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Josef Maier

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  1. Die waffenrechtlichen Ausweispflichten kennen keine Kopie einer WBK/JS/WS. Nur das Original. Kopiere Dir halt den Passus mit der Anmeldepflicht raus und drucke ihn auf (umweltfreundliches stinkendes graues) Papier. Da steht drin daß die Anmeldebescheinigung, deren Original Denknotwendigerweise im Behördenbriefkasten oder in der Postkutsche sein muß !!, Dein Besitzdokument (im Inland) ist. Da steht auch nichts von einer Befristung oder daß Du Deinen SB mit Untätigkeitsbeschwerden oder -klagen bewerfen mußt, kostet ja immerhin Dein Geld, im Zweifel auch im Obsiegensfall.
  2. Im Weltnetz auf der Seite der gelben Post. Sendungsnummer eintippen et voilà! Allerdings sind die gelben Postler bei Behörden da sehr oft sehr stinkend faul. Zig fach erlebt: Status der Sendung wird nicht angezeigt. Also nach 2 Wochen Nachforschung angestossen. Die sendung wurde dann IMMER angeblich am nächsten Samstag einem namentlich unbekannten Mitarbeiter der Poststelle der Behörde übergeben. Könnte man auch als Betrug bezeichnen, aber ansonsten funktioniert das besser als jedes andere Einschreiben. Was machst Du wenn der Empfänger die Benachrichtigung in den Müll wirft und Dein Einschreiben nicht abholt? Oder in Urlaub, krank, an der Ukrainefront zum Krieg spielen, ... ist? DAS gibt es beim Einwurfeinschreiben erst mal nicht. Wie viele Euronen ruft der denn aus? Trennung Bote, der Kenntnis des Konvoluts hat, wirkte auch schon motivierend.
  3. Dann wünsche ich allen stolzen Privilegierten und natürlich den Etatisten viel Spaß mit der Schadenregulierung, wenn tatsächlich beim Hausbesuch was runter geworfen wird und entweder klar ist, daß es der Kontrolletti war oder - besser - unklar ist wer des teure Stück denn jetzt mit der Optik voraus auf den Boden geknallt hat. Bei derzeitigen Wartezeiten auf Gerichtstermine freuen sich dann die Erben erst etwas später.
  4. Und dafür willst Du den Joker verschwenden? DAS kannst Du auch ohne Tricks bekommen.
  5. Jetzt erzähl uns schon mehr! Ich hole mir nur noch schnell einen Hopfensmoothie und einen Brocken Rauchfleisch.
  6. Da war doch ein Staatsgewaltiger in Mitteldeutschland, der einem Halter eines anständigen pick ups mit so einem Aufkleber Monate lang das Waidloch aufgerissen hat?
  7. Und, Belohnung mit Beförderung und Sonderurlaub? Oder Entfernung aus dem öffentlichen Dienst per Diszi mit Nachversicherung in der DRV Bund, damit er es sich besser merken kann?
  8. Hat ein Kumpel gemacht, allerdings ungeschickter Weise bei Hausbesuch nach Terminvereinbarung. Dann haben die den Folgetermin berechnet, war damals in dem Bundesland grundsätzlich noch ohne Abkassieren. Angekündigt verzichtet die Frau Gemahlin auf ihre verf... äh grundgesetzliche Unverletzlichkeit der Wohnung aber unangemeldet besteht sie darauf? Seltsame Logik.
  9. Sinnvoller, aber auf jeden Fall wesentlich mehr Spaß für Dich: Vor Auktionsende den Anbieter anschreiben, man habe bis n € geboten oder beabsichtige dieses zu tun (großzügig sein) - aber man sei mit dem Altersnachweis mangels gesetzlicher Erfordernis nicht einverstanden. Dann rollen die $$ in den Augen wie am einarmigen Banditen in meiner Stammkneipe.
  10. Und wenn man das Gefühl bekommt, daß das Gewaltmonopol auf Schikane und Ärger aus ist, könnte es ja auch so sein daß z. B. das Fahrerlaubnisdokument oder das Warndreieck im Kofferraum nicht dabei sind. Gestern als Helfer dem armen Fahrer eines ausländischen Pannenfahrzeugs spendiert , am Staubsauger an der Tanke vergessen oder eben in Verstoß geraten. Gibt dann halt ein Bußgeld und eine Mängelkarte.
  11. Umorganisation so daß das ganze in der Haustüre/Wohnungstüre geschehen kann? War doch ein bayerischer Richter der einen Kläger dazu aufgefordert hat.
  12. Das dürfte von Deinem Lebensalter abhängen. Aber die Forderung ist vererbbar, immerhin! Aber die Beklagte wird behaupten, Du hättest runter geworfen und es sei außerdem schon vorher kaputt gewesen. Hätte der Sachverständige von einer beliebigen Behörde gesagt. Viel Spaß beim Beweis führen. Kohle nach benötigter Zeit, hat es zumindest zweitweise gegeben. Und selbst bei Pauschalen wäre DAS der Ansatz über die Höhe zu reden.
  13. Aus gewöhnlich gut unterrichteter Quelle damals ging es nicht darum, den Waffenbesitzern was Gutes zu tun -> Fangschuß mit der Kurzwaffe, höhere Präzision im Schießsport mit Kurzwaffen sondern man habe Bedenken gehabt, wie das aussähe, wenn man die Polizei flächendeckend (also alle dort) mit unmoralischer, evtl. verbotener Munition, ausrüsten würde -> Action, QD usw. und deswegen wurde gelockert. Gab wohl auch null komma keine Mißbrauchsfälle mit Hohlspitzpatronen in Kurzwaffen in Langwaffenkalibern.
