

Josef Maier
Mitglieder-
Gesamte Inhalte
10.422 -
Benutzer seit
Alle Inhalte von Josef Maier
-
https://ruger.com/service/international.html
-
So lange diese Mißstände nicht abgearbeitet sind würde ich die untere Verwaltungsbehörde allerhöflichst bitten, im Interesse einer vernünftigen Vollständigkeits- und Aufbewahrungskontrolle erst mal die Papierlage stimmend zu machen. Es ist das Arbeitsmaterial des Kontrolletti, wie will der denn Dienst leisten wenn seine Unterlagen Müll sind? Alternativ nur die Übereinstimmung von angegebener LagerungsMÖGLICHKEIT und tatsächlich VORHANDENER Lagermöglichkeit zu prüfen, wie das damals von der Politik versprochen wurde. Und die Frage, ob Du wirklich einen Waffenraum hast, haben sie ja vermutlich damals geklärt.
-
Es soll ja einzelne Behörden SB geben welche zu Lasten des Bürgers erst mal ein Faß aufmachen obwohl sie oder ihre eigenen Kollegen was verkackt haben. Natürlich nicht nur bei bei unteren Waffenrechtsbehörden, da sind alle gleich gut und ich will niemand diskriminieren. Nur aus dem Grund habe ich zahlreiche Fehler im NWR korrigieren lassen, "nur" 1/3 etwa war bei mir fehlerhaft. Einen "halben" und damit falschen Namen bei KFZ Zulassung hatte ich auch vor kurzer Zeit erst, Zulassungsdienst grad so unfähig wie Behörde. Da wollte ich der Polizei nach allgemeiner Verkehrskontrolle oder Einreise auch keinen Vorwand liefern daß die mit meinem schönen Auto spazieren fahren nachdem sie es mir wegen fehlerhafter Papiere weggenommen hätten.
-
Dazu muß die Behörde aber gewillt sein, ihre oder die Fehler ihrer Kollegen auch zu korrigieren und eben dem Klügeren auch mal was zu glauben. Und sich nicht am Corpsgeist aufgeilen. Ich habe ewig und erfolglos mit einer SB dazu diskutieren müssen. Erst als ich das corpus delicti verkümmelt habe (weil nicht mehr benötigt) und die Behörde des Erwerbers um Berichtigung vorab bat hat man korrigiert. Die betreffende SB war Gott sei Dank schon länger AU, der Buschtrommel nach hat sich jemand erbarmt.
-
Eine Vorlage von Gegenständen die nicht in Anlage 2 stehen (nur meine 2 Cent) nach §39 ohne Begründung und bei Dir zu Hause? Loooob, nimm Dir ein Fleißkärtchen. Wenn das Fleißkärtchen in geeigneter Form zur Verfügung gestellt wird: KANN man machen, d´accord! Gemäß älteren Beiträgen scheint das bei einem hier diskutierenden Foristen so zu sein, dann würde ich ganz sicher auch mitspielen Ich glaube Du hast Dich mit der Problematik "Altbestand normal große Magazine" nicht wirklich beschäftigt? Entweder hast Du einen Zettel von der unteren Verwaltungsbehörde bzw. falls die sooo langsam sind eben eine Kopie der Anmeldung und dann steht dazu im Gesetz der Schlüsselsatz daß das Verbot nicht wirksam wird. Ganz, ganz einfach. Oder man hat einen Brief vom BKA, vermutlich per Zustellungsurkunde bekommen, da steht dann vermutlich auch drin wie aufzubewahren ist.
-
Eigentlich gehören Munitionsbehälter ja in den Munitionsschrank.
-
Nachdem das Verbot nicht wirksam wird, sind DIE Magazine ja auch nicht mehr in der Anlage 2, richtig? Dann wäre eine Begründung nach §39 (3) 2 WaffG schon interessant zu lesen Wobei ich an einem Urteil entsprechend der Sterne keinen Zweifel hätte. Aber einen anderen Grund als die nackte Prozeßökonomie für einen tiefen Bückling ohne Rechtsgrundlage sehe ich auch nicht. Aber: Kann man ja machen wenn im Gegenzug alles stimmt, das dürfte hier der Fall sein.
-
Der hat letztes Jahr ein Gerät geprüft, das weder an Verbraucher noch an den Betriebsstoff angeschlossen war. Ich war leider nicht zu Hause. Dieses Jahr war ich zu Hause und habe ihm auch den Sinn einer Terminvereinbarung erklären können. Die Dame des Hauses war nämlich noch nicht landfein.
-
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Josef Maier antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ist ja auch Volkseigentum. -
@CZM52Kontrollieren die Württemberger da was? "Das Verbot wird nicht wirksam..."? Oder haben die da Aufbewahrungsvorschriften erfunden?
-
2 Blöde - 1 Gedanke! War schon damals mein reden. Wenn alle Verbände alle LWB aufgefordert hätten, 1 Satz Schlüssel zu treuen Händen im Brief, vorzugsweise per Gerichtsvollzieher, zu schicken, was wäre dann passiert?
