Zum Inhalt springen
Am kommenden Montag (17.03.25) stehen ab 15:00 Uhr Wartungsarbeiten an. Wir bitten um Euer Verständnis

saturn78

WO Gold
  • Gesamte Inhalte

    6.810
  • Benutzer seit

Alle Inhalte von saturn78

  1. Bis es jemand "ausfechtet" wird es wohl keine Eindeutigkeit geben. Die Klinge meines (eines) Multitools ist einhändig zu öffnen und feststellbar. Für mich steht ganz eindeutig der "Werkzeugkarakter" im Vordergrund. Diverse Werkzeuge, Bits etc...legen dies nahe. Hinzu kommt die Betrachtung der Gesamtumstände, nach denen ein Führen ohnehin zulässig sein kann (Vgl.§42a). Und da macht es in der Praxis eben schon einen Unterschied, ob sich solch ein Tool mit Zange, Schraubendrehern, Schere, Bithalter...etc... Am Gürtel eines Geländewagenfahrers, auf dem Weg in den Wald, in der Werkzeugtasche eines Mechanikers, auf dem Weg zum Kunden,etc...befindet... Oder ob eine Personenkontrolle vor der Disko ein Messer in der Tasche eines 18Jährigen, am Samstagabend, feststellt, das neben der Klinge noch eine Nagelfeile aufweisst... Ich persönlich führe mein Tool immer dann, wenn ich es für notwendig erachte (aus Langerweile schleppe ich das Ding eh nicht mit) und bin bereit die Sache "zur Not" auszufechten. Mein anderes Tool befindet sich permanent in meiner Aktentasche, allerdings ist die Klinge nicht einhändig zu öffnen und nicht fixierbar.
  2. saturn78

    Standsperre

    Der vorgeschriebene Feuerlöscher an einem LKW ist sogar 99,99% der Zeit unnütz. Nachts um 4, mag die Ampel in einer Dorfstrasse auch unnütz sein, und in 99,99% der Fälle kannst du auch bei Rot rüberfahren. Blöd, wenn es dann halt doch "Blitz" macht. So ist es hier wohl geschehen.
  3. ...sollte nicht am 21.11. (oder war es 12.) die Welt ohnehin untergehen?
  4. Ja, alle unsere Heizungen haben einen schlichten "Stecker" und werden (im Fall der Fälle) einfach "umgestöpselt". Die Kühlgeräte dann mit Verlängerungskabeln usw. Die Pumpe im Brunnen eines Nachbarn, zur Not auch. Wir haben das Thema sehr "einfach" gespielt. Gekocht wird (im Fall der Fälle) auf dem Holzherd, Licht machen die Petromäxe und über I-Net/Fernsehen haben wir noch nicht nachgedacht. Das ist natürlich nicht elegant und auch nicht "Hightech", funktioniert aber und war nicht teuer. Wir umgehen halt (4 Häuser, Frauen , Kinder....) das Problem, dass dann halt doch eine® das Bügeleisen, den Herd, die Drehbank....anschaltet (am besten in drei Häusern gleichzeitig) und 4 Trockner und 1Haarföhn eh noch mitlaufen... Wir wissen halt nicht, wann (ob) der pöse Blackout kommt... ...ist aber natürlich (wie so vieles) eine ganz individuelle Geschichte...
  5. Wir hatten es noch viel simpler....Stecker raus, Stecker rein, Kabel liegen unter den Rasenflächen und enden im jeweiligen Keller....Ist ja nur für den Notfall und nur für Heizung/Kühlung. Verbindet man den Generator tatsächlich mit dem ganzen (Haus-) Netz, läuft man Gefahr, dass irgendwer dann doch die Drehbank anwirft, oder (zum Zeitpunkt des Ausfalles) "Festbeleuchtung" an war, sich (beim Wiedereinschalten) irgendwelche Sensorlampen einschalten, Rechner hochfahren, Netzteile Strom wollen.....und und und. Dann kann man (mit ein bischen Beleuchtung und ein paar Häusern) natürlich auch einen 15KW-Generator in die Knie zwingen.
