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JDHarris

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Beiträge von JDHarris

  1. In NRW wird schon seit längerer Zeit beim Umgang mit Behörden dringend geraten, entweder nur noch schriftlich (Einschreiben mit Datumsangabe) mit denen zu kommunizieren (dann müssen sie auch schriftlich Antworten und Begründen) oder wenn persönliches Erscheinen unbedingt notwendig ist, nur im Beisein eines Zeugen (am Besten Anwalt).

     

    Insb. der Märkische Kreis (von Insidern auch als "Märkisches Bermudadreieck" bezeichnet) soll berüchtigt dafür sein, dass dort Anträge aller Art entweder garnicht bearbeitet werden, abgelehnt werden oder die Unterlagen verschwinden.

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  2. vor 2 Minuten schrieb VP70Z:

    Warum haben die dann dafür gestimmt? Für so eine wachsweiche Schaizze die absehbar jeder mit einer Schirmmütze auf anders auslegen wird? Die waren doch alle geschäftsfähig und nicht etwa unter Betreuung gestellt?

    Passiert ja nicht nur beim WaffG.

     

    In einem Bundestag, wo Gesetze wie Massenware am Fliesband produziert werden, hat kaum ein Abgeordneter noch den Überblick darüber, für was er gerade abgestimmt hat. Ein grosser Teil wird aus "Fraktionsdiziplin" durchgewunken, der andere Teil in irgendwelche Fachausschüsse deligiert. Dann kommen noch Leute wie Körting, die sich mit "ihrem Ding" ein politisches Denkmal setzen wollen. Im grunde genommmen können 3/4 aller Gesetze abgeschafft werden. Wird aber niemand tun.

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  3. vor 15 Stunden schrieb karlyman:

    Ich denke nicht, dass LWB (Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse) und die Folgen, die die entsprechenden OWis für diese ggf. haben, mit in der Überlegung bei der Einhandmesser-Regelung waren. Das ist maximal "Beifang".

     

    Aber das mit der Vergrämungsabsicht trifft es m.E. voll.   

     

     

    Auch wenn der Rest des Bundestages das sicher nicht beabsichtigte. Leute wie Körting sind manipulativ, die haben immer irgendwelche Hintergedanken, die sie unter anderen Vorwänden mit einschmuggeln.

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  4. Sowieso schon möglich - zur Gefahrenabwehr.

     

    Meiner Meinung nach ging es dabei nur um eines: Man wollte einen neuen Vergehenstatbestand schaffen, der für "vergrämung" sorgt (es soll also für die meisten möglichst unattraktiv erscheinen, solche Gegenstände zu besitzen oder zu tragen). Ausserdem werden solche Vergehen regelmässig nach §153a eingestellt, was bei einem Waffenbezug auch automatisch zur Annahme der unzuverlässigkeit führen kann.

     

    Praktisch 2 Fliegen mit einer Klappe

     

     

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  5. Hatte selbst so eine Verfahrenseinstellung nach 153a

     

    Mein Anwalt hat erwirkt, dass die Einstellung mit einer Begründung erfolgte. Da steht dann im Beschluss mit drin, warum die Schuld nur sehr gering war, das objektiv und subjektiv eine Notwehrlage vorlag und das der Waffenbezug als nicht relevant für die Bewertung der Zuverlässsigkeit eingestuft wurde.

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  6. Interessant ist, dass in Bayern auch Teppichmesser (wenn die Klinge ausfahrbar ist) als Einhandmesser gelten und somit unter das Führverbot fallen.

     

    Ich frag mich gerade, wie man ein im Baumarkt gekauftes Teppichmesser dann nach Hause transportieren muss?

