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BlackBull

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Beiträge von BlackBull

  1. Wann ich lache und wann nicht ist und bleibt meine Entscheidung.

    Also bleib mir einfach vom Hals.

    Ach ja, es gibt hier ja eine Igno-Funktion!

    Junge, DU willst mir was von "außerhalb meiner Kompetenz" erklären? Nun lache ich mal; prüfe besser deine Inkontin, ...Eigene (sofern vorhanden) mal gründlich.

    Lach' nur weiter, und stell' sicher, daß dir da keiner in deine Entscheidungshoheit reinwirkt!

    (Wie Geil!)

    Ich liebe WO und die witzigen Gestalten, die sich hier tummeln!!!

  2. Unfug!

    Die Frage ist völlig legitim und die Interpretation, dass auch ein Auto oder Bleistift gefährlich sein können ist einfach nur Polemik.

    Man kann die Frage auch einfach runterbrechen:

    Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich im Rahmen einer Polizeikontrolle zum Öffnen des verschlossenen Behälntnis, in dem sich die Waffe befindet, aufgefordert werde?

    ...

    Sie ist Blödsinn in der Form, wie Du sie gestellt hast, da "Gefährlichkeit" völlig subjektiv ist und auch so unterschiedlich wahrgenommen wird.

    Was deine NUN gestellte Form der Frage angeht (welche sich ganz wesentlich von der eingangs gestellten unterscheidet) empfehle ich die Suchfunktion, da DIESE Frage schon gefühlte 73mal in WO beackert wurde, und es da Unmengen an Sichtweisen, Ratschlägen, Empfohlenen Do's oder Don'ts gibt, und sowas wahrscheinlich individuell und situativ als angemessene Mischung aus alledem mit gesundem Menschenverstand zu entscheiden ist.

  3. Na, dann soll er mir halt sagen, was "gefährlich" ist.

    Oder wenn er gleich Guggenheim will, bitteschön, ist mir auch egal.

    Was soll er denn groß abgehen?

    Wenn er meint, die Eisen im Koffer/Futteral seien gefährlich, dann sage ich ihm halt "nein, sind 'se nicht, warum auch?": vorschriftsmäßig verwahrt, legal im Besitz, so what?

    Den Nerv hab ich allemal, das durchzugehen...(und etwas grob Vergleichbares habe ich auch schon in einer derartigen Situation durchgegangen...mit dem Ergebnis, daß der Beamte (zwar nach Anwendung von etwas Nachdruck) sich sogar nach Intervention seines anwesenden Chefkontroolettis entschuldigt hat und wir trotzdem freundlich unserer Wege gingen; aber die Story wäre jetzt zu lange).

  4. Ich würde es fast mit dem Statement von cw halten - ich habe nichts Gefährliches bei mir.

    Vielleicht den Herrn/Dame von der Rennleitung auch erstmal fragen, was er denn meine?

    Dann kann ich ihm erstmal mein Schweizer Taschenmesser zeigen (damit kann ich ihm den Hals aufschlitzen), meinen Wagenheber (Schädel einschlagen), ...

    Ehrlich Leute, was soll das? Was ist ein "gefährlicher Gegenstand"? Soll er mir erstmal sagen!

    Meine Eisen, wenn ich gerade vom Stand oder aus dem finstren Tann komme, ganz bestimmt nicht!

    Und in den Händen von Chuck Norris wird sogar ein rosa Wattebausch zum Mordinstrument...

  5. Nein, Du verstehst gar nichts!

    Weisung beruhen auf Gesetze, sie sind jedoch erforderlich um Lücken im Gesetz zu schließen, oder mögliche Falschinterpretationen auszuschließen.

    Ich kenne aber kein Gesetz dass ausdrücklich sagt, dass jeder einen WS bekommen darf, das gilt ja nicht einmal für eine WBK.

    Ich verstehe gar nichts? Mann, du hast echt schon lange nicht mehr in den Spiegel geschaut und suchst den Splitter im Auge des Anderen, ohne den Pfosten im eigenen Auge zu sehen.

    Lies einfach Par. 19; Wer die Voraussetzungen allesamt erfüllt, bekommt ihn. Und da hat kein behördlicher Kleinkönig eine 'Anweisung' dagegen zu erteilen.

    Es geht nicht darum, daß mögliche Lücken gefüllt werden (müssen).

    Es ist EINE Sache, durch Anweisungen möglicherweise die Anforderungen hoch bis (fast) unrealistisch zu setzen; DAS mag gerade noch im Bereich des Gesetzes bezw der Befugnisse eines zuständigen Amtsfuzzis liegen. Eine ANDERE Qualität ist eben eine generelle Verneinung. Eine solche bewegt sich außerhalb des Gesetzes, und darum geht's hier, selbst falls es nicht in deinen Kopp will...was mir aber ehrlicherweise auch recht schnuppe ist und mich nicht weiter bekümmert.

