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Beiträge von WOF
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In anderen Foren muss man nur auf den Titel klicken.
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Das kommt dabei raus wenn man Anfänger von der Uni
weg an produktiven Programmen arbeiten lässt.
Danach kann man die nur noch löschen 😞
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vor 4 Minuten schrieb Michael Grote:
In der Tat, mit dem IE läuft das Forum nicht mehr.
Der Hersteller hat den Support für diesen Browser mit Erscheinen der vorletzten Version (die ich uns erspart habe) wegen mangelnder Unterstützung aktueller Features zurückgezogen.
Man sollte solchen Herstellern gnadenlos kündigen
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Ja. Bisher ging es auch mit IE.
Ich sehe auch keinen Grund warum das nicht gehen sollte.
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vor 2 Stunden schrieb Michael Grote:
Ich habe mir erlaubt, mich mal mit Deinem Profil anzumelden.
Und da ging alles
Könnte es am IE liegen?
Am Tablet geht alles.
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Cache gelöscht.
Jetzt steht nur je 1 Buchstabe in einer Zeile ;(
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Das ist die Regel.
Die deutsche Wikipedia wird von der SED kontrolliert.
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Ich habe eine solche Sonderbewilligung und die
gilt für beliebig viele Schalldämpfer.
Den Kantönligeist kenne ich natürlich auch. Die
Fürsprache deines Kommandanten wirkt Wunder!
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Der Revolver ist keine "verbotene Waffe".
Die Angabe "den habe ich schon länger"
reicht aus um Ärger zu vermeiden.
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vor 1 Minute schrieb Mitr:
Vielleicht hatte er keine Sonderbewilligung für den SD
Warum sollte er die nicht haben?
Ein Formular ausfüllen, 150,- Fr. zahlen
und er kann so viele Schalldämpfer kaufen
wie sein Konto hergibt.
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So schreibt die Zeitung ...
Ob's stimmt können die ja nicht prüfen.
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Das Problem ist im vorliegenden Fall ein anderes.
Die Aufbewahrung ist in der Schweiz kein Problem,
auch der Besitz nicht. Und "verbotene Waffen" kann
man durch eine Erlaubnis -die jeder Schweizer ohne
Probleme erhält- legal besitzen. Die werden nur sobezeichnet weil die EU das so wollte.
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Besenschrank reicht und ist üblich.
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Es gibt Neues (leider sehr spät):
https://german-rifle-association.de/verstoesse-gegen-das-waffg-wegen-salutwaffen/
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vor einer Stunde schrieb Sgt.Tackleberry:
WOF hat schon wieder Schaum vorm Mund
Ich habe mich gar nicht geäussert!
Und das "Käseblatt" hat eine Auflage von 200 Tausend Exemplaren.
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Die alte Norm war "geschlossenes Behältnis". Das wurde in
"verschlossenes Behältnis" geändert. Seit dem ist ein Schloß
(oder Straps oder Klebeband o.ä.) erforderlich. So steht es
auch in der Gesetzesbegründung.
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vor 1 Minute schrieb chapmen:
Achso, "Dekoteilesätze" sind Waffen.
Zusammengebaut fallen Sie unter das Waffengesetz.
Tatsächlich ist es nur Altmetall.
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Nein.
Genauso wie man eine fertige Patrone nicht
als Schießpulver und andere Teile betrachten
kann.
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Die Idee eine Waffe als Ansammlung von Teilen zu betrachten
war von dir. Das ist -freundlich formuliert- fernliegend.
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Sorry, aber mit dem Niveau hast du angefangen!
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Du nix deutsch?
Was bedeutet Sprachverständnis?
Eine Analogie gab es bei den Salutwaffen.
Zusammengebaut waren Sie frei. Der Verschluß
einzeln war Erlaubnispflichtig (wenn er nicht nur
zur Reinigung o.ä. entnommen wurde). Genau so
muss man ehemalige Teilesätze betrachten.
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vor 1 Minute schrieb chapmen:
Und wieder das drehen im Kreis.
Es könnte eine Ansammlung von wesentlichen Teilen sein.....
Nein, eine Ansammlung von Teilen ist lose und nicht
zusammengebaut.
Weitere Wartungsarbeiten
in WO Forum Help Desk
Geschrieben
Nein, es liegt an der unsagbar schlechten Programmierung
der Foren-Software.