Ich grabe den Beitrag mal aus, weil wir folgendes Problem haben:
1991, also vor 33 Jahren, haben wir für unsere Bürgerwehr eine Salutkanone gebaut, die Schwarzpulver-Alarmpatronen Kal. 12/49 verschießt.
Die Länge der Patronenlager wurde damals, nach Vorgabe des Beschußamtes Mellrichstadt, mit Sperrstiften begrenzt, um das Laden von normalen Flintenpatronen Kal. 12 zu verhindern.
Die Sperrstifte wurden so eingebracht, daß die max. Lagerlänge 53,5 mm betrug und somit keine scharfen Flintenpatronen geladen werden konnten.
Daß wurde 1992 so vom Beschußamt abgenommen und die Kanone wurde auch so beschossen.
Bei allen weiteren 5-jährigen Folgebeschüssen gab es dann auch nie Probleme.
Dieses Jahr im November weigerte sich dann allerdings der nun zuständige Beamte des Beschußamtes, die Kanone erneut zu beschießen, und verwies auf diese Tabelle 5 der Maßtafeln, worin eine max. Patronenlagerlänge von 45 + 2mm angegeben ist.
Meine Frage:
Hat er recht und hat das Beschußamt seit nunmehr 32 Jahren dieses Maß übersehen/nicht überprüft oder ist dieses Maß nach Tabelle 5 evtl. erst später so festgelegt worden?