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Janzfan

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  1. (Noch einigermaßen) gut war gestern.
  2. Na hoffentlich. Unangenehm genug. Danke & schöne Feietage
  3. Hatte das mit den zweimaligen 5-Jahreszeiträumen halt falsch verstanden. Ging davon aus, das (ab 2026) erst ab dem 4. (dann 8. & 9.) Besitzjahr geprüft wird; man also (bei Erwerb Ende 2022) noch Zeit gehabt hätte. Das Nachweise formlos sein können ist klar. Nur die Form der Kontrolle ist bisher unklar.
  4. (Von mir gefärbt & fehlender Buchstabe eingefügt.) "Kaliber auf der Karte"; also gelten auch Kaliber von Wechselsystemen für den Nachweis eigene Waffe ? Formloser "Dreizeiler" wird wohl nicht genügen. Klar mags auf gelb unproblematischer sein: für mich wäre es aber aber bereits ein Problem, überhaupt etwas erwerben zu müssen, was ich nicht möchte. Somit wurden also Probleme / Zwänge erschaffen, die es vorher nicht gab. Gibt bestimmt Kontrollfreaks, die gern WBKs & Seriennummern vorm Schießnachweisabzeichnen checken wollen; wir sind doch in Deutschland... Ob man dann noch zum Schießen Zeit hat... Habs angeschaut; wenn auch LV1-Mitglied. Aus LV4-Text: "Dieser zu berücksichtigende Überprüfungszeitraum für den Verband hat am 01.01.2024 begonnen." Das gefällt mir schonmal gar nicht, da wie weiter oben angedeutet, Waffen noch gar nicht da sind (ging ja davon aus, das diese Prüfung erst ab dem 4. Besitzjahr erfolgt. Somit habe ich dann "Prüfung ab 2026 24 Mo rückwirkend" verpennt; na dann gut Nacht.). Dann müßten ja auch noch neue Schießbücher her; mit besagten Zusatzspalten. & wo bitteschön wird dort eine Leihwaffe vermerkt ? (Das mit dem "ggf. Ergebnis" fehlt mir noch; erinnert mich an lange verblichene DSB-Zeiten...) Na ja, über den LV4 hatte man ja auch schon "Sachen" gehört; aber an Gesetzen kommt auch der nicht vorbei; also allet jut.
  5. Apropos Themenstarter; bitte mal einen netten Mod, den Titel zu korrigieren. So bekommt man Augenkrebs.
  6. "2. mindestens sechsmal innerhalb eines abgeschlossenen Zeitraums von jeweils zwölf Monaten betrieben hat." Wobei dann die Verteilung beliebig sein müßte (könnte dann ja auch in einer Woche erledigt werden). Irgendwo las ich aber auch: "über 12 Mo. verteilt." Wie verteilt, las ich bisher jedoch nicht.
  7. Oder Extremfall gefällig ? Man beauftragt eine Manufaktur-Custom-Waffe bereits längere Zeit vor dem Voreitrag (ok, macht man eigentlich nicht so), beantragt, erwirbt Ende 2022 erste Waffe. Waffe kurz zur Ansicht, dann wieder Verbleib Manufaktur zur Anfertigung Wechselsystemen. Auftrag vor 4 Jahren; Zeit Auslieferung des umfangreichen "Sets" in einem Aufwasch (manche machens halt so.) noch unbekannt. 2. Waffe selbes Spiel. Seine Termine macht man zwischendurch mit Fremdwaffen. Deswegen hatte ich hier damals auch meinen Unmut zur ach so tollen "Erleichterung" der Bedürfnisprüfung geäußert, den ich letztlich als emfindlichen Eingriff in persönliches Vorgehen empfinde. Umsetzung / Kontrolle WBKs / eigene Waffen im Schießbetrieb macht nur Probleme & ist immer noch nicht geregelt...? Hatte zuvor Andere einen Dreck was gekümmert.
