Zum Inhalt springen

aschnuffi

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    134
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von aschnuffi

  1. über 50 kg ist es nicht mehr privat, somit keine Ausnahme mehr
  2. Es ist nicht nur, dass man über 50 kg einen Feuerlöscher braucht, man benötigt auch einen ADR-Schein und das Fahrzeug muss aussen mit einer Tafel gekennzeichnet sein.
  3. Gemäß 1.1.3.1 ADR sind Privatpersonen vom ADR ausgenommen unter der Voraussetzung, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Das bedeutet, dass die Muniton ordentlich verpackt und gesichert sein muss. Für einen innerstaatlichen Transport (wird in dem meisten Fällen bei Privatpersonen vorkommen) gilt die Anlage 2 GGVSEB. In dieser wird die Menge auf 50 kg beschränkt. Somit muss auch kein Feuerlöscher oder andere Ausrüstungsgegenstände mitgeführt werden. § 28 §29 gilt für den Fahrzeugführer.
  4. Ich habe diesbezüglich beim Amt nachgefragt, es hiess nur, es wäre schon besser, wenn der Schrank verankert wird.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.