  6. Hmmm, also ich hab mir die Liste mal angesehen... Es wird also davon ausgegangen, dass ein Gefrierschrank/Kühlschrank bei einer Dauerleistung von 132-192 Watt eine Anlaufleistung von 1,2KW hat. Das mag durchaus so sein...aber hier (ganz offensichtlich) unter 110Volt-Bedingungen und nicht unter 240Volt-Bedingungen, wie wir sie in Deutschland nunmal haben. 162Watt Dauerleistung sind auch nicht gerade wenig..... Was meine Kühltruhen so brauchen, habe ich geschrieben und sie sind nicht die neuesten. Und das auch nur, wenn sie Laufen. Nehmen wir einfach mal einen Kühlschrank mit der angegebenen Leistung von 162Watt und behaupten, er würde am Tag 6 Stunden laufen. Also 162 X 6 = 972 Wattstunden oder eine gerundete KWh. oder 355 Kwh/Jahr. Also rund das Dreifache von meinem. Nun mag der Ami (oder wo immer die Tabelle her ist) ja durchaus solche Geräte haben, in denen noch "richtige" Kompressoren "richtige" Arbeit verrichten und die 500Ltr Inhalt (Plus Eiswürfelbereiter) "richtig" kräftig abkühlen und das bei 110Volt. Hinzukommt, dass heute nahezu alle Geräte, mit mehr Leistung (zumindest alles was einen Motor hat, z.B. Kompressor) mit Einschaltstrombegrenzern ausgerüstet sind. Das hat Komfort-Gründe (dann dröhnt das Teil nicht gleich los), Gründe der mech. Haltbarbkeit und wenn X-KW plötzlich anliegen könnte auch der ein oder andere Leitungsschutzschalter einfach mal abschalten. Ist Standard, auch in Staubsaugern, Föhnen, etc... Handgeräte (z.B. 1,5KW 08/15 Winkelschleifer) würde es einem auch schlicht aus der Hand hauen, wenn dem nicht so wäre. Das ist auch einer der Gründe, warum einfache 3KW/400€ Baumarkt-China-Baustellenhoppel durchaus eine Bohrmaschine, einen Winkelschleifer, ein Radio, einen Baustellenstrahler...etc.., gleichzeitig betreiben können. Was auf 1000den von Hobby-Baustellen täglich zu beobachten ist. Geräte der 1.000€-Klasse sind übrigens (ich habe nichts gegenteiliges gefunden) alle mit Überlastschutz, autom. Spannungsstabilisierung, FI,...etc... ausgestattet. Was ich hier noch mit einen Inverter will, ist mir nicht ganz klar. Man kann natürlich alles auf die Spitze treiben bzw. eine Wissenschaft davon machen....auch seine Vorsorge für einen (unwarscheinlichen) Notfall. Zudem (ich schrieb es bereits) wäre es eh nicht sehr schlau, mehrere Heizungen und Kühlgeräte gleichzeitig anzuschließen/anlaufen zu lassen bzw. ist ja gerade Sinn und Zweck der Übung das Haus nicht erst auskühlen/ den Kühlschrank warm werden zu lassen... Wir (meine Nachbarn und ich) sind jedenfalls mit meinem 5,0KW (glaube ich) Gerät (4 Heizungen, 6Kühlgeräte) prima klar gekommen, obwohl wir Haus für Haus angeschlossen haben und die Heizungen im Schornsteinfeger-Betrieb (also Vollast) liefen, was im "Ernstfall" kaum realistisch wäre. Das Ding hat gebraucht nicht viel gekostet und liegt neu bei 1.200€. Es lief schön leise und vor allem mit Diesel (also Heizöl), wovon ich rund 6.000Ltr im Keller habe und die Nachbarn Tanks mit ähnlichen Dimensionen. Ein Benziner wäre (aus meiner Sicht) für Notstromzwecke ungeeignet, außer man stellt sich noch ein Fässchen Super hin. Um ganz sicher zu gehen kann man sich natürlich auch ein komplettes autom.Notstromsystem, akkugepuffert, unterbrechungsfrei, mit 380KVAGenerator (groß wie eine Garage) und 20.000Ltr Heizöltank (ist ja ein Stationärmotor), hinstellen. Sowas haben Krankenhäuser, kosten so ca. ein Einfamilienhaus, aber man ist natürlich auf der sicheren Seite und kann alle Geräte den ganzen Tag ein und ausschalten und das ganze Dorf versorgen, Wochenlang... Für den angedachten Zweck: Komfort bei einem Stromausfall von ein paar Stunden/wenigen Tagen, bei 1-5 Häusern bzw. deren Heizungen und Kühlgeräte.. tut es (meiner bescheidenen Meinung nach) der "normale" Generator (1.000€) auf jeden Fall, ein klein wenig Hirnschmalz beim Anklemmen vorrausgesetzt.... Für nur ein Haus bekommt man ganz sicher auch was feines, gebraucht, für 500€. Ich würde auch nicht jedes Baumarktgerät pauschal ausschließen, das Ding soll doch nur ein paar Stunden/Tage Strom erzeugen und das unter Bedingungen, die geradezu paradisisch anmuten. Jedenfalls im Vergleich zu einer Baustelle, wo die Mischmaschine, die Flex, der Bohrhammer....ständig ein- und ausgeschaltet wird und Staub, Schmutz, Nässe und allgem. mechanische Beanspruchung die Regel sind. Im Keller ist es sauber und trocken und das Teil wird nicht täglich verladen, aufn Hänger geschmissen, im Regen vergessen...etc... Achso, bevor ich es vergesse: Das darf man natürlich alles gar nicht selber machen...., es geht ja um Strom,.... das darf nur der Elektriker....also als Laie "Finger weg..."
