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Janzfan

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  1. Oder Extremfall gefällig ? Man beauftragt eine Manufaktur-Custom-Waffe bereits längere Zeit vor dem Voreitrag (ok, macht man eigentlich nicht so), beantragt, erwirbt Ende 2022 erste Waffe. Waffe kurz zur Ansicht, dann wieder Verbleib Manufaktur zur Anfertigung Wechselsystemen. Auftrag vor 4 Jahren; Zeit Auslieferung des umfangreichen "Sets" in einem Aufwasch (manche machens halt so.) noch unbekannt. 2. Waffe selbes Spiel. Seine Termine macht man zwischendurch mit Fremdwaffen. Deswegen hatte ich hier damals auch meinen Unmut zur ach so tollen "Erleichterung" der Bedürfnisprüfung geäußert, den ich letztlich als emfindlichen Eingriff in persönliches Vorgehen empfinde. Umsetzung / Kontrolle WBKs / eigene Waffen im Schießbetrieb macht nur Probleme & ist immer noch nicht geregelt...? Hatte zuvor Andere einen Dreck was gekümmert.
  2. Wohl doch; ab erster Waffe. Meine Frage war nur, ob ab 2026 sofort (24 Mo rückwirkend), oder erst ab 3. Besitzjahr. Meine hier nur die neue "5-Jahresprüfung" jeweils 2 x in den ersten 10 Besitzjahren (pro Kategorie).
  3. Bespiel: Eine Waffe wurde Ende 2022 erworben; es wird nur diese KW & eine 2. kurz darauf erworbene besessen. Wenn Diese Neue Prüfung ab 2026 erfolgt; müßte ein Nachweis der Benutzung dieser (ersten) Waffe bereits von Ende 2024 an belegt sein ? Oder erfolgt Diese Prüfung erst (im 5-Jahreszeitraum & das 2 x, also im 4. & 5.; dann noch mal im 9. & 10. Besitzjahr) nach dem 3. Besitzjahr; also im Beispiel ab Ende 2025 ?
  4. Eigentlich macht man doch schon automatisch eh seine 18 x, wenn man gern schießt, egal wie verteilt (im Frost muß ja nicht sein), oder ?
  5. Wird wohl einen Unterschied machen, ob öffentlich, oder privat (Grund / Wohnung, oder Schießanlage) ? Nur Vermutung.
  6. Nicht noch einer. Einer reicht. Sorry, konnte nicht anders.
  7. Außer man sammelt in Berlin BSR-Laubsäcke auf & bring sie hin. Das Geld liegt auf der Straße. Gibts das in anderen Städten auch ?
  8. Tja, Schwund gibts (in Vereinen auch schon vor der Erstbefürwortung / WBK-Erteilung) immer. Oder sollte seit Geburt quasi ein Waffen(umgangs)verbot gelten, dessen Annullierung erst irgendwann erworben werden muß ? Oder wie solche Restrisiken ausschleßen ? Wenn man sich natürlich selbst "stellt" (alles veröffentlicht), nun denn. Ansonsten Schnauze halten & ausprobieren.
  9. Wird uns der Gesetzgeber erzählen. Muss das der Gesetzgeber ? Offenbar noch nicht.
  10. ...
  11. Meinst nicht, diese Kontrolle / Erfassung wird durchgesetzt ? Wozu sonst solche Gesetzestexte ? Oder lese / verstehe ich schlicht falsch ? Weniger erzwungene Schießtermine wie gehabt (ohne diese Waffenkontrollen) wären natürlich wirklich eine reale Erleichterung. Aber wiegesagt, man schießt eh seine (mind 12) Termine, wenn man kann...
  12. Schon, (Wenn auch noch "gelbe" KW & LW, hättest 16 / 24; wundern würde es mich bei manchen Behördenfantasten nicht mehr.) weil aber mit Rechenschaftsberichten / Erfassung von Seriennummern / Erstellung von "Bewegungsprotokollen" meiner Privatsachen massiv in meine Privatsphäre eingegriffen wird. (Allein Personal / Zeitaufwand für dieses Erfassen...) Aber das scheint tatsächlich nur die Wenigsten zu stören. Kommt mir so vor, als wird der Elefant im Raum noch gar nicht gesehen. 12/18 mit irgentwelchen erlaubnispflichtigen Waffen hätte kein Brot gefressen. Hoher Preis mal wieder.
  13. Als "Nur-Sportschütze" ist man an dessen Regelwerk gebunden.
  14. Ja. Da man auch mit der Bedürfnisgeißel an Sportordnungen gebunden ist, könnte eine geerbte Waffe somit ggf. nicht als Sportschütze erworben werden. Meine damit jetzt nicht vom sportlichen Schießen Ausgeschlossenes. Eher so ein Beispiel wie 2 x BDS (GK !) Freie Klasse, was es nicht gibt. Wäre dann nur für die Vitrine.
  15. Somit müsste die Waffe regulär als Sportschütze erworben werden, um sie zu (sportlich) benutzen.
  16. Man besitzt nur Kontingent. Erbt 3. Waffe via Erben-WBK. Gelten für Munierwerb & sportliche Nutzung der 3. Waffe die selben Bedingungen wie für jeden Sportschützen; also Wettkampfteilnahme & co. ? Danke für kurze Info.
  17. Darum gehts doch für die erste (Jahr 4 & 5) & zweite (Jahr 9 & 10) Prüfung für den Bedürfniserhalt (auch ohne Wettkämpfe; also nur Training bei Kontingent). Bislang Null Info. Aber die Mehrheit fands ja so toll, statt 12/18, was man ohnehin macht, wenn man gerne schießt.
  18. Weil sich hier soviele Straftaten von LWB ereignen, oder was ?
  19. Ich wurde zumindest bei gestriger Kontrolle (in Berlin) so belehrt.
  20. Vllt. wurde es auch nur mündlich beim Protokollvorlesen mitruntergebetet.
  21. Immerhin unterschreibt man ja im Abschlußprotokoll, das nichts entwendet wurde. Also sind die Schätze gut bewacht... Korrekterweise verschließe ich den Schrank (Waffenraum) wieder komplett gefüllt, wenn ich mich entleeren gehe; was denn sonst !
  22. Interessant ist auch sich bewusst zu machen, das auch ein Berechtigter (LWB mit WBK für erlaubispflichtige Waffen) keinen Zugriff auf fremde Waffen haben darf. Er darf sich also niemals unbeaufsichtigt im Raum mit dem unverschlossenen Waffenschrank befinden. Ist er also als Zeuge bei der Kontrolle kurzzeitig unbeaufsichtigt anwesend & wurde der Schrank schon mal entsperrt (Tür aber noch zu), weil ggf. ein kompliziertes EL-Schloss in Ruhe geöffnet wurde (& bei Fehleigabe Sperrzeit aktiviert wird), ist ein Straftatbestand erfüllt & die Waffen wären erstmal weg. Andernfalls müßte der (berechtigte) Zeuge als Mitbenutzer (?) in der WBK mit drin stehen... Und, haben das hier alle gewußt ?
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