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Glaube, es ist sich mal wieder kaum Jemand dem Ernst der Lage bewusst... Auch hier gilt private Kameradschaftshilfe !
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& wenns September politisches Hochwasser (so richtig schöne grünrotbraune Schlammbrühe) gibt, bleiben die Sachen auch gleich dort ?
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Ist die Verbandsschere auch ne Waffe ?
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Sich unter mehr oder minder starkem Drogenkonsum gehen zu lassen, kann weit teurer als ein bescheiden betriebenes Hobby sein, was die Aufrechterhaltung eines Mindestmaßes an Disziplin einfordert. Bequeme Wege gehen & kneifen gilt nicht. Wette drauf, das genau unser Hobby so Manchen bei der Stange gehalten hat; wenn auch unter noch so großer Kraftanstrengung & Entbehrung. Normal kann Jeder.
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Erfahrungsbericht Errichtung Waffenraum in Bayern
Janzfan antwortete auf switty's Thema in Waffenrecht
Sicher. Es kommt jedoch auf die Gebäudelage an; wie lange also ungestört "gearbeitet" werden kann. Stichwort mit Diamantbohrkronen in Banken... (Das beträfe dann auch meine Wände; bzw. wäre dann ggf. auch meine 3er Tür noch schneller auf...) Ja, die Durchgangstür ist lebenswichtig. Jede äußere Manipulation sollte bei geschlossener Tür von innen durch einen einfachen Mechanismus blockiert werden können. Es darf dann weder mit Schlüssel, oder korrektem Code von außen geöffnet weden können. Also gleiche Verrigelungshandhabe wie außen auch innen (um Tür zuzuziehen & die Bolzen auszufahren) & zusätzliche, schnell (am besten intuitiv) auslösbare Sperre (ggf. "Doppelfunktion" der inneren Handhabe). Funktion muß auch bei Zerstörung der äußeren Codeeingabe, Füllen des Schlüsselloches, oder Blockieren der äußeren Handhabe gewährleistet sein. (Müßte dann schon Jemand außen die Tür zuschweißen, oder verkeilen...) Belüftung durch 2 verborgene 110er Rohre (oder Doppelrohr ähnlich Brennwerttechnik) vom Dach, ähnlich Kanalentlüftung / Schornstein. Strom für Lüfter ? Oder ebenfalls getarnte, 2. Luftzufuhr von unten; Kamineffekt ? Bin kein Lüftungsbauer. Eine stromlose Zwangsbelüftung wäre 1. Wahl ? Heizung ? -
Erfahrungsbericht Errichtung Waffenraum in Bayern
Janzfan antwortete auf switty's Thema in Waffenrecht
Bin Berliner; was hier gefordert wird, weiß ich nicht. Gehe jedoch von MEINEM persönlichen Interesse an größeren Werten (& ggf. Nutzungsoption als Panicroom) aus. Unter 24er Stahlbeton & IIIer (Durchgangs-) Tür würde ich mir die Mühe eines solchen Raumes nicht machen. Wobei mir bereits als AUßENWÄNDE 24er nicht genügen würde, dort mind. 30er. Die Berliner-Mauerelemente in hoher Festigkeit hatten ca. 1 m über Boden einer Stärke von ca. 20 cm (finde die Daten auf die Schnelle nicht im Netz). Ging damals mit Vorschlaghammer (Gewicht weiß ich leider nicht) & 100cm-Bolzenschneider los & verschaffte an den Fugen zweier völlig unbeschädigten Elementen an der Stresemanstraße einen "neuen Grenzübergang". Die noch diensthabenden Grenzer warteten auf die besten Brocken zum Aufsammeln; das war Berliner Geschichte. Natürlich ist der Vergleich mit fugenlosem 20er Stahlbeton unbrauchbar, aber die Betonqualität & enge Bewehrung aus 13 mm Stahl war auch dort nicht zu verachten. Jedenfalls sind 24er Kalklochsteine, oder gar POROTON rasch stromlos atomisiert (ob nun schneller, als die Ier Tür, ist ne andere Frage). Somit wundern mich solch laxe Vorgaben weiterhin. Dennoch freut es mich natürlich, wenn so einfach Wünsche erfüllt werden können; Obiges ist nur meine persönliche Betrachtung. -
Erfahrungsbericht Errichtung Waffenraum in Bayern
Janzfan antwortete auf switty's Thema in Waffenrecht
Ist eine Überraschung; hätte eher gedacht, das massives Mauerwerk gefordert wäre. Entweder volle Ziegel / Kalksandsteine (auch Letztere ohne Löcher). In eine solche 24er Kalksteinwand hatten wir für einen Hartgeldlagerraum im Keller eines Transportunternehmens noch in jede Horizontalfuge jeweils 2 x Bandstahl 20 x 3 eingelegt. -
Erfahrungsbericht Errichtung Waffenraum in Bayern
Janzfan antwortete auf switty's Thema in Waffenrecht
Porotonsteine für einen Waffenraum ? -
Nö, gibts neu
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Genau so. Kann schon fast therapeutische Wirkung haben.
