. 2 WaffG angezweifelt werden:
  7. Danke für die Blumen, aber ich hab nur mit Hilfe von anderen - größtenteils - die Gesetzesbegründung wiedergegegeben. Auch wenn mir klar ist, dass du das nicht gesagt hast, als Klarstellung: Ich führe das Widerspruchsverfahren nicht, weil ich mir eine finanzielle Entlohnung oder ähnliches erhoffe. Übrigens hat die Firma, auf Grund deren Antrags hin der zweite (inhaltsgleiche) Feststellungsbescheid zur Pepper Gun ergangen ist, mir gar nicht geantwortet.
  8. Im Anhang die anonymisierte Version meines Widerspruchs. Da das Widerspruchsverfahren noch nicht abgeschlossen ist und ich nicht wissen kann, wer alles mitliest, bitte ich um Nachsicht, dass ich mich nicht zu allem (detailliert) äußern möchte. wo-widerspruch-pepper-gun-2.pdf
  9. Abend zusammen! Vorab: Ich hab mich hier nur angemeldet, da ich in einem anderen Forum auf dieses Thema hier aufmerksam gemacht wurde. kh-security hat mir mitgeteilt, dass kein Widerspruch eingelegt wurde, da die Pepper Gun mit der Aufschrift "Nur zur Tierabwehr" dahingehend eingestuft wurde, dass sie damit nicht unter das WaffG fällt. Unabhängig davon habe ich als Privatperson Widerspruch gegen den FB eingelegt. Der Widerspruchsbescheid des BKAs steht momentan noch aus. Falls dies erwünscht und zulässig ist, kann ich gerne eine anonymisierte Version meines Widerspruchs hochladen.
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