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alter_Opa

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Beiträge von alter_Opa

  1. vor 51 Minuten schrieb Friedrich von Staufen:

    ….

    1. Wenn ich nun vom Verband das Bedürfnis ausgestellt bekommen habe und ich damit zum LKA (Berlin) gehe, muss ich dann eine Bescheinigung über meine Zuverlässigkeit und meine persl. Eignung mitbringen oder wird die im Zuge des Antrags von der Behörde selbst vorgenommen?

    2. Muss ich den Waffenschrank schon vor dem Antrag Erwerben bzw. Aufstellen lassen? Oder kann ich damit warten, bis ich entweder eine Zusage bzw. eine Ablehnung zur besagten WBK habe?

    3. Wie genau verläuft die Prüfung zur

    Zuverlässigkeit und die Prüfung zur persönlichen Eignung?

     

    Zu 1: Die Prüfung auf Zuverlässigkeit und persönliche Eignung macht die Behörde nach einem vorgegebenen Verfahren.

    Zu 2: Zum Antrag auf die erste Waffe (das Formular dazu ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich) gehört die Antwort auf die Frage, wie die Waffen aufbewahrt werden sollen. Die Vorlage eines Kassenbons, aus dem der Kauf eines Tresors in zugelassener Schutzklasse hervorgeht, erleichtert da vieles.

    Zu 3. S. Punkt 1. Du selbst merkst davon nichts. Die Behörde prüft.

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  2. Dolche und dolchähnliche Messer (Grabendolche) waren im Nahkampf im Graben üblich. Sie werden auch in den Ausrüstungsübersichten, die die Regimenter "nach oben" melden mussten, aufgeführt, einige Regimentsgeschichten nennen auch die Anzahl der Verletzungen und Todesfälle, die so verursacht wurden..
    Der Grabendolch am Koppel galt als Kennzeichen des Frontkämpfers. Grabendolche wurden oft privat beschafft, es gab aber auch amtlich ausgegebene Stücke mit Abnahmestempel.

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  3. vor 3 Minuten schrieb speedjunky:

    Würde aber numerisch diese Nummer bedeuten. Die Produktionszahl kann man sicher nicht daraus ableiten, das sie in unterschiedlichen Werken produziert wurde. Diese hatten sicherlich zugewiesene Nummernkreise. Was ist der Unterschied zur Seriennummer?

    Die "Lange Pistole 08" wurde in Erfurt und bei den DWM gefertigt. Erfurt stelle die Fertigung kurz nach Kriegsbeginn ein, so dass die "Lange Pistole 08" während des Krieges nur von den DWM gefertigt wurden.

     

    Das mit den "Nummernkreisen" trifft für Deutschland nicht zu. Jeder Hersteller verwendete das oben schon erwähnte Schema, wenn auch manchmal mit geringen Variationen). Deshalb gehören zur vollständigen Identifikation einer deutschen Militärwaffe immer 4 Angaben:

    - Modellbezeichnung

    - Hersteller

    - Herstellungsjahr

    - Seriennummer

     

    Die Seriennummer allein ist nicht ausreichend, um eine Waffe eindeutig zu identifizieren. Gleiche Nummern können bei lange und von vielen Herstellern gefertigten Waffen vielfach auftreten.

    Beispiel: Die Nummer 1234a auf einem Gewehr 98 kann genauso zu einem 1900 in Danzig gefertigten Gewehr wie zu einem 1917 in Spandau oder Amberg gefertigten Gewehr gehören. Erst durch Angabe des Herstellers und des Herstellungsjahres wird es eindeutig.   

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  4. vor 13 Minuten schrieb speedjunky:

    Wenn ich das also richtig deute, müsste sie die Nummer 90157 im Jahr 1917 haben?

    Nein, keinesfalls. Die Seriennummer der 1917 gefertigten langen Pistole 08 ist 157i.

