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https://www.arms24.com/Geco+9+mm803g+-+124grs+FMJ+SX+.html = bleifrei Unbedingt die Infos zu den einzelnen Produkten richtig einpflegen, da ansonsten eine sinnvolle Nutzung der, wirklich sehr guten Suchfunktion, nur dazu führt, dass ein Kunde zu wenig Ware angezeigt bekommt. Lieber weniger Optionen, aber diese richtig gepflegt.
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Waffenrechtsverschärfung: Brief an EU-Abgeordnete und ihre Antworten
HBM antwortete auf mwe's Thema in Waffenlobby
Eine weitere Verschärfung des Waffenrechts macht im Hinblick auf terroristische Anschläge keinen Sinn, da eine Beschaffung von illegalen Waffen für die Täter bei unseren offenen Grenzen kein Problem darstellt. Weder sind die potentiellen Täter auf Waffen von Sammlern, Sportschützen noch von Jägern, etc. angewiesen. Schon das aktuelle Verbot von vollautomatischen Waffen für Privatpersonen hält keinen Täter davon ab solche illegalen Waffen zu verwenden. Gleiches gilt für illegale Sprengstoffe, etc.. Jetzt das Waffengesetz zu verschärfen verschleiert bzw. lenkt nur von den eigentlichen Problemen ab. Auch eine laufende "Prüfung" bzw. Untersuchung von legalen Waffenbesitzern und/oder eine nur zeitliche befristete Erlaubnis für den Besitz legaler Waffen greift komplett ins Leere, da diese Waffen gar nicht für Terrorakte verwendet werden und bei illegalen Waffen eben gerade keine Information über die Waffen vorliegt. Es wird nur alles bürokratischer, mehr Aufwand und noch weniger legale Waffenbesitzer und gerade bei Angriffen auf "weiche Ziele" wäre es eher wünschenswert und effektiv zur schnellen Abwehr eines Angriffes, dass auch die Bevölkerung, wenn einzelne Personen dies wünschen, eine Waffe führen darf. Einzig die Vereinheitlichung der Standards für den Umbau von Dekowaffen in allen EU-Staaten finde ich sinnvoll, da dadurch ein Import von Dekowaffen aus anderen EU-Staaten für Sammler, Interessierte, etc. vereinfacht wird. Mehr Sicherheit wird dadurch allerdings allenfalls bei Einzeltätern erreicht, die nicht die Möglichkeit bzw. die Mittel haben sich anderweitig illegale Waffen zu beschaffen. Mein Eindruck ist, dass hier von den eigentlichen Problemen abgelenkt werden soll und es der normalen Bevölkerung noch schwerer als bisher gemacht werden soll legale Waffen besitzen zu dürfen. Welchen Grund das hat, kann ich leider nicht nachvollziehen, aber ich hoffe es wurde nur bei der Ausarbeitung nicht richtig nach gedacht und es hat keine anderen Gründe. -
Trotzdem Danke für die Antwort. Kenne Bietagenten nur bei ebay und habe bisher immer selbst brav "gewartet" bei egun. ;-)
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Gibt es Bietagenten für egun?
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Flugzeuge sind ja auch eher weniger verfügbar und trotzdem werden sie genutzt. Messer, Autos, etc. sind halt auch nicht so interessant für die Medien (zumindest die überregionalen). Schusswaffen machen sich als Tatwaffen halt sehr viel besser und ein Verbot von Autos, weil ein 15-jähriger in paar Leute umfährt oder die Aufbewahrung von Küchenmessern im Tresor ist halt nicht so populär als Forderungen nach Änderungen im Bereich der Schusswaffen. Meiner Meinung nach passiert, im Vergleich zur Verbreitung von Schusswaffen (Jäger, Sportschützen, etc.) sogar recht wenig - Gott sei Dank.
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Vielleicht auch ganz interessant zum Thema: Manche Verbände akzeptieren auch eine ADA-Befähigung (Ausbildung der Ausbilder - das ist der Schein, den man braucht, wenn man Jugendliche im Betrieb ausbilden möchte) als Nachweis der Eignung und man bekommt die JuBaLi "einfach so" bzw. durch Vorlegen der Dokumente.
