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markus.thaddaeus

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Alle Inhalte von markus.thaddaeus

  1. Ich kann nur vermuten, daß man jetzt erkannt hat, daß man auf mehrere Einsatzorte gleichzeitig zu wenig vorbereitet ist. Auch die große Anzahl von Notrufen war offenbar ein Problem. Viele Grüße, Markus
  2. Neuigkeiten für Bayern: http://www.wildtierportal.bayern.de/jagd/094822/index.php Viele Grüße, Markus
  3. Wie sieht es bisher aus? Eher für oder gegen uns? Viele Grüße, Markus
  4. Die bayerische Lösung: http://www.stmelf.bayern.de/service/presse/pm/2016/139669/index.php Viele Grüße, Markus
  5. Ja, Du hast etwas übersehen ;-) Ganz oben. Erster Tagesordnungspunkt. Viele Grüße, Markus
  6. Guten Morgen zusammen, habe ich gerade gefunden: https://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a10/tagesordnungen Viele Grüße, Markus to_61_sitzung_am_6_juli_2016-data.pdf
  7. @CM: Ich befürchte, daß Du hier im Irrtum bist bzw. daß SchwererReuther Recht hat. Durch das Urteil des höchsten Gerichts wurde festgestellt, wie das BJagdG auszulegen ist. Die Folge davon ist, daß nach der jetzt aktuellen Auslegung des BJagdG Jäger kein Bedürfnis für halbautomatische Langwaffen, die ... (usw.) mehr haben. Führen von Waffen ohne Bedürfnis ist eine Straftat. Betrachte es mal aus diesem Blickwinkel ... Viele Grüße, Markus
  8. Hallo zusammen, soweit ich erfahren habe, ist es wie folgt: Es soll das BJagdG geändert werden - soweit ist alles klar. Der vorliegende Gesamtentwurf wird aber durch Bayern abgelehnt und würde auch viele Nachteile für die Jäger mit sich bringen (z.B. Stichwort: Munition). Es gibt auch noch die Möglichkeit des sogenannten "kleinen Jagdgesetzes", bei dem nur der entsprechende § 19 geändert werden müßte. Ob dies noch vor der Sommerpause der Fall sein wird, ist offen. Falls es länger dauern sollte, haben die Bundesländer die Möglichkeit Interimsregelungen zu erlassen. Viele Grüße, Markus
  9. @powder8: Ich vermute, daß das Stichwort § 19 (2) BJagdG ist: An dieser Stelle wird die Kompetenz zur Einschränkung des § 19 (1) auf die Länder (Landesjagdgesetze) übertragen. Einen schönen Sonntag, Markus
  10. @SchwererReuther: Ich befürchte, daß die Juristen es anders sehen. Nämlich daß bereits zum Zeitpunkt des Erwerbs kein Bedürfnis bestand und es sich daher um eine Rücknahme handeln müßte. Viele Grüße, Markus
  11. Bin zwar kein Jurist, aber ich würde das so interpretieren: Zu § 45 (1) : Versagensgrund besteht bereits zum Zeitpunkt der Erteilung der Erlaubnis: Rücknahme Zu § 45 (2) : Versagensgrund tritt nachträglich ein (z.B. Straftat): Widerruf Für uns ist m.E. die Rücknahme zutreffend. § 45 (3) : ("...kann ...von einem Widerruf abgesehen werden.") bezieht sich aber auf den Widerruf, ist also nicht zutreffend. Viele Grüße, Markus
  12. Dieses Urteil hat uns die Justiz beschert. Ob die Politik daran beteiligt war, wird man nicht leicht nachweisen können. Viele Grüße, Markus
  13. Etwas Zeit sollte man der Politik auch zugestehen, um das Problem zu lösen. Immerhin soll es ja gestern eine Innenministerkonferenz zu diesem Thema gegeben haben. Viele Grüße, Markus
  14. Müsste dann in letzter Konsequenz ein (das) Bundesland eine Verfassungsbeschwerde einreichen? Viele Grüße, Markus
