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thomas.h

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  1. Die soll ja auch nicht tragen, die dient zur Sicherheit, falls die beiden anderen Warzen oder der Hülsenkopf versagt.
  2. Und auch Diverse: Rentner:-/_*Innen?
  3. Nein, der TÜV kontrolliert nur, ob dein Fahrzeug genau in dem Moment der Abnahme verkehrstauglich ist. Das kann schon kurz nachdem du den Hof verlassen hast, ganz anders sein.
  4. Der Link funktioniert nicht.
  5. Das heißt also, ich darf auch in meiner eigenen Wohnung einem Nicht-WBK-Inhaber keine meiner Waffen mal eben in die Hand nehmen lassen? Und Besitzer z.B. einer Erben-WBK oder einer WBK nur für bedürfnisfreie 4mm-Waffen zählen nicht, da kein von ihrem Bedürfnis umfasster Zweck besteht?
  6. Ich habe mir für meine Kurzwaffensammlung schon vor vielen Jahren einen 1er-Schrank gekauft, als es noch gar keine gesetzlichen Aufbewahrungsvorschriften gab und alle Waffen auch noch im Kleiderschrank oder in der Schreibtischschublade gelagert werden durften. Einzig deshalb, weil mir die Waffen zu wertvoll waren, um bei einem evtl. Einbruch einfach gestohlen zu werden.
  7. Also, wenn ich so ein Dekogewehr besitze, vor dem Stichtag gekauft, ist das legal. Sobald ich den Verschluß rausnehme und daneben lege, mache ich mich strafbar, weil ich dann eine wesentliches anmeldungsplichtiges Waffenteil besitze. Wenn ich aber dann den Verschluß wieder in die Dekowaffe einsetze, ist alles wieder in Ordnung und das illegale Teil mutiert auf seltsame Weise wieder als ein erlaubnisfreies Teil der Dekowaffe. Logisch! Und wenn ich jetzt zwei baugleiche Dekowaffen besitze und die Verschlüsse tausche?
  8. Merkblatt des Bayerischen Staatsministerium des Innern: https://www.innenministerium.bayern.de/assets/stmi/sus/verfassungsschutz/häufig_gestellte_fragen_zum_dritten_waffenänderungsgesetz.pdf
  9. Das heißt dann wohl, ein ehemaliger Bundeswehrpflichtiger, der sich zum Andenken mal vor vielen Jahren ein einzelnes G3-Magazin mit nach Hause genommen und die Dummheit besessen hat, das jetzt anzumelden, muß sich nun einen Tresor der Klasse 1 dafür anschaffen, obwohl er noch nicht einmal eine Waffe besitzt, in der er das Magazin verwenden könnte.
  10. Irgendwelche mir unbekannten Teilzeitkräfte, die vielleicht als Rentner oder Geringverdiener ihr Einkommen aufbessern wollen, würde ich ohne Rückfrage an meine Sachbearbeiterin in meiner Behörde sowieso nicht reinlassen. Die können mir auch sonstwelche Ausweise unter die Nase halten, woher soll ich wissen, ob die echt sind? Und nachdem mein Amt bzw. meine zuständige Waffensachbearbeiterin telefonisch nur sehr schwer erreichbar ist, wird das so ohne Vorankündigung oder einen Termin auch nichts werden. btw. bei meiner bisher einzige Kontrolle vor etlichen Jahren kam der damalig noch tätige und mir seit Jahren bekannte Sachbearbeiter nach einem 2 Wochen vorher vereinbartem Termin persönlich vorbei.
  11. Ich habe selbst schon mal ein Diana 60 mit Doppelkolbensystem zerlegt, die Dichtungen ausgetauscht und auch wieder funktionsfähig zusammengebaut. Sollte bei einem Diana 75 nicht viel anders funktionieren. Wichtig ist halt, daß beim Zusammenbau die Zahnräder richtig eingebaut werden, damit das ganze System auch wieder synchron funktioniert. Bei CO2air.de gibt es dazu eine Original-Anleitung von Diana: https://www.co2air.de/filebase/entry/38-diana-75/
  12. Wegen mir kann jeder/jede/jedes so leben wie er/sie/es es will und sich auch so wie er/sie/es es gerne möchte, verkleiden/verunstalten oder sonstwie zum Affen machen. Aber jetzt soll es normal sein und akzeptiert werden müssen, wenn sich jemand so als Bundestagsabgeordneter:_/*In in der Öffentlichkeit präsentiert?
  13. Wenn ich aus diesem Verein nicht schon vor Jahren ausgetreten wäre, würde ich es jetzt noch heute Abend tun.
  14. Und wenn ich dann später die Lastschrift kündige? Bekomme ich dann eine Rechnung vom Zoll oder wird mir mein Fahrzeug dann zwangsweise stillgelegt? Gibt es überhaupt eine gesetzliche Verpflichtung ein Bankkonto zu besitzen?
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