  8. Wohl doch; ab erster Waffe. Meine Frage war nur, ob ab 2026 sofort (24 Mo rückwirkend), oder erst ab 3. Besitzjahr. Meine hier nur die neue "5-Jahresprüfung" jeweils 2 x in den ersten 10 Besitzjahren (pro Kategorie).
  9. Bespiel: Eine Waffe wurde Ende 2022 erworben; es wird nur diese KW & eine 2. kurz darauf erworbene besessen. Wenn Diese Neue Prüfung ab 2026 erfolgt; müßte ein Nachweis der Benutzung dieser (ersten) Waffe bereits von Ende 2024 an belegt sein ? Oder erfolgt Diese Prüfung erst (im 5-Jahreszeitraum & das 2 x, also im 4. & 5.; dann noch mal im 9. & 10. Besitzjahr) nach dem 3. Besitzjahr; also im Beispiel ab Ende 2025 ?
  10. Eigentlich macht man doch schon automatisch eh seine 18 x, wenn man gern schießt, egal wie verteilt (im Frost muß ja nicht sein), oder ?
  11. Wird wohl einen Unterschied machen, ob öffentlich, oder privat (Grund / Wohnung, oder Schießanlage) ? Nur Vermutung.
  12. Nicht noch einer. Einer reicht. Sorry, konnte nicht anders.
  13. Außer man sammelt in Berlin BSR-Laubsäcke auf & bring sie hin. Das Geld liegt auf der Straße. Gibts das in anderen Städten auch ?
  14. Tja, Schwund gibts (in Vereinen auch schon vor der Erstbefürwortung / WBK-Erteilung) immer. Oder sollte seit Geburt quasi ein Waffen(umgangs)verbot gelten, dessen Annullierung erst irgendwann erworben werden muß ? Oder wie solche Restrisiken ausschleßen ? Wenn man sich natürlich selbst "stellt" (alles veröffentlicht), nun denn. Ansonsten Schnauze halten & ausprobieren.
  15. Wird uns der Gesetzgeber erzählen. Muss das der Gesetzgeber ? Offenbar noch nicht.
  16. ...
  17. Meinst nicht, diese Kontrolle / Erfassung wird durchgesetzt ? Wozu sonst solche Gesetzestexte ? Oder lese / verstehe ich schlicht falsch ? Weniger erzwungene Schießtermine wie gehabt (ohne diese Waffenkontrollen) wären natürlich wirklich eine reale Erleichterung. Aber wiegesagt, man schießt eh seine (mind 12) Termine, wenn man kann...
  18. Schon, (Wenn auch noch "gelbe" KW & LW, hättest 16 / 24; wundern würde es mich bei manchen Behördenfantasten nicht mehr.) weil aber mit Rechenschaftsberichten / Erfassung von Seriennummern / Erstellung von "Bewegungsprotokollen" meiner Privatsachen massiv in meine Privatsphäre eingegriffen wird. (Allein Personal / Zeitaufwand für dieses Erfassen...) Aber das scheint tatsächlich nur die Wenigsten zu stören. Kommt mir so vor, als wird der Elefant im Raum noch gar nicht gesehen. 12/18 mit irgentwelchen erlaubnispflichtigen Waffen hätte kein Brot gefressen. Hoher Preis mal wieder.
  19. Als "Nur-Sportschütze" ist man an dessen Regelwerk gebunden.
  20. Ja. Da man auch mit der Bedürfnisgeißel an Sportordnungen gebunden ist, könnte eine geerbte Waffe somit ggf. nicht als Sportschütze erworben werden. Meine damit jetzt nicht vom sportlichen Schießen Ausgeschlossenes. Eher so ein Beispiel wie 2 x BDS (GK !) Freie Klasse, was es nicht gibt. Wäre dann nur für die Vitrine.
  21. Somit müsste die Waffe regulär als Sportschütze erworben werden, um sie zu (sportlich) benutzen.
  22. Man besitzt nur Kontingent. Erbt 3. Waffe via Erben-WBK. Gelten für Munierwerb & sportliche Nutzung der 3. Waffe die selben Bedingungen wie für jeden Sportschützen; also Wettkampfteilnahme & co. ? Danke für kurze Info.
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