  6. Dass Behördenmitarbeiter Weisungsgebunden sind, dürfte jedem klar sein, insbesondere Waffenbehörden die dem LKA (wie in Berlin) angegliedert sind!

    Dazu werden eben Geschäftsanweisung erlassen, die für die Mitarbeiter verbindlicher sind als ein Gesetz dass eben Auslegungen zuläßt.

    ...

    Du meinst also, daß `Anweisungen` dergestalt für einen MA einer Behörde maßgeblicher sind als ein gültiges Gesetz ?

    Verstehe ich das richtig ???

  7. Wo sagt ein Gesetz dass ein WS grundsätzlich zu erteilen ist?

    ...

    Vielleicht ein bisserl schnell drübergelesen ?

    Wo spreche ich von "grundsätzlich zu erteilen" ?

    Es ging mir um den formalen Akt:

    > Wir haben hier ein gültiges Bundesgesetz (§19: "...Bedürfnis...wird anerkannt, ..."), und

    > dazu hat keiner (wer im Übrigen?) `inoffiziell eine Anweisung (zu geben...)`, daß per-se keine WS`se auszustellen sind.

    Er ist zu erteilen, wenn die gesetzlich geforderten Voraussetzungen gegeben und nachweisbar sind (deren Realitätsnähe usw. brauchen wir hier nicht zu diskutieren, denke ich).

    Daß dies sehr restriktiv bis unangemessen negativ gehandhabt wird, wissen wir alle, aber formal ist das nun mal Gesetz und dürfte über `Anweisungen` erhaben sein.

  8. Nein.

    Wenn Du, wie Du sagst, WSK gemacht hast solltest Du in der Lage sein, dir deine Frage zu "für die eigene Wohnung" selbst beurteilen zu können.

    ...

    In der Waffensachkunde wurde uns gesagt das inoffiziell die Anweisung gilt keine Waffenscheine mehr auszustellen.

    ...

    DAS ist recht interessant; denn (für den Durchschnittsbürger zwar eher nur akademisch) NOCH gibt es im WaffG die Option des Waffenscheins.

    Da fragt man sich, wie eine `inoffizielle Anweisung` ein in Kraft befindliches Bundesgesetz aushebeln kann...

  9. Vielleicht?!

    Man muß nur wissen, womit man sich bei der jeweiligen Klientel korrreggdde Reschbeggdd verschafft:

    Meine Tochter (19, zierlich, hübsch, blond) geht öfters mit Wuffi an der Leine durch die City. Da hängen auch immer ganze Pulks kulturbereichernder Mitbürger rum und stehen gerne breit in der Fußgängerzone im Weg rum.

    Aber wenn die junge Lady mit Wuffi da langgeht, dann teilen sich diese Pulks immer, so wie das Rote Meer damals bei Moses.

    Einmal wollte einer der Kulturbereicherer sie anmachen - netterweise hat Wuffi die Eigenart, auf Fingerschnipp die Lefzen hochzuziehen und mit einem leisen, aber klar vernehmlichen Brummen kurz seine schönen großen Fänge zu zeigen.

    Das wirkt dann spätestens ungemein deeskalierend auf Kulturbereicherer...

  10. Wie schon gesagt (und nun mal unbeschadet der waffenrechtlichen Lage, die Du mit deinem SB klären solltest):

    Es gibt hier in DE gewisse geschäftliche/kommerzielle Regeln, und NEU heißt NEU - ohne wenn und aber !

    Wenn die Kiste schon abgenudelt ist, sogar eine (Visierungs-)macke aufweist, ist das Lichtjahre von NEU entfernt.

    Das Geschäft ist aber zustande gekommen, ergo hast Du ein Recht auf Lieferung eines Teils, das die Bezeichnung NEU verdient - da ist auch nix mit "gekauft wie gesehen".

    Und wenn die Kiste schwer oder nur gegen Mordsaufwand zu beschaffen ist, ist dies letztlich das Problem des Händlers: DER hat dir eine NEUwaffe verkauft, und DER muß sie dir liefern - Punkt !

    Und wenn das nicht oder mit übermäßigem Aufwand für ihn möglich ist (was im Zweifelsfall juristisch zu bewerten ist), dann sprecht Ihr über Rückabwicklung oder Preisminderung - und zwa nicht bloß um 2,50€.

    Freilich hat der keinen bock darauf, aber es ist an dir, Zähne zu zeigen und dich nicht verar$chen zu lassen.

  11. Wenn ich nun gaaaaaanz gemein, vorurteilsbeladen, usw. usw. usw. wäre (was ich ja aber gottlob nicht bin), dann könnte ich mir so meine Gedanken spinnen, diese Meldung mit einer latenten Forderung nach zentraler Schußwaffenaufbewahrung im Schützenheim zusammenwerfen und daruas folgern, daß dann eventuell eingeschleuste bööööööööööse Schein-Asylanten (die in Wirklichkeit von IS, Al-Quaida, & YMCA getrimmt sind) ja gleich richtig sitzen um sich für ihren "Auftrag" auszustatten und keine Zeit zur Umsetzung zu verlieren.

