Zum Inhalt springen

BlackBull

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    3.086
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge von BlackBull

  1. Sachverhalt:

    Ich habe am 10.10. eine Waffe erworben. Ich erwarb gestern eine weitere. Ich habe die Absicht eine dritte Waffe zu erwerben.

    Wann darf ich die dritte Waffe erwerben? Sind 6 Monate seit der ersten Waffe vergangen? Oder würde ich bei heutigem zusätzlichem Erwerb mehr als 2 Waffen innerhalb von 6 Monaten erwerben?

    Selbstverständlich muss dabei der vorletzte (in diesem Fall der erste) Waffenerwerb als Berechnungsgrundlage genommen werden. Das hat sich niemand ausgedacht und aus der Luft gegriffen, das ist einfach die logische Konsequenz aus der Regelung.

    Die Antwort findet sich in meinem Post#47.

  2. Weit aus dem Fenster gelehnt was die 90% angeht würde ich sagen. Aber nach dem hier diejenigen die es anders sehen als Leseschwach usw. bezeichnet werden, kann ich mir vorstellen, dass die wenigsten dazu gehören wollen und deswegen lieber behaupten: na klar, ist doch vollkommen logisch was da in der WaffVwV steht. Bin ja Lesekompetent... oha. Aber so eine Umfrage würde mich dennoch durch aus interessieren.

    1. Wo bezeichne ich in meinem letzten Post jemanden als leseschwach ?

    2. Wenn es dich so sehr interessiert und Du meine Schätzung nicht teilst, dann mache eine Umfrage.

  3. Ich fasse mal zusammen, wie sich das bisher so darstellt:

    - Geschätzte deutlich weit über 90% der Betroffenen haben (bei aller gegebenen Sinnlosigkeit dieses Paragraphen an sich) keinerlei Verständnisproblem mit "...nicht mehr als....innerhalb von 6 Monaten..."

    - die verbliebenen (ich nehme das nun mal an) ca. 5% teilen sich auf in

    * Solche, die eine Angabe wie "...nicht mehr als <ANZAHL> innerhalb von <ZEITRAUM>..." nicht verstehen (unabhängig on es sich um Waffen, Tabletten oder Bobbons handelt), dabei aber witzigerweise kein Verständnisproblem mit WaffG §10, Abs. 1, Satz 1a haben (jetzt kommt bestimmt, daßs "binnen" und "innherhalb ja völlig unterschiedlich sind) und von einem Gesetzestext fast so etwas wie "Pulitzertauglichkeit" erwarten, (Leute, das ist wohl bei keinem Gesetz in DE der Fall),

    * Solche, die clevererweise die SuFu nutzen, fündig werden und zufrieden sind (jajaja, die soll es geben...),

    * Solche, die ihr Verständnisproblem (oder Denkproblem) meinen hier posten zu müssen und generös auf eine Suche verzichten, denn das Thema ist ja mindestens seit 3 Tagen nicht mehr gepostet worden,

    Und dann gibt es (so würde ich es machen, wenn ich betroffen wäre) Solche, die ganz einfach zum Telefon greifen, und bei ihrer Behörde anfragen, was und wie es abgeht und wie die es handhaben, und so innerhalb kürzester Zeit das Verständnisdefizit glattgestellt haben.

  4. Bewundernswert,

    mit welcher Hingabe sich die verschiedensten Ansichten um die Ohren gehauen werden. :respekt:

    Nun, die Hoffnung stirbt bekanntermassen zuletzt (in diesem Fall die Hoffnung, daß es auch der allerletzte Merkbefreite irgendwann doch noch schnallt, und suchfaule Flachpfeifen nicht immer wieder jeden Schei$$ neu auflegen).

  5. ...

    Im Endeffekt ist es aber fast egal, und objektiv ist der Quatsch gar nicht nötig.

    :s75: -LIKE !

    Und jetzt, davon abgesehen - Für die, die es noch immer nicht verstanden haben:

    Man frage sich am Morgen eines neuen Tages: "Ist mein vorletzter Erwerb einer Waffe mindestens 6 Monate + 1 Tag her ?"

    -> Nein ! -> dann darfst Du heute noch keine weitere erwerben !

    -> Ja ! -> Du bist gesegnet - Du darfst erwerben !

    • Wichtig 1
  6. Du hast Fyodor falsch verstanden.... mit "Ich finde mein System logischer und nachvollziehbarer..." stimmt er Dir doch zu.

    das "drei Stück an zwei Tagen" kommt von seiner Behörde!

    Fyodor - mea culpa, dann entschuldige ich mich !

    Hatte es andersrum verstanden.

    Dann hast Du eine Behörde mit einer sehr, sagen wir mal "interessant-kontroversen" Auslegung - kann dir aber zu Gute kommen.

