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Beiträge von WOF
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Sollte es da irgendwo noch ein kleines
bischen Restverstand geben?
*überraschtguck*
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Ein paar Dienstaufsichtsbeschwerden kann man noch drauflegen.
Es passiert zwar praktisch nie etwas direkt deshalb, aber in der
Beurteilung gibt es halt doch einen Malus. Insbesondere wenn
sich das häuft.
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vor 15 Minuten schrieb micky123:
kann man eine Notversorgung mit Starterbatterien aufbauen ?
Batterien für Notstrom der nicht sofort verfügbar sein muss kann
man "ewig" haltbar machen. Voll aufladen und dann die Säure
entfernen. Die Säure muss halt vernünftig gelagert werden (sodaß kein Sauerstoff dran kommt - also möglichst nicht in Plastik).
Sobald es erforderlich wird gibt man die Säure wieder in die Zellen.
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Das wiederholt sich hierzulande ständig 😞
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vor 8 Minuten schrieb JDHarris:
Nutzlos, da mit Gefahrenabwehr bzw unklarer Rechtslage argumentiert wird.
Herausgabe wird auch deshalb schwierig, da es ja ein Weitergabeverbot gibt.
Unklare Rechtslage geht zu Gunsten des Beschuldigten.
Und Rückgabe ist keine Weitergabe. Ich halte das für
strafbares Handeln.
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+ Strafanzeige!
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vor 41 Minuten schrieb micky123:
Ich habe bestimmt über 12 Jahre mit Starterbatterien ganze Observationsanlagen in ganz Europa betrieben.
Es kommt sehr darauf an wie man damit umgeht.
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vor 2 Minuten schrieb JDHarris:
Einmal sichergestelltes Feuerwerk wird auch nicht wieder herausgegeben.
Wenn es legal ist muss es herausgegeben werden.
Noch ist Adolf nicht wieder da.
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Die ZÜS sind die Prüfstellen. Die Druckbehälterprüfung ist
in der BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) normiert
und deren Anwendungsbereich sind: Betriebe.
Bei Nasslöschern macht eine gelegentliche Prüfung Sinn,
ich hatte an CO²-Löscher gedacht. Eine Pflicht gibt es aber
auch da nicht im privaten Umfeld.
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vor 31 Minuten schrieb Fussel_Dussel:
Nach 10 Jahren muss die Büchse zum TÜV.
Gewerbliche und private Nutzung verwechselt?
vor 31 Minuten schrieb Fussel_Dussel:Ohne regelmäßige Wartung baust du dir ggf. ne lebensgefährliche Bombe.
Bleib mal auf dem Teppich.
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Mit CO² kann man nicht alles löschen. Deshalb habe ich CO²-Löscher
und für den Fall des Versagens Pulverlöscher daneben. Den ersten
Angriff würde ich mit CO² machen. Wenn der Brand noch im Entstehen
und klein ist kann das auch bei eigentlich ungeeignetem Brandherd
funktionieren. Falls nicht ist der Löschschaden durch Pulver wohl
geringer als der zu erwartende Brandschaden.
CO²-Löscher haben ein Manometer das den Druck anzeigt. Das ist
allerdings trügerisch; der Druck bleibt so lange konstant wie noch
flüssiges CO² im Löscher ist. Richtig ist wiegen. Sobald der Löscher
Gewicht verliert muss er zur Revision.
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Solange die Batterien immer schön voll sind passiert denen wenig.
Ein paar Tiefentladungen machen Sie aber mürbe. Für den Notfall
spielt das keine Rolle. Häufige Nutzung geht halt nicht.
Was nicht funktioniert sind gebrauchte Starter-Batterien. Die killen
sich gegenseitig und brauchen sehr hohe Erhaltungsladung, die ist
aber auch der Lebensdauer abträglich. Wenn man Sie dann braucht
ist die Kapazität fast komplett verloren.
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vor 4 Stunden schrieb Cannon Balls:
hat 4m Tidenhub.
Den kann man doch nutzen!
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vor 53 Minuten schrieb Cannon Balls:
Erzähl das mal den Abou-Chaker, Rammo, Tschtschenen Arafat oder Miri Clans.
vor 31 Minuten schrieb UA-TPG1:Na klasse... Das musst jetzt noch einem Terroristen beibringen, der ja quasi die Tötungsabsicht erfunden hat, und dann glaube auch ich dir diese Superlösung...!
Beide wird das so viel interessieren wie die bestehenden Verbote.
Es spielt also keine Rolle.
Andersherum: Stell dir mal einen Anschlag wie in Nizza in der Schweiz vor.
Innerhalb kürzester Zeit stehen da einige mit Ihrem Gewehr und beendendas. Vermutlich noch bevor ein Polizist im Auto sitzt.
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vor 7 Minuten schrieb UA-TPG1:
dass es keine Königslösung für ein Problem gibt.
Doch, den gibt es.
Besteht aus Freiheit und Selbstverantwortung.
Aber die deutsche Vollkaskomentalität steht dem
diametral entgegen.
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vor 43 Minuten schrieb erstezw:
Und Bücher erst...
Das ist ja noch schlimmer als VA's!
Wenn das die Antifa erfährt ...
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Wieder jemand der gerne darüber entscheidet was andere brauchen.
Das ist bei euch Deutschen wirklich in der DNA gespeichert 😞
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Doch, ich weis wie viel China hier verkauft wird.
Muss nicht schlecht sein, auch in China bekommt
man was man bezahlt.
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Die sind aber auch aus China.
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@OE5AMP
Wie hoch ist der Verbrauch bei Minimallast?
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vor 1 Stunde schrieb ASE:
beschreibst du genau solche Fälle?
Ja. Es kommt nur darauf an daß die Waffe "damals" in Verkehr
gebracht wurde.
Ist bei der 1%-Steuer auf Oldtimer genauso. Ein Auto das 1950
einen Listenpreis von 8000 DM hatte wird auch heute noch mit
40€ versteuert - egal wie teuer die Restauration war.
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Ja, genau. Spätere Änderungen spielen keine Rolle mehr
(es sei denn ein Totalumbau durch den eine neue Waffe entsteht).
Urteil nicht, solche Verfahren werden regelmäßig eingestellt.
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vor 15 Minuten schrieb ASE:
Aber: Es dürfte der Originalzustand oder mindestens Originalersatzteile (Federn...) Maßgeblich sein. Restaurationen die zufällig eine stärkere Feder eingebaut haben sind dann erlaubnispflichtig....
Nein. Nur das Baujahr zählt.
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Lieferversprechen sind eine tolle Sache. Man
bekommt Geld dafür und kann sich im Fall der
Fälle auf höhere Gewalt berufen.
Die Hauptsache dabei ist -wie so oft- der Glaube.
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Kontaktversuch Southwest Guns
in Allgemein
Geschrieben
Nicht wenn der Schuldner Einspruch eingelegt hat.
Offensichtlich hast du das noch nie durchgeführt.