-
Das stimmt: Ich hatte zwar nur 3 Tage leichtesten Husten und Schnupfen, danach gefolgt !!! von positivem PCR Test aber ich habe seither long covid, mir schmeckt das letzte Genußgift, an dem ich noch Spaß hatte, jetzt auch nicht mehr. Neue bzw. neue alte Magazine oder alte alte Magazine? Bei den neuen/neuen alten ist doch das BKA zuständig, richtig? Egal ob privat oder Handel? Und bei alten alten Magazinen gibt es imho keine Aufbewahrungsvorschrift und eine Vollzähligkeitskontrolle wäre doch eine andere Baustelle?
-
Dann sollten Deine Kollegen, die im Kontrolletti - Außendienst sind, unaufgefordert ihren aktuellen Impfstatus den Zwangsbesuchten vorlegen. Wenn nur ein Leben ...
-
Afair gibt es exakt dazu ein Urteil bzw. der Richter empfahl just diese Vorgehensweise als koschere Vermeidungsstrategie. Ob er dabei eine Nachbarschaft des Systembaus im Kopf hatte und 50 der Brüdern und Vettern tropfend beiwohnen oder doch eher die Wohnungs-/Haustüre in diskreterer Umgebung? Exakt das ist jedenfalls mein Plan. Wohl dem der nach Mengenreduzierung mit handlichen Schränkchen mit Großvaterregelung auskommt.
-
Diktatur der Beamten leben. Stammt nicht von mir, habe ich vor ein paar Monaten mal gelesen bin aber zu faul zum suchen. Könnte beim Tichy gewesen sein, ich bin ja lt. dem Oberleutnant mit der speziell begrünten Dachterrasse jemand, der nicht mit Messer und Gabel essen kann.
-
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Josef Maier antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
150 Steine für den Gutachter? Deinen Optimismus in Gottes Gehörgang (Falls einer der Fanboys dieser Schikane damit mal Erfolg haben sollte). -
Mein Ironiesensor ist vielleicht kaputt? Bei mir stand das nicht drin. Ansonsten muß das ja nur der/die Kontrolletti(s) unterschreiben, falls er das nicht möchte wäre das auch mal interessant. Selbstverständlich ZUSÄTZLICH wenn sie eh im Haus ist bzw. bei gemeinsamer Aufbewahrung, das ist trivial. Warum nicht und warum ist das für Dich selbstverständlich, ..."sicher"... ?
-
Es sei denn Du hast mit dem Zeugen eine gemeinsame Aufbewahrung, also Deine Frau und Du werden der Reihe nach abgefertigt was wegen Zeugenstatus als auch wegen Übersichtlichkeit imho sinnvoll ist.
-
Du erinnerst mich an einen Kameraden, Urgestein des Combatschießens. Immer wenn der mal die Frau Gemahlin betrogen hat dann hat er aus allen Waffen die Schlagbolzen möglichst unauffällig demontiert und im Geldbeutel verwahrt. BOT.: Dann könnte sich doch eine Deiner Damen auf IHRE Unverletzlichkeit der Wohnung berufen? Den Schwanz einziehen und kuschen kann man immer noch, das läuft nicht weg.
-
Selbst wenn ich den Tresor mit dem Stapler an die Türe fahre und der Kontrolletti draußen und ich mit den Waffen drinnen bin verzichte ich schon auf meine unverletzliche Wohnung nach GG. Trennung Sind Eure Familienmitglieder eigentlich ALLE auch LWB? Von dem Ansatz hört man imho zu wenig.
-
Früher gab es Kontrollen des Handelsbestandes ja auch schon. Da kam die junge freundliche Sachbearbeiterin, ohne Stift, ohne Aufpasser, ohne Chauffeur und ohne Schutzweste wie das einer ihrer Nachfolger praktizierte und sich nicht zu blöd war, das im Zentralorgan der grünen Kreisleitung mit Foto Kund zu tun. Der Himmel ist niemand auf den Kopf gefallen.
-
Kann ich Dir erklären: Der "Verbrauch" an Büroklammern, Kugelschreibern und Klopapier in Dienstgebäuden ist Dir bekannt? Und zur Benutzung fremder Messer: Weiß ich was da an Noroviren und Kolibakterien dran hängt? Ich habe jedes mal mit Ansage mein eigenes 101% kosheres Messerchen benutzt. Hat niemand gestört. @MAHRSwar schneller.
-
Außerdem bieten die Polen gegen Geld ein mechanisches Zahlenschloß an, da kann es ja auch gute Gründe dafür geben.
-
@steven hat doch einen direkten Draht zu Dienstwaffenträgern. Seine Kameraden im Speziellen wären doch bestens professionell geschulte geeignete Zeugen, anschließend Mittagessen und Kameradschaftspflege? (Wer Ironie findet darf sie behalten). Kumpel hatte einen KOK, damals leider schon a.D., als Zeugen. Aber der mußte sich nicht outen, ging alles im Guten.
-
Nicht nur der Bundesgesetzgeber, auch unsere eigenen Verbände wollten das so. Alle.