  7. ... Somit darf ich also erst eine Waffe kaufen, und nach sechs Monaten dann drei Stück an zwei Tagen, und anschließend wieder sechs Monate keine.

    Ich finde mein System logischer und nachvollziehbarer, das System der Behörde beschleunigt aber den möglichen Erwerb mehrerer Waffen.

    Du magst das logisch finden, aber das hat in keiner Rechtsquelle des WaffG irgendeine Bewandtnis.

    3 Stück an zwei Tagen schließt sich aus - das wären (wie der Satz selbst schon sagt) "3 Stück innerhalb von 2 Tagen", und damit "etwas" mehr als 2 Stück innerhalb von 6 Monaten, oder etwa nicht ?

    Was ist daran so kompliziert ???

    Die 6 Monate sind ein fortschreitender Zeitraum - ich habs oben versucht zu erklären...

    Wie halktet Ihr das denn,wenn es um die Einnahme irgendwelcher Medikamente geht???

    Wenn der Onkel Doktor sagt, "aber nur 5 Tabletten innerhalb von 12 Stunden", und Du die erste in der 1. Stunde, die zweite in der 3. Stunde, die dritte in der 7. Stunde, die vierte in der 9. Stunde nd die fünfte in der 11. Stunde genommen hast.

    Quizfrage:

    Wann darfst Du dann die nächste Tablette nehmen ???

  8. es ist doch soooooo einfach - ich versuch`s mal bildlich zu beschreiben. Ein besseres Beispiel fällt mir gerade nicht ein (dabei behalten wir immer im Hinterkopf, daß das Ganze für Sportschützen gilt, und daß die Behörde natürlich Ausnahmen machen kann und weitere Waffen in der Frist genehmigen kann):

    Man stelle sich alle Tage des Jahres und der Folgejahre zB untereinander geschrieben vor (1. Januar, 2. Januar, ...).

    Dann "nehme" man einen Rahmen, der genau 6 Monate von dieser Liste umfasst, und bewege diesen über die Liste, bis zum jeweils aktuellen Datum.

    Solange nun die Erwerbsdaten von 2 Waffen innerhalb dieses Rahmens liegen, ist kein Neuerwerb möglich.

    Ein weiterer Erwerb ist erst möglich, wenn nur noch höchstens 1 Erwerbsdatum innerhalb des Rahmens liegt.

    Innerhalb des (imaginären) Rahmens dürfen nur 2 Erwerbe liegen - erst wenn einer rausfällt, darf man wieder.

    Und das Ganze gilt auch über Kalendermonate, -quartale und Jahreswechsel hinweg fortlaufend weiter.

    Ist gar nicht schwer...

  9. das ist was mich verwundert. Ich habe eine Vereins WBK auf meinem Namen mit einer Kurzwaffe drauf. Liegt in meinem B Würfel. Die Verwaltung ist der Ansicht, dafür müsste ich einen eigenen Tressor haben, weil sonst ein anderer nicht darauf zugreifen könnte. Was absoluter Blödsinn ist, da nur ich Zugriff habe.

    Sehr seltsam...

    Für mich sieht das so aus, also ob sich die Behörde darüber aufregt, daß jemand NICHT Zugriff auf (eine) bestimmte Waffe(n) hat ?!? :gaga:

    Sonst ist doch nur Thema, daß bloß KEIN ANDERER Zugriff haben darf.

    bin verwirrt...

  10. das ist was mich verwundert. Ich habe eine Vereins WBK auf meinem Namen mit einer Kurzwaffe drauf. Liegt in meinem B Würfel. Die Verwaltung ist der Ansicht, dafür müsste ich einen eigenen Tressor haben, weil sonst ein anderer nicht darauf zugreifen könnte. Was absoluter Blödsinn ist, da nur ich Zugriff habe.

    Häh ?

    WER "Anderer" soll denn auf die besagte KW zugreifen können ?

    Wie JG sagt, frag mal die Hanseln, worauf die da meinen sich beziehen zu müssen....tststssss....

  11. Was ist denn eine "... im Einzelnen einer Person zugeordnete Vereinswaffe" ? Verstehe ich nicht so ganz...

    Ich besitze sie -> sie steht in meiner WBK, und ich bin für die ordnungsgemäße Aufbewahrung verantwortlich

    Verein besitz sie -> in Vereins-WBK, und der Verein (oder Vorsitzender/Bestellter) ist für die ordnungsgemäße Aufbewahrung verantwortlich

    Waffe ist temporär woanders (geliehen, Büxer, ...) -> Es besteht ein Auftrag, oder ein Leihschein, o.Ä.

    Stehe etwas im Dunkeln...

  12. Ooooooche Menno !

    PAX, liebe Foristi, PAX !