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Ich verstehe jetzt auch nicht, was so falsch ist, wenn man Interessenten am Großkaliberschießen gleich mit Großkaliber ausprobieren lässt. Wir haben am Anfang einen Stand auf 10 Meter aufgebaut und dort schießen dann Interessenten (jeweils mit einem Betreuer) und neue Mitglieder. Die anderen Schützen nutzen die 10 Meter entweder um die "schwache Hand" (z.B. für Mehrdistanz) auf zu polieren, neue Waffen ein zu schießen oder auch mal das Ego etwas steicheln. ;-) Neulinge bekommen, nach einer Sicherheitseinweisung und ein paar Trockenübungen, beim ersten Schuss auch nur einen Schuss in die gemeinsam ausgewählte Waffe geladen. Kleinkaliberwaffen haben wir nicht als Vereinswaffen. Was soll daran jetzt falsch sein?
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Scharfe Waffe auf eigenem Grundstück geladen führen
HBM antwortete auf Siebener73's Thema in Waffenrecht
Siehe Zitat von alzi: 1. Im eigenen Grundstück (soweit dieses ein "befriedetes Besitztum" darstellt, z.B. umzäunt ist) gibt es kein "Führen", daher kann "Führen" dort weder erlaubt noch verboten werden. Wenn man im eigenen befriedeten Besitztum eine geladene Waffe im Holster mit sich rum trägt, dann ist das kein "Führen", weder erlaubtes noch unerlaubtes, sondern einfach nur die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die Waffe. Analog ist das auch auf einem Schießstand der Fall. 2. Auf fremden Grundstücken gibt es ein "Führen" und dort ist das "Führen einer Waffe" mit Zustimmung desjenigen (ohne weitere Erlaubnis) möglich in dessen Wohnung, befriedetem Besitztum, etc. man sich befindet. Allerdings darf dies nur zum vom Bedürfnis umfassten Zweck geschehen. Einem Sportschützen oder Jäger zu sagen: "Stell Dich bitte mit Deiner geladenen Waffe in den Flur meiner Wohnung und pass auf, dass nur geladene Gäste zu meiner Weihnachtsplätzchen-Party kommen." wäre nicht o.K.. Ohne Probleme wäre es aber möglich, dass Dir Dein Bekannter, der Sportschütze ist in Deiner Wohnung mal IPSC-Trockentraining zeigt oder mit Deiner Erlaubnis in Deinem 300 qm Loft oder in Deinem umzäunten 10 Hektar-Garten trainiert (ohne Schüsse), da er in seiner 1-Zimmer-Wohnung zu wenig Platz hat. -
Interessant wird es, wenn der erste bei seiner Umsatzsteuer aufgrund mehr Ausgaben als Einnahmen eine Erstattung (Zahlung) vom Finanzamt fordert bzw. über einen längeren Zeitraum nur Verluste mit dem Teil-Geschäftsbetrieb "IPSC" erwirtschaftet. Das Szenario halte ich bei einer Vollkostenrechnung nicht für unrealistisch.
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>>Link auf eigenen Wunsch gelöscht!<< Leider hab ich da keine Zeit. Ein "Live-Gonzo" wäre noch mal ein Anreiz gewesen. ;-)
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Und beides hat nichts auf einer Waffe zu suchen (meine Meinung). Es gibt Dinge, für die schäme ich mich als christlich erzogener Mensch und die Kreuzzüge sind ganz vorne mit dabei.
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In Ulm gibt es, evtl. "systembedingt", immer Probleme auf 300 Meter mit "schnellen, kleinen" Kalibern (z.B. .223 in 52 gr). Größere Kaliber oder schwerere Geschosse machen keine Probleme, zumindest hat mir mit .308 (Cineshot) noch kein Schuss gefehlt.
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Zumindest in Ulm (300 Meter) werden die verschiedenen Scheiben auf eine weiße "Wand" projiziert und man schießt auf die Projektion, nicht auf "richtige" Scheiben. Bei den BW-Anlagen auf denen ich bisher geschossen habe war es so, wie Du geschrieben hast.
