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Janzfan

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  1. Könnte man mit 4/6/Kontingent trotzdem tun. Noch.
  2. Gibts nicht eine neuere Disziplin beim BDS ?
  3. Bekommst alles hin, wenn Du wirklich willst. Bin nur im Kontingent (nur 2 KW, auch 2 Rev.) & nur im BDS (LV1), bekam darüber auch einen .500 S&W Rev.. DE .50 AE gabs auch mal, ist länger her. Man macht, was Spas macht, solange man kann. Die besten Wünsche.
  4. Kann ich verstehen, wenn man genau weiß, was man will / nicht mehr will. Schreibe aber präventiv meine 18 x in ein (BDS-) Schießbuch, weil ich die 18 x sowieso (gerne) mache. "Ergebnisse" kann sich ja auch Jeder irgendwo vermerken; aber ganz bestimmt nicht in ein (wie auch immer gestaltetes Schießbuch), was (natürlich nur beim Verband) vorgelegt wird. Erinnert mich an dunkle westberliner-Vorwende-DSB-Zeiten.
  5. "Jeden Wechsellauf" meinte ich ja nicht. Hat oben auch schon Jemand klargestellt. Dachte immer, es wäre naheligend, das das eingetragene Waffenkaliber gemeint ist. Somit wären manche Dinge leichter, als angenommen. Mann schießt also eine beliebige Kaliberoption seiner eigenen Waffe & gut is. Danke Euch für die Info.
  6. Soweit, so gut (unter Vorbehalt, bis sies wieder ändern). Das Andere müßte mir erst weiter bestätigt werden. Bei (etwa 45 ACP-) Pistolen 22er WS soll gelten ? Bei Wechselkaliber-Revolver (!) dito ?
  7. Glaube nicht, das es so geht. Stichwort Wechselsysteme. 22er wäre dann auch auf "eigener Waffe", oder wie, oder was ? Könntens allein nur die "Kalibergleichen Kal." (also alles, was beim Rev. ins befürwortete & eingetragene Patronenlager geht) sein, hätte ich mit Stand- & Muniverfügbarkeit Null Problem.
  8. Wenn das sicher ist, könnte man ja doch seine eine "starke Liebhaber-" Gk "schonen" & primär mit der 2. Waffe (Standart-GK oder KK) agieren. Dann würde ich mich weiter oben (voriger Post) geirrt haben. Aber so richtig befriedigend ist das dann doch wieder nicht; also wechselt man doch besser gelegentlich (wenn auch ungleich häufig); muß halt nur (bei ggf. o. g. Problemen) nicht unbedingt. Bei Kontingent; wohlbemerkt. Bei zwei "Starken" muß man halt mit Einer (Bei Terminen im eingetragenem Kal. halt schwache Fabrikmuni, oder schwach laden. Schwächere Kal. (etwa 45 LC aus 454 C) zählt ja nicht, obwohl mit eigener Waffe geschossen wird.
  9. Teuer gemachte Spielverderberei halt. Nur noch 10 Gelbe & 5 Grüne (Konti ohne Wettkampfzwang) + "GK-Zwangsnutzung" (wenn eigene GK vorhanden). Individualität in Form von Liebhaberei / "Habenwollen" ist nun endgültig vorbei. Meine damit "Habenwoller", die eher nicht so aktive, oder gar ehrgeizige Schützen sind. Gelbe mal außen vor (auch das war einmal). Aber Solche, die nur eine eigene große GK haben wollten, diese nur sporadisch (Muni- & Stände- Verfügbarkeit ?) nutzen & Termine mit (2. eigener) KK (oder beliebiger Leihwaffe) machten. Oder Welche, die gar zwei eigene große GK haben wollten & Termine überwiegend mit Leihwaffen machten. Genau das wollte der Gesetzgeber verhindern. Früher hatten wa nen Kaiser.
  10. Klar doch; war ein Missverständnis. Dachte schon 2 Wettkämpfe in 12 Monaten... (Beim BDS LV1 genügt wohl ab Bezirksmeisterschaft.)
  11. Zwei Wettkämpfe pro Ü-Waffe jetzt schon; wird ja immer ärger.
  12. Bei mir nur ein Verband & nur Kontingent. "Glauben" würde der Verband wohl auch weiterhin Unterschrift & Stempel eines Vereins, wo seit Jahrzehnten als Gast geschossen wurde. Leider können dort nun nicht "eigene Waffen-Kaliber" genutzt werden; somit wird für die "neuen 4 / 6" eine andere Schießstätte nötig.
  13. Ist doch egal, wo man schießt; Hauptsache man schießt. Oder auch das nicht mehr ?
  14. Eventuelle Problematiken hatte ich im Nachbarthema "Wie oft im Jahr schiessen" angedeutet. Anderes Beispiel: Kamerad hat (neben 10 weiteren KW...) eine AMP nur rumliegen (hatte er wiederladetechnisch nie richtig in Gang bekommen, obwohl sämtliche Komponenten + fertige Muni vorhanden); trennen will er sich aber nicht davon. Wäre solch ein Liebhaberstück nun allein, oder im Kontingent vorhanden,... Auch solches meine ich mit Individualität; was zuvor kein Problem war. Natürlich nicht.
  15. Individuell (nach Möglichkeit) eben. Also ab 2024 immer mit eigenen Waffen (nicht nur im wilkürlich geprüften 24 Mo-Zeitraum; den man ja dann nicht weis). Dachte fälschlicherweise (bzgl. älterer Posts hier) zu den beiden 5-Jahresprüfungen (in den ersten 10 J ) hat man im 1.-3. & 6.-8. Jahr "alte Bedingungen (also "beliebige erlaubnispflichtige Waffen" / Leihwaffen) & müßte nur im 4.-5. & 9. & 10. Jahr mit eigenen Waffen Termine vorweisen. & das Ganze würde erst 2026 beginnen; man müsse also erst ab 1026 Termine mit eigenen Waffen nachweisen. So kann man sich täuschen.
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