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saturn78

WO Gold
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Alle Inhalte von saturn78

  1. Hier kann man schön studieren, wie Stereotypen funktionieren. Am Anfang: Jemand nimmt jemandem eine "Waffe" weg.... Waffe wegnehmen ist (per Definitionem) immer böse! Der Wegnehmer also krank, verrückt, ein verkappter Waffenhasser, was auch immer... "Wegnehmer" = böse. Dann wird erwähnt, dass das Objekt ein Asybewerberheim war.... Asylbewerber sind aber auch böse....und schon wendet sich das WO-Foren-Blatt. Nächstes Stereotyp: "Sicherheitsmann".... Ein solcher Sicherheitsmann muss/soll nach Meinung vieler eine Art KSK/SEK-Ausbildung haben, natürlich inkl. des kompletten Polizei-Studiums. Daher kann er stets und in jeder Situation, nicht nur das Kaliber einer ihn bedrohenden Waffe erkennen, er unterscheidet auch (in Sekunden) zwischen scharfer Waffe, Attrappe, Gas-Waffe, Softair und Erbsenpistole. Er kennt auch alle möglichen illegalen Umbauten und die sich daraus ergebende Bedrohung. Das ist schon interessant zu beobachten.
  2. "Die deutsche Bank" hat das also gemacht? Vorstand, Aufsichtsrat, Betriebsrat und Aktionärsversammlung haben dein Bildchen abgeleht...ja? Oder sind hier 1-2 übereifrige Sachbearbeiter übers Ziel hinaus geschossen? Hat die 20 Jährige Praktikantin hier vielleicht einfach nicht weitergewusst und (per Textbaustein) abgelehnt? Du hat jetzt mehrere Möglichkeiten: - Du kannst, mit Schaum vor dem Mund, da sitzen und dich ärgern. - Du kannst die Bank wechseln und dich dann dort ärgern. - Du kannst die Bank verklagen und dich dann ärgern. - Du kannst das Ende des Abendlandes ausrufen. - Du kannst das Land verlassen und dich (z.B.) in Burkina Faso ärgern. Oder du könntest einen freundlichen Brief formulieren (du bist begeisterter Sportschütze, Sportgerät...bla bla...). Oder du könntest sogar (ohne Schaum vorm Mund) zu deinem Sachbearbeiter in deiner Filiale gehen und ihm die Sache erklären...vermutlich kostet es ihn genau einen Anruf....
  3. Nuja, wenn es sich ergibt, sage ich schon meine Meinung, auch auf einer Fete. Warum nicht? Machen andere auch? Persönlich ist es zu keinem Zeitpunkt geworden und wir grüßen uns auf der Strasse.
  4. Ich habe mich neulich, auf einer Feier, auch mal mit einem "Grünen" unterhalten, war eigentlich kein schlechter Kerl. Ähnliches sagte er zunächst auch über mich... Als ich ihm eröffnete, dass ich Kirchenmitglied, Familienvater, Hetero, Sportschütze, Jagtsympathisant, Fleischesser, Arbeitgeber, Reserveoffizier....bin, schwand seine Zuneigung... War aber noch ein lustiger Abend, vor allem, als er zu später Stunde, zugeben musste, dass der einzige Kampfeinsatz, an dem ich je teilnahm, von einem Grünen Außenminister befördert wurde.... es endete mit dem (sehr ehrlichen) Satz: "Wir können eben nur Opposition"
  5. Spielt es eine Rolle, warum er das wissen will? Ich glaube nicht, sonst hätte er es wohl erwähnt. Die gängigen Quellen wurden erwähnt, es gibt schlicht keinen Grund, den (gefühlt) 164.ten WSHTF-Thread zu eröffnen.
