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thomas.h

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  1. Danke! Anscheinend war da 1980, außer der max. Länge der Patronenhülse mit 57 mm, überhaupt nichts festgelegt. Zumindest eine min. Länge des Patronenlagers L3 hätte ich da ja doch schon erwartet. Aus welchem Buch stammen die Tabellen?
  2. Ich grabe den Beitrag mal aus, weil wir folgendes Problem haben: 1991, also vor 33 Jahren, haben wir für unsere Bürgerwehr eine Salutkanone gebaut, die Schwarzpulver-Alarmpatronen Kal. 12/49 verschießt. Die Länge der Patronenlager wurde damals, nach Vorgabe des Beschußamtes Mellrichstadt, mit Sperrstiften begrenzt, um das Laden von normalen Flintenpatronen Kal. 12 zu verhindern. Die Sperrstifte wurden so eingebracht, daß die max. Lagerlänge 53,5 mm betrug und somit keine scharfen Flintenpatronen geladen werden konnten. Daß wurde 1992 so vom Beschußamt abgenommen und die Kanone wurde auch so beschossen. Bei allen weiteren 5-jährigen Folgebeschüssen gab es dann auch nie Probleme. Dieses Jahr im November weigerte sich dann allerdings der nun zuständige Beamte des Beschußamtes, die Kanone erneut zu beschießen, und verwies auf diese Tabelle 5 der Maßtafeln, worin eine max. Patronenlagerlänge von 45 + 2mm angegeben ist. Meine Frage: Hat er recht und hat das Beschußamt seit nunmehr 32 Jahren dieses Maß übersehen/nicht überprüft oder ist dieses Maß nach Tabelle 5 evtl. erst später so festgelegt worden?
  3. ist ja nur z.B. aber was ist während des Badens oder beim 6? Und wie verhält sich das beim gendergerechtem Tragen des Schlüssels an "Frau"
  4. Kommt es da jetzt auf das Kaliber (Durchmesser des Geschosses) an oder auf die Geschoßenergie? D.h. ich darf auf einer Grundwaffe im Kal. .223 oder gar .308 kein Wechselsystem 9mm Para verwenden, weil da der Geschoßdurchmesser größer ist obwohl wesentlich schwächer, aber auf einer Grundwaffe im Kal 9mm Para geht dann ein Wechselsystem in .223 oder .308?
  5. Darf man Lower oder Upper von AR15 von WBK Platz 1 mit Lower oder Upper von WBK Platz 3 tauschen? Und wenn jemand zwei nicht nummerngleiche Karabiner 98k eingetragen hat, darf er die Verschlüsse untereinander tauschen? Fragen über Fragen.
  6. Eigene Zähne dürften noch erlaubt sein, ein Gebiss ist schon zweifelhaft.
  7. Von den "demokratisch gewählten" Parteilisten-Volksvertretern beschlossen und damit "demokratisch legitimiert" waren vor nicht allzu langer Zeit auch andere politische (C) Entscheidungen, die die gefühlte Sicherheit erhöht haben.
  8. Was für ein schwachsinniger Artikel! Da wird ein bischen was erzählt, was in einer Waffenverbotszone gilt und wie das durchgesetzt werden soll. Aber keinerlei Antwort auf die eigentliche Frage: Bringt das Waffenverbot mehr Sicherheit auf dem Weihnachtsmarkt?
  9. Sich bei den, für das Gericht maßgebenden, richtigen Quellen informieren, wo immer man die auch finden soll. Was das Innenministerium (oder der VDB) offiziell dazu absondert, interssiert das Gericht nicht.
  10. SWR zeigt hier halt auch nur wider die "zufällig vorbeikommende Passanten".
  11. Gibt's den vollständigen Artikel auch ohne Paywall irgendwo zu lesen, gerne auch Mitteilung per PN.
  12. Die meisten Menschen, die so etwas finden, hatten mit Waffen noch nie etwas zu tun und wissen wahrscheinlich nicht einmal, daß es so etwas wie eine Waffenbehörde gibt. Mir ist es jedenfalls im Laufe meines Lebens schon mehrmals passiert, daß ich, als bekannter "Waffensachverständiger", als erster um Rat zur weitergehenden Vorgehensweise befragt wurde oder einen gesetzeskonformen Verkauf / Entsorgung in Absprache mit der Behörde gleich selbst übernehmen durfte.
  13. Viele Leute, mit denen ich bis jetzt gesprochen habe, begrüßen die neuen Messerverbotsgesetze auf Weihnachstmärkten, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen. Ablehnen tun das nur selbstständig denkende Menschen, die aber leider in der Minderzahl sind.
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