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... ab erstmaliger WBK-Erteilung ohne Unterbrechung Besitz einer WBK (eine solche waffenrechtliche Erlaubnis) oder auch bei unterbrochenem WBK-Besitz oder beginnt ab welcher Länge einer (freiwilligen !) Unterbrechung von Neuem: Z. B. 2 Jahre (Berliner Behörde machte ab dieser Frist wieder alle Überprüfungen) oder kann eine Unterbrechung auch länger gewesen sein (z. B. 5 Jahre, ebenfalls freiwilliger Verzicht) ? Vielen herzlichen Dank für Erleuchtung !
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Soviel halt zu willkürlichen SB-Aussagen, selbst auf dem selben Amt. Hatte aber keine Bedeutung (mehr).
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(Das "nicht" ist zuviel ?) (Hatte irgendwann mal eine ähnliche Frage hier gestellt.) Berliner Behörde vor ein paar Jahren zu einer "geleerten Gelben": "Innerhalb 12 Mo sollten Sie..." (Sonst Karte abgeben). (Wie die das aktuell sehen, k. A..) Es wurde dann eine einfache, gebrauchte billige 22er Brünner Kipplaufpistole & fertig war der Lack. (Schoss sich auch gut; gab aber auch diese irgendwann wieder weiter & verzichte wohl endgültig auf die Gelbe. & das schon länger vor der 10er Begrenzung.)
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ist (& bleibt hoffentlich...) nun mal das Zauberwort.
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- conversion kit
- ar-15
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Berlin dito
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Na da bin ich bei der zukünftigen Prüferei aber gespannt...
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& bei Waffen mit Wechselsystemen: Müssen Schießnachweise im befürworteten Kaliber erfolgen, oder genügt auch hierfür das kleinste Kaliber (es bleibt ja die "eine eigene Waffe")...
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Also einen Revolver .500 S&W & einen Solchen .22 lfb (Grundkontingent, keine weiteren KW auf Grün) vorhanden & es soll für die Fünfjahresprüfung das Schießen die letzten zwei Jahre lang nur mit dem KK-Rev. genügen ?
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Mögliche Waffenkontrolle (Besitzer jedoch im Auslandseinsatz)
Janzfan antwortete auf EL Heat's Thema in Waffenrecht
Welcome back; oder wohl eher danke fürs kurze Lebenszeichen. & weiterhin die besten Wünsche auf Deinem Weg ! -
Jo; manch Einer bleibt unbestechlich seinen Prinzipen treu. & Gesetze können auch nicht geldlich umgangen werden (hierzulande zumindest in unserem Bereich nicht). Klappt halt nicht immer.
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Auf seine Leistungen beziehe ich mich u. A. ja auch. (Also kann er es auch weiterhin anbieten. Ob er jedoch neben den Einschüssigen auch mehrschüssige Wildcat-KW macht, ist mir nicht bekannt.) Oder als mehrschüssige Pistole etwa die (hoffentlich immer noch möglichen) Arbeiten vom DUKE, der DE-WL .440 Cor-Bon (aktuell .429 DE ?) herrichten konnte. UngeCIPte Exoten wie 9mm Dillon, .357 GWM, .357 B&D, oder. 44 AMP für 1911er, Grizzly, AMP, DE & Rev. gibts ja bei Forennutzern auch noch. Nur beim favorisierten Revolverfabrikanten biss ich bisher auf Granit. (Leider trat dort auch noch ein anderes waffenrechtliches Problem auf & eine einzigartige Innovation ist teilweise gescheitert; somit hatten sich dort somit auch meine Wildcat-Motivation erledigt.) Aber schön, das Jemand mit solchen Sachen beschäftigt.
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Ok, ist also gesetzlich nicht ausgeschlossen. Ist immer schön, wenn Jeder was anderes sagt.
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Hallo, las hier vor nicht langer Zeit noch von einem Herteller, der seine (KW-) Produkte mit Wildcats beschossen hatte. Ein anderer Produzent beschießt nur, was in der CIP steht. Seit wann ist ggf. kein Wildcatbeschuss (KW-Kal.) mehr möglich; gibts dazu einen Gesetzestext ?
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Bitte ruhig mal sowas benennen, oder verlinken; informieren kostet nix.
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Schweizer Tradition kann nicht falsch sein.
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50 m/2 Stehhöhe sollte schon sein
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So wie damals in der Werbung "Ich bin zwei Öltanks" ?
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Suche zeigt nix, also los: Anbieter privater Schutzanlagen werden angebl. überrannt, bis hoffentlich der Run wieder vorbei ist. Achtung, das soll hier keine für & Wider-Debatte, oder Panikmache sein; bin bekanntermaßen eher technisch interessiert. Hatte hier irgendwo auch andere Themen & Posts übers Bauen für Sicherheitsfreaks eingebracht; jedoch nur unter Gesichtspunkten wie Einbruchsprävention, Brand- & Wetterschutz. Nun werden jedoch ganz andere verdrängte, oder verlachte Konzepte ausgekramt ? Somit stellt sich für mich nur eine Frage: Was ist baurechtlich ein Wohnhaus ? Ein Erdhaus in Kombination mit einer Zivilschutzanlage; also ein erdgedeckter, nur wenig aus dem Erdreich herausragender Bunker mit "vorgelagerten Fensterbereichen" außerhalb eigentlichem, vollständigen Schutzbereich (Mindestfensterfläche) ? Wohl aber bestimmt keine komplett unterirdische Anlage mit Zugang über Gartenhaus / Geräteschuppen / Garage OHNE weiteres normale Wohngebäude auf dem Grundstück. Einen nach solchen militärischen Normen vollwertigen "Hochbunker" dürften sich selbst Reiche nicht einfach mal so hinstellen; somit bleiben eher die billigeren "Erdoptionen" übrig. Es geht also um dauerhaftes Wohnen in einer solchen Anlage & wie lange muß man im Ernstfall darin leben ? (Ich hatte den Rattenfänger ja nicht provoziert...)
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Tun sie doch ! & "verbessern" sich stets mit der (jedesmal aufs Neue) vom Wähler legitimierten Planerfüllung.
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SV-Recht steht ! Aber bitte hier keine SV-Themen. Verschaffe mir halt baulich lediglich genug Zeit; also nix im Schlaf erschlagen lassen. Das muß genügen. Wer hierzulande "König" ist, brauchen wir auch nicht zu erwähnen. Ist denn hier Jemand in der Position, was zu fordern ? Wäre mir neu.
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Also wenn eine (ungeladene) Waffe vom Tisch auf meinen Fuß fällt, könnte sie für einen Zeh tödlich sein; günstigstenfalls nur sehr schmerzhaft. Rede keine mehrheitlichen Meinungen weg; gebe aber auch nicht nach. & das nicht mal um meinetwegen; sondern für den Spaß Anderer. Wann lade ich denn nun wohl meine Waffe ? Im (baulich) vorgesorgten Zeitfenster !
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Oder die haben einfach nur Freude an solchen an sich völlig harmlosen, unbelebten Gegenständen...
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Danke. So lange Rechte vorhanden sind; werden sie gefälligst nach Möglichkeit auch wahrgenommen & basta !
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Oder die Griffstücke... Und, wann sind wir dann bei der Mengenbegrenzung von Wechselsystemen auf Grün... ?
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Wenn das immer noch genügt... Das meinte ich dann wohl eher; mußte es bislang nur nicht.