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JDHarris

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Beiträge von JDHarris

  1. Naja, es gibt ja Ausnahmen:

     

    Das BKA sagt:

    https://www.bka.de/SharedDocs/FAQs/DE/Waffenrecht/waffenrechtFrage03.html

     

    Unter anderem sind als Ausnahmen Sport und ein "allgemein anerkannter Zweck" aufgeführt.

    Der Mann gab an, das Messer zum Angeln (schneiden von Brotködern) zu verwenden. Auch bei verabschiedung des Gesetzes im Bundestag wurde ausdrücklich betont, das man keine "normalen Tätigkeiten" dadurch einschränken wolle.

     

    Meiner Meinung nach war das also legal...wenn es nicht noch einen anderen (im TV Beitrag nicht erkennbaren Grund) gab

  2. In der Kabel1 Serie "Achtung Kontrolle" gab es einen Beitrag über das Führverbot von Einhandmesser.   

    Kontrolliert wurde ein PKW aus den Niederlanden (wahrscheinlich Angler) wegen Verdacht auf Drogen. Drogen wurden zwar nicht gefunden, aber einer der kontrollierten Personen hatte ein sog Einhandmesser in seinem Angelrucksack im Kofferraum. Die Begründung des Mannes, das Messer zum zuschneiden von Brotködern zu benötigen, lies der Beamte nicht gelten. Aussage des Polizisten:"Der Besitz und das Führen seiein in Deutschland generell verboten!" "Ausgenommen Rettungssanitäter, Fallschirmspringer...etc". Der Besitzer musste eine Sicherheitsleistung von €100 hinterlegen, das Messer wurde beschlagnahmt und eine Anzeige wegen Verst. gg d WaffG gefertigt.

     

     

    Hier der Filmbeitrag

    https://www.kabeleins.de/tv/achtung-kontrolle/videos/2017209-erster-einsatz-fuer-polizeianwaerter-verdacht-auf-drogen-clip

     

    Mich würde hier mal die Meinung unserer Rechtsexperten interessieren...zumal das Messer offensichtlich garnicht geführt wurde, sondern verpackt in einer Tasche/Rucksack im Kofferraum war.

     

  3. Grade zufällig im TV gesehen.


    Ein Beitrag der Kabel1 Serie "Achtung Kontrolle" über das Führverbot von Einhandmesser.   

    Kontrolliert wurde ein PKW aus den Niederlanden (wahrscheinlich Angler) wegen Verdacht auf Drogen. Drogen wurden nicht gefunden, aber einer der Angler hatte ein sog Einhandmesser in seinem Angelrucksack. Die Begründung des Anglers, das Messer zum zuschneiden von Brotködern zu benötigen, lies der Beamte nicht gelten. Aussage des Polizisten:"Der Besitz und das Führen seiein in Deutschland generell verboten!" "Ausgenommen Rettungssanitäter, Fallschirmspringer...etc wenn sie so ein Messer beruflich oder für den Notfall unbedingt benötigen". Der Besitzer musste eine Sicherheitsleistung von €100 hinterlegen, das Messer wurde beschlagnahmt und eine Anzeige wegen Verst. gg d WaffG gefertigt.

     

    Tja, wie hatte man das Gesetz damals noch im Bundestag begründet? ("Wir wollen damit der Polizei nur eine Möglichkeit geben, kriminellen, meist jugendlichen Gewalttätern, ihre Waffen abnehmen zu können. Das Gesetz richte sich keinesfalls gegen unbescholtene Menschen, die damit beim Piknik ihre Brötchen schneiden...blabla"

     

    TV Serie "Achtung Kontrolle"

    https://www.kabeleins.de/tv/achtung-kontrolle

     

    EDIT: Hier der Filmbeitrag

    https://www.kabeleins.de/tv/achtung-kontrolle/videos/2017209-erster-einsatz-fuer-polizeianwaerter-verdacht-auf-drogen-clip

     

    Mich würde hier mal die Meinung unserer Rechtsexperten interessieren...zumal das Messer offensichtlich garnicht geführt wurde, sondern verpackt in einer Tasche/Rucksack im Kofferraum war.

  4. vor 8 Minuten schrieb erstezw:

    Das ist unglücklich formuliert, ich denke die meisten Akademiker fallen in die Kat 1. In Kat 2 wie beschrieben würde eher passen "mit passenden Beziehungen gesegnet....".

    Ja, aber je mehr sich Leute in Rechtsfragen "auskennen" oder sich mit solchen Sachen beschäftigen müssen, umso höher wird auch die Bereitschaft gegen etwas zu klagen. insb. wenn genug Geld da ist. Akademiker gehören häufig zu der Gruppe, die sowetwas entspannt aus der Distanz "aussitzen" können.

  5. vor 31 Minuten schrieb VP70Z:

    Hauptsache eine weitere waffenrechtliche Straftat für die Statistik. Führen eines verbotenen Gegenstandes und das auch noch schnell aufgeklärt: Ich bin tief beeindruckt. Jetzt warten wir mal auf die Bestrafung.:rotfl2:

    Für die Bestafung gibt es 3 Varianten:

     

    Variante 1 (Familienvater mit Vollzeitjob, Auto und kleinem Sparguthaben)

    Geldstrafe von 5000€ und lebenslangem Waffenverbot. Bei Nichtzahlung droht Einziehung des Sparguthaben und Entziehung aller vorhandener Fahrerlaubnisse.

     

    Variante 2 (Akademiker oder gut situierter Beamter aus Juristenfamilie)

    Klage bis vor oberstes Verwaltungsgericht oder vor EU Gericht für Menschenrechte mit erfolgreichem Freispruch oder Verfahrenseinstellung

     

    Variante 3 (Mittelloser Krimineller oder Zuwanderer mit Sozialhilfestatus)

    Verfahren wird durch Staatsanwaltschaft eingestellt, keine weiteren Massnahmen.