  7. Also mein älterer Blaubrenner (plus Gebläse) braucht, wenn er unter vollast läuft, um die 200Watt, Pumpen, Förderpumpe, Steuerung, vielleicht nochmal 50Watt, ach sagen wir 100Watt, macht also (unter Vollast, also Brenner voll an, Gelbäse voll an, alle Pumpen voll an, was nicht vorkommt,....) rund 300Watt. Meine Kühltruhen wollen beide jeweils, im Jahresschnitt, so um 120kwh/Jahr, also rund 0,3kwh/Tag..... Das ist zu komliziert, behaupten wir einfach, sie sind warm geworden und wollen jeweils 100Watt, unter Vollast, obwohl der Hersteller 110h "Störungslagerzeit" garantiert, aber egal. Der Hoppel soll also 300Watt für die Heizung und 200Watt für die Kühltruhen bringen....ach noch 100Watt für nen Kühlschrank und...hmmm 100Watt für irgendwas (was auch immer). Macht 0,7KW für mein Häuschen...selbst ein 3KW Generator wäre also krass überdimensioniert und kann noch x-Nachbarn mit versorgen Mal ganz davon abgesehen, dass es reichlich dämlich wäre, starke Verbraucher gleichzeitig unter Vollast zu betreiben und man natürlich weder das Haus auskühlen, noch die Kühlgeräte warm werden lässt. Mit den 15KW Anhänger-generatoren, von denen hier einige Phantasieren, könnte wir (Nachbarn und ich) also noch Sauna, Wirlpool und Festbeleuchtung mit betreiben, unter vollast.... Was 1.Nicht vorkommt und 2. nicht schlau wäre.... Das ist natürlich, elektrotechnisch nicht ganz richtig (Verlustleistung, bla...), aber was solls, man kann auch eine Wissenschaft draus machen... Im letzten Testlauf hat der Hoppel (mag er auch aus China sein) 4Heizungen und 6 Kühlgeräte betrieben und lief kaum mehr als Leerlauf.
  8. Dann nimmst du eben einen anderen, die Welt ist frei, der Markt offen.... nach "oben" sind hier kaum Grenzen, wegen mir kannst du dir auch ein eigenes Kraftwerk in den Garten stellen.... Für den angedachten Zweck (brücken einer Stromlücke für Kühltruhe und Heizung) wird es der China-Güde auf jeden Fall tun. Er hat es (ein anderes Modell) in unserem "Testlauf" jedenfalls anstandslos getan und war dabei sehr leise und platzsparend. Das du dir einen "Made in Germany" Full-Size-Anhänger-Generator, mit allem Zipp und Zapp, für 15.000€ (neu) hinstellst, um auch die Sauna und deinen Wirlpool, im Fall der Fälle, funktionsfähig zu halten, ist ja deine Entscheidung. Bei uns ging es nur um 4 Heizungen und 6 Kühlgeräte, in 4 Häusern. Dafür brauchte es kein Studium der Elektrotechnik oder X-Zusatzgeräte, sondern nur den Hoppel (er hoppelt aber nicht), ein paar Kabel und etwas gesunden Menschenverstand beim Ein-/Ausschalten....
  9. Einmal "Stromgenerator Diesel" in die Googel eingegeben und es erscheint z.B. dieser: Güde 40586 Diesel Stromerzeuger GSE 5500 DSG Gse5500dsg Diesel-Synchron- Generator SILENT mit AVR- (Automatische Spannungsregelung für stabile Leistung) Der Automatische Volt-Regler versorgt die angeschlossenen Verbraucher stets mit der benötigten Spannung. Ausstattung (serienmäßig) 1 x Schuko 230 V/ 50Hz, 1 x CEE / 16A 400 V/ 50Hz 1x12 Volt 8,3A, Überlastungsschutz, Ölmangelsicherung, Transporträder, Voltmeter Technische Daten Max. Leistung kVA / kW 4,6 / 3,6 (230 V) Dauerleistung kVA / kW 4,2 / 3,3 (230 V) Max Je nach Anbieter so um 1.000€ inkl. Versand. Wer sich jetzt noch länger als 20sec. Zeit nimmt und auch den lokalen Markt in seine Recherce mit einbezieht (Kleinanzeigen, Versteigerungen...)... Wird ganz sicher ein Aggreat für unter 2.500€ finden, mit dem man zur Not auch eine Sauna betreiben kann. Mit 3,3Kw lassen sich allerdings auch schon so einige Heizungen und Kühltruhen betreiben...wenn sie nicht alle gleichzeitig anspringen....aber das muss ja auch nicht sein.