    Das es möglicherweise (es gab zum Jahresanfang immer etwas "Schlupf") die 90.157. lange Pistole 08 ist, die die DWM 1917 gefertigt haben, ist etwas völlig anderes und hat nichts mit der Seriennummer zu tun.. 

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  5. vor 13 Minuten schrieb speedjunky:

    Was mir jetzt noch fehlt, ist der Stempel Rechts. Darüber habe ich noch nichts gelesen. Ebenso ist mir nicht bekannt, was der nachgestellt Buchstabe bedeutet. Weiterhin kann ich den Stempel auf dem Griffstück nicht deuten: 

    Der rechte Stempel ist der militärische Beschuss; das Zeichen zeigt den stilisierten preußischen Adler.

    Nachgestellter Buchstabe (die Theorie, die Praxis wich gelegentlich etwas ab): Zu Jahresbeginn fing man mit der Seriennummer 1 an, dann kam 2, dann 3 … War 10000 erreicht, setzte man mit 1a fort, dann kam 2a … war 10000a erreicht, kam 1b usw.  

    Auf dem Griffstück vorn steht nochmal die volle Seriennummer.

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  6. vor 38 Minuten schrieb speedjunky:

    Danke, das ist mal eine brauchbare Antwort. 

    Gibt es auch zivile Stempel, z.B. für Jagwaffen, die jetzt noch anerkannt werden?
    Wo findet man die Listen bzw. Informationen dazu? Tante Google gibt da nicht all zuviel preis, oder ich verwende die falschen Begriffe. Das sind dann sicherlich auch militärische Stempel:

     

     

     

    Schau mal hier nach: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40158891/II_444_2013_Anhang.pdf

    Ansonsten: Ein ziviler Beschuss bleibt (unabhängig davon, wann er erteilt wurde) so lange gültig, wie keine wesentlichen teile der Waffe verändert wurden.

    Und zu deinen Bildern: Oben: 3 militärische Abnahmestempel (jeder kennzeichnet den erfolgreichen Abschluss einer Fertigungsphase) und der militärische Beschuss einer Waffe im Deutschen Reich vor 1919, konkret im Bundesstaat Preußen. 

    Bild unten: Seriennummer mit nachgestelltem Buchstaben und exakte Kaliberangabe, steht so auf der Laufunterseite.

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  7. vor 1 Stunde schrieb speedjunky:

    Da die meisten hier den Görtz wohl nicht im Schrank haben, wäre se schön, wenn Du beim Chips knabbern mal kurz erklärst. Ich habe eigentlich nur 3 Fragen:

    1. Sind es Beschusszeichen oder nicht?

    2. Wenn nein, was sind das für Zeichen?

    3. Wenn ja, sind sie von der Militärverwaltung?

    @German Völlig richtig, aber dazu müssen die Fragen oben geklärt werden.

    Zu 1. Keiner der drei gezeigten Stempel ist ein Beschusszeichen, weder ein militärisches (nicht anerkanntes) oder ein ziviles (anerkanntes)

    Zu 2: Es sind militärische Abnahmestempel

    Zu 3: Sie sind von Militärbeamten (i der Regel Offizieren) gestempelt worden, die in der preußischen Gewehrfabrik in Erfurt die Fertigung kontrollierten 

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  8. Das erste sieht wie ein Seitengewehr 98/05 aus; Simson-Produktion. Auf dem Klingenrücken sollten die letzten beiden Ziffern des Herstellungsjahrs und ein Abnahmestempel stehen. Das zweite sieht aus wie wie ein Notbajonett aus der Zeit des ersten WK, bei dem ein Griff vom SG98 bzw. 98/05 mit einer älteren Klinge (Jatagan-Klinge, ev. Chassepot, ev. Werder-Gewehr)  versehen wurde. 

  9. vor 23 Minuten schrieb Königstiger:

    Daß Jugendliche unter 18 Jahren ihre KK Gewehre, KK Spopi`s oder Flinten etc. für internationale vom Verband …

    Generell gilt §27 Abs. 3 WaffG.

