HBM
WO Premium-
Gesamte Inhalte
4.347 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von HBM
-
https://www.arms24.com/Geco+9+mm803g+-+124grs+FMJ+SX+.html = bleifrei Unbedingt die Infos zu den einzelnen Produkten richtig einpflegen, da ansonsten eine sinnvolle Nutzung der, wirklich sehr guten Suchfunktion, nur dazu führt, dass ein Kunde zu wenig Ware angezeigt bekommt. Lieber weniger Optionen, aber diese richtig gepflegt.
- 27 Antworten
-
- Arms24
- Online Shop
-
(und 1 weiterer)
Markiert mit:
-
Waffenrechtsverschärfung: Brief an EU-Abgeordnete und ihre Antworten
HBM antwortete auf mwe's Thema in Waffenlobby
Eine weitere Verschärfung des Waffenrechts macht im Hinblick auf terroristische Anschläge keinen Sinn, da eine Beschaffung von illegalen Waffen für die Täter bei unseren offenen Grenzen kein Problem darstellt. Weder sind die potentiellen Täter auf Waffen von Sammlern, Sportschützen noch von Jägern, etc. angewiesen. Schon das aktuelle Verbot von vollautomatischen Waffen für Privatpersonen hält keinen Täter davon ab solche illegalen Waffen zu verwenden. Gleiches gilt für illegale Sprengstoffe, etc.. Jetzt das Waffengesetz zu verschärfen verschleiert bzw. lenkt nur von den eigentlichen Problemen ab. Auch eine laufende "Prüfung" bzw. Untersuchung von legalen Waffenbesitzern und/oder eine nur zeitliche befristete Erlaubnis für den Besitz legaler Waffen greift komplett ins Leere, da diese Waffen gar nicht für Terrorakte verwendet werden und bei illegalen Waffen eben gerade keine Information über die Waffen vorliegt. Es wird nur alles bürokratischer, mehr Aufwand und noch weniger legale Waffenbesitzer und gerade bei Angriffen auf "weiche Ziele" wäre es eher wünschenswert und effektiv zur schnellen Abwehr eines Angriffes, dass auch die Bevölkerung, wenn einzelne Personen dies wünschen, eine Waffe führen darf. Einzig die Vereinheitlichung der Standards für den Umbau von Dekowaffen in allen EU-Staaten finde ich sinnvoll, da dadurch ein Import von Dekowaffen aus anderen EU-Staaten für Sammler, Interessierte, etc. vereinfacht wird. Mehr Sicherheit wird dadurch allerdings allenfalls bei Einzeltätern erreicht, die nicht die Möglichkeit bzw. die Mittel haben sich anderweitig illegale Waffen zu beschaffen. Mein Eindruck ist, dass hier von den eigentlichen Problemen abgelenkt werden soll und es der normalen Bevölkerung noch schwerer als bisher gemacht werden soll legale Waffen besitzen zu dürfen. Welchen Grund das hat, kann ich leider nicht nachvollziehen, aber ich hoffe es wurde nur bei der Ausarbeitung nicht richtig nach gedacht und es hat keine anderen Gründe. -
Trotzdem Danke für die Antwort. Kenne Bietagenten nur bei ebay und habe bisher immer selbst brav "gewartet" bei egun. ;-)
-
Gibt es Bietagenten für egun?
-
Flugzeuge sind ja auch eher weniger verfügbar und trotzdem werden sie genutzt. Messer, Autos, etc. sind halt auch nicht so interessant für die Medien (zumindest die überregionalen). Schusswaffen machen sich als Tatwaffen halt sehr viel besser und ein Verbot von Autos, weil ein 15-jähriger in paar Leute umfährt oder die Aufbewahrung von Küchenmessern im Tresor ist halt nicht so populär als Forderungen nach Änderungen im Bereich der Schusswaffen. Meiner Meinung nach passiert, im Vergleich zur Verbreitung von Schusswaffen (Jäger, Sportschützen, etc.) sogar recht wenig - Gott sei Dank.