  10. Nochmal: Wir reden über einen Stromausfall, nicht über das Ende der Welt. Die Warscheinlichkeit, dass jemand auf dem Weg zum Supermarkt einen Unfall hat ist zig mal höher, als in einen Stomausfall von über 2Tagen Länge zu geraten. Dennoch macht es Sinn, sich den ein oder anderen Gedanken zu machen. Wobei bei mir (und meinen Nachbarn) zunächst die 3Stündige (oder 1Tägige) Komforteinbuße und weniger das (sehr unwarscheinliche) Survival-Szenario, im Vordergrund steht. Wenn für einelne, im Falle eines blackoutinduzierten Staus, natürlich schon ein Survival-Szenario angebrochen ist....ist das ein ganz anderes Thema. Im Alltag erlebe ich viele Kunden, deren Welt schon nah am Untergang ist, weil der Wagen mal nicht ansprang....aber wie gesagt, anderes Thema. Einen Diesel-Generator bekommt man für wirklich kleines Geld. Die Leistung reicht aus, um noch bei ein paar Nachbarn die Heizungen warm und die Kühltruhen kalt zu halten. Gekocht wird auf einem Ofen. Einen "Probelauf" gab es schon. Alles was mit Diesel läuft, läuft problemlos auch mit Heizöl. Diesel und Heizöl unterscheiden sich (im Wesendlichen) nur durch die Einfärbung und fiskalisch. Die Nachbarn bringen andere Fähigkeiten/Ausrüstungen ein, was den Komfort nochmals erhöht (Trekker, große Vorratsläger, Brunnen, Waffen, Ahnung.....) Jeder nach seinen Möglichkeiten/Können. Sollte es tatsächlich zu einer größeren Krise kommen, überlebt der Mensch sowieso am erfolgreichsten in Gruppen. Somit sind Freunde/gute Nachbarn die wichtigste "Vorbereitung", auf alles, vom 3Stündigen Stromausfall bis zum absoluten Katastrophenszenario, an dem sich so einige "aufzugeilen" scheinen. Alle "Lone Wulf" Gedanken (plus Hund) sind von vorn herein nicht für ein längeres Überleben (in welchen Szenario auch immer) geeignet. Niemand kann sich selbst (und seine tollen "prepps") 24Stunden/Tag bewachen oder sich mit sich selbst unterhalten. Zurück zur Wiklichkeit: Wer in einer Mietwohnung wohnt und keine Freunde hat, kann sich noch immer mit einem 08/15-Gaskocher/Lampe und ein paar Konserven warm und satt halten, bis die Stadtwerke den Strom wieder angeklemmt haben. Wenn er in den 1,5Stunden überhaupt Hunger hat und ihm kalt wird. Und wem es um sein "Überleben" geht, der sollte vorsichtiger Autofahren, nicht mehr Rauchen und regelmäßig Sport treiben....
  11. @Manuel: Du siehst das viel zu pragmatisch und nüchtern. Das nimmt dem ganzen der GRUSEL - Faktor. Denn gruseln ist einer der wenigen Nervenkitzel, die vielen noch bleibt und ein ganz wesendlicher Wirtschaftsfaktor. Was, wenn wir uns nicht mehr gruseln vor: linken, rechten, Ausländern, Inländern, Rockern, Rentnern, U-Bahnschlägern, Atomkraft, Handystrahlen, Feinstaub, CO2, Waffen, Amockläufern, Geisterfahrern, Überschwemungen, Seuchen, Stromausfällen........? Wovon soll ein ganz wesendlicher Teil der Presse den dann leben?
  12. Wenn es häufiger vorkäme (kann ja noch kommen), wäre es ja keine Meldung. Und wenn es keine Meldung (=Aufreger) ist, bringt es keine Auflagen bzw. Klicks.....
  13. Ich mach doch keine Panik. Im Gegenteil, so ein Stromausfall ist ein ganz normaler Störfall, wie er ab und an halt vorkommt... Had ich auch genau so geschrieben. Ich finde Aussagen/Ausdrücke wie "....totales Chaos..." "Selbsthilfe"....etc... In Anbetracht eines Stromausfalles, der ein paar Stunden dauerte, deplatziert. Nur weil in der einschlägigen Qualitätspresse stets und gern dramatisiert wird...müssen wir das nicht auch gleich...
  14. Welche Selbsthilfe-Fähigkeit? Wenn du im Fahrstuhl steckst, in der U-Bahn, im Stau... dann steckst/stehst du erstmal da... Wenn dein (und mein) Haus, auf dem Lande, einen Ofen und ein Notstromaggregat hat (ich hab eins), ist das schön....die Bude bleibt warm, die Kühltruhe kalt... Wohnungen (vor allem in der Stadt zu finden) haben weder noch.... das liegt in der Natur der Sache bzw. der Umstände und hat nichts mit "Selbsthilfefähigkeit" zu tun, sondern mit Möglichkeiten, die im Eigenheim, auf dem Lande, etwas anders aussehen, als in der Miet- oder Eigentumswohnung, im Urbanen-Umfeld. Viel anders wäre es auch in den 70ern nicht gelaufen, außer dass es weniger Notrufe gegeben hätte, vor allem nicht aus Fahrstühlen, oder von Unterwegs.....es gab noch keine Handys... So ein Stromausfall (neudeutsch: Blackout) ist schon nix tolles, keine Frage. Grundsätzlich trifft sowas eine technisierte Gesellschaft härter, als eine agraische...keine neue Erkenntniss. Grundsätzlich trifft ein Stromausfall umso härter, je länger er dauert...auch nix neues. Und sicherlich würde ein Blackout, der Münschen für....3Tage.... trifft schlimme Folgen haben... Aber das Abendland würde auch dann nicht untergehen...die Amis haben es auch überlebt und die Japaner noch viel härteres... Ich würde jetzt die "Selbsthilfe-Fähigkeit" eines New Yorkers oder eines Japaners nicht wesendlich höher einschätzen, als die eines Münchners... Panikartig hat, in Bezug auf München, (nach meinen persönlichen Beobachtungen) eigendlich nur die Presse reagiert.
