Der Erwerb von Waffen und Munition von Jägern ist ja sehr einfach geregelt. Aber die Sache mit den Sport- und Brauchtumsschützen ist sehr unübersichtlich geregelt. Dazu habe ich dann auch einige Fragen. Ist der Sportschütze selber dafür verantwortlich, dass er nur 2 Waffen pro Halbjahr kauft? Oder ist der Waffenhändler in der Pflicht, das zu kontrollieren ? Brauchen Sportschützen für die gelbe WBK keinen Voreintrag ?
Kann ein Sportschütze auf WBK grün einen Repetierer oder Einzellader ohne Voreintrag erwerben, oder geht das nur auf gelb ?
Ist es richtig, dass Kurzwaffen und halbautomatische Langwaffen immer einen Voreintrag brauchen ? Wenn ein Sportschütze eine Kurzwaffe kauft, die in keine Verbandsdisziplin passt, ob wohl er nur das darf, ist der Händler dafür verantwortlich zu machen, oder ist das Sache des Sportschützen ?
Was ist mit den Brauchtumsschützen, was dürden die, wie ist da was geregelt ? Wenn ein Waffensammler, außerhalb seines Sammlergebiets eine Waffe beim Händler erwirbt, ist der Händler dafür haftbar zu machen, oder ist das Sache des Sammlers ?