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Janzfan

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  1. Und ? Wer von Euch hat jemand Nahestehenden in die Geschlossene bringen müssen ? Nach exsessivem Cannabiskonsum, der in Gewalt, Psychosen & Co. mündete ? "Kifferarroganz" & Größenwahn gehört zum Krankheitsbild, ist also wohlbekannt. Macht mal schön Eure Erfahrungen. Wenns geht, aber bitte außerhalb des LWB-Geschehens...
  2. Waffen haben gar nix, sind Eisenklötzer, die nur dumm rumliegen. Vom Berechtigten sicher verwahrt = Gefährdung 0. Die tägliche Tüte Gras (lass es "nur" 2 g sein) muß erstmal da sein; also 600 € müssen (vom ggf. Mittellosen) um jeden Preis beschafft werden. Legalisierung hin, oder her; Sucht ist Sucht und Geld bleibt Geld. Wie es hier mal Jemand ausgedrückt hatte : "Kiffer sind irgendwann zu nix mehr zu gebrauchen". Kosten also und gefährden, so, sder so. Ob der Konsument sein Problem erkennt, oder nicht (natürlich nicht, er ist suchtkrank) und "die Absicht hegt etwas dagegen zu unternehmen" geht mir sonstwo vorbei. Ich bin ihm als mögliches Opfer einer Drogenfahrt, oder als Beschaffungsquelle) ebenso egal. Kommt er als Kranker zu mir als Zahler, bestimme ich dier Regeln: Entzug wird gemacht und überwacht. Nicht blos jahrelange Labersitzungen, krankgeschrieben, mit Pillen abgefüllt, aber ohne Blutbildkontrolle. Möchte in keiner Weise damit konfrontiert werden. MIt keinerlei Süchten, ob Misbrauch von Genuß- & Rauschmitteln, Spielsucht, Messies, Animalholding, und, und und... Es kümmert sich keiner in der Weise, wie es nötig ist.
  3. Nö, kann man nicht. Die gefährden per se weder sich, noch Andere. In Puncto Drogen habe ich das Gefühl; Allgemeingefährdung ist gewollt. Klar, eine Fahrschule will Geld machen; der ists scheinbar wurscht, wer da kommt (Fahrlehrer ist ja noch in der Verantwortung und greift ein). Würde jedoch keine Fahrprüfung ohne Drogentest ermöglichen. Und warum werden Leute, die der Allgemeinheit wegen Krankheiten in Folge von Drogenkonsum Kosten ohne Ende bereiten, nicht entzugstherapiert und überwacht ?
  4. Möchte eigentlich überhaupt keine Drogenleute um mich haben. Nicht auf dem Stand. Nicht im Straßenverkehr (auch nicht zu Fuß; könnte ja Einer bekifft und / oder alkohoilisiert vor die Karre laufen). Überhaupt nirgends, wo ich mich aufhalte. Und was unter Drogen stehende Politiker anzetteln, ist bekannt. Neige dazu, mit gewissen fremdländischen Drogengesetzen zu sympatisieren...
  5. Es geht doch um die Tatsache, das ein durchschnittlicher Dauerkonsument (mal angenommen 2-4 g Gras / Tag) seinen ständigen THC-Pegel X hat; und dennoch "unauffällig" alles machen kann: Führerschein Waffenumgang. Was ist nun schlimmer, dem sein THC-Pegel, oder ein wie auch immer zu vergleichender Alk-Pegel. Der Alki stinkt vielleicht, der Kiffer nicht (wenn er nicht grad sein Zeug in der Kleidung rumschleppt). "Augenkontrolle" macht der Laie in der regel nicht; also weis man nie, mit wem mans grad zu tun hat; wenn er nicht auffällt und alles einwandfrei ableistet (Fahrprüfung, fahren, oder gute Schießergebnisse). Was würde nun verkehrs- bzw. waffenrechtlich los sein; würden THC- Wert X beim fahren / Waffenumgang festgestellt werden ?
  6. Es gab doch mal im "Geo" eine Doku, wo Familien / Paare an verschiedenen Orten in der Welt mit ihrem herausgebrachtem Hausstand (oder Teil davon) vor ihren Häusern fotografiert wurden. Sollen die ruhig mal mit zeigfreudigen LWB hier machen. Nur alle Waffen + Zubehör (übriger Hausrat kann drinn bleiben).
  7. Staune ehrlich gesagt, das hier in diesem Punkt so groß toleriert wird. Passt irgendwie nicht zum sonstigen Tenor.
  8. Blos weil Sicherheitstechnik mein Hobby ist, kann und will ich meinen Maßstab nicht Anderen aufzwingen. Egal sind mir komplett überdrehte staatliche Forderungen schon aus Prinzip nicht. Für LW würde auch ich nicht viel Wind machen; "kleines Kurzes", ggf. durch Produktionseinstellung Unersetzbares wird von mir persönlich halt bevorzugt behandelt.
  9. Was ist schlimmer; wenn man unwissentlich einen Gast (ohne waffr. Erl.) mit auf den Stand mitnimmt, der "Gewohnheitsalki" mit höherer, aber unbemerkter Promillezahl, oder "Gewohnheitskiffer", (für den Laien) unauffällig, aber mit gewissem THC-Spiegel ausgestattet ist ? Offizielle Grenzwerte für den WaffenUMGANG ? Was wäre, wenn... ? Ist allerdings ziemlich off.
