Die Glock taucht vorher beim Hersteller und beim Importeur auf. Ist also nachvollziehbar. Die im Dachstuhl in ölige lappen eingewickelte P08 ist das eben nicht.......
Eine Fundwaffe die z.B. ERBEN finden, OHNE das diese angemeldet war...ist erstmal kein Problem.
Grundsätzlich prüft man mit der Behörde, ob angemeldet. Kann ja sein das nur die WBK fehlt.
Wenn die Waffe NICHT angemeldet ist, muss man entscheiden, behalten oder abgeben.
Beides möglich. Je nach Waffe, Auffindezustand etc. kann die Behörde dann alles mögliche machen.....Prüfen ob die Waffe in der Sachfandung steht, also irgendwo anders fehlt. ggf. wird die Waffe auch zum Vergleichsbeschuss gesendet......alles möglich.
Falls im Nachlas Waffen auftauchen die da nicht sein sollten, würde ich mir Rat holen, ggf. bei nem Händler etc. Der sollte wissen was zu tun ist.