     

    Allerdings zählt man in Bayern auch alle Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit einer berechtigten Nutzung stehen (also auch Wege nach Hause oder zur Arbeit), mit zu den Ausnahmen vom Verbot. (Bleibt allerdings trotzdem ein Grenzbereich, z.b. wenn man nicht den direkten Weg nach Hause nimmt oder das Teil mal auf dem Rücksitz liegen lässt). Für die meisten Leute sind gerde die Billigen 1,50,- Teppichmesser ja eigentlich mehr "Wegwerfgegenstände"

  7. vor 18 Stunden schrieb Commerzgandalf:

    Nun ist der Einsatz beendet, wir haben erfolgreich Personen gerettet und gelöscht, es war anstrengend. Auf der Fahrt zum gerätehaus halten wir an der Eisdiele. Das Messer ist immer noch am Mann. Weil für den Fall das es einen folgeeinsatz gibt, muss die Ausrüstung einfach immer am richtigen Ort sein.

     

     

    Was ist nun mit dem führen? Ok oder nicht?  Und warum?

    Die Wahrscheinlichkeit, dass sich überhaupt jemand daran stören wird - insb wenn ihr eindeutig als Feuerwehr zu erkennen seid - ist ohnehin sehr gering. Macht in dieser Fragestellung daher eigentlich keinen Sinn, sich überhaupt Sorgen zu machen. Absolution wird es trotzdem nicht geben, passieren kann immer was.

     

    EDIT: Pech haben kannst du natürlich, wenn in der Eisdiele zufällig ein ganz besonders oberschlaues Exemplar der Exekutive herumläuft, der es einfach mal drauf ankommen lassen will und dich "rein vorsorglich" anzeigt, um zu sehen, was dabei vor einem Gericht herauskommt. Es gibt tatsächlich solche Fälle, dass Behörden wegen eigener Rechtsunkenntnis auf Klagen hoffen, um abzuwarten, was ein Gericht dann letztendlich dazu sagt. Das Prozessrisiko liegt ohnehin entweder voll bei dir oder es zahlt der Steuerzahler;-)

    Die Behörde erhält somit bei unklarer Rechtslage quasi ein Gerichtsurteil, was für sie wie ein (fast) kostenloses Rechtsgutachten ist .

  8. Das im TV Bericht gezeigte Messer war zwar einhändig zu Öffnen (wie der Beamte ja vorgeführt hat), aber es zeigte nicht die typischen Merkmale, wie sie das BKA in seinem Feststellungsbescheid dargelegt hat. Klarheit könnte hier wohl nur ein Gutachten bringen.

     

    Aber selbst wenn das Messer unter der vom Führverbot erfassten Kategorie fällt, dann wäre in diesem Falle nur die Frage zu klären, ob im gezeigten Fall tatsächlich ein "führen" vorlag oder nicht. Die Frage nach dem Verwendungszweck stellte sich hier nicht, da das Messer augenscheinlich nicht verwendet sondern nur transportiert wurde.

     

  9. So, ich hab zunächst mal dem Sender ne Mail geschickt.

     

    Zitat

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mit Interesse habe ich am Montag den 04.12.2017 ihre Sendung "Achtung Kontrolle" gesehen. Insbesondere der Beitrag  über den Einsatz eines Polizeianwärters, der in Zusammenarbeit mit der Bundespolizei in Bad Bentheim entstand, hat mich interessiert.

    Dieser Beitrag findet sich auch (leider gekürzt gegenüber der TV Version) in ihrer Online Videothek.

    https://www.kabeleins.de/tv/achtung-kontrolle/videos/2017209-erster-einsatz-fuer-polizeianwaerter-verdacht-auf-drogen-clip

    Zu diesem Beitrag habe ich folgende Fragen:

    1. Wurde hier ein realer Einsatz dokumentiert, oder handelt es sich dabei um ein sogenanntes "Scripted Reality" Format b.z.w. handelt es sich um eine nachgestellte Szene einer realen Situation?

    2. Stellen Sie den Beitrag irgendwo in voller TV Länge zur Verfügung?


    Vielen Dank für ihre Mühe!

    xxx

     

    Mal sehen, ob und was die schreiben.