  10. Ist ja bei unseren Verantwortungsträgern nicht anders. Muß ich aber nicht gutheißen.
  11. Richtig lesen + (Gesetze) verstehen solltest Du nun schon. ICH würde keine Drogenparks dulden; gibt hier jedoch auch Befürworter, die freigeben würden.
  12. Das "volljährig" hatte ich mir gespart, da als selbstverständlich vorausgesetzt. Ein "gesunder Bürger" (im Sinne der Definition, die auf jedem Antrag steht) ebenfalls; weil... ...wie soll nun wieder was (neues ?) nachgeprüft werden; wenn wir mal bei den Maximalforderern (unter Beibehaltung der aktuellen "Eignung, Zuverlässigkeit, Sachkunde") bleiben wollen ? Wer also nicht polizeilich aufgefallen, und / oder nach aktuellen Stand antragsrelevant medizinisch erfasst ist, nimmt sein Bürgerrecht wahr. Wieweit und mit was er sich dann täglich zudröhnt; oder welche schwachsinnigen Fantasien wie ausgelebt werden, bleibt irrelevant. So ist das auch aktuell schon. Ob nun Politiker, LWB (oder beides).
  13. Ja wie nun; unbescholtener Bürger reicht nicht ?
  14. Das meinte ich weiter oben. Vielleicht den Koffer noch mit Aufklebern zugekleistert... Eigentlich schade; das man nicht so leben kann ? Lieber "tarnen & täuschen"; kleinen Koffer in "Übertasche" geschmissen ? Machs jedenfalls so.
  15. Wäre doch "sicherer"; wenn man alles auf dem Weg zum Schießstandbesuch unauffällig am Körper tragen könnte ? Besser, als in irgendeinem Behältnis in öffentlichen Verkehrsmitteln; bzw. aif dem Weg vom Auto zur Schießstätte noch auf öffentlichem Grund ?
  16. Nun, ist ja ähnlich mit dem Tresorbefestigen. Hier jedoch wird weiterhin mittels Schloß abgeschlossen und ich hab meine Ruhe (vorerst). Eigentlich müßte man ein derart abgeschlossenes, kleines Pistolenfutteral im Bedürfniszusammenhang auch am Körper tragen können ? Egal, ob in einer Extravorrichtung, oder Kleidungstasche ?
  17. Anso nun schlägts "13". Habe immer mein (mit den Plastikschiebern verschlossenes) Pistolenköfferchen mit einem im dafür vorgesehenen Löchlein eingehangenem Zahlen-Vorhängeschloß abgeschlossen. Den Koffer dann in einer Tache mit Reisverschluß, zusammen mit Muni + Zubehör transportiert. Die Muni ist also nicht abgeschlossen; braucht nichtmal verschlossen zu sein, wenn der Reisverschluß nicht (richtig) zu ist, stimmts ? Das Vorhängeschloß am Koffer brauch ich gar nicht; da im Gesetz lediglich "verschlossenen" und NICHT "abgeschlossen" steht ? Meint Ihr das so ?
  18. Bezog mich auf das hier von Tyr13: Das Schössileinchen an Futteral im Waffenkoffer und der extra separate abgeschlössileinte Munitiontransport Er spricht da doch auch in lustiger Form von "abgeschlossen" (?) bei der Muni ?
  19. Hattest also Muni + Waffe rechtlich (im Range-Bag) zusammengetan, da sich die Waffe nur in un-abgeschlossenem (nur verschlossenem) Behältnis (Futteral) befand ? Das wollen wir doch ganz bestimmt nicht wieder tun... Mir gings darum, ob nun auch noch die Muni extra in abgeschlossenem Behältnis transportiert werden soll; wie Du (nicht grün) oben eingeworfen hattest.
  20. Muni auch in (separatem) ABGESCHLOSSENEM (nicht nur VERSCHLOSSENEM) Behältnis TRANSPORTIEREN ?
  21. Glaube eher, Kriminellen (die viell. nicht mehr viel zu verlieren haben) ists herzlich schnuppe, woher die zum Eigengebrauch (ggf. unverhofft) geklaute Waffe kommt. Gelegenheit macht Liebe. Von daher finde ich hier manche Einstellung leichtsinnig.
  22. Bitte, wenn man die Waffe schon hat; würde es trotzdem nicht vorab dort eintragen.
  23. Genau so. Im Antrag auf Erteilung der WBK die beiden Spalten "Hersteller/Modell" und "Herstellungsnummer" IMMER freilassen !
  24. Nicht, wenn ICH das geplant habe. Meine übrigens nicht die typischen Wandtresore, sondern normale Schränke (ab Kl. III / F60), die bestenfalls gleich beim Hausbau allseitig im Stahlbeton (nichts unter 25 cm; mit an feuersicherer Schrankaußenhaut großzügig angeschweißter Verankerung) eingeschalt werden. Geräuscharme "Türerweiterung" in Stahlbetonwand ? Bitte sehr: http://www.directindustry.de/prod/doa-hydraulic-tools-srl/product-119775-1293437.html?utm_source=ProductDetail&utm_medium=Web&utm_content=SimilarProduct&utm_campaign=CA Unbedingt Video dazu ansehen !
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