  14. Vielleicht hat der Versteigerer schlechte Erfahrungen mit dem Taschengeld§ gemacht? Um nicht zu sagen mit minderjährigen Idioten die sich für originell halten?
  15. Kann man das zu Lebzeiten für seine Erben bezahlen? Vielleicht als Sterbegeldversicherung, damit der geldgierige moralbefreite Hersteller und sein Erfüllungsgehilfe noch was dazu verdienen? Oder befreit uns die FDP davon?
  16. Oups, gerade erst gesehen. Problem war eine - meine Schnelldiagnose - Leseschwäche des jungen Mannes der wohl noch nicht so lange hier wohnend ist. Wie der das dann mit den Schriftzeichen macht, welche schon mal die Piktogramme v/o Verkehrszeichen ergänzen? Der stand vor den paar Klingelschildern (Platte) und wußte nicht weiter. Disponentin hat ihn dann geimpft, er möge halt anrufen. Klappte auch am nächsten Tag, hilfsbereit (ich hatte ohne Transport Bordstein - Aufstellort gekauft) und insgesamt großes Lob an Waffenschrank24.de. War alles wie beschrieben und unbeschädigt.
  17. Vielleicht sind sie auch nur in Verstoß geraten? Verwaltungsmenschen lieben den Begriff, die halbe Miete! Und nein, was mit Revisionsschlüsseln hatte ich noch nie.
  18. Nö, wir haben ein Grundrecht auf Erbe (noch). Da haben sie sich 2003 nicht ran getraut. Daß das kein Sonderfall des Bedürfnisses ist sollten sich zumindest die, die mal Waffen erben wollen, nicht einreden lassen. Die, die noch vererben wollen, auch nicht. Aber das ist mir egal.
  19. Was der nette Herr mir alles so gewünscht hat und mit was er mir selbst 2022, vor nicht mal 1,5 Jahren, gedroht hat ist mir noch erinnerlich. Man muß nur lange genug am Fluß sitzen, dann schwimmen die Leichen der Feinde vorbei. (Sprichwort) Heute ist ein schöner Tag!
  20. Wirklich? 1. ***Selbstzensur*** 2. Das Treiben als Mauerschütze dürfte legal gewesen sein und wurde belohnt, richtig? Viel, viel einfacher: Wie viele Menschen wurden härtest bestraft oder nur "bestraft" weil sie zu einem Zeitpunkt, als das noch nicht strafbewehrt war, ein medizinisches Zeugnis gefälscht haben sollen? Vor kurzem von einer Durchsuchung gehört, da bestand die Gruppe der Besuchenden aus nur 26 Leuten. Da sei es um 3 Impfpässe, in Worten: drei, gegangen. Die bereits in der Akte waren und die pöhsen Purschen geständig waren, zumal eben zum Tatzeitpunkt nix verboten.
  21. Da widerspreche ich lieber mal. Beim Erbe (und beim Fund, oder ist das geändert?) reden wir von Grundrechten, die wurden zumindest in meiner Schulzeit permanent als hochrangige Grundrechte gepredigt. Der Erbe erwirbt ja auch erst mal sofort und die Abklärung mit der WBK folgt dann später, richtig? Fazit: Auf den Status Erbwaffe zu verzichten ist schon eine recht saublöde Idee. Wer die Gleiche nicht noch mal kaufen will kann ja auch zum sofortigen Verbrauch am Stand erwerben.
  22. Das war im imho waffenfeindlichen Lörrach; da wollte man wohl bei einem Organ der Rechtspflege wegen Bedürfnisentfall kollegialiter kein großes Faß aufmachen? Frag ja nur. ... der Fragesteller sich anderer Leute Hirnschmalz bei den Seinen holen würde. Obere Waffenrechtsbehörden, Bundesinnenministerium, BKA, Polizeigewerkschaften (die äußern sich doch permanent auch wenn ich nicht immer verstehe was das mit klassischer Gewerkschaftsarbeit zu tun haben soll). Wenn da nichts Gescheites kommt gibt es als Waffenlobby und Sprachrohr den VdB und das FWR.
  23. Ah, duales Studium und öffentliche Verwaltung. Also der nächste Inspektorenanwärter mit angestrebtem Abschluß Bachelor. Na gut, da liegt die Latte wo sie ist aber es ist mit Verlaub kein universitäres Studium. Dazu gehört imo Promotionsrecht. Also ein Inspektorenanwärter, der nachher ein restriktives Waffenrecht durchsetzen muß. Möglichst wenig Waffen im Volk ... Und da sollen wir den Ghostwriter für lau machen? Das ist fast so gut wie - nach 2020 - angehenden Polizisten Nachhilfe erteilen Mehr!!!
  24. Wenn der Jungforist wirklich eine wissenschaftliche Arbeit schreiben sollte und dann als Quelle unbekannte Größen aus WO angibt, ich unterstelle also als Gutmensch selbstverständlich korrektes zitieren, dann wäre ich von diesem universitären neuen Niveau aber höchst beeindruckt. Mist, muß schon wieder die Tränenvase leeren und eine andere, trockene, Feinripp von Schießer anziehen.
  25. Die Bekleidung vieler IPSC Schützen ist jetzt auch nicht besser als die Trachtenuniform zum Tiroler Sportabzeichen oder halt zum saufen.
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