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Beiträge von WOF
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vor 36 Minuten schrieb Fussel_Dussel:
was würden hier wohl die meisten machen, wenn sie Polizisten wären?
Ich kann nicht für die Meisten sprechen, aber ich
würde die wesentliche Aufgabe (Schutz der Bürger)
verfolgen. Eigentlich keine schwere Entscheidung.
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Bei einem Polizisten musst du immer davon ausgehen daß
er es als seine Aufgabe betrachtet dir etwas anzuhängen.
Daher ist Schweigen die einzige sinnvolle Option. Sonst ist
nachher deine Aussage so im Protokoll wie der Polizist Sie
verstehen wollte. Davon kommt man nur schwer wieder los.
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Nur damit das mit dem automatischen Löschen richtig verstanden wird:
Es gibt keine absolute Höchstfrist für Speicherungen in polizeilichen Datenbanken. Rechtlich vorgesehen sind nur so genannte „Aussonderungsprüffristen“, was bedeutet, dass nach Ablauf einer bestimmten Zeit geprüft werden soll, ob die Daten noch gebraucht werden oder „ausgesondert“, das heißt gelöscht, werden können. Die Verwaltungsvorschriften der Länder und des Bundes sehen dabei in Bezug auf Speicherung von Daten erwachsener Personen eine Höchstfrist von zehn Jahren vor, die in der Praxis auch ganz überwiegend ausgeschöpft wird. Die Verwaltungsvorschriften sehen außerdem vor, dass die Frist von der letzten Eintragung ausgehend berechnet wird. Wenn also acht Jahre nach dem ersten Datei-Eintrag ein zweiter folgt, wird auch die Erforderlichkeit der ersten Speicherung erst zehn Jahre nach der zweiten Speicherung überprüft werden, mithin 18 Jahre nach ihrer Erfassung. Dies kann dazu führen, dass sehr lange zurück liegende Sachverhalte noch in polizeilichen Datenbanken abrufbar sind, an die die Betroffenen gar keine Erinnerung mehr haben.
Dazu kommt daß es verschiedene Datenbanken gibt.
Zunächst das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei und der Zoll.Dann hat jede Landes-Polizei eigene Datenbanken, größere Dienst-
Stellen ebenfalls. Dann kommt noch INPOL mit bis zu 5 Einträgen
je Vorfall dazu (die einzeln gelöscht werden müssen).
Das sind im ungünstigen Fall bereits 10 Einträge. Dazu kommt die
Datenbank der Justitzbehörden; natürlich für jede Staatsanwaltschaft
eine Eigene. Da ist man auch schnell mal in 2-3 Einträgen erfasst.
Wer jetzt glaubt er käme aus dem System jemals wieder raus hat
offensichtlich noch nie damit zu tun gehabt.
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Es gibt jede Menge Anwendungssysteme die selbst
nur Löschkennzeichen setzen. Zumindest einige bei
Polizei und Staatsanwaltschaften wurden bereits als
solche Systeme identifiziert.
Mit einer entsprechenden Berechtigung ist weiterhin
alles einsehbar.
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Wie sollen den Papierakten automatisch gelöscht werden?
Evtl. den Diskussionsverlauf nochmal lesen...
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Du kennst dich offensichtlich mit Datenverarbeitung
nicht aus. Ein Datensatz wird in einer Datenbank mit
einem Löschkennzeichen versehen, aber nicht sofort
physisch gelöscht. Dazu sind weitere Maßnahmen
erforderlich.
Als gelöscht gekennzeichnete Sätze können weiterhin
eingesehen werden.
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vor 28 Minuten schrieb Last_Bullet:
Automatisch gelöscht.
Das beantwortet nicht die Frage.
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Genau so ist es!
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Wirklich physisch gelöscht?
Oder als gelöscht markiert ...
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Frist vormerken und wirklich Löschen sind aber 2 Dinge.
Eine andere Polizeibehörde hat mal Löschkennzeichen gesetzt 😇
Auch eine tolle Lösung ...
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vor 19 Minuten schrieb Last_Bullet:
Behörden, die einen regelmäßig daran erinnern, rechtlich sauber und einwandfrei zu handeln, sollten dies als Vorbildfunktion selbst tun.
Behörden -insbesondere die Polizei- überwachen die Einhaltung
von Gesetzten, aber Sie praktizieren das selbst nicht.
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Belobigungen werden nicht veröffentlicht.
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Ist doch ganz einfach: 2 BEV-PKWs!
Einer läd, der andere fährt
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vor 5 Stunden schrieb RainerE:
Na ja, wir haben auch schon gesehen was passiert, wenn wir zu viel rechts wählen.
Aber das ist Ansichtssache – manche fanden / finden das ja gut, was damals war...
Das waren Sozialisten! Die saßen nur rechts weil links
kein Platz war. Rot und Braun liegen nahe zusammen.
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Welches Luftgewehr ist länger als 120 cm?
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Futteral oder Koffer?
Weiche Taschen falte ich einfach um unter
120 cm zu kommen. Ein Karton muss aber
trotzdem drum.
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vor 6 Stunden schrieb saturn78:
Zumal sowas auch nicht bundeseinheitlich gesehen wird
Welchen Teil des Umsatzsteuer-Gesetzes soll das betreffen?
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vor 5 Stunden schrieb saturn78:
Und nicht von Leuten, die Gestehungskosten (die sich ggf. abschreiben lassen) , GWG und Verbrauchsmaterial (die sofort abzugsfähig sind) virtuos durcheinander werfen……
Welchen Unterschied macht das im Bezug zur Umsatzsteuer?
Und warum ist das für Ihn überhaupt relevant wenn er doch
unter 10 kWp bleibt und daher Einkommensteuerfrei ist?
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Das ist nicht viel Aufwand.
Die USt-Erklärung ist rel. einfach.
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vor 2 Stunden schrieb Commerzgandalf:
Ich kaufe alles selber irgendwo zusammen, kann ich da auch die 19% absetzen?
Ja. Jede Quittung aufheben!
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Wenn du dich von der Umsatzsteuer befreien lässt
darfst du die Vorsteuer nicht absetzen, das ist eine
ganz schlechte Idee.
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vor 1 Stunde schrieb raze4711:
Erst den Minuspol am Spenderfahrzeug entfernen .
Das nützt nur dann etwas wenn man das Kabel
nicht direkt an der Batterie sondern in deutlicher
Entfernung am Chassis anklemmt!
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OK, bei 12V-Batterien stimmt das.
Ich hatte bei Notstromanlagen eher die Einzelzellen
im Sinn, aber die verwendet man eher in größeren
Anlagen.
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Erklärst du uns Unwissenden warum der EX-Schutz
im Fall eines Zellenschlusses relevant ist?
Thematisch Überschneidung Notstromversorgung: was sollte man(n) sich näher ansehen?
in Energiewende
Geschrieben
Wer mit Öl heizt hat einen Vorrat und ist
mit einem Diesel-Aggregat gut beraten.
Wer mit Gas heizt solte evtl. nicht auf
ein Gerät setzen das mit Gas arbeitet.
Benzin (Super-Plus) ist im Metallbehälter
sehr lange haltbar und kann im PKW auch
verwendet werden. Das gilt auch für den
teuren Diesel von Shell und Co.