  12. Du hast dann zwar einige Jahre verloren, aber -hey, was soll`s- Du hast es denen mal so richtig gezeigt, wo der Hammer hängt !

    Hallo,

    genau so ist meine Vorgehensweise. ...

    Du darfst wahrlich stolz auf dich sein!

    Also wenn der Verwaltungsbeamte im mittleren Dienst als Breitbandsachverständiger schon beurteilen kann, ob ich mir die geplante Sammlung auch leisten kann, dann müssen die Hosen schon bis unter die Knöchel runter:

    Einkommen netto, zu erwartende Einkommensveränderungen, Sicherheit des Einkommens (die Buschzulage für AFG oder als Unterwasserschweißer auf der Bohrinsel kommt nicht lebenslang), Alimente, welche Schulden auf der Bank oder bei Igor am Bahnhof, Schulden auf der Hütte, die Oma schon beerbt oder wann stirbt die Verwandtschaft denn nun und so weiter. Den Koffer mit dem Bimbes bei BMWs hatten wir schon?

    Frohes Hosen - runter - lassen wünsche ich!

    Dein VP70Z

    Ach, und das weißt Du ?!? Alle Achtung...ich bin tief beeindruckt !

  13. Hallo

    .... Und wie wenig Arsch vorhanden ist.

    Steven

    Falsch, nicht nur einer, sondern viele Ärsche !

    Hallo

    Es ist unglaublich, wie weit die Obrigkeitshörigkeit unter uns Waffenbesitz schon fortgeschritten ist. ...

    Steven

    Nochmal (in Anlehnung auch an Rüdiger Hoffmann: "Kann man, muß man aber nicht..:"):

    Es steht dem TE und jedem Anderen offen, für derartige Fälle bis zum Rechtsweg durch x-Instanzen zu gehen - man frage sich nur, wann es sich lohnt & Sinn macht.

    Für mich wäre das, wenn ich es durch 1-3 Seiten Blafasel abfrühstücken kann, kein Grund, um Welle zu machen: Ist eine reine Aufwand-/Nutzen-Abwägung. Dann kriegt er halt noch ein wenig Geschreibsel...

    Auch falls Du es dir vielleicht nicht vorstellen kannst: Das ist keine Obrigkeitshörigkeit, sondern Aufwandsminimierung, um trotzdem zügig, einfach und günstig ans Ziel zu kommen.

    Aber in ähnlichem Falle bleibt dir natürlich dein grundgesetzlich verbrieftes Recht, auch zu kleinen Themen Welle zu machen - wahrscheinlich (oder zumindest vielleicht) würdest Du ja auch schließlich Recht bekommen - so in 3-6 Jahren nach Abarbeitung aller Instanzen, und könntest dann endlich anfangen, deinem angestrebten Hobby nachzugehen.

    Du hast dann zwar einige Jahre verloren, aber -hey, was soll`s- Du hast es denen mal so richtig gezeigt, wo der Hammer hängt !

  14. Wie hat ein Mitforisto hier schon mal trefflich geschrieben (Sinngemäß):

    "Es gibt Kriege, die kann man führen, muß es aber nicht."

    Nun ist es offenbar so, daß sowohl die Paragraphenlage wie auch die Rechtsprechung hier einiges an Spielraum offenläßt (was oft ja auch in unsereiner Sinne genutzt werden kann).

    Wenn also dein SB sowas will, dann gib ihm (schön elaboriert und sauber aufgelistet, als "Anhang" zu deiner Beantragung)

    - einen Einkommensnachweis (ist ja wohl schon vorhanden),

    - eine voraussichtliche Schätzung der in den nächsten zwei Jahren geplanten Modelle/Teile deiner Sammlung, inklusive geschätzter Kosten,

    - zusammen mit einem Statement, daß Du das Kapital (sagen wir einfach mal 2.000,-€) dafür bereits bereitgelegt hast, um bei entsprechender Angebotslage auch "zuschlagen" zu können

    und der Käse sollte gegessen sein.

    Eine detailliertere Aufstellung brauchst Du bestimmt nicht - ich kann mir schwerlich vorstellen, daß ein Waffenbehörden-SB genau von dir wissen will (und eine belastbare Rechtfertigung dafür vorbringen kann) aufzulisten, was für

    - Immobilien,

    - Gesamtvermögen,

    - Familien-Rembrandts,

    - Wertgegenstände in Form von Omas Halskette,

    - und Spargroschen in schweizer Kohlekellern oder auf den Cayman-Inseln (ok, das würde vielleicht dein Finanzamt interessieren...)

    Du sonst noch hast.

  15. @prassek:

    Habe gerade nochmal nachgelesen - Ich war der Meinung, er sammelt kleine Taschenflaks; aber wie es scheint, habe ich mich da verguggt.

    Von daher: MEA CULPA - Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil: Deine Frage war also durchaus gerechtfertigt ! SCUSI !

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