  15. Hm, was ist passiert? Der Strom in einer Großstadt war, für 3Stunden und n´Keks weg. So weit, so schlecht. Es fielen U-Bahnen, S-Bahnen und Fahrstühle aus, es kam zu Unfällen und Oma Müller rief die Feuerwehr, weil ihr Garagentor nicht mehr ging... Das wars... kein Grund für Loblieder auf unser Strom-Netz...aber auch kein Grund für Panik, Survival- und Notstands-Szenarien... Das sich die Presse (Live-Ticker, Meldungen von Privatpersonen, die ungefiltert veröffendlicht werden....) gleich überschlägt und von "Chaos", "Chaotischen-Zuständen".... spricht und sogar (Focus) der Ausfall von Schwimmbädern (Oh NEIN!!!!) eine Meldung wert ist.... ist Ausdruck der Qualität unserer Medien (ich freu mich schon auf das Fernsehen heute abend und auf die morgige "Bild"...).... Unnötig ist aber, dass wir hier auf WO auch gleich mit einstimmen....
  16. Ich hab zwar nur 6.000Ltr, aber (zu Not) einen Generator. Der kostet (neu) knapp 900€, ich hab ihn für 300€ gebraucht gekauft und er läuft mit Diesel (Heizöl).
  17. Aha, wie lang ist so eine Leiterbahn nach den Schutzelementen? 5mm? 8mm?... 5cm? Und was brauchst du da für einen Impuls, um dort (durch x-F-Käfige) eine solche Spannung zu induzieren? Immer davon ausgehend, dass unsere H-Bombe ja nicht im Handschuhfach detoniert! Lies dir die ober genannten Quellen einfach mal durch, das hatten wir nämlich alles schon....
  18. Ja, aber wie schon (gefühlte 100Mal) erläutert, musst du diese Spannung erst mal an die CPU bringen. Wie willst du 5-10V an die CPU bringen??? Mit nem Kabel? Über Entfernungen, durch x-F-Käfige, durch Schutzschaltungen und in Ermangelung eines großen Leiters. Sicher kann eine H-Bombe das, aber dann ist sie so nah und so stark, dass das Auto eh glüht und es daher sowieso nicht anspringen wird. Sorry, aber das ist genau das Ergebnis der Experimente der Russen und Amis, sowie die Ergebnnisse der TU-BS, alles weiter oben nachzulesen. Die Empfindlichkeit von Röhrengeräten und älteren analog-Geräten, kannst du auch selbst ausprobieren. Leg dein Handy mal auf einen alten Fernseher oder ein altes Radio und schalte es ein, das Ergebnis sind die allseits bekannten Störgeräusche und ggf. eine Bildverzerrung. Machst du dasselbe bei einem Flachbild-Fernseher oder deinem Laptop, passiert überhaupt nix... und das bei 2W starken Sender, in unmittelbarer Nähe.
  19. Die Frage nach der individuellen Schuld und der Kausalität, bestimmt die Rechtsprechung seit so ca. 2000Jahren....da kann man nicht von "Mode" sprechen. Das die Begriffe "Schuld", "Kausalität","Vorsatz" und "Fahrlässigkeit", in der Öffendlichkeit und der Presse, virtuos verwendet und gern durcheinander gewürfelt werden, änder nichts daran. Da bringen einen 20Folgen "Barbara Salesch" auch nicht weiter. Nochmal: Hier hat jemand, obwohl er wusste, dass sein Sohn in Behandlung war, dort von Gewalt- und Tötungsphantasien berichtet hatte, seine Waffe nicht korrekt verwart. Sie lag auch nicht nur nachts "zwischen den Socken", was ja wenigstens wg. Einbrechern noch irgendwie Sinn gemacht hätte, nein, sie lag dort immer, auch bei Abwesenheit des Vaters. Das wäre in etwa so, als würde ein Vater, dessen Sohn bereits durch "Zündeln" pyromanisch aufgefallen ist, ihn mit einem Benzinkanister und Streichhölzern, allein lassen. Und zwar nicht zufällig, sondern ganz bewußt. Und dabei ist es völlig unerheblich, ob sich dieser die 20Ltr. Benzin auch an der Tanke hätte holen können. Damit hat der Vater, uns allen, einen Bärendienst erwiesen. Ich freue mich schon auf den nächsten Spinner, der seine Flinte unters Bett legt (aus Angst vor Einbrechern), wo sie dann der 6-Jährige Neffe, beim Spielen, findet, und versehendlich seinen Spielkameraden erschießt. Dann haben wir´s endlich geschafft und sind bei der zentralen Aufbewahrung. Dafür brauchen wir weder linke, noch grüne, noch ABW´ler, dass schaffen schon die Spinner in den eigenen Reihen...und schimpfen dann kräftig auf den "willkür-Staat" und die VGH-Justiz. Das erinnert mich so ein bischen an meine Jugend. Wir fuhren damals, privat, Rennen auf einem ehem. Flugplatz. Der Eigentümer (die Gemeinde) duldete, dass wir uns dort aufhielten. Wir machten keinen Dreck, räumten nach Partys wieder auf, es gab keine Unfälle (nur Blech).... Alles jahrtelang kein Problem. Bis die ersten Spinner auftraten und anfingen, das erlaubte (zumindest geduldete) bis zum Anschlag zu dehnen. Es gab Unfälle mit Verletzten, Lärm, Dreck...und die ersten fingen an, ihre Rennen auf die Strasse zu verlegen, mit Slicks auf der Strasse ist ja schließlich "nur ne OWI". Es kam, wie es kommen musste, es gab unbeteiligte Verletzte, das Ordnungsamt, die Polizei, die Presse kamen auf den Plan...Dadurch, dass "illegale" Strassenrennen, Ende der 90er, ohnehin durch die Presse gingen, kam eins zum andern. Die zuständigen Politiker taten genau das, was die Öffendlichkeit von ihnen verlagte. Schluss war mit dem Flugplatz. Sportschießen ist ein ganz normaler Sport, wie Reiten, Segeln, Fliegen etc... Derjenige, der diesen Sport betreibt, hat verantwortlich mit den Gefahren dieses Sportes und mit seinem Sportgerät umzu gehen. Das gilt für den Sportboot-Fahrer, den Segel-Flieger, den Reiter und eben auch den Sportschützen. ...was für ein Schwachsinn.. Ich empfehle die Begriffe "Schuld", "vorwerfbarkeit", Kausalität",...einfach mal zu googeln.
