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JDHarris

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Beiträge von JDHarris

  1. Wers immer noch nicht glauben möchte.

    Berliner Staatsanwalt rechnet mit Giffey und Senat ab.

    https://amp.focus.de/panorama/silvester-schande-in-berlin-berlins-top-verbrecherjaeger-wuetet-gegen-giffey-es-herrscht-land-unter_id_182652014.html

     

    Daraus

    Zitat:

    "hochqualifizierte Kriminalbeamte, die Objektschutzaufgaben wahrnehmen müssen, anstatt Mord und Todschlagfälle zu bearbeiten"

    Zitat ende

     

    DAS ist die Realität in Berlin...und sicherlich nicht nur dort.

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  2. vor 2 Minuten schrieb Fotonaut:

    ...mal so dazwischen gefragt

    welches Nachbarland bietet denn Asyl an für die politisch verfolgten Legalwaffenbesitzer ?

    ...

    ich frage für einen Freund 🙂

    Nun in den USA und inzwischen auch in zwei EU Ländern ist Waffenbesitz ein Grundrecht...

     

    ...könnte also durchaus sein, das es da mal irgeeeendwannnn" ein Asylgrund" wird;-)

     

    Naja...aber darauf brauchen wir nicht zu warten. Wenn wir die Gelegenheit jetzt nutzen, und denen da Oben klar machen, das sie den Bogen jetzt überspannt haben, dann wird das nicht nötig werden.

  3. vor 8 Minuten schrieb Rohrzange:

    Das ist genau das was ich meine.

     

    Die Politiker wollen den KWS für SRS Besitzer vorschreiben, wenn man die Politiker jetzt dazu bringt, dass auch noch ein Waffensachkundekurs notwendig wird, dann haben wir plötzlich Millionen von SRS Besitzern die wirklich über das Waffenrecht Bescheid wissen und dann werden weitere Verschärfungen schwierig bis kaum noch möglich, weil das aktuelle Waffenrecht für die, die sich damit auskennen, gut genug ist. Es sind immer wieder nur die, die das Waffenrecht nicht kennen, denen es nicht gut genug ist, also die Laien.

    Der Gedanke dabei ist zwar gut, allerdings wird das schon deshalb nicht funktionieren, weil der " Angreifer" ( in diesem Fall der Staat) über schier unerschöpflliche Recourcen verfügen kann.

     

    Man würde ein solches "Entgegenkommen" einfach als netten Beifang noch zusätzlich mitnehmen.

     

    Nein. Unsere einzige Chance ist jetzt Abschreckung! Die müssen sich jetzt ne richtig " blutige Nase" bei uns holen, dann verlieren sie das Interesse, sich weiter mit uns anzulegen.

     

    Die Gelegenheit dazu ist jetzt so günstig, wie nie zuvor.

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  4. Die Taktik, die dahinter steht, ist die gleiche Taktik, die Löwen bei der Jagd auf eine "Büffelherde" anwenden.

     

    - Zuerst wird die Herde in Unruhe versetzt, um die Reaktionen der einzelnen Opfertiere zu testen.

     

    - dann wird die Herde auseinander getrieben.

     

    - dann wird die Gruppe mit den schwächsten Herdentieren verfolgt.

     

    - dann wird daraus das schwächste Tier ausgesucht und von der Gruppe separiert.

     

    - zuletzt folgt dann der Angriff und der Todesbiss.

     

     

    Wir müssen schlauer sein, als die Büffelherde und dürfen uns nicht auseinander treiben lassen. Ein Angriff auf einen von uns, ist ein Angriff auf uns alle!

     

    Nur so werden wir es schaffen.

     

     

     

     

    • Gefällt mir 17
  5. @Rohrzange

     

    Zwar gebe ich Dir in einigen Punkten prinzipiell Recht, aber Recht zu haben bedeutet nicht, das man 100% Fehlerlosigkeit erwarten darf.

     

    NIEMAND ist absolut frei von Fehlern!

     

    Würde es Dir gefallen, wegen einer kleinen Unachtsamkeit - wie es der bayr. Richter sagte: "Kein Vertrauen mehr zu verdienen"?

     

    Dieser Staat möchte unser Vertrauen nach 3 Diktaturen (!) auch wieder haben.

     

     

    • Gefällt mir 2
  6. vor 3 Minuten schrieb Rohrzange:

    Sehe ich nicht so.

     

    Denn:

    1. Die SRS Waffe war geladen.

    2. Die Waffe befand sich in keinem verschlossenen Behältnis. Wurde also geführt, aber er besaß keinen kleinen Waffenschein und somit keine Berechtigung zum Führen einer SRS Waffe.

    3. Er hat den Rucksack mit der geladenen SRS Waffe auf dem Parkplatz vergessen.

     

    Das sind drei Verstöße, nicht nur einer und davon sind einige besonders schwerwiegend.

    Dem hat man zu recht ein Waffenbesitzverbot erteilt.

     

    Interessant wäre aber die Frage, wie man so etwas später wieder aufheben könnte. Denn es ist ein Dauerverwaltungsakt und gilt soweit ich das verstanden habe für immer. Aber eine Person kann sich auch ändern, mit dem Alter reifen und somit an Zuverlässigkeit zugewinnen.

     

    Das ist leider sachlich falsch, denn er hat die Waffe nicht geführt.

     

    1. Geführt wird eine Waffe, wenn sie mit wenigen Handgriffen in Anschlag gebracht werden kann. Laut diverser Urteile anderer Verwaltungsgerichte wird dies angeommen, wenn dies in unter 3 Sek möglich ist. 

     

    Ansonsten war es lediglich ein Verstoss gegen die Transportbestimmungen von Schusswaffen.

     

    2. Hat er den Verlust selber angezeigt...er hat sich also quasi selbst ans Messer geliefert.

     

    Das hätte im Urteil berücksichtigt werden müssen.

     

    3. Hatte er mit der nachträglichen Beantragung des kl. Waffenscheins den Willen gezeigt, sich in Zukunft an die Gesetze halten zu wollen.

     

    Das hätte man ihm also durchaus als positive Prognose werten können.

     

    4. Die Begründung des Urteils zeugt geradezu von Vorurteilen des Richters, denn der gesamte Begründungstext besteht aus lauter - sich inhaltlich immer wiederholender - Satzbausteine. U.a. wird 12x an verschiedenen Stellen der gleiche Vorwurf immer wieder gleichlautend wiederholt.

     

    In meinen Augen ganz klarer Fall für eine Annahme der Befangenheit des Richters.

  7. Träum weiter...

     

    Erinnert mich an den Versuch der UN, die vor ein paar Jahren mal versucht hatten, in Tansania eine Waffenregistrierung einzuführen - die Leute haben dann alles zu den Registrierungsstellen gebracht, was irgendwie nach" Waffe" aussah ( vom abgesägten Bettgestell bis zum Holzklopfer). Nach 6 Monaten wurde das Projekt aufgegeben.

     

    Hier werden die Leute dann jeden Zinkdruckschrott, der irgendwie noch ne lesbare PTB Nummer hat, zu den Waffenbehörden bringen...viel Spaß beim abstempeln;-)

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