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Janzfan

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  1. Apropos Themenstarter; bitte mal einen netten Mod, den Titel zu korrigieren. So bekommt man Augenkrebs.
  2. "2. mindestens sechsmal innerhalb eines abgeschlossenen Zeitraums von jeweils zwölf Monaten betrieben hat." Wobei dann die Verteilung beliebig sein müßte (könnte dann ja auch in einer Woche erledigt werden). Irgendwo las ich aber auch: "über 12 Mo. verteilt." Wie verteilt, las ich bisher jedoch nicht.
  3. Oder Extremfall gefällig ? Man beauftragt eine Manufaktur-Custom-Waffe bereits längere Zeit vor dem Voreitrag (ok, macht man eigentlich nicht so), beantragt, erwirbt Ende 2022 erste Waffe. Waffe kurz zur Ansicht, dann wieder Verbleib Manufaktur zur Anfertigung Wechselsystemen. Auftrag vor 4 Jahren; Zeit Auslieferung des umfangreichen "Sets" in einem Aufwasch (manche machens halt so.) noch unbekannt. 2. Waffe selbes Spiel. Seine Termine macht man zwischendurch mit Fremdwaffen. Deswegen hatte ich hier damals auch meinen Unmut zur ach so tollen "Erleichterung" der Bedürfnisprüfung geäußert, den ich letztlich als emfindlichen Eingriff in persönliches Vorgehen empfinde. Umsetzung / Kontrolle WBKs / eigene Waffen im Schießbetrieb macht nur Probleme & ist immer noch nicht geregelt...? Hatte zuvor Andere einen Dreck was gekümmert.
  4. Wohl doch; ab erster Waffe. Meine Frage war nur, ob ab 2026 sofort (24 Mo rückwirkend), oder erst ab 3. Besitzjahr. Meine hier nur die neue "5-Jahresprüfung" jeweils 2 x in den ersten 10 Besitzjahren (pro Kategorie).
  5. Bespiel: Eine Waffe wurde Ende 2022 erworben; es wird nur diese KW & eine 2. kurz darauf erworbene besessen. Wenn Diese Neue Prüfung ab 2026 erfolgt; müßte ein Nachweis der Benutzung dieser (ersten) Waffe bereits von Ende 2024 an belegt sein ? Oder erfolgt Diese Prüfung erst (im 5-Jahreszeitraum & das 2 x, also im 4. & 5.; dann noch mal im 9. & 10. Besitzjahr) nach dem 3. Besitzjahr; also im Beispiel ab Ende 2025 ?
  6. Eigentlich macht man doch schon automatisch eh seine 18 x, wenn man gern schießt, egal wie verteilt (im Frost muß ja nicht sein), oder ?
  7. Wird wohl einen Unterschied machen, ob öffentlich, oder privat (Grund / Wohnung, oder Schießanlage) ? Nur Vermutung.
  8. Nicht noch einer. Einer reicht. Sorry, konnte nicht anders.
  9. Ich sterbe auf Heimaterde !
  10. Außer man sammelt in Berlin BSR-Laubsäcke auf & bring sie hin. Das Geld liegt auf der Straße. Gibts das in anderen Städten auch ?
  11. Tja, Schwund gibts (in Vereinen auch schon vor der Erstbefürwortung / WBK-Erteilung) immer. Oder sollte seit Geburt quasi ein Waffen(umgangs)verbot gelten, dessen Annullierung erst irgendwann erworben werden muß ? Oder wie solche Restrisiken ausschleßen ? Wenn man sich natürlich selbst "stellt" (alles veröffentlicht), nun denn. Ansonsten Schnauze halten & ausprobieren.
  12. Wird uns der Gesetzgeber erzählen. Muss das der Gesetzgeber ? Offenbar noch nicht.
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