ein Gesetz sagt aus "was" geregelt wird, eine Vorschrift sagt aus "wie" es geregelt wird.
Im WaffG steht auch nicht drin was zu tun ist wenn die WBK voll, verloren, zerissen, leer oder sonst was ist.
Hier habe ich eine Verwaltungsvorschrift zum WaffG gefunden, allerdings nichts direkt zu dem aktuellen Fall,
immerhin steht in Punkt 10.12 drin, was zu tun ist wenn die WBK unleserlich geworden ist...
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=0CCEQFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.verwaltungsvorschriften-im-internet.de%2Fbsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm&ei=bCKTVOivN4rAPIf4gcgC&usg=AFQjCNFCY8Bk9eZ8QiPqrOVI8xs3CxXSAw&sig2=_hz7C7PE4DuhB7egyMxiDg&bvm=bv.82001339,d.ZWU
Seit der Förderalismusreform ist die Ausgestaltung der Verwaltungsvorschriften Ländersache, daher in der LV oder beim zuständigen RP anrufen.