-
Gesamte Inhalte
3.086 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Beiträge von BlackBull
-
-
Mal ganz ehrlich, wer kann noch alles komplett abrufen was er in seiner Ausbildung oder seinem Studium gelernt hat. Verlangt ja auch kein Mensch. Ich halte es so, dass ich dann sagt "Okay, ich informiere mich und dann melde ich mich wieder." Dass das bei einer Kontrolle nicht geht ist klar, aber dann muss man sich eben im konkreten Fall besser vorbereiten. Wenn ich zu einem Termin zu einem bestimmten Thema gehe, dann bereite ich mich ja auch vor.
Im Prinzip hast Du ja Recht, aber (um beim Waffenthema zu bleiben):
- Es sollten doch wenigstens diejenigen Inhalte oder Bereiche des Waffenrechts und relevanter Rechtsquellen, denen man als LWB (auf der Jagd, beim Hobby, ...) quasi permanent oder regelmäßig "ausgesetzt" ist (und der Transport mit/ohne Munition (oder vielleicht das erlaubnisfreie Führen ) in/vom Revier/Schießstand/Büxer gehören da wohl fraglos dazu) soweit sitzen, daß man nicht immer wieder sich fragen muß, ob die Tasche/Koffer nun ausreichen usw. usw.
- das beste Beispiel dazu ist die sichere Handhabung: sowas muß sitzen; ich warte ja fast noch drauf, daß irgendwer mal fragt, ob eine Sicherheitsüberprüfung wirklich immer notwendig ist...
- Wenn es um Themenbereiche geht, mit denen ich nicht regelmäßig konfrontiert bin (meinetwegen, wenn jemand nicht selbst dreht, den Unterschied zwischen Berdan- und Boxerzündung runterbeten zu können), dann kann es durchaus verzeihlich sein, wenn ein Inhalt aus der SK mal "verschütt" geht und man erst wieder nachlesen muß. Aber Sachverhalte aus alltäglichem Umgang (und damit eben auch Transport und die ganzen im Zusammenhang stehenden Dinge) sollten schon dauerhaft präsent sein.
-
Irgendwie süß:
Ein Blinder erzählt, wie er durch bunt blühende Wiesen lief, und ein anderer Blinder schildert dazu die farbenfrohe Umgebung.
Würde sagen, der hat riiiiiiiiesiges Schwein gehabt.
-
...
und mehr braucht man dazu auch nicht zu sagen oder hineinzuinterpretieren.
Habe mir mal erlaubt, diesen Teil etwas herauszuheben; außerdem möchte ich zu dem Teilsatz noch hinzufügen
"..oder daran herumzudeuteln !"
-
Wenn die Munition nicht in der Waffe ist, dann ist sie getrennt von ihr.
So ist das. Mir ist nicht klar, wie man das anders sehen kann (oder möchte).
(Hoffentlich kommt jetzt hier nicht wieder die uuuuuuuuuuuralte und vor Allem nutzlose "2 Behältnisse Diskussion"...)
- 1
-
Irgendwie sehe ich das Problem nicht...
Außer, daß eine aus"haarende" Munition echt problematisch sein kann (nicht böse oder belehrend gemeint, nur war die Vorstellung gerade lustig...)
-
Was vermutlich rauskommen wird:
€37,- Abschreibung auf dumme Ideen.
(Nicht böse gemeint, aber das ist mal so mein Tipp...)
-
Naja, Vorgabe war u.a. das die Blockierung 15min (thermische Einflüsse) bzw. 30min (mechanische Einflüsse) standhält.
Nicht mehr, nicht weniger..
Das man die Blockierung grundsätzlich umgehen kann ist unstreitig.
Tscha, und den mechanischen Einflüssen hat das Teil nicht mal 60sek standgehalten, daher mein Schmerz mit "geeignet".
Und wie ich bereits an anderem Orte erwähnte:
Der Grund, warum die PTB nicht den einfachsten "Schlüssel" zum Test des A....x-Sperrelemente nahm, ist himmelschreiend hanebüchen. Eine entsprechende Kopie eines PTB-Schreibens liegt mir vor.
-
Das Blockiersystem Trustlock .22lr von Armatix (Zulassungsnummer B 12-01) ist derzeit für Büchsen zugelassen. Es ist grundsätzlich geeignet für Kurz- (eingeschränkt) und Langwaffen.
...Hervorhebung durch mich:
Ich gehe mal davon aus und halte dir zugute, daß Du mit dem Begriff "geeignet" lediglich auf die PTB-Zulassung abstellst. (Und der Herr aleine weiß, wie sie die bekommen haben).