  6. saturn78

    Notstromaggregat

    Klar sind Batterien denkbar. Wenn es tatsächlich nur ein paar Kühltruhen und ein paar Tage sind. Wenn man allerdings schon soweit ist, stellt sich die Frage nach der generellen Sinnhaftigkeit des Unterfangens. Genügend Batterien, Wechselrichter, Ladetechnik...Platz.... Je nachdem, um was für Kühltruhen es sich handelt, braucht man da schon ein paar Akkus, um die Energie von 20Litern Benzin für einen günstigen Benzin-Hoppel wirklich effektiv darzustellen. Fragen der Haltbarkeit und Kosten für Wechselrichter und Ladetechnik mal ganz aussen vor... Da müsste man schon überlegen, ob ein paar Konserven da nicht die (noch) günstigere Lösung zum "preppen" sind. Den Inhalt der Kühltruhen, könnte man dann (im Fall des Falles) noch immer als erstes Verwerten...
  7. saturn78

    Notstromaggregat

    Ich würde ein Diesel-Aggregat empfehlen. Gibt es gebraucht für sehr kleines Geld. Ein 200-Liter-Fass Heizöl kann man sich leicht irgendwo hinstellen. Die Vorratshaltung ist wesentlich unkomplizierter, als mit 200Ltr Benzin und mit Alterungs-Additiven versehen, lässt sich ein geschlossenen Fass Heizöl länger lagern als du es brauchst. Hast du eh ne Öl-Heizung, stellt sich die Frage natürlich nicht und dir stehen immer ein paar tausend Liter zur Verfügung. Für das bischen, was du anschließen willst, ist jedes dieser Aggregate überdimensioniert (als mehr als ausreichend) und die Dinger sind für ganz andere Belastungen gebaut, als im Keller zu stehen. Ich habe mit meinen Nachbarn eine ganz ähnliche "Geschichte" schon mehrfach im "Probelauf" ausprobiert...bis jetzt ohne Probleme. Siehe auch hier: http://forum.waffen-online.de/topic/415226-stromausfaelle/page-3
  8. Wir haben in D. eine der liberalsten Notwehrgesetzgebungen der Welt. Selbst der Schuss in den Rücken eines flüchtenden Täters, kann hier von Notwehr gedeckt sein (Sittensen). Die USA, Schweiz, Tschechien.....haben ein liberaleres Waffenrecht, die Notwehr an sich und die (auch zivilrechtlichen) Folgen einer "Nicht-Notwehr" werden dort aber wesentlich strenger gehandhabt. Das Problem mit der Notwehr ist das Denken in gut/böse Schemata. Wird der gute (unser Held) angegriffen, darf er den "bösen" erschiessen.... Das steckt ganz tief in uns drin. Hat was mit dem (verständlichen) Wusch nach Rache zu tun, mit Abschreckung, mit irgendwelchen Western....etc... Aber nix mit der Wirklichkeit. Kann der Täter glaubhaft machen, dass er sich in einer NW-Situation befand, dann reicht das aus. Das ist aber gar nicht so einfach. Denn wenn fünf finster dreinblickende ganz pöse Purchen, gerade 5 deiner Kumpels übel verdroschen haben, sich nun aber auf dem Rückzug befinden....ist dies keine NW-Situation. Möglicherweise könnte man eine daraus konstruieren, aber erst mal ist der unmittelbare Angriff beendet....
  9. Das war ein bischen anders.... In dem Fall (ich glaube in München) ging es darum, dass, nach Aussage mehrerer Zeugen, die Notwehrsituation beendet war, als zugestochen wurde. Im Falle einer echten Notwehrsituation, darfst du dich auch mit einem Sturmgewehr wehren. Die Tat selber (5 Mann mit Sturmgewehr erschossen) bleibt Straffrei.... Das unberechtigte Führen einer Kriegswaffe, ist dann eine andere Frage...
  10. Dann wirst du uns ja hier sicherlich eine fundierte und mit entsprechenden Daten unterfütterte Studie zeigen können. Gerade zu den "heranstürmenden Banzai-Horden" würde mich doch die vergleichende Studie 9mm/.45 brennend interessieren....