  15. Ich auch. Ich glaube zwar nicht an einen Erfolg vor dem BVerfG (gut möglich, daß Klage ohne Begründung abgewiesen wird) und wegen der zeitlichen Perspektive ist dies auch keine Option zur aktuellen Problemlösung. Ich sehe die Spendenaktion eher als politisches Signal, daß man nicht mehr gewillt ist, sich alles gefallen zu lassen. Außerdem ist es eine Solidaritätsbekundung gegenüber den Klagenden und wünsche Euch (und damit auch uns) viel Erfolg! Viele Grüße, Markus
  16. Meine laienhafte Einschätzung: 1. Am Urteil können wir nichts ändern. 2. Wir sollten versuchen, Zeit zu gewinnen (Verhinderung voreiliger Behördenaktionen bis zur Klärung) 3. Wir sollten versuchen, die Novellierung des BJagdG zu beeinflussen Sinnvoll wäre dazu m.E. die Installation einer verbandsübergreifenden "Expertenkommission" (bestehend aus Jägern, Politikern, RA etc.). Viele Grüße, Markus
  17. Wenn das, was auf den zurückliegenden Seiten an Informationen zum Urteil geposted wurde, zuträfe, könnte man den Eindruck gewinnen, daß sich die Judikative der Legislative bemächtigt hat. Gewaltenteilung ade? Viele Grüße, Markus
  18. Guten Morgen Nur eine Idee: Könnte man eventuell durch zweckgebundene Spenden von Matthias .40 mehr Dossiers drucken lassen, um den Spendern dann eine gewisse Menge von Dossiers (entsprechend ihrer Spendenhöhe) zuzuschicken? Diese könnten dann in Schützenheimen, Jägerversammlungen etc. verteilt werden um auch die breite Masse zu informieren. Viele Grüße, Markus
  19. Super!!! Etwas in dieser Art hätte ich eigentlich von unseren "Lobby-Vereinigungen / Verbänden" erwartet. Viele Grüße, Markus
  20. Kann ich nicht beurteilen. Eine Nicht-Teilnahme erweckt aber in meinen Augen den Anschein von Desinteresse. Viele Grüße, Markus
  21. Hätte kein anderer Vertreter der FvLW an dem Termin teilnehmen können? Viele Grüße, Markus
  22. Es geht auch anders: http://www.kskp.de/ Meine Tochter schießt da regelmäßig mit. Viele Grüße, Markus
  23. Könnten da unsere Juristen nicht einen Verfahrensfehler draus "stricken"? Viele Grüße, Markus
  24. Ich vermute mal, daß die wenigsten schon einen Einbruch "live" miterlebt haben. Bei mir war es so: Ich bin nachts (vermutlich durch ein Geräusch) aufgewacht und sah den Schein einer Taschenlampe im Nebenzimmer. Ich hatte eine Sch...angst und habe mich schlafend gestellt, bis der Einbrecher weg war - habe mich also nicht besonders heldenhaft verhalten. In einer solchen Situation einem Einbrecher gegenüberzutreten, von dem man nicht weiß, ob oder wie er bewaffnet ist, welche Hemmschwelle er hat, ob er zugedrühnt ist oder nicht, halte ich zumindest für sehr leichtsinnig. Es mag andere Situationen geben, die eine andere Vorgehensweise rechtfertigen, aber ich denke daß ich mich damals richtig verhalten habe. Viele Grüße, Markus
  25. Hallo zusammen, Gibt es denn überhaupt noch eine Möglichkeit, wie festgestellt werden kann, ob dieses Gesetz verfassungsgemäß ist? Ich glaube irgendwo gehört zu haben, daß man sich (als Betroffener) durchklagen muß. Aber was würde das bringen? Jedes Gericht kann doch nur auf Basis der geltenden Gesetze entscheiden. Ob der Inhalt eines Gesetzes korrekt oder eben nicht ist, kann doch nicht das Thema in einem Einzelfall sein sein? - Oder doch? P.S. Falls ich hier juristische Begriffe ö.ä. ungenau, mißverständlich oder sogar falsch verwendet habe, bitte ich um Nachsicht und Korrektur. Ich bin eben kein Jurist. Viele Grüße, Markus
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