  20. Was "individuelle Schuld" heist, kann man googeln. Das ist die Schuld, nach der jemand, im Strafrecht, quasi "gemessen" wird. Es ist die Schuld, die ein Täter, unmittelbar und ihm zurechenbar, auf sich geladen hat. Wir kommen dann genau da hin, wo wir schon immer waren. Das sind auch keine "Konstruktionen" sondern die Realität bzw. geltendes Recht. Das hat auch mit dem Thema "Waffe" recht wenig zu tun. Weiter oben habe ich genug Beispiele genannt. Es gibt (auch schon erwähnt) auch Beispiele aus anderen Ländern (USA), auch im Bezug auf Amokläufe. Dort ging es übrigens nicht mit Bewährungsstrafen ab. Mit einem Auto, mit abgefahrenen Reifen zu fahren, ist (zunächst) auch nur eine OWI. Kommt es dardurch zu einem Unfall, wird schnell eine fahrlässige Tötung daraus. Das Lagern der Waffe "zwischen den Socken" war (für sich genommen) nur eine OWI, zunächst aber ursächlich für den Zugriff des Jungen auf die Waffe. Der Vater hat die ihm obliegende Sorgfald, im Umgang mit der Waffe, ausser acht gelassen (Die Definition von Fahrlässigkeit), das hat er nicht aus Versehen, oder unter Stress, oder wie auch immer getan, sondern ganz bewußt und absichtlich (die Definition von schwerer (grober) Fahrlässigkeit). Unter anderem durch dieses Tun, sind Menschen gestorben. (=fahrlässige Tötung) Dabei ist es völlig unerheblich, ob der Bengel nicht (z.B. durch Diebstahl des Tresorschlüssels) auch an die Waffe gekommen wäre, wenn sie sicher verwahrt worden wäre. Ein Pfleger, der versehendlich, der Oma mit Krebs im Endstadium, das falsche Medikament gibt (und diese dadurch tötet), handelt fahrlässig, völlig unerheblich, ob die Oma, zwei Tage später, ohnehin gestorben wäre. Wenn der Vater den Amoklauf "gewollt" hätte , sprächen wir über Vorsatz und somit über Mord bzw. Totschlag. Vergl. §222StgB, §213StgB, §212StgB, §211StgB, wenn auch in mittelbarer Täterschaft. Wenn er ihn, wie du schreibst "billigend in Kauf" genommen hätte, sprächen wir über einen Eventualvorsatz und somit nicht mehr über eine Bewährungsstrafe. Das mit dem Gastwirt ist gar kein so schlechtes Beispiel. Betrinkt sich ein Gast und es ist klar zu erkennen, dass er betrunken ist und er kündigt nun an, mit dem Auto zu fahren, verhält es sich tatsächlich so, dass den Wirt eine Mitschuld am verursachten Unfall treffen kann. Einfach weil er ein Handeln (z.B.Polizei rufen) unterließ (unechtes Unterlassungsdelikt). Das kann einen auch im privatem Umfeld (Familienfeier) treffen. Es bleibt natürlich die Frage, inwieweit dies beweißbar ist. Ähnlich verhält es sich z.B. mit der Garantenpflicht oder der Verkehrssicherungspflicht. Nirgendwo steht geschrieben, dass ein Pool, ein Gartenteich umzäunt werden muss. Einen Gartenteich nicht zu umzäunen ist keine OWI. Wenn das Grundstück aber frei zugänglich ist (kein Zaun drum) und in der Nachbarschaft Kinder spielen..... Aus der Verletzung dieser Pflicht, kann auch leicht eine Straftat erwachsen. Beispielsweise, wenn es um ein Mehrfamilienhaus mit kleinen Kindern geht und der Teich-Besitzer bereits mehrfach auf seine Verkehssicherungspflicht hingewiesen wurde, diese aber ignoriert hat. Ertrinkt dann ein Kind, wird es mit einer Bewährungsstrafe nicht abgehen, zivilrechtliche Schritte werden folgen. Wenn sich jemand "schuldig" macht, hat das längst nicht immer mit aktivem Tun zu tun. Fahrlässig kann auch jemand handeln, der etwas unterlässt.
