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CZM52

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Alle Inhalte von CZM52

  1. Bisher kenne ich nur positive Ausnahmeerlaubnisse vom BKA erlaubt wird der Umgang und die Dinger sind kostenlos
  2. CZM52

    FAQ-Katalog zum NWR-II

    Mehrfach gehts ums selbe, vieles doppelt etc. manche Fragen hätte man sich auch ganz sparen können aber im großen und ganzen, ganz ok und gut zu lesen der ein oder andere bekommt da sicher noch große 👀
  3. Wieviele kennst duda? Ich kenne 4, die ihre noch immer Besitzen!
  4. AHA; und warum sollte dann bei Waffen die er SPÄTER erworben hat 2012 stehen?
  5. Nö, nur daran denkt keiner....bis es zu spät ist
  6. Kauf dir ordentliches Werkzeug, nicht den vom Aldi
  7. und in .22 gibt’s auch kein mag Problem...
  8. Sie können dir aber JETZT den Besitz ab 01.09 erlauben, was sie auch fleissig tun!
  9. Natürlich nicht, das es ja doof wäre für die GRA wenn das BKA nun doch positive Bescheide macht.........stört ja beim Spendensammeln...
  10. Gestern ging ne Keidler BAR weit über Neupreis raus..... Angebot und Nachfrage
  11. Naja, fast ohne korrekte Kennzeichnung kein Beschuss und Bestandswaffen müssen nicht mit allen Teilen erfasst werden, ja. Aber vorhandene einzelne Teile schon
  12. Schumacher? Windham?? ok, denke damit ist alles darüber gesagt wieviel Ahnung du hast, Danke!👍🏻
  13. Und nochmal, kannst du uns sagen, ab welcher Stückzahl die Amis das machen?
  14. Ja, und bei welcher Abnahme Menge?
  15. Naja, wenn der Lauf Platt ist, ist er Platt....da kommst kaum um nen Austausch rum
  16. Theoretisch so: Waffe auf Büma melden neuer Lauf im NWR anmelden bei deiner Waffe alle Teile nachmmelden im NWR Dann Lauftausch melden im NWR und durchführen alten Lauf im NWR als vernichtet melden alle Teile nach aktueller Vorschrift beschriften, alte Beschriftung ggf. entwerten nach Vorschrift Waffe zum Beschuss Waffe zurück vom Beschuss Waffe auf Kunden melden Waffe wieder zum Kunden
  17. das BMWI ist in jedem Bescheid eingebunden. Dort fragt das BKA an, ob es sich um eine Kriegswaffe handelt. Sagt das BMWI ja, ist für das BKA Feierabend. sagt das BMWI Nein, keine Kriegswaffe, prüft das BKA weiter. Das ist der normale Vorgang.
  18. Ja, das ist der Standard....brauchbares weg, un für den Rest soll der Händler dann noch nen Haufen zahlen Teilweise lohnt sich schon garnicht irgendwo hin fahren..
  19. Grundsätzlich kommt ja nicht irgendwer und sagt, " bin Händler, zeig mir deine Waffen"....also geht ja der Kontakt primär vom Verkäufer aus. Wenn der Kollege dann da ist, kann man sich ja seine Handelserlaubnis ( bzw. Kopie , Orginal schlepp ich nicht rum) anschauen. Da steht dann schonmal drin , was der den Handeln darf. Für ganz sicherheitsbewusste kann man auch an der Behörde anrufen...... Aber wie gesagt, primär sollte ICH ja wissen wenn ich mir da ins Haus hole und sowas ggf. im Vorfeld klären
  20. ja, dann weiss mal nach das der Belgier berechtigt ist, viel Spass
  21. eher NICHT
  22. jo, aber durch das "muss weiterhin lesbar sein"....... 2 feine Linien mit dem Laser, dann ist das erfüllt und ums zu sehen muss genau hinschauen....
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