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Nach normalem Verständnis sicher ja; sieht dort aber nicht danach aus. Wie überhaupt so lange Privatinsolvenz abgewendet werden kann, ist mir ein Rätsel; aber irgendwann kommen die (Kreditkarten-) Gläubiger schon (ca 800 € Zinsen / Monat)... Nur mit welchem Recht sollte nicht am Schießsport teilgenommen werden... ? & "teuer" ist das Hobby im Minimalaufwand (Glock 9 mm, 300 Schuß / Jahr) nicht. Aufnahme & erster Beitrag BDS, sowie Standgebühr, Leihgebür & Muni wurde bereits in 18 Termine dieses Jahres selbständig bezahlt. Sachkunde (die jetzt beim BDS LV1 kurzfristig kommt), Tresor, Waffe + Muni stelle ich ohnehin wenns sein muß; schieße dann höchstens mal ab & an die zweite Hälfte der Schachtel (also 25 Schuß) mit der Waffe mit. Hoffe aber noch was Eigenes neu zu beginnen; somit schießt er dann auch bei mir mit & es wird dann für ihn noch billiger. Auch in schlechten Zeiten geht gemeinschaftlich immer irgendwas.
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Danke Euch bisher. Ansonsten wäre Derjenige, für den ichs ggf. gemacht hätte, (als Anfänger) mit einer auf eigenem Namen gekauften billigen Waffe (Glock & Co.) gut beraten, die keine attraktive Pfändungsmasse darstellen würde. Oder was dürfte dazu eine neu gekaufte GK-KW gekostet haben ? Tresor (unter 400 €) bliebe ja schon mal stehen... ? Was täte man nicht alles zur Schießsportförderung.
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Nur fiktives Gedankenspiel. Obs ein Händler so macht; andere Frage. Ja. Die Behördenakte natürlich
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Hallo, beim KFZ muß ein Fahrzeughalter nicht Besitzer sein. Ist das auf Waffenbesitz übertragbar ? Ich kaufe bei einer Firma (Händler / BüMa) eine Waffe mit Rechnung auf meinen Namen, bin also Eigentümer. Der Erwerb erfolgt jedoch von einer anderen Person über deren Befürwortung / WBK direkt von diesem Händler & wird Besitzer. Rechnungen von Firmen (nicht Kaufverträge von Privatpersonen) kamen in meiner aktiven Zeit vor 2017 nie in die Akte. Ist das möglich ? Könnte so die Waffe etwa einer Pfändung entzogen werden ? Oder hat sich etwas geändert; etwa so das nun auch (Firmem-) Rechnungen in die Akte müssen ? Vielen Dank, falls sich Jemand auskennt.
