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WOF

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Beiträge von WOF

  1. vor 44 Minuten schrieb chapmen:

    An Zitatvorlagen für den achso gescholtenen Journalismus mangelt es auf WO nicht.....

    Der Zweck von Behördenwaffen ist es nun mal

    Löcher in Menschen zu machen.

    Sportschützen und Sammler haben ganz andere

    Interessen, trotzdem schafft es die Presse uns

    Behördenwaffen = gut, private Waffen = böse

    zu verkaufen.

     

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  2. Der hat leider keinen berührungssicheren Anschluß, aber mit der CEE-Dose

    (männlicher Teil an die Wand) ist das ok. Da darf aber niemals ein Netz dran

    angeschlossen werden (hinter der Dose).

    LS-Schalter gibt es auch mit 13A:

    ABB S201-B13 13A Leitungsschutzschalter B 1-polig bei HORNBACH kaufen

    Der Generator kann offiziell 15,2A liefern. In der Realität geht im Kurzschluß-

    fall auch etwas mehr. Ob der LS wirklich auslöst musst du probieren. Die

    offizielle Überlast wird nicht erreicht.

    Andererseits hat der Generator ja selbst schon einen LS. Der ist ja auf das

    Gerät abgestimmt und löst sicherlich aus.

  3. vor 45 Minuten schrieb Hunter375:

    der Generator wir 16A nich schaffen, wäre eine 10A Leitungssicherung brauchbar?

    Ja, die löst aus, Kabelquerschnitte hast du ja

    großzügig dimensioniert. Allerdings begrenzt

    du damit die Leistung auf 2,3kW.

    Welchen Generator hast du denn oder planst

    du einzusetzen? Da gibt es durchaus relevante

    Unterschiede.

     

    vor 45 Minuten schrieb Hunter375:

    @WOF Die Kabel und die Steckdosen instaliere ich selbst, das ist keine große Kunst.

    Sehe ich auch so. 

    Ein Inverter-Generator stellt normalerweise einen

    potentialfreien Anschluss zur Verfügung. Die Erde

    am Gerät ist lediglich mit den Metallteilen verbunden.

    Von da aus zur Einspeisung braucht es ein Kabel. Und

    wenn es geht nicht mit Schuko-Steckern - das bildet

    sonst gerne mal ein sogenanntes Selbstmörderkabel.

    Auch wenn die Einspeisung am Wieland-Stecker erfolgt

    und dieser in deiner Installation stromfrei ist.

    Das Kabel kann jemand in eine Wieland-Steckdose die

    für eine Balkonsolar-Anlage gedacht ist stecken und

    hat dann die Spannung an den freiliegenden Kontakten.

    Viele Inverter-Generatoren haben einen Anschluß für

    die Kopplung mehrerer Generatoren. Die liegen zu den

    "normalen" Kontakten parallel, haben aber berührungs-

    sichere Buchsen. Da passen dann diese Stecker:

    https://www.conrad.de/de/p/736092.html

    An der Einspeisestelle soll der FI montiert werden?

    Dann verbindest du vor dem FI eine der Leitungen (das

    wird jetzt der N-Leiter) mit der Erde für die Steckdose.

    Dieser Punkt ist auch an die Erde (Ringleitung, Erdspieß

    oder auch vorhandene Erde im Haus) anzuschliessen.

    Die beiden Leitungen vom Generator werden durch den

    FI geleitet. 

    Keine weitere Verbindung des N-Leiters zur Erde! (Die ist

    in einer Hausinstallation vorhanden - aber du willst ja nur

    unabhängige Steckdose(n) anschliessen).

     

     

     

     

  4. vor 14 Minuten schrieb raze4711:

    Und die Hilti ..... mit der kann das so nicht  passieren, die ist Schutzklasse II

    So ist das mit den Theoretikern: weis alles, kann 

    aber nichts vernünftig anwenden.

    Die Schutzklasse II schützt vor der Berührung von

    leitenden Teilen. Wenn das Teil im Wasser liegt ist

    das völlig nutzlos.

    vor 17 Minuten schrieb raze4711:

    Da muss auch nichts gleichzeitig in der Pfütze liegen....

    Das war ja auch nur ein mögliches Scenario.

     

    • Gefällt mir 1
  5. vor 1 Minute schrieb sealord37:

    Von welchem Risiko, wo dich ein FI normalerweise vorm Stromschlag bewahrt reden wir denn, welches in einer Notstromsituation relevant sein soll?

    Nehmen wir eine Baustelle. Der Generator ist nicht 

    geerdet, die Mischmaschine hat ein beschädigtes

    Kabel und der Azubi schmeißt die Hilti in die Pfütze

    in der auch die Mischmaschine steht.

    Jetzt bloß nicht anfassen ...

     

    Eine ähnliche Situation gibt es aber in meinem Haus

    beim Notbetrieb der Kühltruhe und der Heizung nicht.
    Die selben Regeln anzuwenden ist daher unsinnig.

  6. vor 31 Minuten schrieb joker_ch:

    Mit deiner Expertise schlägst nicht Zahlen und ist auch kein Argument per se, sondern sollte dir helfen fundierte Argumente zu finden

    Daran scheitert es ja regelmäßig.

    Die VDE zitieren ist das eine, die Empfehlungen

    zu verstehen und angemessen anzuwenden das

    andere...

     

    • Gefällt mir 1
  7. vor 32 Minuten schrieb joker_ch:

    das Risiko ohne FI in einem Haus zu leben ist ungleich grösser als einen Stromer an zu schliessen ohne End FI weil Zeitlich es sich um einen Faktor 365 handelt bei einem Eintätigen Gebrauch des Stromer auf ein Jahr gerechnet.

    Der Faktor ist noch wesentlich höher. Für die

    statistische Wahrscheinlichkeit muss zunächst

    die Wahrscheinlichkeit eines (längeren) Ausfalls

    der Netzversorgung zu Grunde gelegt werden.

    Dann sind im Notbetrieb wesentlich weniger 

    Geräte im Betrieb.

    Am Ende ist die Wahrscheinlichkeit 2 mal direkt

    hintereinander 6 Richtige im Lotto zu haben in

    etwa gleich hoch.

    Nein, ganz ausschließen kann man das Risiko

    nicht. Für Waffenbesitzer bedeutet es, das man

    die Patronenlager aller Waffen aus Sicherheits-

    gründen zuschweißen müsste.

     

    Letztendlich ist alles eine Risiko-Einschätzung und

    Bewertung. Auch ein FI kann nicht jeden Unfall

    verhindern.

     

  8. vor 11 Stunden schrieb Hunter375:

    Ist da ein Personenschutz (FI) vertretbar realisierbar?

    Die Frage war eigentlich einfach ...

     

    Aber statt dessen wird diskutiert wie man ein AKW

    zur Hauseinspeisung verwenden kann.

    Übrigens hatte Hunter375 auch vorgegeben daß nur

    jeweils eine Steckdose versorgt werden soll!

    Kommt noch eine brauchbare Antwort vom Fachmann?

  9. vor 30 Minuten schrieb micky123:

    Hmm waren wir jetzt bei der Polizei und der StA oder beim FA ?

    ...

    Dann passiert was genau ?

    Wenn ein Gerichtlicher Beschluß vorliegt wird der/die

    Rechner beschlagnahmt. Das FA will trotzdem die

    Steuererklärung und den Zugriff bei der Nachschau...

     

    Man könnte natürlich viel Wind machen der Zeit und

    Geld kostet. Aber wozu? Glaubst du wirklich daß der

    Herr Sprave da eine entsprechende Motivation hat?

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