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JDHarris

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Beiträge von JDHarris

  1. Nur mal so nebenbei, weil der Zusammenhang sich geradezu aufdrängt.

     

    Gefährlicher Clan Krimineller wird wegen "fehlendem Therapieplatz" aus deutscher Haft entlassen, obwohl er noch 6 Jahre abzusitzen hat...

     

    ...und postet sofort dannach auch noch Fotos von sich aus einem offenbar militärischen Sicherheitsbereich eines Airports!

    https://m.bild.de/bild-plus/regional/berlin/berlin-aktuell/gefaehrlicher-clan-gangster-freigelassen-und-posiert-nun-im-erdbeben-gebiet-82878962.bildMobile.html?t_ref=https%3A%2F%2Fwww.google.de%2F

     

    Und keiner merkts...

     

    Was. stimmt. hier. mit. diesem. deutschen. Staat. nicht?

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  2. Aus dem RND Artikel.

     

    Zitat: In wie vielen Fällen die Tatverdächtigen zuvor wegen einschlägiger Straftaten aus dem Bereich der politisch motivierten Kriminalität auffällig geworden waren, konnte das Bundesinnenministerium aufgrund fehlender statistischer Daten nicht mitteilen. Zitat Ende

     

    Mal wieder typisch: 

    Bei x fach überprüften und in jeder Hinsicht unauffälligen LWB wird jeder " Furz" pinibelst erfasst und ausgewertet...aber wenns um die wirklich Delikt relevanten Gruppen geht, heisst es: "Es konnten keine Daten erfasst werden."

     

    Kommt mir alles bekannt vor. Verarxxxung.

     

     

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  3. Ihr solltet bedenken: Die Politik verfolgt mit dem WaffG nicht unbedingt den Zweck einer sachgerechten Regelung einer ( durchaus gefährlichen) Sache.

     

    Sondern: Das WaffG ist in erster Linie ein Machtinstrument der Politik!

     

    Es ist nicht umsonst so, das Waffenbehörden mit Polizei und Verfassungsschutz vernetzt worden sind.

     

    Ansonsten könnte man einfach den Besitz und Umgang mit Waffen - wie bei anderen Dingen auch - z.b. am Nachweis eines ausreichenden Versicherungsschutzes festmachen ( jeder vernünftige Mensch hat nämlich ein Interesse an Rechtssicherheit)

     

    PS: Die Versicherung einer CCW Permit in den USA kostet im Jahr $23,80. Soviel dazu, wie hoch Versicherungen das Risiko beim legalen tragen einer Waffe zur Selbstverteidigung einstufen. Eine Mofa in Deutschland zu versichern ist teurer;-)

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  4. Hör auf. Denen traue ich mittlerweile alles zu.

     

    Merke: Je höher man in einer Hirarchie aufsteigt, desto skrupelloser werden die Leute. (Wie in einem Destillator)

     

    Ist übrigens nicht nur in der Politik so. Auch in jeder Firma oder beim Sozialamt bei der Essensausgabe gilt: Wer ganz vorne am Trog stehen will, muss es Faustdick hinter den Ohren haben. 

  5. Eben. Ohne zusätzliches Sicherheitspersonal, welches dann auch an den abgelegensten Mini Bahnhöfen in klein Krikelsdorf für entsprechende Kontrollen und Schutz sorgt, ist das ein unverschämter Treppenwitz.

     

    Die Frauen, die dann an den dunklen Bahnunterführungen nichtmal mehr ein Pfefferspray mitnehmen können, werden sich hoffentlich für diesen Vorschlag bedanken.

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  6. Also werden auch Koffer verboten?

     

    Die Opfer des Zugattentäters hatten ja mit Koffern nach dem Angreifer geworfen und diese somit zu Verteidigungswaffen gemacht.

     

    Der Zweck von Waffenverboten ist doch sowieso immer der gleiche: Die Opfer sollen wehrlos sein und die Täter interessiert kein Gesetz, das sie sowieso für ein viel schwerwiegenderes Verbrechen brechen wollen.

     

    Wir brauchen genau das Gegenteil davon: Wer ne legale Verteidigungswaffe mitführt, und somit andere schützt,  bekommt Ermässigung beim Fahrpreis. Das wär mal ne Ansage an die Verbrecher.

     

    Also wieder nix gelernt bei CDU/ CSU.

     

    Hier: darum könnt ihr euch mal kümmern.

    https://m.bild.de/regional/hamburg/hamburg-aktuell/toetete-ibrahim-a-aus-terroristischen-motiven-ich-bin-auch-ein-anis-amri-82797400.bildMobile.html

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  7. Im genannten Fall des " Mörders mit Jagdschein" gehe ich davon aus, dass hier auch der in der StpO verankerte Gedanke der " Resozialisierung" zum tragen gekommen ist. Eine " Strafe" als solche gibt es nicht, bei Haftstrafen steht immer die Rückführung des Täters in die Gesellschaft im Vordergrund. Mit Ende der Haft gilt die Strafe als abgegolten, es sei denn das Gericht  hat in seinem Urteil etwas anderes vorbehalten ( z.b. Sicherungsverwahrung) ... und selbst das muss regelmässig neu beurteilt und überprüft werden.

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  8. vor 8 Stunden schrieb GermanKraut:

     

    Zu 1:

     

    Jeder illegale Waffenbesitzer kann straffrei seine Waffen abgeben. Und damit ist der dann sofort entkriminalisiert. Kurz und problemlos.

     

    Zu 2:

     

    Nach 15 Jahren Waffenverbot kann die betreffende Person nach Vorlage einer erfolgreich bestandenen MPU und keinerlei Vergehen in diesen 15 Jahren wieder Waffen erwerben.

     

    Sollte als Perspektive problemlos genügen.

     

    Dies ist momentan ja ohnehin Stand der Dinge.

     

    Wenn man die Beiträge dieses Forums jedoch als Spiegelbild der öffentlichen Meinung heranzieht, möchte hier durchaus eine Mehrheit, dass dies geändert wird und mehr Realitätsnähe bekommt. Es besteht daher ein legitimes Interesse daran, dieses Anliegen auch der Politik nahezubringen.

     

    Wie Rohrzange schon anmerkte, geht es dabei nicht um Mörder und Psychos, die selbstverständlich ( übrigens auch im eigenen Interesse) keine Waffen haben sollten, sondern es geht dabei um die mittlerweile völlig unverhältnismässigen Auswüchse eines völlig unverständlich gewordenen WaffG, von dem immer mehr unbescholtene Bürger betroffen sind.

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  9. Na...wer sagts denn...wir sind auf einem guten Weg.

     

    Noch zwei Punkte von mir:

     

    1. Nicht alle Besitzer illegaler Waffen sind Kriminelle. Bei ca "20 Mio illegaler Waffen" müsste da sonst schon viel mehr passiert sein.

     

    Hier wäre es mir lieb, wenn die FDP auch das anspricht und eine Perspektive geschaffen wird, um diese Leute zu entkriminalisieren. 

     

    2. Waffenverbote für bestimmte Leute auszusprechen ist sicherlich sinnvoll.

     

    Aber: Bitte nur per Gerichtsbeschluss!

     

    Waffenverbote als sogenannte " Dauerverwaltungsakte" durch Behörden müssen abgeschafft werden. Eine solch freiheitseinschränkende Maßnahme darf nur ein Gericht entscheiden. Dem Betroffenen eines Waffenverbots muss zudem eine Perspektive geschaffen werden.

     

    Meine 2 Cents

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