  11. Die Diskussion .45/9Para ist so zielführend wie die Diskussion Hubraum/Drehzahl oder Hubraum/Aufladung..... Es wird hier kein Ergebnis zu erzielen sein. Wir sind uns sicherlich darüber einig, dass: - .45 (11,43mm) ein größeres "Loch" machen, als 9mm. - in einer handelsüblichen 9mm-Waffe mehr "Murmeln" sind, als in einer .45er - jedes übliche Kaliber sicher stoppt, wenn es nur die richtige Stelle triff. Alles darüber hinaus ist von persönlichen Eindrücken, "Hörensagen", gefühlter Welt, Befindlichkeiten und der Spekulation über irgendwelche denkbaren Einsätze beeinflusst. Das geht den "Beschaffern" nicht anders. Hinzu kommen noch lokale Besonderheiten, wirtschaftliche Gründe, oder schlicht "Geschmacksfragen"
  12. Was für ein sinnvoller Diskussionsbeitrag! Leider werden auch meine Kinder gezwungen, dir deine Rente zu bezahlen....und meine Eltern wurden gezwungen dir deine Schulbildung zu bezahlen...
  13. Das Urteil spricht mehrfach und damit ziemlich eindeutig von "durchgeladen", umgangssprachlich steht das nach meiner Auffassung, für fertiggeladen. Leider wissen wir nicht, was für eine Waffe gemeint war.
  14. Nö, in der sog. Öffentlichkeit bist du ggf. sogar dann "weg", wenn du vor Gericht recht bekommst. Siehe Kachelmann, Wulf...etc...
  15. Und LKW-Fahrer, und Lehrer, und Ausbilder, und Rechtsanwälte und und und.... Kurz alle, die mit Gefahren umgehen.... ist aber nix neues...
  16. Der Kläger hat: Eine fertiggeladene Waffe, in einem Raum aufbewahrt, zu dem nicht nur er, sondern auch Unberechtigte Zugang hatten. Daraufhin hat er (2010) seine Zuverlässigkeit verloren. Das hat er nicht eingesehen (oder war schlecht beraten), er ist in Revision gegangen. Die Revision hat er mit dem bekannten 0er/1er Argument begründet. Das Gericht hat festgestellt, dass die Argumentation nicht nur keine Revision begründet (das war gar nicht der Hauptgrund zur Aberkennung), sondern auch nicht trägt, da das Lägern einer fertiggeladene Waffe nicht den Glauben des Gerichtes in eine besondere Zuverlässigkeit des Klägers verstärkt. Zumal der Kläger nicht über das "Versehen", sondern über die Argumentation des sofortigen Zugriffs kam. Das berühmte "das mache ich immer so..." Das hat er wiederum nicht eingesehen und ist vor das BvG gezogen. Das Ergebnis stand vorher fest. Die Entscheidung des OvG fiel 2010! Die Argumentation, dass alles, was nicht verboten sei, automatisch erlaubt sei, sticht nicht. Hat sie nie getan, tut sie nicht und wird sie nie tun. Wenn ich meinem Nachbarn, bei strömenden Regen, in den Garten pisse, stellt das eine Beleidigung da. Auch wenn im Gesetz nichts dergleichen steht. Und selbst, wenn der Tatbestand noch nie richterlich behandelt wurde. Das bedeutet nicht, dass in den Garten pissen, grundsätzlich verboten ist.
