Zum Inhalt springen

dpolli

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    709
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von dpolli

  1. Stellungnahme des Ministerium http://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2016/052-SC-Urteile-Bundesverwaltungsgericht-Jagd.html
  2. So handhabe ich es seit dem auch, was eigentlich der gesunde Menschenverstand her gibt. Sehe nirgends, das ich mich strafbar machen würde, oder völlig übertrieben die Ratschläge des DJV Kuschverein (Waffen bis auf weiteres im Schrank belassen) beherzigen solle.
  3. Also von den obersten Stellen liest der brave Bürger bisher keine Stellungnahme oder ähnliches (da ich aus NRW, mal IM nur von NRW der Link). Habe brav meine WBK,gültigen Jagdschein, und alles ordnungsgemäß und fristgerecht ohne jegliche Begrenzug eingetragen seit gut 11 Jahren. Selbstladebüchse, sowie Pistole, Wortlaut in der WBK. (hm, zum Glück steht dort nicht Halbautomat ) Ach, und nachweislich alles gesetzeskonform in einem 0-er Schrank sicher verwahrt. http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Sicherheit/Waffenrecht/waffenrecht_node.html http://www.bmel.de/DE/Wald-Fischerei/04_Jagd/Jagd-node.html http://www.mik.nrw.de/presse-mediathek/aktuelle-meldungen.html
  4. Für diesen Senat vom BVG gilt auch dann bestimmt, jeder Moslem ist ein Terrorist
  5. Einfach überspitzt, übertrieben ...glaube einfach, das ich nun weiß, wo die Aluhutträger sich aufhalten, und wer eine MPU nötig hätte. Wer überprüft eigentlich solche Entscheidungsträger???
  6. Man geht vom schlechten aus, wenn das nun zählen soll... Dann ist das komplette Rechtssystem aber hinfällig, dann muss es für alle Bereiche im Leben so umgesetzt werden.
  7. Ein Zusatz im Bundesjagdgesetz, wie es in der Regel aus BaWü steht, würde doch ausreichen, das zum Eigenschutz auch mehr als 2 Patronen in halbautomatische Gewehre geladen werden dürfen (natürlich nicht nur für anerkannte Schweißhundstationen und Führer, sondern im Sinne von generellem Aufsuchen von verletztem Wild für jeden Jäger). Somit bleibt ein Bedürfnis bestehen, und die bisherige Ausübung und Regeln der Jagd bleiben unberührt. Fertig.
  8. Urteil nun wieder online. http://www.bverwg.de/entscheidungen/verwandte_dokumente.php?az=BVerwG+6+C+60.14 Gibt`s eine Abweichung, von der letzter Woche nun?
  9. Na lässt sich da aus juristischer Sicht nichts reißen? Hab da nicht so die Ahnung nun von.
  10. Es wird geredet, das ein Richter eines anderen Senats zwei Söhne hat, die in Erfurt damals knapp davon gekommen sind. Quellen leider unbekannt. Aber eventuell Befangenheit? Wer kann das Überprüfen?
  11. Auch wenn es nicht weiterhilft, aber bei dem was hier Waffenrechtlich gerade abgeht, tät ich mir diesen Schritt nochmals genau überlegen.
  12. Stimmt, hab es nochmal gelesen, Blei soll minimiert werden. http://www.jagdverband.de/content/djv-nimmt-stellung-zur-bundesjagdgesetz-novelle
  13. In NRW ab heute gesetzlich geregelt, und laut Novellierung des Bundesjagdgesetzes soll es ja auch zukünftig darin aufgenommen werden.
  14. Finde ohnehinn die 2+1 Regelung für den A..... Jeder Repetierer hat oftmals 5 Schuss, und wenn ich so manchen Geradezugrepetierer auf der Jagd höre, ... schon oft bin ich gefragt worden, ob ich geschossen hätte mit meinem Halbautomaten, da so schnell hintereinander es geknallt hat. Immer diese Vorurteile. Also 5-Schuss Magazin sollte doch wirklich erlaubt werden, wie immer und was auch immer sie da bewirken wollen. Nur was will man vom DJV erwarten, die schon 2003 beim Waffengesetz noch nicht einmal bewirkt haben, das Jäger ein ordentliches Messer mit sich führen dürfen, was jederzeit zum Abfangen von verletztem Wild geeignet ist.