    Ich erlaube mir mal, mich da kurz einzuklinken:

    Ich glaube, daß Ihr Euch inhaltlich ja völlig einig seid, wer was darf oder nicht, richtig ?

    Gem. Art 20GG darf nur "der Staat" unmittelbaren Zwang ausüben, jedoch definiert er gleichzeitig auch Ausnahmen von dieser Regel (NW, NS, Jedermannsparagraph, ...- haben wir doch auch in der SK gelernt, gell?). Und über diese besteht hier ja keine Streitigkeit.

    (Vielleicht ist das ein hinkendes Beispiel aus unserer Praxis, aber wir haben ja auch "nur " Waffenbesitzkarten", und trotzdem erlauben die Dinger uns mehr als nur den bloßen Besitz: Munitionserwerb wenn abgestempelt, Erwerb weiterer Waffen (zB. gelb), ...)

    Ergo haben wir hier ja "nur" (wobei dieser Einwand gegen "Gewalt..." sprachlich ja auch korrekt ist) einen mVn. reinen "Etikettenstreit".

    Nennt es doch einfach "Sanktionierungsmonopol des Staates" (nur ein Wortvorschlag) oder "ausnahmenbehaftetes Gewaltmonopol", oder "weitgehendes Gewaltmonopol" (auch dies ist sicher sprachlich wieder etwas unscharf, aber alle wissen, was gemeint ist).

  13. ..

    Manchmal kommt es mir vor, als betteln einige LWB darum ihr "Schätzchen" dem Polizisten vorführen zu dürfen und hoffentlich hat er auch rechtes Interesse daran. Anders kann ich mir die häufigen Ansagen "ich sage bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle sofort dass ich Waffen dabei habe" nicht erklären. Ihr nehmt euch als LWB viel zu wichtig. ...

    (habe einige Stellen mal markiert)

    Da sprichst Du seeeeeehr wahr - DOPPEL-LIKE !!!

  14. Wenn ja, dann ist klar, was passiert ist:

    sie sind vor Langeweile dort gestorben....

    Tja, da ist was dran.

    Auf der anderen Seite werden die dort aber nicht mit Freds

    - "Waffenaufbewahrung: In welchem Tresor welche Waffen mit welcher Munition wie über Kreuz lagern ?", Version 79.5,

    - "Wo bekomme ich Vogelschreck her ?" - die 58ste,

    - "Was tun bei einer Polizeikontrolle bei Nebel ?" - 68te Wiederholung,

    - "Darf ich meine Waffen auch Mittwochs abends nackt zuhause in der Abstellkammer führen ? Ich habe im ganzen www keine Quelle gefunden, wo das definiert ist." - Reloaded 124.,

    - usw.

    so zugeballert wie hier. Es ist halt nichts perfekt...

  15. Ob`s vielleicht an ähnlichen Gründen liegen mag wie bei vielen anderen (ehemaligen) Forumsmitgliedern, die seit ewigen Zeiten (leider !!!) nicht mehr gesehen worden sind ?

    - Verlagerung der Interessen ?

    - Waffenbesitz ist nicht das einzige Thema, das die Welt bewegt ?

    - inhaltliches Niveau der Freds ?

    - Sonstiges?

    Die Liste der "Vermissten" ist auf jeden Fall lang, und der Doc ist "nur" einer davon...

  16. "

    ...

    Was mache ich, wenn der Polizeibeamte nun nach der rechtlich nicht zu beanstandenden Kontrolle von Personalien und Berechtigung (hier: WBK) die Waffe(n) - zwecks ordnungsgemäßer Überprüfung der Berechtigung - ...

    "

    Irgendwie bin ich nach wie vor verwirrt; vielleicht sehe ich den Wald auch vor lauter Bäumen nicht...

    So, wie Du schreibst, kommst Du also in eine stinknormale Kontrolle (sei es, daß die Kontrolleure einen Gangster suchen, deine Blinker kontrollieren wollen, oder Sonstwas); GiV sei ja per Definitionen a priori ausgeschlossen.

    WAS also interessiert die Jungs/Mädels???

    . Daß Du keinen bösen Buben schmuggelst oder meinetwegen Diebesgut, weil gerade nebenan eingebrochen wurde,

    . Daß deine Karre keine relevanten Mängel aufweist, inkl Vollständigkeit deines WDreiecks und VKastens,

    . Daß Du im Besitz einer Fahrerlaubnis bist und nicht "unter Strom" stehst,

    . Daß von mir aus die "monatlich fällige" Routinekontrolle an den üblichen Punkten erfolgt,

    . und da wird's dann auch schon eng...was habe ich vergessen?