-
In Ulm gibt es, evtl. "systembedingt", immer Probleme auf 300 Meter mit "schnellen, kleinen" Kalibern (z.B. .223 in 52 gr). Größere Kaliber oder schwerere Geschosse machen keine Probleme, zumindest hat mir mit .308 (Cineshot) noch kein Schuss gefehlt.
-
Zumindest in Ulm (300 Meter) werden die verschiedenen Scheiben auf eine weiße "Wand" projiziert und man schießt auf die Projektion, nicht auf "richtige" Scheiben. Bei den BW-Anlagen auf denen ich bisher geschossen habe war es so, wie Du geschrieben hast.
-
In der neuen Sportordnung des BDS gibt es ebenfalls "Long Range-Schießen" (von 500 bis 1000 Meter) auf die ISSF 300 Meter Scheibe.
-
Man könnte doch den Temperaturfühler direkt mit einer Sicherung/Deaktivierung der Waffe eines einschlägigen Anbieters koppeln und damit dem Nutzer mehr Bedienungssicherheit bieten, also "Waffe zu heiß = Waffe wird deaktiviert und schießt nicht mehr". Wobei, evtl. darf unser Staat ja mit einer instabilen Firma in Insolvenz gar nicht zusammen arbeiten.
-
1. ja, das darfst Du übrigens auch mit einem AR-15 Vorderschaft oder einem AR-15 Griffstück incl. Abzug, allerdings darfst Du den Nagel nicht mit einem DE-Griffstück einschlagen da DE-Griffstück = das Teil, das den Abzug aufnimmt und Kurzwaffe = EWB = eintragen bzw. Bestandteil der DE-Kurzwaffe = eintragen 2. keine Ahnung, kenne die "1911er Variante" nicht 3. keine Ahnung, kenne die genaue Bauart nicht 4. "freie Teile" werden nicht eingetragen 5. AR-Verschlusskopf = EWB = eintragen bzw. Bestandteil des Wechselsystems = eintragen; AR-Verschlussträger = kein EWB-Teil = nicht eintragen = darfst Du in der Tasche rumtragen, auf dem Schreibtisch liegen lassen, etc.
-
Wo ist der Unterschied zum AR-15-Verschlusskopf (EWB) bzw. AR-15-Verschlussträger (Nicht EWB)?
-
Kaufst Du den Verschluss (bzw. den gesamten Schlitten) dann als "Wechselverschluss" oder "Wechselschlitten mit Verschluss" oder "baust" Du aus dem Wechsellauf und dem Verschluss/Schlitten selbst ein Wechselsystem und lässt Dir dann das Wechselsystem eintragen? Ich wäre mir nicht sicher, ob man damit nicht schon im Bereich der "Waffenherstellung" ist, oder lieg ich da jetzt komplett falsch? Hatte ein ähnliches Problem und habe vorsichtshalber den Lauf und den Verschluss an einen Büchsenmacher liefern lassen, der hat die beiden "Teile" dann "offiziell" zum Wechselsystem "umgebaut" und mir dann das Wechselsystem geliefert. So hab ich auch nur einen Eintrag als Wechselsystem in der WBK.