Daß die A....x-Sperrelemente nicht wirklich geeignet sind, irgendwas zu verschliessen oder blockieren (siehe Tests derselben), außer vielleicht der Harnröhre eines Herrn D., darin stimmen wir hoffentlich überein.
Und Wege, eine Blockierung von Erbwaffen mit deren Sperrelemente zu umgehen, gibt es !!!
Und zwar genau auf Basis dieser Tests - vile Händler und Büxer haben das schon erfolgreich praktiziert !
-
Hallo zusammen,
das Thema "Aufbewahrung Tresorschlüssel" wird ja in unzähligen Foren diskutiert.
- Genau, und in den bereits existierenden Freds wird und wurde es bis zum Erbrechen ausgekaut...und ich sehe irgendwie nicht, daß dies nicht die Realität betreffen sollte oder inwiefern ein neuer Fred diese Diskussion bereichert - siehe nächster Punkt.
Wie sieht dies aber aktuell in der Realität aus, d.h. z.B. bei einer Aufbewahrungskontrolle?
...und zwar, wenn man den Schreibern dort glauben darf, IN DER Realität.
Wie sind hier eure Erfahrungen?
- Wird grundsätzlich nach der Schlüsselaufbewahrung gefragt?
Nein. Und wenn doch einmal, dann kann die Antwort nur lauten "sicher !". Ansonsten, wie schoenauer schon gesagt hat.
- Wird "Schlüssel am Mann" überhaupt (noch) in einem Mehrpersonenhaushalt akzeptiert?
Natürlich - Wie kommst Du darauf, daß dem nicht so wäre ?
- Gibt es aktuelle Urteile hierzu, auch bzgl. verstecktem Ersatzschlüssel?
Unbekannt. Als LWB bist DU dafür verantwortlich - ist nicht schwer zu verstehen und gar nicht kompliziert...
Grüße,
Volltreffer2
OMG, wird nun die "Schlüsselaufbewahrung" zum neuen "Wo darf ich führen?", "Welche Sicherheitsstufe brauche ich für meinen Tresor" etc. ???
Wo der alzi nur wieder bleibt...
-
@TE:
Guck mal hier (analoges Thema): http://forum.waffen-online.de/topic/394391-erben-wbk-alt-blockiersystem/
-
Vielleicht gibt es auch gar kein Blockiersystem für diese Waffe. Kann man auf der Seite der BAM nachsehen.
Leider voll daneben !
Obwohl viele Schußwaffen im Schuß laut "BAM(M)" machen (oder "BUMM" oder BÄMM"), hat die BAM (Bundesanstalt für Materialforschung) nix mit Erbwaffenblockiersystemen zu tun.
Die prüfungsführende und zertifizierende Stelle ist die PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) - der Link auf deren Zulassungsseite wurde hier sogar schon gepostet.
Und dort sind die benannten Systeme der "normalen" Anbieter gelistet.
-
Nun, der Bwekante hat sich aber auch großzügig Zeit gelassen: Den Knall hat er ja wohl gehört, und nun will das Amt einfach Butter bei die Fische haben. Ist zwar vielleicht doof, aber gesetzlich so vorgesehen.
Den letzten Schritt zu machen hat er wohl verpeilt, und auch wenn er oder Du es ungern hören, nun ist wohl Schicht im Schacht...wie gesagt, Zeit genug war ja inzwischen, die Sportschützenkarriere richtig anzugehen.
Für die Kla. 12 und die 9x19 soll er die Systeme von TLS (12) und von Mogdans (9x19) nehmen.
Bei dem anderen Zeug (bei den Kalibern gibt es leider nur zugelassenes Zeug von "Ihr wißt schon wem") kann er ja mal versuchen, was ich schon von vielen Händlern gehört habe: Daß sie sich nämlich wegen erwiesener Untauglichkeit der "Ihr wißt schon wer-Laufdildos" weigern, diese einzubauen und das auch dem zuständigen Amt vertreten (und maches Amt das sogar akzeptiert hat mit dem Ergebnis, daß diese Puffen dann nicht blockiert werden mussten. Ist vielleicht `n Versuch wert...
-
Jetzt kommen wir langsam in die Symboldeuting...
Wenn's eine Jagdwaffe ist, könnte das latürnich sein.
Aber das Tragen eines Schwertes hat als Symbol für mich weniger jagdlichen, als viel eher wehrhaften oder verteidigenden Charakter, oder etwas in der Richtung.
Ist aber viel subjektive Empfindung dabei, gebe ich zu.
-
Sieht irgendwie chriszlich-wehrhaft aus - Ist vielleicht ein Vorläufer der "Gewehr mit Bibelvers gegen Muslime"-Nummer?!?
