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Last_Bullet

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  1. Du selbst schreibst, dass Du "müde geworden bist". Es kann doch nicht sein, dass man oftmals nur noch gegen den Staat und seine merkwürdigen Gesetze sowie der Interpretationen ankämpfen muss, weil irgendein Jupp vor Ort erstmal meint, das sei illegal und einem eine Anzeige verpasst. Dieser ganze schwammige Mist gehört aus dem WaffG komplett entsorgt. Alleine dieser "allgemein anerkannter Zweck", das "berechtigte Interesse", quasi das Bedürfnis light, ist ein Punkt, den jeder in der Verfahrenskette anders bewerten kann. Betroffener-Polizist-Richter....
  2. Und kaum hat man den Bahnhof dann verlassen - schwupp - kommt POK Eifrig hinterher und man bekommt seine Anzeige wegen Verstoß 42 a WaffG... So sehr ich das nachvollziehen kann, erstmal sträuben sich mir die Nackenhaare, weil das ein wenig wie Kriecherei hinten rein daherkommt. Als Arbeitgeber und Souverän der Politik den etwas "anbieten zu müssen, um weniger belästigt zu werden", ist wie Heulen mit den Wölfen. Natürlich ist es schwierig, Forderungen durchzusetzen, denn im Prinzip sind die LWB eine Minderheit. Das würde sich durch die Vereinnahmung von Armbrust-SRS-Messerbesitzern deutlich ändern, jedoch das organisiert zu bekommen, dürfte sich als sehr aufwendig gestalten. Solange sich Beamte bei den Kontrollen jedoch ein Fleißhäkchen mit einer einfach zu gestalteten Anzeige gegen die Nichtzielgruppe verdienen können, wird man sich anpassen müssen (gerade als LWB).
  3. Gibt es nur gegen BKA-Sondererlaubnis. Die Klingen müssen einen fest definierten Abbrechwert vorweisen, sodass Stiche damit unmöglich sind. Jede Einzelklinge muss mit einem Prüfzeichen versehen sein.
  4. Bogen bereits vorhanden, aber wenig Ahnung vom Bogenschießen? Hm. Einen Verein zu suchen, wäre wohl angesagt, die bieten oftmals auch Probestunden an. Gerade zu Anfang ist es wichtig, nicht zuviel Zuggewicht zu haben, um sich eine saubere Technik anzueignen. Ich habe mir zwei Bücher geholt und im Netz geschmökert. Je nach Training und dem eigenen Fortschritt kann es durchaus vorkommen, dass man den Bogen mehrmals wechselt, weil man mit dem ein oder anderen besser zurechtkommt. Ich würde da auf Vereinsbögen zurückgreifen und mir dann Gedanken über einen eigenen machen. Aber wenn der Bogen schon mal vorhanden ist... Ein schönes Hobby, bei dem man auch entspannen kann und einem Fancy Naeser noch nicht im Nacken sitzt.
  5. 2-4 Schuss und schweineteuer. Muss man sich gönnen wollen. Wer es gewohnt war, mit einer Kurzwaffe umzugehen, für den mag diese Art des Abwehrmittels vertrauter erscheinen. Aber Steven möchte dafür die Absolution einer Waffenbehörde. Ich habe Zweifel, ob sie diese erteilen wird.
  6. Darf man ein Pfefferspray mit auf eine Demonstration oder politische Veranstaltung nehmen? Sogar in Waffenverbotszonen entwaffnet man u. a. die Mädels, ohne dabei zu unterscheiden, wem sie das wegnehmen. Wenn ich mir überlege, mit welcher Gewalt die Antifa gegen Rechts vorgeht, wird ein Pfefferspray eher homöopathische Wirkung entfalten. Wir müssten hier eigentlich bei Parteimitgliedern der AfD mittlerweile eher über bewaffneten Personenschutz sprechen...
  7. Traurig. Natürlich darf man ein Pfefferspray auch unter 18 erwerben, jedoch bei einer Kontrolle zu sagen, man habe das als Abwehr gegen Menschen dabei, ist eine schlechte Idee, weswegen ich seine Aussage, Du mögest Dir doch deswegen ein Pfefferspray zulegen, als recht weit aus dem Fenster gelehnt halte. Denn Pfeffer darf i.d.R. gegen aggressive Tiere eingesetzt werden, außer bei Sicherheitsbehörden und in Notwehr. Da man jetzt Mitgliedern der AfD, die Waffenerlaubnisse einziehen kann, wenn (korrekt?) diese vom Verfassungsschutz beobachtet und als rechtsextrem eingestuft wird, kann das je nach Bundesland wohl auch für den KWS gelten, wenn die Behörden das eng sehen (müssen). Keine Ahnung, wie das bei Dir ausschaut. Das Ganze macht auf mich eher den Eindruck, man habe das alles eingeführt, um es den Menschen in der AfD so schwer wie nur möglich zu machen. Die Empörung der Altparteien zu den Vorgängen in Essen ähnelt auch eher dem Schweigen im Walde. Ob man Dir das mit dieser Begründung schriftlich erlaubt, ein Tierabwehrspray für die reine Verteidigung gegen Menschen zu erlauben....