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In der neuen Sportordnung des BDS gibt es ebenfalls "Long Range-Schießen" (von 500 bis 1000 Meter) auf die ISSF 300 Meter Scheibe.
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Ist es relevant, ob der zuständige SB das Fax bekommen hat? Eine Meldung, oder ähnlich, hat doch gegenüber der Behörde zu erfolgen und nicht gegenüber "einem speziellen SB" oder sehe ich da was falsch?
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Sorry, anscheinend haben wir aneinander vorbei geschrieben. Selbst bin ich Schießleiter im BDS und im BDMP, daher interessiert mich das Thema nicht aus "Eigeninteresse". Ich dachte halt, wenn Du mir widersprichst und von "das war jetzt schriftlich" schreibst, dann hast Du Unterlagen vorliegen die Deine "geschriebene" Aussage belegen. Hab ich mich wohl verlesen und Du meinst, wenn Du etwas schreibst, dann ist das schriftlich. Hast natürlich recht und entschuldige bitte die Nachfrage. Die Kontaktdaten der Verantwortlichen beim BDS habe ich im Handy, aber trotzdem danke auch für den Link.
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ok, mein Stand war, dass der jeweilige "Schießleiter" anerkannt wird, aber (ohne Prüfung) noch mal an einem BDS-Schießleiterkurs teilgenommen werden muss (analog zum Vorgehen beim BDMP). Hast Du evtl. einen Link oder einen Scan zum "schriftlich" vom BDS?
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Also jetzt kommt doch mal "alle" etwas runter und werdet höflicher, auch oder gerade hier im "anonymen" Internet. Zum Thema: Bis jetzt wurde ich noch nie kontrolliert wenn ich Waffen dabei hatte, aber in meinem Auto sind immer Taschen, Koffer, etc. und diese auch manchmal verschlossen oder zumindest mit einem Zahlenschloss. Bei bisher acht oder neun Kontrollen, die meisten gefühlt während der Oktoberfest-Zeit eher am späten Abend oder auch nach Fußballspielen war das Thema immer "Alkohol". Nachdem ich mehrmals innerhalb ziemlich kurzer Zeit kontrolliert wurde aber nie aufgefordert wurde den Alkoholspiegel zu messen habe ich bei einer Kontrolle gefragt ob ich mal den Alkoholspiegel messen dürfte obwohl ich nichts getrunken habe, da mich interessiert, wie das funktioniert. Das war kein Problem und ich durfte die Prozedur mal ausprobieren. Lustig war die Frage des zweiten Polizisten nach meinem Aussteigen aus dem Auto (in allen anderen Fällen musste ich gar nicht aussteigen) "Hast Du einen erwischt?" und die Antwort "Nein, wir wollen nur mal ausprobieren, wie das geht.". Wir haben dann alle drei gelacht. Interessant war auch eine Kontrolle als mir der kontrollierende Polizist durch die offene Scheibe mehrere Fragen über "woher", "wohin" und dann auch noch weitere Dinge bzgl. "Arbeit", etc. gefragt hat. Als mir das dann zu dumm wurde und ich gefragt habe "Was geht Sie das an und warum fragen Sie mich das alles?" hat er, weiterhin sehr höflich, nur geantwortet "Dann hauch mi hoid amoi gscheid o damid i merk obsd woas drunga hosd.". Auf mein Lachen, sicherlich mit etwas mehr Atem als bei den vorherigen, recht kurzen Antworten, durfte ich dann weiter fahren. In meine Taschen wollte noch nie jemand sehen und auch nach Verbandskasten sowie Warndreieck wurde nie gefragt, immer nur Führerschein und Fahrzeugpapiere. Verbandskasten/Warndreieck liegen übrigens hinter dem Beifahrersitz und daher braucht es auch keinen "Blick in den Kofferraum" in dem die Waffen im verschlossenen Behältnis nur dann liegen, wenn ich noch kurz Einkaufen gehe.
