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Janzfan

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  1. Klar; aber laden nur in der einen Ausklappbewegung, quasi wie ein "Scharnier" (eines solchen Ladesystems). Also ohne Drehbewegung.
  2. Er müßte ja eine Solche dafür haben ?
  3. Interessant. Dann wurde immer nur die eine Kammer der ausgeschwenkten Trommel quasi wie ein "seitlicher Klappmechanismus" geladen ? Irgendeine Silhouettendisziplin ?
  4. Aber WIE "irreversibel" umgebaut ? Eine Revolvertrommel bleibt immer ein (wie auch immer) wechselbares Teil ? Also nicht so wie beim 4M20-Beispiel ? Auch (nicht), wenn sie (theoretisch) verschweißt, oder (hart-)verlötet wurde) ? Oder wie war/ist das mit dem Klebesystemen eingeklebter 4M20-Läufe; oder konnten diese reversibel wieder entfernt werden ? Würde ein soches System auch in Trommelkammern funktionieren ?
  5. Oder Rev. mit bis auf eine Kammer blockierten / verklebten (wie etwa bei 4M20-Waffen-Läufen ? Gabs das bei solchen Waffen wirklich so ?) Kammern. Falls ja, darf dann die Trommel nicht ohne Werkzeug entnommen werden dürfen ?
  6. Nie mehr mit der heutigen Post. Platz der Luftbrücke 6 beim Pförtner abgeben.
  7. Assis gibts leider. Wenns geht, aber bitte woanders.
  8. done. (die wievielte Unterzeichnung auch immer) & nein; Schwachsinn zu lesen, erspare ich mir.
  9. Wenn eine deutsche Manufaktur (Kleinserien / Einzelanfertigungen usw.) bereit ist, Kurzwaffen (egal, welche) in ungeCIPten Kalibern zu fertigen: Ist das grundsätzlich gesetzlich möglich ? Mit welchem Mehraufwand hat der Kunde zu rechnen ?
  10. done
  11. Janzfan

    Musterbrief

    & das egal, WO das Kreuz hinkommt. Jede eventuelle, andersmeinende Opposition wird bedeutungslos gehalten werden. Da bleibe ich mir ganz sicher.
  12. Ja; genügt hierfür aber offenbar nicht.
  13. Aber (irgendeine erlaubnispflichtige Waffe) muß IMMER besessen sein ?
  14. Wenn man NUR noch eine leere Gelbe hat, wirds mit dem Schießen mit "eigenen Waffen" etwas schwierig... Ich hätte "unter allen Umständen" meine Gelbe mit der billigen 22er Brünner Kipplaufpistole behalten sollen... Hatte auch mal eine kürzere Zeit lang eine Gelbe mit verkauftem Inhalt. Auf der Berliner Behörde hieß es: "Nach spätestens einem Jahr sollten Sie wieder erwerben..." Es macht ja nach Euren Aussagen jede Behörde ihr eigenes Ding. Aber eine leere Gelbe WBK ist also bzgl. 10 Jahres-Frist wie keine WBK, es wird keine Waffe besessen.
  15. Eine Vereinsmitgliedschaft bestand immer, genügt aber nicht, weil... ...ich die Sache ebenso wie Ihr hier verstehe. WBKs seit 1999 durchgehende Vereinsmitgliedschaften mehrmals wegen Waffenverkauf kurzzeitig (!) keine WBK gehabt zuletzt wegen Waffenverkauf längste Unterbrechung ca. 5 Jahre Neuerwerbe erst wieder dieses Jahr somit beginnt meine Frist erst jetzt (wieder) seit dem ersten Wieder-Erwerb, richtig ?
  16. Ein Königreich für einen eindeutigen (Gesetzes-) Text.
  17. ... ab erstmaliger WBK-Erteilung ohne Unterbrechung Besitz einer WBK (eine solche waffenrechtliche Erlaubnis) oder auch bei unterbrochenem WBK-Besitz oder beginnt ab welcher Länge einer (freiwilligen !) Unterbrechung von Neuem: Z. B. 2 Jahre (Berliner Behörde machte ab dieser Frist wieder alle Überprüfungen) oder kann eine Unterbrechung auch länger gewesen sein (z. B. 5 Jahre, ebenfalls freiwilliger Verzicht) ? Vielen herzlichen Dank für Erleuchtung !
  18. Soviel halt zu willkürlichen SB-Aussagen, selbst auf dem selben Amt. Hatte aber keine Bedeutung (mehr).
  19. (Das "nicht" ist zuviel ?) (Hatte irgendwann mal eine ähnliche Frage hier gestellt.) Berliner Behörde vor ein paar Jahren zu einer "geleerten Gelben": "Innerhalb 12 Mo sollten Sie..." (Sonst Karte abgeben). (Wie die das aktuell sehen, k. A..) Es wurde dann eine einfache, gebrauchte billige 22er Brünner Kipplaufpistole & fertig war der Lack. (Schoss sich auch gut; gab aber auch diese irgendwann wieder weiter & verzichte wohl endgültig auf die Gelbe. & das schon länger vor der 10er Begrenzung.)
  20. ist (& bleibt hoffentlich...) nun mal das Zauberwort.
  21. Berlin dito
  22. Na da bin ich bei der zukünftigen Prüferei aber gespannt...
  23. & bei Waffen mit Wechselsystemen: Müssen Schießnachweise im befürworteten Kaliber erfolgen, oder genügt auch hierfür das kleinste Kaliber (es bleibt ja die "eine eigene Waffe")...
  24. Also einen Revolver .500 S&W & einen Solchen .22 lfb (Grundkontingent, keine weiteren KW auf Grün) vorhanden & es soll für die Fünfjahresprüfung das Schießen die letzten zwei Jahre lang nur mit dem KK-Rev. genügen ?
  25. Welcome back; oder wohl eher danke fürs kurze Lebenszeichen. & weiterhin die besten Wünsche auf Deinem Weg !
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