  17. Naja, dass eine Waffe nicht fertiggeladen gelagert wird (werden sollte) ist jetzt tatsächlich nicht soooo neu. Entweder ist sie entladen, max. teilgeladen, oder wird geführt. Auch wenn dies nur ein Nebenaspekt ist, hat es den Glauben der (3) Gerichte, die sich mit dem Fall beschäftigten, an die Zuverlässigkeit des Klägers, nicht gestärkt. Mit seiner Argumentation, er bräuchte die Waffe fertiggeladen, weil ja ständig ein Kaninchen in Sicht kommen könnte....ging der Kläger fehl. Das Gericht hat nicht ohne Grund seiner Begründung zwei wichtige Absätze voran gestellt. Ich habe sie zitiert. Das eigentliche Urteil kommt aus 2010 (!!!). Also bitte....hier hat jemand seine, fertiggeladene, Knifte in einen Raum verwahrt, der Familienmitgliedern und Hausangestellten zugänglich war. Dies allein (der Zugriff der anderen) hätte gereicht, aber nein, der Schlaufuchs wollte unbedingt diesen Nebenaspekt, der ihm (selbst wenn er recht erhalten hätte) nix genützt hätte (siehe Urteil)....geklärt wissen... Nun hat er es geklärt bekommen. Es war zu erwarten, dass das Gericht sich, wenn es denn schon die Fragestellung beantworten MUSS (!!!) an die üblichen Vorschriften bei Behörden, Vereinen, BW, VDB...etc...hält. Eine Waffe ist nicht fertig geladen zu lagern... Ob dies in übliche Kommentare einfließt (hätte es schon 2010), ob dies schon immer so war (gefolgert aus den üblichen Sicherheitsregeln), oder ob die richterliche Rechtsfortbildung dies zukünftig nur im Zusammenhang sieht (Waffe zugriffsbereit durch unberechtigte)... ...ist überhaupt nicht gesagt. Zudem (wie ausgeführt) ist das Urteil bereits 2010 ergangen, ein Eingang des Ganzen in übliche Kommentare oder Ausbildungsunterlagen, ist mir bisher nicht begegnet. Entweder geht also keinerlei Signalwirkung davon aus, oder (warscheinlicher) es war schon immer Stand der Ausbildung/Praxis/Vorschriften, dass eine Waffe nicht fertiggeladen gelagert wird (wo auch immer). Ich käm jedenfalls nicht auf die Idee, meine Waffe fertiggeladen (am besten noch gespannt/entsichert) irgendwo zu lagern.
  18. In dem Urteil (eigentlich geht es um die Abweisung einer Revision), geht es nicht um die Aufbewahrung. Jedenfalls nicht im Kern. Es geht um die Zurückweisung einer Beschwerde (des Kägers), weil seine Revision abgelehnt wurde. Somit (indirekt) um eine Bestätigung der vorinstanzlichen Urteile aus 2013 und 2010 (!!!).
  19. Nein, hat es nicht. Es hat sich in erster Linie mit der Zuverlässigkeit des Klägers beschäftigt. Im Nebensatz mit der Feststellung, dass der Kläger seine Waffe(n) fertiggeladen lagerte. Das zu zitieren erspare ich mir jetzt, der Link steht oben. Hier die Leitsätze:
  20. Naja, es ging um die Frage, ob der Kläger grundsätzlich zuverlässig ist. Mehrere Gerichte (?) haben dies verneint. Das BVerw. hat nun einen Deckel drauf gemacht. Somit haben sie die Puffen schon abgeholt, oder werden dies sehr bald machen.
  21. Manchmal hilft es, wenn man sich das Urteil einfach mal durchliest. Dann versteht man auch, dass es überhaupt nicht um die Frage ging, ob die Wumme im 0er oder 1er Schrank lag. Es ging um einen Waffenraum (egal welcher Schutzklasse), der von Familienmitgliedern und Hausangestellten jederzeit betretbar war und in dem sich die Waffe im fertiggeladenen Zustand befand.
  22. Einmal das. Zum zweiten stellt sich die Frage dort auch nicht. Die kommen mit LLKW, Absperrfahrzeug und 2Mann zum Aufladen.
  23. Kann ja sein... Vielleicht hat sich der Herr aber auch einfach gedacht: ".... mist, ich krieg das Tier so nicht bewegt....ich zieh das mal eben 300Meter weiter zum Feldweg, dort warte ich dann auf Schorse mit dem Anhänger...das liegt hier so blöd, nicht dass noch einer drüberfährt, ein Motorradfahrer stürzt...etc.." Könnte auch so gewesen sein, oder? Das Foto zeigt wie ein Kfz ein (totes) Tier über die Strasse schleift, mehr zeigt es nicht. Alles andere ist pure Spekulation. Bis zum Beweiss des Gegenteiles, gibt es überhaupt keinen Grund, an der Version des Jägers zu zweifeln.
  24. Danke! Frau Triebel, genau das meine ich.
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