  21. Es kommt auf den Grad der individuellen Schuld an, sowohl strafrechtlich, wie auch zivilrechtlich. Und da ist es schon ein ganz erheblicher Unterschied, ob etwas einmal, durch eine Unachtsamkeit geschehen ist (fahrlässig), oder ob ganz bewußt gegen Bestimmungen verstoßen wurde (grob fahrlässig). Um bei deinem Beispiel zu bleiben: Es ist ein großer Unterschied, ob Beamter A, einmalig "vergisst" seine Waffe wegzuschließen, weil der Tag total stressig war, ein Kollege verletzt wurde, er dringend nach Hause musste, weil sein Kind schwer krank ist....was weiß ich. Oder ob Beamter A seine Dienstwaffe immer auf der Spind legt (und jeder Kollege das weiß), weil er der Meinung ist, dass das ausreicht und solche Regeln für ihn nicht gelten. Oder, um beim konkreten Beispiel zu bleiben: Die Waffe wurde nicht, nach dem Reinigen, vergessen weg zu schließen, weil ein dringender Anruf kam, oder der Alarm der Feuerwehr, oder so... Die Waffe wurde ganz bewußt "zwischen die Socken" gesteckt und verblieb dort ständig, als angeblicher Schutz vor Einbrechern (was natürlich gerade dann besonders sinnvoll ist, wenn man nicht zu Hause ist).... Hätte der Amockläufer also dem Vater den Tresorschlüssel geklaut und sich so der (vorschriftsmäßig verwahrten) Waffe bemächtigt, hätte das am furchtbaren Ergebniss nichts geändert. An der individuellen Schuld des Vaters aber sehr viel...
  22. Wo immer es auch liegt, die Zeugen (auch der Angeklagte) haben die Version der Sta. gestützt. Die Strategie der Verteidigung ist nur bedingt aufgegangen. Ich kann keinen, wesendlichen, Unterschied (abgesehen vom Medieninteresse und merkwürdigen Solidarisierungseffekten, hier) zu einem Prozess gegen einen Kraftfahrer erkennen, der seinen Gefahstoffzug nicht richtig sichert, wodurch es zu Todesopfern kommt. Auch das Strafmaß liegt eher im unteren Rahmen. Ich erinnere an die juristische Ausarbeitung der LKW-Katastrophe von Herborn 1987. Auch hier gab es nur Zeugenbeweise, nach denen dem Spediteur gesagt worden sei, dass die Bremsen des Aufliegers verschlissen seien, er hat sie daraufhin selbst überprüft, für "noch I.O." befunden und erst für später einen Werkstatt-Termin gemacht. 2Jahre ohne Bewährung. Der Fahrer hatte,(nach Angabe von Zeugen), die Bremsen nocheinmal selbst überprüft, bevor er die Fahrt antrat. Ebenfalls aus Zeugenaussagen stammt der Vorwurf an ihn, er sei schneller als die erlaubten 60km/h gefahren, es ließ sich jedoch nicht eindeutig klären, ob dies vor oder nach dem Versagen der Bremsen der Fall war. 18Monate auf Bewährung. Ob die Bremsen des Aufliegers tatsächlich (Sachbeweis) verschlissen waren und wenn ja, wie stark, ließ sich nicht eindeutig klären, nachdem es am Unfallort Temperaturen über 1.000Grad gegeben hatte. Auch der, damals neuartigen, EPS-Anlage des Fahrzeuges wurde eine Teilschuld gegeben. Dennoch entsprach das Fahrzeug dem damaligen Stand der Technik. Wäre der Fahrer mit verschlissenen Bremsen (wenn sie denn verschlissen waren) in eine Kontrolle geraten, wäre das übrigens auch nur eine OWI gewesen. Vielleicht ist dieser Fall, zumindest hinsichtlich des Medieninteresses vergleichbar. "Normale" Verurteilungen, wegen fahrlässiger Tötung, schaffen es halt nur ins Lokalblatt. Geht dem Privatmann genauso, wirst du mit abgefahrenen Reifen angehalten, OWI. Kommst du, mit diesen Reifen, auf nasser Fahrbahn, vor einem Schulkind nicht mehr rechtzeitig zum Stehen, fahlässige Tötung. Daher kann ich die Aufregung, die auch nur hier stattfindet, (bis zum Vorwurf"VGH") nicht nachvollziehen. Die Solidarisierungen ("Einer von uns") schon gar nicht.
  23. Ich relativiere gar nichts. Da hast du mich falsch verstanden. Das ein Sachbeweis schöner (im Sinne von klarer) wäre, liegt auf der Hand.