  10. vor 22 Minuten schrieb Knalle Peng:

    Nur mal langsam... der Führerschein darf nicht willkürlich ohne Zusammenhang zum Vorgang eingezogen werden und Diskussionen sind keineswegs sinnlos, solange man sachlich bleibt.

    Nunja, wenn du bei einer Fahrzeugkontrolle agressiv wirst, oder dich total uneinsichtig zeigst, dann steht auch deine Eignung zum Strassenverkehr zur disposition.

     

    Der Lappen ist schnell eingezogen...kannst ja dann dagegen klagen!

     

     

    Warum man besser seinen Führerschein nicht dabei hat:

    http://www.kanzlei-nierenz.de/warum-man-besser-seinen-fuhrerschein-nicht-dabei-hat/

    Zitat

    Aus unserer Sicht begründet sich die Pflicht zum Mitführen der Fahrerlaubnis lediglich darin, dass der Polizei die Möglichkeit gegeben wird, diese zu beschlagnahmen.

     

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  11. vor 16 Minuten schrieb karlyman:

     

    Wobei speziell in der von dir beschriebenen Situation der "sozialadäquate Verwendungszweck" des Einhandmessers vorliegen dürfte. Also dort rechtlich problemlos.

     

    Waffenrechtlich schwierig wird es beim Führen zur Arbeit bzw. von dort nach Hause.

    Ja, aber wie du schon sagst, liegt das Problematische dann in der Verbringung...wer schleppt schon ständig ne Eisenkiste mit sich rum, um das Teil bei Nichtbenutzung immer adäquat zu verwahren oder zu transportieren? Der Sinn und Zweck eines solchen Instruments ist ja, dass man es leicht und unproblematisch bei Bedarf zur Hand hat und das man es danach genauso schnell und unproblematisch wieder einklappen und wegstecken kann.

     

    Wenn ich das Teil erst aus einer verschlossenen Kiste/Box rausholen muss, und danach wieder wegschliessen muss, geht auch jeglicher Nutzen einhändiger Bedienung verloren.

     

    Bei einer Freizeittätigkeit, wo ich nicht ständig die Möglichkeit einer Aufbewahrungsmöglichkeit habe, geht der Nutzen ganz verloren (ich schlepp bestimmt nicht noch ne Metallbox für die Aufbewahrung durch die Gegend, wenn ich mit meiner Freundin ein Picknik am See mache)

  12. Nunja, der Sinn und Zweck eines Einhandmessers liegt ja gerade im schnellen Zugriff. Wenn ich "alle Zeit der Welt" hab, dann brauch ich sowas meist erst garnicht.

     

    Ich musste früher in unserem Lager oft Kartons und Paletten aufschneiden. Weil man da oft nur eine Hand frei hat, und eine ständig offene Klinge auch ein Verletzungsrisiko darstellt, war die schnelle einhändige Bedienung nicht nur praktisch, sondern auch Unfallverhütung. Natürlich geht es auch mit anderen Mitteln, aber dann eben nicht so praktisch und schnell. Ausserdem benutzt man das Messer ja auch nicht permanent, sondern bei besonderer Gelegenheit, wenn es eben gerade zweckmässig erscheint.( Auch ein Fallschirmspringer schneidet nicht ständig seine Leinen durch, sondern nur, wenn die Situation es erfordert)

     

    Das ist halt ein typisches Gesetz von Schreibtischbürokraten, die sich nie mit einer Realität ausserhalb ihrer Beamtenstube auseinandersetzen mussten.

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  13. Ich hab meine Einhandmesser wegen der unklaren Rechtslage bereits vor Jahren verkauft. Auch wenn die Benutzung zu bestimmten Zwecken weiter erlaubt ist, so ist der Transport ohne entsprechendes Behältnis ja wie man sieht immer noch ne reine Interpretationsache des kontrolierenden Beamten. Und sich dagegen zu wehren lohnt sich meist eh nicht.

     

    Leider erwischt es nur die, die eigentlich nicht getroffen werden sollten...während die "Messer Kids" sich sowieso längst neue Lücken im Gesetz gesucht haben.

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