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Beiträge von WOF

  1. vor 4 Minuten schrieb raze4711:

    Geht jetzt eure Diskussion bezüglich Fachwissen wieder los ? 

    Als Hilfselektriker der nicht mal weis wie ein FI

    funktioniert (und was Ihn funktionsunfähig macht)

    solltest du zum Thema Fachwissen besser schweigen!

     

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  2. In 4,5mm erreicht Sie die 27 Joule mit äusserster Not.

    Zwischen 20 und 24 -je nach Diabolo- sind realistisch.

    Für Krähen ist das sehr deutlich zu wenig. Selbst die

    Version in 6,35mm mit 50 Joule führt zu 50% kranken

    Tieren. 

    Für jagdliche Zwecke sind Presslüfter von Hatsan,

    SamYang, Daystate oder ähnlichen Herstellern deutlich

    besser geeignet. Die erreichen auch Leistungen von

    weit über 100 Joule.

     

    @Shiva Ja, jede erlaubnispflichtige Waffe zählt.

     

    • Wichtig 1
  3. vor 41 Minuten schrieb Heimschrauber:

    Als SV prüfe ich den Kaufvertrag, ob die Eigenschaften überhaupt vereinbart worden sind (Vertragsrecht)

    Wenn du privat beauftragt wurdest. Bei der gerichtlichen Beauftragung

    ist das die Aufgabe des Gerichts. Im Beweisbeschluß hat zu stehen was 

    genau geprüft werden soll. (Ich weiss, oft genug steht da Quatsch).

    vor 41 Minuten schrieb Heimschrauber:

    Drösel einen techn. Sachverhalt so auf, dass die Putzfrau es versteht. Dann versteht es auch ein deutscher Richter

    Sicher nicht Jeder ;)

     

  4. Der Mangel (technisch) ist nicht das selbe wie der Mangel (juristisch).*

     

    Technisch:

    Nach dem Text der Norm ISO 9000 liegt ein Mangel stets dann vor, wenn

    ein Gerät (genauer: ein Arbeitsergebnis) zu seinem vorgesehenen Zweck

    nicht in vollem Umfang geeignet ist.

    Dabei ist es unerheblich, ob die fehlenden Leistungsmerkmale in Form

    einer Anforderung dokumentiert worden sind oder nicht

     

    Juristisch:

    Ein Mangel ist die Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten

    Beschaffenheit. 

     

    Den technischen Mangel und die Abweichung der tatsächlichen von

    der vereinbarten Beschaffenheit festzustellen ist die Aufgabe des 

    Sachverständigen. Die Bewertung ist Sache des Gerichts.

     

    * Das ist ein verbreitetes Problem in der Juristerei. Man verwendet eine

    Fachsprache die sich der Begriffe aus der Umgangssprache bedient 

    aber diesen eine völlig andere Bedeutung zuweist.

    Jeder Laie glaubt zu verstehen was gesagt wurde, liegt aber sehr oft

    völlig daneben weil er die Begriffe mit denen der Umgangssprache

    interpretiert.

     

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