  24. Naja, was ist schon absolut "sauber", wenn es um Zeugenbeweise geht? Wo ist sie (in solchen Fällen) überhaupt absolut sauber? Ich finde Einbrüche in Polizeigebäude schon mit Einbrüchen in Schützenvereine vergleichbar. Wurden die vorgeschriebenen Sicherungsmaßnahmen eingehalten, ist es ärgerlich. Wurden sie es nicht, gibt es Ärger. Ich kann da keine Ungleichbehandluch zu Gunsten der PVB erkennen (eher im Gegentei, wie ausgeführt). Also wenn einer meiner Mitarbeiter, sich etwas Waffenrechtliches zuschulden kommen lässt, habe ich genau "null" handhabe, ihm Arbeitsrechtlich etwas vorzuwerfen. Gleiches gild für das Bankgewerbe, eine Abmahnung oder gar Kündigung, weil einem Spakassenbetriebswirt seine private Schusswaffe geklaut wurde, die auf dem Nachttisch lag, wird jedes Gericht kassieren. Ebenso eine arbeitsrechtliche Folge einer fahrlässigen Körperverletzung/Tötung, solange es z.B. keinen Gefängnissaufenthalt o.Ä. gibt. Außnahme wäre vielleicht das Personenschutz/Bewachungsgewerbe? Selbst Drogenmissbrauch, Betrugsdelikte, sogar Körperverletzungen, lassen mir, als Arbeitgeber, keinerlei Handlungsmöglichkeiten, arbeitsrechtlicher Art. Wenn ich überhaupt Kenntnis davon erlange, der Arbeitnehmer hat hier (Ausnahme, sowas wie Führerscheinverlust) keinerlei Anzeige- die Behörde keinerlei Auskunftspflicht. Solgange dies alles in der Freizeit des Arbeitnehmers stattfindet und die Arbeitsleistung nicht beeinflusst, habe ich einen kiffenden, saufenden Schläger zu dulden, solange er nüchtern und friedlich zur Arbeit erscheint. Einzige (kleine) Möglichkeit, er verprügelt in der Freizeit einen Kunden des Hauses. Aber auch daran bin ich anno 2004 vor Gericht gescheitert und eine Abmahnung wurde für unwirksam erklärt. Ein prügelnder, kiffender, saufender PVB, hat auch dann mit disziplinarrechtlichen Folgen zu rechnen, wenn er dies alles in seiner Freizeit tut, ebenso, wenn er seine Schsswaffe, in der Freizeit, "verliert".
  25. Wenn überhaupt, waren die Zeugen "beeinflusst", denn diese haben die Version der Staatsanwaltschaft massiv gestützt. Ich glaube, der ein oder andere hier hat keine Ahnung, wie oft in D. Menschen wegen fahrlässiger Körperverletzung/Tötung angeklagt und verurteilt werden. Das Einzige, was diesen Fall besonders macht, ist das Medieninteresse in der Öffendlichkeit, durch die Schlagworte "Waffe" und "Winnenden", hier verbunden mit teilw. merkwürdigen und reflexartigen Solidarisierungseffekten. Der Angeklagte hat, obwohl er von den psychischen Problemen des Jungen wusste, seine Waffe "zwischen die Socken" gesteckt. Er wusste, dass der Junge diesen Aufbewahrungsort kannte. Dafür hat er 1,5 Jahre auf Bewährung bekommen. Was glaubt ihr passiert einem Kraftfahrer, der seinen Gefahrstoffzug nicht richtig sichert und dadurch Menschen sterben? Was glaubt ihr passiert einem Betriebsleiter,in dessen Betrieb Behälter bersten, deren Prüffristen abgelaufen waren? Was passiert einem Kfz-Gesellen, der ein Rad nicht richtig befestigt, oder an einer Bremse Mist baut? Oder einem Gas-Installateur, Elektriker.... durch dessen Fehler Menschen sterben? In meiner Lehrzeit hat mal, in einem Nachbarbetrieb ,ein Azubi, dem anderen, Altöl über die Jacke gekippt (aus Jux), danach haben die beiden mit Druckluft "gespielt", Druckluft und Öl sind eine ganz böse Mischgung...ein Toter. Da der verantwortliche Meister die Halle verlassen hatte (30Minuten) und die Azubis noch keine Sicherheitsbelehrung erhalten hatten, war er mit 2Jahren auf Bewährung dabei. Es muss im Sommer 08 oder 09 gewesen sein, da hat in meiner Gegend ein Kleingärtner einen Gas-Grill betrieben, statt eines Gas-Schlauches hat er einen Gartenschlauch verwendet, Ein Toter, ein Schwerverletzter waren die Folge. Da der "Griller" (Rentner) in seinem Berufsleben Gas-Wasserinstallateur war, also um die Gefahr wissen musste, blieb es nicht bei einer Bewährungsstrafe. Sowas steht aber halt nur im Lokalteil und es kommt,merkwürdigerweise, nicht zu Solidarisierungen unter Kleingärtnern oder Beschimpfungen des Gerichts als "VGH". Im Gegenteil, gerade bei Bewährungsstrafen regt man sich eher darüber auf, dass "der nichtmal ins Gefängnis" muss.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.