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Beiträge von WOF

  1. vor 51 Minuten schrieb chapmen:

    Weil letzterer zwar guten Willens, aber ohne Erfahrung und entsprechender Aus-/Weiterbildung in den Ring steigt.  Profis gegen Amateure, geht zu 99 % schief. 

    Und es schliesst sich wieder der Kreis zu einer professionellen Lobby.....

    Ich fürchte da ist viel dran. Auch wenn ich Frau Triebel

    und Ihr Engagement sehr schätze, Sie ist in einem solchen

    Haifischbecken chancenlos.

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  2. vor 1 Stunde schrieb karlyman:

    Der VISIER-Artikel, in dem man zum Schluss kam, dass "die" Lewis'sche Windbüchse der Expedition von Isaiah Lukens/Philadelphia gebaut wurde, stammte aber von Dr. Robert Beeman und Ulrich Eichstädt gemeinsam. 

    Entweder täuscht dich deine Erinnerung oder Eichstädt

    hat mal wieder reloutioniert.

    Die Original L&C-Büchse befindet sich in der Sammlung

    von Herrn Dr. Beeman. Und er berichtet selbst von den

    falschen Zuschreibungen (u.A. durch U.Eichstädt).

    https://www.beemans.net/lewis-assault-rifle.htm

     

     

  3. vor 41 Minuten schrieb karlyman:

    Die historisch berühmteste Windbüchse der Welt ist wohl diejenige, die Capt. Lewis auf der der Lewis & Clark-Expedition zum Pazifik, 1802 - 1804, mitgeführt hat; eine Konstruktion von Isaiah Lukens aus den 1790er Jahren, nach heutiger Schätzung mit einer Mündungsenergie von ca. 70 - 80 J.

     

    Anfang der 2000er gab es mal einen ausführlichen VISIER-Artikel dazu.

    Das war eine Girandoni von 1780.

    Konstruiert von Bartholomus Girandoni (1744–1799).

    VISIER-Artikel darf man nur zur Unterhaltung lesen,

    keinesfalls etwas davon glauben.

    Im BlueBook of Airguns (10. Ed.) gibt es einen guten

    Bericht über die Expedition mit der Waffe von Herrn

    Dr. Robert Beeman (echter Experte für Luftpumpen).

    Leider nur in englischer Sprache.

  4. § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

    (1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese
    ...
    2. vorübergehend von einem Berechtigten zur gewerbsmäßigen Beförderung, zur gewerbsmäßigen Lagerung oder zur gewerbsmäßigen Ausführung von Verschönerungen oder ähnlicher Arbeiten an der Waffe erwirbt;
     
     
    Ist also mit der entsprechenden Gewerbeanmeldung kein Problem.
     
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