Naja, die "alten Säcke" haben sich im laufe des Betriebs ihres Ladengeschäfts, soviel unverkäuflichen Plunder angeschafft,
das ein neuer Inhaber daran ersticken würde, weil der alte Inhaber denkt, sein Krempel wäre wertvoll und das vom Neuen
bezahlt haben will.
Da ist es besser man fängt klein an.........weiter unter Merkava3......
Merkava3 schrieb:
Bei uns in Bayern ist Aufbewahrung in Schränken mindestens Schutzklasse 0 Pflicht.
Plus VDS geprüfte Alarmanlage mit Wartungsvertrag und Aufschaltung zum Sicherheitsdienst.
.......und überlegt sich auch einen guten Standort für sein Geschäft.
Der Umzug in ein anderes Bundesland und oder in eine andere Gemeinde sollte auch in Betracht
gezogen werden. Nicht jedes Bundesland, jede Gemeind oder Stadt ist es Wert, dort Arbeitsplätze zu schaffen
und Steuern zu entrichten.
Bei uns werden die ganz normalen, allgemeinen Vorschriften zur Verwahrung von Waffen angewandt.