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Schießnachweise bei nur einer vorhandenen Waffe
Janzfan antwortete auf Janzfan's Thema in Waffenrecht
Ist bekannt. So wurde bisher auch weitgehend im & mit dem Schießbuch verfahren; ok, hatte IMMER auch das Kal. eingetragen. Womit meine Kaliberfrage aktuell noch offen ist... Hier mal nebenbei: Du bist über 20 J im selben Verein, hattest über 10 J verschiedene WBKs (mit nur sehr kurzen Unterbrechungen wegen Verkauf & Neuerwerb, wo keine WBK vorhanden war), hattest dann alles verkauft & (freiwillig !) eine längere Pause eingelegt & beginnst wieder neu: Diese 10 J beginnen auch wieder neu ? -
Hallo, es haben sich ja die Verordnungen in Puncto Schießnachweise verändert; die Pflichttermine sind nun waffengebunden. Man war zuvor nicht gezwungen, mit der / den eigenen Waffe(n), bzw. in "seinem / seinen Kaliber(n) zu schießen. Ok, man könnte sich immer noch gleichkalibrige Waffen ausleihen... Ist das soweit korrekt ? Meine Frage bezieht sich auf die Konstellation "es ist nur eine KW vorhanden": Muß für den Bedürfniserhalt unbedingt mit dem bewilligten Kaliber aus meiner Waffe geschossen werden, oder können auch andere Kaliber in WECHSELSYSTEMEN für diese Waffe in der beantragten Disziplin (also nicht etwa KK -WS für GK-KW) geschossen werden ? Ich schieße ja praktisch mit meiner Waffe... Danke für einen Hinweis
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Ja & nein (man ist ja an einer normalen ersten KW nicht gebunden & kann diese auch bald wieder weggeben...); aber möglichst (ggf. auf BDS bezogen) prinzipiel so, wie frogger zu Beginn der "Themenausgrabung" sagt, Zitat frogger von hier oben: Im Gegenteil, es ist besser zuerst die kruden Sachen auf das Grundbedürfnis zu beantragen, dann ist der Erwerb weiterer Wettkampfwaffen umso einfacher, weil man mit den Super Magnums ja kaum etwas schießen kann. So hatte ichs (außer bei der allerersten Waffe, das war nur ne P7) i. d. R. immer gemacht, auch wenns bei mehreren 9 mm etwa nur die schwere original-X6 für BDS Fallscheibe (wieder) als erste KW war. Immer erst die "Exoten" (oder eben alles, was später problematisch sein könnte) im Kontingent. Leider haben sich die Verordnungen in Puncto Schießnachweise für die Konstellation "nur eine Waffe vorhanden" ungünstig entwickelt, aber das ist eine andere Sache. Wirft die Frage auf, was ist mit Waffen, für die man Wechselsysteme hat ? Muß dann am Beispiel einer 50er DE im bewilligten Kal., oder kann auch mit anderen Kalibern aus dieser Waffe geschossen werden ? Immer wieder neue Fallen. Normalerweise hätte man im Extremfall nur ein Liebhaberstück sporadisch (oder deren Wechselsysteme) genutzt & die Termine mit Leihwaffen absolviert; ging zuvor Keinen was an. So wird praktisch eine 2. Waffe aufgezwungen; was zwar kein Problem sein muß, aber es geht immer um freie Selbstbestimmung.
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Wie weit mans wohl für ne BDS-konforme Faktor 250 + Ladung (runter)treiben könnte... Leider scheint sich kaum Jemand damit zu beschäftigen.
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Mit einem Kreuzchen an der richtigen Stelle ist das Einzigste, womit ich irgendwo "reingehe".
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BDS ist zurück?! - Rote Linie von Politik wohl überschritten...
Janzfan antwortete auf Thema in Waffenlobby
Genau. Somit kann man sich auch weiterhin teure SM-Clubbesuche sparen, Tagespolitik genügt vollauf. C-Tests werden eh verweigert; keine Clubs, kein Friseur, kein Sport, kein Spaß. Ansonsten Freitesten, oder Zwangsfixen; "wir kriegen euch schon...". -
Nur mal zur Klärung: Über "Freie Klasse" erwerben geht beim BDS nur einmal ? Also z. B. (als erste Waffe) Revolver in der 1011 / 1111 Freie Klasse Pist./Rev. mind. .30/7,62 mm Und nicht auch noch (etwa als 2. KW im Kontingent) in der 1316, oder 1516 Freie Klasse Pistole mind. .30/7,62 mm (um etwa noch eine Pistole über 1500 g zu erwerben) ? Weil die "Pistole" schon in der "Freie Klasse Pist./Rev." mit abgedeckt wird; ist das korrekt ?
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"Kürzere Hülse" ? Ist die Magtech "Schwache Ladung" plötzlich eine .500 S&W Spezial ? Für Letztere gab / gibt (?) es Hülsen von Starline. Ist aber beim BDS keine Option, da nicht in der Kaliberliste. Gehe davon aus, das solche Ladungen nach dem "Johannsen-Konzept" zuverlässig realisierbar sind: https://reimer-johannsen.de/File/12_Sch_500er.pdf Nun ist das ja für die BDMP-Supermagnum mit den 1200 J + gemacht. Wie würden die 500er-Ladungen beim BDS für Faktor 250 aussehen ? Bin kein Wiederlader. & beim BDS hättest Rechtsschutz.
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Jooo, nu macht watt...