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CZM52

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  1. Warum in BW, wo nach neuem "jagdgesetz" bzw. der DVO die anerkannten Nachsucheführer EXPLIZIT SL mit MEHR als 2 SchussMagazin nutzen dürfen? § 17 Abs. 3 der DVO zum JWMG Anerkannte Nachsuchegespanne dürfen abweichend von § 31 Absatz 1 Nummer 7 Buchstabe c JWMG zum Zwecke einer sicheren Nachsuche auch halbautomatische Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zum Erlegen von Schalenwild einsetzen.
  2. hier sollte sich seine Jägervereinigung / LJV mal Fragen, ob dieses Verhalten nicht als "Vereinsschädigend" angesehen werden könnte.......
  3. schaffen wir noch die 50 Seiten mit orakeln, vermutern und raten? Oder warten wir einfach mal ab WAS nun in der Begründung steht, und dann haben wir ggf. Glück das einer der anwesenden Anwälte hier " natürlich keine Rechtsberatung, aber ggf. seine private, unverbindliche Meinung" postet......
  4. und die Schaffen es nicht solche Bereiche zu lesen bzw. entsprechende Dokumente zu besorgen? Klar........
  5. Inhaber von 18er gibt's ja genug hier Aber wenn er nicht postet um was es geht....
  6. Willst ne Liste? Noch mit Daten der EWB und Adressen ?
  7. Solange hier nichts richtiges vorliegt sind das für mich nur Scheisshausparolen
  8. Ist über nen Händler der bei HK gelistet ist zu bekommen
  9. Weil es halt so geschrieben steht
  10. Verbotener gegenstand würd ich mal behaupten
  11. Stimmt.... Mitte Februar 2016 die letzte...ist ja früher, hast recht.
  12. Das ist ja mal RICHTIG SCHLECHT im WIKI!
  13. Sagst DU........dann muss es ja so sein.
  14. Eine "nicht angemeldete" im Erbe ist erstmal auch kein Problem. Lustigerweise muss man FUNDWAFFEN im gegensatz zu Erbwaffen(wenn erbe kein LWB) nicht blockieren. Daher im Fall eines Waffenfundes, wie auch immer geartet, erstmal jemand FRAGEN....keine übereilten Handlungen.
  15. Die Glock taucht vorher beim Hersteller und beim Importeur auf. Ist also nachvollziehbar. Die im Dachstuhl in ölige lappen eingewickelte P08 ist das eben nicht....... Eine Fundwaffe die z.B. ERBEN finden, OHNE das diese angemeldet war...ist erstmal kein Problem. Grundsätzlich prüft man mit der Behörde, ob angemeldet. Kann ja sein das nur die WBK fehlt. Wenn die Waffe NICHT angemeldet ist, muss man entscheiden, behalten oder abgeben. Beides möglich. Je nach Waffe, Auffindezustand etc. kann die Behörde dann alles mögliche machen.....Prüfen ob die Waffe in der Sachfandung steht, also irgendwo anders fehlt. ggf. wird die Waffe auch zum Vergleichsbeschuss gesendet......alles möglich. Falls im Nachlas Waffen auftauchen die da nicht sein sollten, würde ich mir Rat holen, ggf. bei nem Händler etc. Der sollte wissen was zu tun ist.
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