    Zudem: Bei "unter 18 Jahren" muss sauber differenziert werden: Ab 14 darf ganz legal mit KK-Waffen und Flinten geschossen werden, lediglich zwischen 12 und 14 braucht man dafür eine Ausnahmegenehmigung. Die zuständige Behörde "kann", muss hier aber keine Ausnahmegenehmigungen erteilen. GK ist nach §27 Abs. 3 WaffG erst ab 18 gestattet.

    Und: Nicht alle Beispiele sind für öffentliche Plattformen geeignet.

     

  10. vor 1 Stunde schrieb Bounty:

    ein Kamerad hier in Norwegen hat mir eine Frage gestellt, bezüglich Teilnahme an Wettkämpfen in Deutschland.

    ...

    Der Bub ist 15, ist ausgebildeter RO der IROA, Norwegischer Meister seiner Altersklasse in Open. Die Waffen sind auf seinen Vater lizensiert.

    Ausnahmen von den Altersgrenzen erteilen die regional zuständigen Behörden. Es hängt damit letztlich davon ab, wo (d.h. in welchem Bundesland) die Veranstaltung stattfindet.
    Es gab Fälle, wo bei internationalen(!!!) KK-Wettkämpfen solche Ausnahmegenehmigungen für jugendliche Mitglieder einer Nationalmannschaft verweigert wurden, und zwar wegen der Wirkung in der Öffentlichkeit, wenn da ein Jugendlicher schießt.

  11. Gerade eben schrieb rwlturtle:

    Nun, ich kenne auch bei uns im Rheinland genug Vereinsschützen, die nur erlaubnisfreie Waffen schießen, da hört man oft die Aussage, der Aufwand mit dem Tresor ist zu hoch (wohnt z.B. in einer Genossenschaftswohnung) oder aber Luftgewehr reicht, mehr kann (will) ich mir nicht leisten.

    Ich respektiere diese Sportler trotzdem...

    Ich auch.

    Meine obige Bemerkung stellte keine Wertung dar, sondern war lediglich ein Hinweis auf die Realität und auch auf den Wandel im Schützenwesen.

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  12. Die Statistik ist aus vielen Gründen interessant (und beängstigend). Wenn ich Seite 4 ansehe, gibt es in Bayern insgesamt 202.744 Waffenbesitzer. In der Summe sind Sportschützen, Jäger, Gebirgsschützen, Erben, Sammler … enthalten.

    Wenn ich dann die offiziellen DSB-Statistiken sehe, gibt es in Bayern allein über 470.000 DSB-Mitglieder (BSSB + Oberpfälzer Schützenbund). Dazu kommen BDS-Mitglieder, solche des BdMP, der DSU … Dazu kommen die beiden bayerischen Soldatenverbände, die auch den Schießsport betreiben.

    Wenn ich diese Zahlen nebeneinanderlege, lässt sich klar erkennen, dass die Mehrzahl der Sportschützen in Bayern inzwischen nicht mehr über erlaubnispflichtige Schusswaffen verfügen.   

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  13. vor 7 Minuten schrieb chapmen:

    … Also rund 17 Jahre bis zum endgültigen Gesetz- da mecker noch einer über heutige Zustände...….

    Ehrlicherweise muss man aber auch sagen, dass zwischen 1911 und 1928 in Deutschland noch allerlei andere Dinge passiert sind, wie ein verlorener Krieg, ein Bürgerkrieg, die Inflation, …

  14. vor 2 Stunden schrieb Thomas Weber:

    gibt es in Niedersachsen eine Meldepflicht für Perc. Gewehr gefertigt vor der Beschußpflicht?

    Eine Meldepflicht für das gen. Gewehr gibt es nicht. Weder in Niedersachsen noch sonst irgendwo in Deutschland. Ob das noch lange so bleibt, ist eine andere Frage. Generell gibt es derzeit keine Meldepflicht für Waffen, die erlaubnisfrei erworben und besessen werden können.

    Aber eine Gegenfrage: Was ist der Hintergrund der Frage?

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