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Nur bedingt richtig, z.B. erkennt der BDMP die Ausbildung zum Schießleiter BDS auch bei sich an, aber zusätzlich muss an einem Scheißleiterkurs BDMP teilgenommen werden damit die BDMP-spezifischen Inhalte zumindest kommuniziert werden. Den Test muss man dann allerdings nicht mitschreiben, sondern nur teilnehmen. Die Teilnahme macht deshalb Sinn, da man als BDMP-Schießleiter auch berechtigt ist offizielle BDMP-Wettkämpfe auszurichten. Nur noch eine kleine Anmerkung für alle BDMPler: Beim BDMP muss bei jedem Schießen ein BDMP-Schießleiter als "verantwortliche Aufsichtsprerson" am Ort des Schießens (nicht in jedem Stand) anwesend sein, da ansonsten kein Versicherungsschutz besteht. Beim BDS wird der BDMP-Schießleiter und, zumindest nach mündlichen Infos, auch der DSB-Schießleiter anerkannt. Beim BLDS wird die BDS-Aufsichtsschulung und der BDMP-Schießleiter anerkannt, umgekehrt allerdings nicht.
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Bunker? ;-)
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Muß man als Sportschütze einen Voreintrag haben
HBM antwortete auf jagdostfriese's Thema in Waffenrecht
Denke auch, dass ein "Vermitteln", zumindest wenn es sich um mehrere Fälle handelt, nicht erlaubt ist. Bei einer Waffe, die bei einem Händler "geparkt" wird und man diese dann doch nicht selbst erwirbt, sondern jemand anderem weiter verkauft, gilt wohl eher "wo kein Kläger, da kein Richter" und mit bekommen wird das, ausser dem Händler und dem Käufer niemand. Viel interessanter ist meiner Meinung nach das Thema "Erben von Waffen". Was passiert in folgendem Fall: Im Nachlass findet man einen Kaufvertrag über mehrere Waffen und die Vereinbarung über die Einlagerung der Waffen bis - zum Ablauf der Frist nach 2/6-Regelung bei einem Sportschützen - zum Bestehen des Jagdscheins - zum Erhalt eines Voreintrages - zur Erteilung einer WBK - zur erneuten Erlaubnis für den Besitz von Waffen (nach einer Verurteilung mit mehr als 60 Tagessätzen) Da der Erblasser ja die Waffen bezahlt hat und diese Ihm dadurch auch gehören und er nur die tatsächliche Gewalt über die Waffen nicht ausüben durfte hat man einen Anspruch auf das Erbe. Gilt hier jetzt auch ein "Erbenprivileg" oder ist das ganze problematisch, da der Erblasser ja nicht im "waffenrechtlichen Besitz" der Waffen war? -
Muß man als Sportschütze einen Voreintrag haben
HBM antwortete auf jagdostfriese's Thema in Waffenrecht
Ist zwar ein etwas anderes "Thema", aber da ja bzgl. "Voreintrag" alles geschrieben wurde frage ich mal nach. Darf man, evtl. sogar beliebig viele Waffen kaufen (nicht "erwerben") und diese ohne Waffenhandelslizenz wieder verkaufen? Da sehe ich selbst bei einem Einzelfall, also wie beschrieben "Hr. Meier kauft eine Waffe von Händler Huber, vereinbart dann mit dem Händler die Aufbewahrung der Waffe und nach ein paar Tagen / Wochen / Monaten verkauf Hr. Meier die Waffe dann an Hr. Müller oder Händler Müller. Jetzt teilt er Händler Huber mit die Waffe an Hr. Müller oder Händler Müller auszuliefern.". Es bekommt ja niemand den Kauf / Wiederverkauf mit, da nur der Erwerb von Händler Huber an Müller gemeldet wird. Trotzdem ist das doch "Waffenhandel" oder sehe ich hier etwas falsch? PS: Beim "vererben" wäre das ganze ja noch extremer, da für die Erben ja eine erleichterte Erwerbsmöglichkeit besteht. -
Danke, es geht in dem Urteil zwar um die Erlaubnis zur Herstellung von Munition, aber trotzdem interessant, wie unterschiedlich die Urteile ausfallen. ;-(
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Der Beitrag ist mal echt suspekt.