-
IPSC-Schießen noch bis zum 31.12.2015 steuerlich unschädlich
HBM antwortete auf gunnerySergeant's Thema in IPSC
Vor allem, was IPSC so "unsportlich" bzw. so ungeeignet für "körperliche Ertüchtigung" macht. -
IPSC-Schießen noch bis zum 31.12.2015 steuerlich unschädlich
HBM antwortete auf gunnerySergeant's Thema in IPSC
Schwierig ;-) Mir ging es weniger um die Inhalte in der Sportordnung des BLDS, sondern eher darum, wie das Bundesfinanzministerium seinen AEAO gemeint hat. IPSC-Schießen in Deutschland darf nur der BDS bzw. dem BDS angehörige Landesverbände und deren Vereine. Wenn jemand, wie der BLDS, die internationalen Regeln des IPSC als Grundlage für eine eigene Sportordnung nimmt, das dann "Dynamisches Schießen" nennt, dann ist das kein IPSC, zumindest nicht in Deutschland. Das Bundesfinanzministerium schreibt: --------------------------------------------------------------------- Ein wesentliches Element des Sports (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO) ist die körperliche Ertüchtigung. Motorsport fällt unter den Begriff des Sports (BFH-Urteil vom 29.10.1997, I R 13/97, BStBl 1998 II S. 9), ebenso Ballonfahren. Dagegen sind Skat (BFH-Urteil vom 17.2.2000, I R 108, 109/98, BFH/NV S. 1071), Bridge, Gospiel, Gotcha, Paintball, IPSC-Schießen und Tipp-Kick kein Sport i.S.d. Gemeinnützigkeitsrechts. Dies gilt auch für Amateurfunk, Modellflug und Hundesport, die jedoch eigenständige gemeinnützige Zwecke sind (§ 52 Abs. 2 Nr. 23 AO). Schützenvereine können auch dann als gemeinnützig anerkannt werden, wenn sie nach ihrer Satzung neben dem Schießsport (als Hauptzweck) auch das Schützenbrauchtum (vgl. Nr. 11 des AEAO zu § 52) fördern. Die Durchführung von volksfestartigen Schützenfesten ist kein gemeinnütziger Zweck. --------------------------------------------------------------------- Wenn des Bundesfinanzministerium damit "IPSC-Schießen in Deutschland" meint, dann könnte der BLDS aus dem Thema raus sein. Wenn es mit "IPSC-Schießen" meint, "nach Art IPSC zu schießen", dann wäre die AEAO natürlich ein Problem für den BLDS. Ich bin zu wenig Jurist um hier die Tragweite der Formulierung in der AEAO beurteilen zu können. Da die Infos doch recht allgemein gehalten sind, spricht vieles dafür, dass auch der BLDS betroffen ist. Hab das bisher noch nie so genau durchdacht, da ich kein Funktionär bin und daher das Thema immer etwas ausgeblendet habe. Was ich unabhängig von obiger Beurteilung gar nicht verstehe ist, warum das Bundesfinanzministerium dem "IPSC-Schießen" die "körperliche Ertüchtigung" abspricht. Interessant ist dazu, das in der AO zum Thema "Gemeinnützige Zwecke" steht "die Förderung des Sports (Schach gilt als Sport);". -
IPSC-Schießen noch bis zum 31.12.2015 steuerlich unschädlich
HBM antwortete auf gunnerySergeant's Thema in IPSC
Falsch, beim BLDS wird nach dem Regelwerk des BLDS geschossen und dort gibt es, verständlicherweise kein IPSC. Nur wo "IPSC" drauf steht, ist auch "IPSC" drin. ;-) Bei uns, wie in wahrscheinlich in vielen anderen Vereinen auch, wird im Moment alles was IPSC betrifft als "wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb" verbucht. Da Einnahmen und Ausgaben ungefähr gleich sind, ist das ganze "nur" mehr Aufwand. -
Und was möchtest Du uns damit sagen? Das "Problem" ist doch nicht die Lauflänge, sondern das Gewicht der Waffe. Unter http://www.bdsnet.de/downloads/disziplinblatt_-_kurzwaffe.pdfein etwas besserer Überblick als im Sporthandbuch. Mit 1.700 Gramm Maximalgewicht geht nur der 5-Zoll. Der 8 3/8 Zoll geht im BDS nur in Silhoutte (siehe http://www.bdsnet.de/downloads/bds_shb_silhouette_mit_anhaengen_17-11-2014.pdf ) oder in "Freie Klasse" mit beliebigem Waffengewicht.
-
Wollte ich gerade auch schreiben, aber wichtig ist auf welche Disziplin die X-Six erworben wurde. Wenn z.B. die X-Six in Kaliber 40 für 25 m Präzision über 9 mm erworben wurde, dann wäre der Revolver auf Freie Klasse kein Problem.