    In KEINEM der Fälle besteht auch nur andeutungsweise die Notwendigkeit, den Leuts deine WBK einfach mal so vorzulegen und damit gegebenenfalls kontrollierende gründe, Interessen, Hinweise oder Begehrlichkeiten zu verursachen. Von daher kann ich die beschriebene Situation einfach nicht einordnen.

    Zeig ihnen Fahrzeugschein und Führerschein, laß' sie wenn sie wollen Beleuchtung/Ausrüstung & Reifen kontrollieren, und Schluß ist's.

    Sollten sie in meine Taschen, Koffer, etc. Schauen wollen, sollen sie mir bitte erstmal die bestehenden Verdachtsmomente darlegen. Sofern diese nachvollziehbar sind, bekommen sie die Erlaubnis/Schlüssel, und dürfen reingucken, da mache ich mir nicht ins Hemd, denn sie sollten wissen, was sie tun; DANN bekommen sie auch die WBKs zu sehen. Wenn nicht, dann nicht, weil sie es nix angeht. Dann sollen sie mir halt die "8" anlegen und mich mitnehmen; die Rechtmäßigkeit prüfen und bewerten wir dann an anderer Stelle.

  17. Knurrrrrps, gluckgluckgluck...

    Aber ich will mal nicht so sein:

    Kleiner Tipp: schon die Ausgangsfrage per se ist eigentlich widersinnig, selbst wenn das manche "wichtigen Uniformierten" hier im Forum nicht gerne wahrhaben wollen.

    Aber SuFu im Forum UND im Groden weiten Web nehme ich dir nicht ab, mussu selber machen.

  18. UPDATE:

    Aaaaaaalso, am WE war es soweit:

    Es stand fest beziehungsweise Spezi hat entschieden, die Grube doch zu leeren; er will da genau in diesen Bereich wirklich ein Tiefpaterre machen.

    Bagger rollte an, und es wurde erstmal die alte Betondecke über der Grube aufgestemmt/-gebrochen und die Brocken weggekarrt. Ein Gülle-Absauglaster war auch schon da: Die hatte ein Saugrohr mit einer Art Filter oder Sieb; da konnte nichts durch, was markant größer war als etwa 2 Golfbälle.

    Zuerst wurden manuell zwei sichtbare Reste von Fahrradrahmen entfernt. Dann setzte der Schei… Güllesauger ein. Zwar mit ziemlicher Mühe, und unterbrochen immer wieder von zugesetztem Sieb, schaffte er es schließlich, die „Masse“ in 3 Ladungen zu entfernen.

    Um es kurz zu machen:

    Zwar waren noch andere „Brocken“ dabei, aber bezügliche „meines Themas“ war die Sache leider fast inhaltslos:

    Alles, was da plempentechnisch (wenn man es überhaupt noch so nennen kann) rauskam, waren:

    • Ein total zerfressenes P08-Gabelstück (eher die Ahnung davon als tatsächlich noch als solcher vorhanden),
    • Ein P08-Griffstück-Rest, nämlich die ebenfalls zerfressene Vorderseite des eigentlichen Griffes beziehungsweise Magazinschachtes, mit nur noch andeutungsweise vorhandenem Ansatz des Abzugsbügels,
    • Ein paar zerfressene und kaum mehr identifizierbare Kleinteilchen, Hebelchen; diese sind so zusammenge“backen“, daß sie gar nicht mehr zu trennen sind, sowie
    • (und das war das interessanteste Teil): Der Rest eines Mündungsteils eines Drillings; man könnte es `Mündungsbrille` nennen (wenn es das noch wäre). Es ist aber auch so zerfressen, daß es sehr, sehr dünnwandig ist und man es eigentlich (abgesehen von der „Verschmutzung“) gar nicht anfassen mag, weil es aussieht, als würde es beim ersten bösen Blick zerbröseln. Interessant ist (das konnte man grob nachmessen, daß ein Umriß eines Schrotlaufes etwas über 18mm (plus/minus; gemessen mit Zollstock) hat: das spräche für Schrotkaliber 12. Vom zweiten Schrotlauf und dem drunterliegenden Kugellauf ist eher nur noch eine Andeutung erhalten, so daß da bei den beiden Läufen kein vernünftiges Messen möglich ist.
      Es könnte also zumindest sein, daß es sich um den Rest eines Luftwaffendrillings handelt; allerdings ist da halt nix mehr restaurierfähig; bin mir noch nicht mal sicher ob ich dieses Teil als „exotisches Accessoire“ überhaupt behalte.

    Also, zusammenfassend:

    Es war sicher lustig, und hatte auch etwas von einem „archäologischen Abenteuer“, aber es kam nichts Verwertbares dabei raus – die verbliebenen Teile sind nur noch Müll. Aber wir alle hatten unsere Gaudi dabei (und ich war froh, daß ich nicht schon vorher dort „eingetaucht“ bin).

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.