  15. Heute im Rheinisch Westfälischer Jäger groß ein Artikel über die Novellierung des Bundesjagdgesetzes drinnen. Dann wissen Sie ja nun, was schleunigst zu novellieren ist. Und am besten führen Sie noch auf, das bleihaltige Munition zum Übungsschießen weiterhin verwendet werden darf, sonst wären die nach der Logik der Richter ebenfalls verboten, da man ja nicht mehr mit Blei auf Wild schießen darf.
  16. Warum will man auf Biegen und Brechen überhaupt was regeln, wenn es im Grunde gar nichts zu regeln gibt??? Nur damit etwa die ganze Zeit, mit der man sich beschäftigt hat als unnütze Geldverwschwendung angesehen wird??? Mir erscheint es, als wolle man, aufgrund der öffentlichen Interesse unbedingt irgendwas ändern. Sowas gehört verboten.
  17. Immerhin hat der Journalist eine "All in" Präsentation der neuen Dienstwaffe erhalten. Ok , ein wenig sarkastisch, aber was fällt einem auch zu solch einem äusserst peinlichem Ereignis auch ein. Schlimm das dieser Vorfall zu Lasten der legaeln Waffenunglücke nun zugeführt wird, und es mehr diesen schadet in der Statistik.
  18. Und im ZDF Auslandsjournal kommt heute ein Beitrag aus Texas. Inzenierte Massenschießerei - Mehr Waffen für weniger Gewalt http://www.zdf.de/auslandsjournal/die-themen-der-sendung-41471114.html
  19. Also Bayern lehnt als erstes Bundesland eine Verschärfung wohl ab. http://www.jagderleben.de/eu-plaene-kritisiert
  20. Wenn die EU unbedingt was ändern will, dann wohl nur die die Deaktivierung von echten Waffen wie sie in Deutschland vorgeschrieben wird, auf die gesamte EU vor zu schreiben. Mehr bedarf es doch wohl nicht, alles andere kann und soll so bleiben wie es ist. Und sonst halt mehr auf den illegalen Markt sich konzentrieren, nur da helfen keine Gesetze, sondern Grenzkontollen und Personal zur Bekämfung derer.
  21. Hab auch schon LJV, DJV,RWJ angeschrieben und bisher nichts erhalten.
  22. Also wenn ich mir die Ziele anschaue was die wollen "...selbstbestimmte Gesellschaft..." AHAAAAA und dann hier die Antworten teils und was derzeit medienmäßig so stattfindet.... steht so auf deren Homepage sogar. https://www.abgeordnetenwatch.de/was-wir-wollen-das-ziel
  23. Die Pressemeldung vom DJV ist dies bezüglich nun auch erbärmlich über das Vorhaben der EU. http://www.jagdverband.de/content/eu-waffenrecht-soll-nach-anschl%C3%A4gen-versch%C3%A4rft-werden
  24. Nicht jeder nutzt so intensiv das Internet. Viele ältere Jäger schon mal gar nicht. Und wie soll sonst, ausser Internet unterzeichnet werden? ( Nicht nur auf Deutschland bezogen) Dazu gehört ebenfalls die Verbreitung der Petition.
  25. In dem Artikel kommt aber häufig das Wort illegal vor, also war es bereits Verboten und hat es , weil es Verboten ist, auch nicht verhindert oder genutzt. Also sehe ich keinen Anlaß, weiter was zu verbieten wollen. Zudem, erweckt es den Eindruck, als ob dort irgendwelche Behörden das im Visier hatten und davon Kenntnis hatten. Wieso haben die dann nicht eingeriffen und hätten eventuell was verhindern können??? Es gibt auch zu dem Thema einen eigenen Thread bereits.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.