-
Das PDF bzw. die Stellungnahme in der Gesamtheit klingt logisch und sinnvoll. Was mich total irritiert ist das Thema "Wir stellen keine HK416 zur Verfügung". Warum kauft der Bund nicht einfach fünf solcher Gewehre, wenn er einen Test durchführen will? Wenn wirklich "leichte Maschinengewehre" (egal von wem) mit dem "normalen" G36 verglichen wurden, dann kann ich den Ärger von HK nachvollziehen. Die "Weigerung" HK416 zur Verfügung zu stellen macht das Thema allerdings nicht gerade einfacher. ;-)
-
Kurz und schmerzlos auf den Punkt gebracht. Hoffentlich gab es vom Hersteller vorher kein: "Lieber Lieferant, mir ist klar, dass ich nicht genau gesagt habe, was ich haben will, aber könntest Du mir einen Gefallen tun und irgendeine Lösung für die Probleme finden die mich nicht ganz blöd dastehen lässt. Wir haben doch immer gut zusammen gearbeitet, oder?"
-
o.K., kenne die "Black Dog Magazine" nicht, aber für die SIG P210 KK - Magazine brauche ich das Ladetool viel öfter als bei meinen 9mm oder .40 S&W Waffen. Kann aber natürlich auch an den SIG-KK-Magazinen liegen.
-
Das Beispiel der Magazin Lader war wohl als Antwort auf diesen Post gedacht.
-
Wenn Du schon Bilanzen postest, dann nimm doch bitte die aktuell veröffentlichte Bilanz und nicht die "alte" und sag noch dazu, welches Jahr die Bilanz betrifft. Aktuell veröffentlicht ist die Bilanz 2013 und dort sind keine ungedeckten Fehlbeträge mehr vorhanden (wurden aus dem Gewinn gedeckt). Das einzige Problem, neben der Risiken bei Gesetzesänderungen und immer niedrigerer Beschaffungsetats, von HKO ist die hohe Fremdfinanzierung durch Anleihen. Evtl. auch problematisch, aber da müsste ich mich jetzt tiefer einlesen, ist ein hohes Darlehen an die Muttergesellschaft (HKB). Normalerweise finanziert die Mutter die Töchter und nicht die Tochter die Mutter, daher müsst man sich die Mutterfirma (HKB Heckler & Koch Beteiligungs GmbH, Konzernabschluss hinterlegt bei der Bank of New York Mellon, Luxemburg) mal genauer ansehen bzw. prüfen warum dort Geld gebraucht wird. Evtl. gibt es ja noch andere Beteiligungen, die nicht so gewinnträchtig (über 50% Umsatzrendite der HKO, allerdings nur so hoch durch korrigierte Abschreibungen auf Finanzanlagen, aber "bereinigt" um die Korrektur und von Tochterunternehmen abgeführte Gewinne immer noch über 20% Umsatzrendigt) wie die HKO sind. Im Moment schaut HKO, zumindest nach einer kurzen Durchsicht der öffentlich zugänglichen Unterlagen, recht "stabil" aus. Allerdings "stören" mich die vielen Darlehen an "Beiräte" und "Geschäftsführer" und die Tatsache, dass die Ausgaben für die "ausgeschiedene" Geschäftsleitung höher ist, als die Kosten für die aktuelle/operative Geschäftsleitung. Aber evtl. kenne ich mich mit den "Gepflogenheiten" bei größeren Gesellschaften auch nur nicht aus. ;-) PS: Um beim Thema zu bleiben: HKO hat, nach den wenigen offiziellen Unterlagen zu urteilen, die Kapazität, die Stabilität und auch die finanziellen Mittel um ein "neues" Sturmgewehr oder auch ein "Umbaukit" für das G36 zu entwickeln, zu produzieren und langfristig zu liefern. :-)