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Ja, die löst aus, Kabelquerschnitte hast du ja großzügig dimensioniert. Allerdings begrenzt du damit die Leistung auf 2,3kW. Welchen Generator hast du denn oder planst du einzusetzen? Da gibt es durchaus relevante Unterschiede. Sehe ich auch so. Ein Inverter-Generator stellt normalerweise einen potentialfreien Anschluss zur Verfügung. Die Erde am Gerät ist lediglich mit den Metallteilen verbunden. Von da aus zur Einspeisung braucht es ein Kabel. Und wenn es geht nicht mit Schuko-Steckern - das bildet sonst gerne mal ein sogenanntes Selbstmörderkabel. Auch wenn die Einspeisung am Wieland-Stecker erfolgt und dieser in deiner Installation stromfrei ist. Das Kabel kann jemand in eine Wieland-Steckdose die für eine Balkonsolar-Anlage gedacht ist stecken und hat dann die Spannung an den freiliegenden Kontakten. Viele Inverter-Generatoren haben einen Anschluß für die Kopplung mehrerer Generatoren. Die liegen zu den "normalen" Kontakten parallel, haben aber berührungs- sichere Buchsen. Da passen dann diese Stecker: https://www.conrad.de/de/p/736092.html An der Einspeisestelle soll der FI montiert werden? Dann verbindest du vor dem FI eine der Leitungen (das wird jetzt der N-Leiter) mit der Erde für die Steckdose. Dieser Punkt ist auch an die Erde (Ringleitung, Erdspieß oder auch vorhandene Erde im Haus) anzuschliessen. Die beiden Leitungen vom Generator werden durch den FI geleitet. Keine weitere Verbindung des N-Leiters zur Erde! (Die ist in einer Hausinstallation vorhanden - aber du willst ja nur unabhängige Steckdose(n) anschliessen).
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So ist das mit den Theoretikern: weis alles, kann aber nichts vernünftig anwenden. Die Schutzklasse II schützt vor der Berührung von leitenden Teilen. Wenn das Teil im Wasser liegt ist das völlig nutzlos. Das war ja auch nur ein mögliches Scenario.
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Nehmen wir eine Baustelle. Der Generator ist nicht geerdet, die Mischmaschine hat ein beschädigtes Kabel und der Azubi schmeißt die Hilti in die Pfütze in der auch die Mischmaschine steht. Jetzt bloß nicht anfassen ... Eine ähnliche Situation gibt es aber in meinem Haus beim Notbetrieb der Kühltruhe und der Heizung nicht. Die selben Regeln anzuwenden ist daher unsinnig.
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Daran scheitert es ja regelmäßig. Die VDE zitieren ist das eine, die Empfehlungen zu verstehen und angemessen anzuwenden das andere...
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Hätte ich das zitierte geschrieben wenn ich die VDE nicht kennen würde? Ich dir eigentlich klar daß deine Bibel nur Empfehlungen eines privat organisierten Vereins sind? Rechtlich sind das keine bindenden Vorschriften.
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Der Faktor ist noch wesentlich höher. Für die statistische Wahrscheinlichkeit muss zunächst die Wahrscheinlichkeit eines (längeren) Ausfalls der Netzversorgung zu Grunde gelegt werden. Dann sind im Notbetrieb wesentlich weniger Geräte im Betrieb. Am Ende ist die Wahrscheinlichkeit 2 mal direkt hintereinander 6 Richtige im Lotto zu haben in etwa gleich hoch. Nein, ganz ausschließen kann man das Risiko nicht. Für Waffenbesitzer bedeutet es, das man die Patronenlager aller Waffen aus Sicherheits- gründen zuschweißen müsste. Letztendlich ist alles eine Risiko-Einschätzung und Bewertung. Auch ein FI kann nicht jeden Unfall verhindern.
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Es gibt einige Millionen Haushalte die nicht mit einem FI ausgestattet sind. Da macht das nix, ist ja nach VDE zulässig. Aber im Notfallbetrieb werden wir alle wegen dem fehlenden FI sterben.
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@Hunter375 Willst du das selbst installieren oder soll es durch ein Unternehmen ausgeführt werden?
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Die Frage war eigentlich einfach ... Aber statt dessen wird diskutiert wie man ein AKW zur Hauseinspeisung verwenden kann. Übrigens hatte Hunter375 auch vorgegeben daß nur jeweils eine Steckdose versorgt werden soll! Kommt noch eine brauchbare Antwort vom Fachmann?
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Wie hoch ist der Maximalstrom den der Generator kurzfristig liefern kann? Wenn das nicht deutlich mehr als 16A sind ist der LS nutzlos, er löst auch bei einem Kurzschluß nicht aus. Ein FI am Einspeisepunkt ist gut möglich.
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Du bist also in der IT tätig. Ja, es ist großflächig einfach nur verantwortungslos wie Firmen so mit Ihren Daten umgehen.
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Und sobald das FA die Daten hat wirkt die gerichtliche Verfügung auch gegen das FA. Ergo: nichts gewonnen.
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Wenn ein Gerichtlicher Beschluß vorliegt wird der/die Rechner beschlagnahmt. Das FA will trotzdem die Steuererklärung und den Zugriff bei der Nachschau... Man könnte natürlich viel Wind machen der Zeit und Geld kostet. Aber wozu? Glaubst du wirklich daß der Herr Sprave da eine entsprechende Motivation hat?
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Finanzamt: Die Buchführung wird verworfen, die Erträge von Amts wegen geschätzt ...
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Den Straftatbestand "Behinderung der Justiz" gibt es im deutschen Recht nicht.
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Glaube ich nicht. Kohle hat er, Rest ist Ihm doch egal.
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der hat doch nur Befehle ausgeführt. Und das tun Sie alle!
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Wenn es dich trifft reicht ja Einer...
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Doch, reicht.
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Was Angst ausrichten kann haben wir ja gerade sehr deutlich erleben dürfen ...
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Ich tippe eher auf Angst vor Plünderern.
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Ja, natürlich. Das bezog sich auf:
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Ein gepimptes Druckluftgewehr mit 350 Joule ist genau so tödlich wie eine 9mm-Pistole (trifft aber besser). Was ist an der Vorstellung so ein Gerät zu nutzen absurd?
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Die Ausgangsfrage war: Ist "Ich kann mir alles kaufen was ich will" eine realistische Behauptung? Und das ist sicher nicht so. Ausnahmen gab es schon immer und für alles - das war aber gar nicht gefragt.