(sorry, grün geht von hier nicht...)
-
Ich erkenne erschreckende Parallelen zu unserer politischen Elite
Ein wahres Wort, gelassen ausgesprochen!
Und nicht nur Du - auch mir geht's so...
-
Erschreckend wieviel Unwissen sich immer noch in Vereinen rumtreibt.
Am Schlimmsten aber ist es, wenn die Unwissenden gleichzeitig auch noch die Lernrestistentesten sind
Aber am alleraller(immer 2x mehr als Du)schlimmsten ist es, wenn genau diese Unwissenden & Lernresistentesten dann auch noch relevante Funktionsträger sind !
-
Ich habe mehrere WSK-Zeugnisse und bin ja selbst Lehrgangsträger mit verbandsunabhängiger st. Anerkennung.
...
Es kann nicht sein, dass der OSB das Zeugnis wieder einfordert, zumal eine einmal abgelegte WSK-Prüfung prinzipiell lebenslang gültig bleibt.
Ein Führerschein kann ja auch nicht widerrufen werden - strafbare Verfehlungen ausgenommen, die aber im Gesetz definiert sind.
1. Dito. Abgelegte Prüfungen behalten ihre Gültigkeit - keine Frage. Die WSK läuft dann ab, wenn Du abläufst...
2. Vielleicht erwarten die ja, daß Du bei Austritt alles wieder aus deinem Hirn löschst und den Wisch zurückgibst ?
Ernsthaft: Ich sehe das, wie von Vorredners schon bezeichnet, als gaaaaanz billige und schäbige Masche, ihre Leuts bei der Stange zu halten.
3. Etwas unglücklicher Vergleich, denn: mit dem neuen Plastikführerschein können erteilte Fahrerlaubnisse bezw. deren Umfang auch beispw. bei Erreichen gewisser Altersstufen ihre Gültigkeit verlieren oder eingeschränkt sein. Die genauen Details kann ich dir auch nicht auseinanderdividieren, aber da gibt es bestimmte "Knack"punkte.
-
Ein leuchtendes Vorbild für die SuFu!
Ist ernst gemeintM
-
Früher gabs hier mal einen kompetenten User aus Fronggraisch, der hätte das bestimmt sofort beantworten können. Leider ist der wohl, wie viele Andere Gute vor ihm, inzwischen nicht mehr hier...
-
Hat jemand von Euch so etwas schon einmal erlebt?
...In so einer Ausprägung zum Glück noch nicht erlebt.
Aber wahrscheinlich hätte ich einfach auf die mir eigene freundliche und empathische Art die Bitte ausgesprochen, doch eher Andere oder Niemanden mit seinen fundierten Kenntnissen zu beglücken, und sich eines Mindestmaßes von Umgangs- und Anspracheform zu bedienen.
-
Ja, gefühlt wurde alles bereits 3x gesagt/geschrieben - aber halt noch nicht von Jedem...
Daher: Chips & Cola !
-
Wie soll das funktionieren?
Guggst Du andre Blockiersysteme, die können das...
weil der "reine" erbe keinen mun erwerb hat?!?
Und das soll dann die sichere Unterbindung unerlaubten Benutzens sein???
-
Kleine OT-Anmerkung am Rande:
Womit dann natürlich der ganze Blckerschei$$, zumindest aber die Systeme einer gewissen Firma, die nicht genannt werden darf, total ad absurdum geführt sind:
Denn wenn ein normaler Erbe (also einer, der blockieren muß) sich wirklich so eben mal ein WS für eine geerbte Pistole kaufen kann, worin besteht dann die "Funktion" des "Wir verkaufen Sicherheit"-Sperrelemente???
-
Man kann immer wieder Themen finden, die "genau so" natürlich im WaffG nicht geregelt sind.
Oftmals hilft aber ein klein wenig gesunder Menschenverstand.
Daß die letztgenannte Option gesetzlich Unsinn sind, nun, dazu muß man nicht studiert haben.
Auf Schützenkamerad/Bankschließfach/Notar/Verwandte/Feunde zur Hinterlegung kann man durchaus selbst kommen, finde ich...
Munition im Waffenkoffer? DSB sagt ja!
in Waffenrecht
Geschrieben
Du sprichst mir aus der Seele.
Das geht hier schon wieder sehr stark in die Richtung des "Ihr werdet schon sehen, was Ihr davon habt wenn Ihr nicht das tut was der Kontrolletti von Euch verlangt"-Schwachfugs.
Die Eingangs"frage" ist, kann man glaube ich so sagen, mehr als detailliert und mehrfach (selbst)geklärt.