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WOF

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Beiträge von WOF

  1. vor 1 Minute schrieb chapmen:

    Bei "Dekoteilesätzen" ist nach neuer Definition überwiegend mehr wie ein wesentliches Teil enthalten.

    Das BKA erklärt es mit Bildchen.......

    Wenn Lauf und Verschluß deaktiviert sind machen

    die ja kein Problem. Es ging hier um das Gehäuse!

  2. Mit PTB ist es keine Salutwaffe ;)

    Es gab ganz zu Anfang der PTB-Zeit einige wenige

    echte Umbauten, stimmt. Auch die PPK von CDS
    war so ein Umbau; die Teile sind heute richtig
    teuer und sehr gesucht. Die ganzen Hege- und

    Ubertis sind dann später direkt als SRS-Waffen

    gefertigt worden, dann waren Umbauten auch
    nicht mehr zulassungsfähig.

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  3. Erst mal Danke für die Aufteilung in Zeiträume.

    Damit werde ich mich noch befassen...

     

    vor einer Stunde schrieb Sachbearbeiter:

    Unbrauchbar gemachte Schusswaffe vor WaffG 1976
    = ehemals „scharfe" Schusswaffe, die unbrauchbar gemacht worden ist.
    Deren Unbrauchbarmachung entspricht nicht den Anforderungen des § 7 Abs. 1 der 1. WaffV vom 24.05.1976.
    Zum Erwerb. Besitz und Führen bedarf es einer Erlaubnis nach § 2 Abs. 2 WaffG i.Vm. Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 1 Satz 1.

     

    Warum ist für diese eine WBK erforderlich, wo sie doch noch älter als die Nachfolgedekos sind ?

    Antwort: Vor WaffG 1976 existierten keine gesetzlichen Regelungen zur Unbrauchbarmachung von Schusswaffen. § 3 der 1. WaffV vom 19.12.1972 befasste sich lediglich mit dem Umbau von
    Schusswaffen in Salutwaffen.

    Da komme ich nicht mit. Unbrauchbar = keine Schusswaffe mehr...
    Wenn es keine Regeln gab war alles was nicht mehr schießen kann

    unbrauchbar und unterlag keiner Beschränkung mehr.
    Sofern nicht nachträglich eine Beschränkung eingeführt wurde sind

    diese Teile doch alle frei (im Weiterbesitz) (ausgen. Kriegswaffen).

     

     

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