  8. Dieser YT will sich aus der politischen Diskussion fernhalten. Zum geplanten Messerverbot schwierig, denn eigentlich müssten man sich mit den Ursachen beschäftigen. Das Verbot käme nicht aus heiterem Himmel, sondern hat einen Ursprung.
  9. In der Schweiz? Really? Langwaffe im Schrank ist aber erlaubt?? Ups... Was ich bei der ganzen Sache bedenken würde ist, dass es kein optimales Szenario für den Einsatz dieses oder jenes Sprays gibt. Was jedoch nicht unbeachtet bleiben sollte, ist der Stressfaktor und die Entfernung zum Täter. Man muss mit einem Flüssigstrahl besser zielen können, auch wenn das Herz auf 100 ist. Bei einem Spray, welches eine Wolke erzeugt, trifft man auf jeden Fall. Alles hat Vor- und Nachteile. Ich persönlich habe mich für eines mit einem konischen Strahl entschieden, ein Kompromiss. Die Dose sollte über 50ml Inhalt haben, damit man etwas mehr Reichweite und einen Ticken längere Sprühdauer hat. Wenn es nicht ganz so klein sein muss, dann gerne auch 70ml+. Mir persönlich ist die Treffsicherheit wichtiger, als Kollateralschäden zu vermeiden oder maximale Distanz zu erreichen, auf der ich im Zweifelsfall eh nicht sauber treffe. Auch erwischt man mehrere Gegner besser, denn der Inhalt der Dosen ist nicht unendlich. Mehrere Angreifer sind heutzutage kein Einzelfall mehr. Wer schon mal abgelaufene Sprays testweise entleert hat, erkennt, was die können und was nicht. Im Bus oder geschlossenen Räumen ganz klar ne schwierige Nummer wie auch bei Wind. Bei genügend Wind wird aber auch der Flüssigstrahl überbewertet. Einen Tod muss man sterben, wenn man nicht zwei, drei unterschiedliche Dosen bei sich tragen möchte, von denen man im Angriffsfall auch noch die richtige erwischen müsste.
  10. Wenn auch das Buttermesser bald dem Führverbot unterliegen könnte...
  11. Nicht, dass da jetzt einer im Hintergrund einen erhobenen, rechten Arm erkennt...
  12. Daraus spricht gesunder Menschenverstand.
  13. Mit solchen Argumenten muss man die LWB für ziemlich beratungsresistent, kognitiv eingeschränkt oder dämlich halten. Oh.... wait...
  14. Leute hier aufgrund kritischer Posts als zu erklären, ist schon harter Tobak. #snipe Die Eskalationsspirale...
  15. Hattest Du nicht geschrieben: Hm... ich denke, wir drehen uns im Kreis.
  16. Korrekt gelesen hättest Du erkannt, dass ich das auch nie pauschal behauptet habe. Bei Affekttaten und Extremtaten ist das nochmals eine ganze andere Nummer - siehe Mannheim. Es komplett für alle Punkte jedoch zu negieren, ist aus meiner Sicht nicht korrekt. Es gibt solche und solche Menschen. Dabei können wir es belassen.
  17. Das war Dein Beispiel, nicht meines. Du negierst total, dass das Strafrecht auch einen schützenden Charakter hat. Ich bin da anderer Meinung. Aber auch die Schaufel hätte für einen LWB heftige Konsequenzen, die er sich gut vorher überlegen sollte, viele auch würden. Wer davon ausgeht, dass LWB alles gute, soziale Menschen sind, wird von der Realität doch das ein oder andere Mal eines Besseren belehrt. Wir beide werden da nicht zueinander finden und sollten es dabei belassen.
  18. Du denkst also, der LWB z. B., der sich bei einem aktiven Streit in Richtung seines Waffenschrankes bewegt, der denkt nicht nochmals kurz nach, welche Konsequenzen das hätte? Ja ne, schon klar...
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