     

    Wir sind alle gleich;-)

    • Gefällt mir 8
  6. Das mit der "zweckendfremdung von Parkflächen" wird aber widersprüchlich in anderen Zusammenhängen angewendet.

     

    Wenn eine Garrage z.b. als Parkfläche ausgewiesen wurde, und damit eine Baugenehmigung oder Vergünstigungen zusammenhängen, dann ist es natürlich vollkommen klar, dass die Fläche dann nicht für was anderes verwendet wird. In Grosstädten werden Neubauten oft nur dann genehmigt, wenn gleichzeitig zum Haus auch eine Parkfläche ausgewiesen wird. Soweit so gut.

     

    Darum geht es aber meistens garnicht, denn oft werden sogar Hausbesitzer auf dem Land - wo idr genügend Parkraum zur Verfügung steht - mit diesen Vorschriften konfrontiert.

     

    Es fehlt deutschen Gesetzen in der Praxis oft einfach der Bezug zur Realität.

     

     

    EDIT: Das es in Grosstädten trotz Pflicht eines Hausbesitzers zur Ausweisung von Parkflächen immer wieder zu Parkplatzknappheit kommt, liegt oft einfach auch darin, dass inzwischen viele Leute (in.b Wohlhabene) mehrere Autos haben!

    Bei mir in Frankfurt hatten zum Beispiel alle Bewohner einen zum Haus gehörenden Tiefgarragenparkplatz. Trotzdem kamen viele damit nicht aus, weil viele Leute eben mehrere Autos haben. Mein Nachbarb hatte gleich 5 Autos! Eins für die Arbeit, eins für die Frau für die Arbeit, ein Cabrio fürs Wochenende, und 2 Oldtimer zu rumbasteln.

     

    Theoretisch bräuchten wir also eine Besitzbeschränkung von Autos;-)

    • Gefällt mir 1
  7. Mich würde ja mal interessieren, wieviele Bussgeldbescheide schon "erfolgreich" an Obdachlose verschickt wurden...

     

    Dieses Gesetz und seine Begründung sind einfach nur haarstreubend!

     

    EDIT: Wenn die Stadt nicht möchte, dass Sitzbänke und andere Einrichtungen des ÖFNP von anderen Leuten mitbenutzt werden, dann müssen sie - wie übrigens in anderen Ländern auch - Zugangsbeschränkungen einrichten (z.b. das man den Bereich nur mit einer gültigen Fahrkarte betreten kann).

     

    In anderen Ländern wird das längst so gemacht, nur in Deutschland nicht, weil man hier ja für nix Geld hat. Stattdessen lässt man sich neue §§ einfallen, die dann jeden treffen.

    • Gefällt mir 1
  8. Jeder Waffenbesitzer kennt es - das er sein Hobby nur "zu einem von seinem Bedürfnis umfasten Zweck" ausüben darf.

     

    Egal, ob man als Sportschütze, Jäger, Waffensammler eine erlaubnispflichtige Waffe besitzt, oder ob man in der Öffentlichkeit ein Messer mit einhändiger Bedienung tragen möchte, immer öfter verlangt der Gesetzgeber beim benutzen/tragen bestimmter Gegenstände, der Nutzung von Gebäuden oder im Zusammenhang mit einer bestimmten Tätigkeit etc, das dies ausschliesslich zu einem bestimmten Zweck dienen darf. Bei Nichtbeachtung drohen oft hohe Bussgelder oder gar der Verlust der Existenz.

     

    Ein besonderes Meisterstück dieser bei Behörden äusserst beliebten Formulierung hat sich jetzt der Stadtrat der Stadt Düsseldorf geleistet. Dort bekam ein an Demenz erkrankter 84 Jähriger Rentner von einem Mitarbeiter des Ordnungsamtes glatt ein Bussgeld in Höhe von €35,- auferlegt mit der Begründung, dass auch das Hinsetzen auf einer Sitzbank an einer Bushaltestelle nur zu seinem "bestimmungsgemässen Zweck" (warten auf den Bus) erlaubt sei.

     

    Bild berichtet:

    http://www.bild.de/regional/duesseldorf/geldbussen/bussgeld-fuer-dementkranken-53989058.bild.html

     

    Offenbar gibt es den dazugehörigen Paragraphen in der Stadtordnung wirklich und - wie immer - scheint sich auch in Düsseldorf niemand wirklich mal mit der eigentlichen "Zielsetzung und Zweckbestimmg" eines solchen Gesetzes befasst zu haben. Wie auch beim tragen von Einhandmessern, wo es ursprüngliche Zielsetzung des Gesetzgebers war, "jugendlichen Gewalttätern" den Missbrauch solcher Messer zu erschweren, sollten auch mit diesem Gesetz ganz sicher keine unbescholtenen Bürger getroffen werden (man wollte hier Obdachlose davon abhalten, die Sitzbänke als Schlafstätte o.ä. zu benutzen). Nun, man fragt sich bei so einem Gesetz ohnehin, was ein Bussgeldparagraph gegen Leute bewirken soll, die ohnehin meist mittellos und/oder ohne festen Wohnsitz sind?

     

    Beim Waffenrecht fragen wir uns ja schon lange, wer eigentlich überhaupt mit einem Waffenrecht zu erreichen ist (praktisch nur derjenige, der sich ohnehin an die Gesetze hält und der seine Waffen ordentlich angemeldet hat). Alle anderen haben die Freiheit der Narren!

     

     

     

     

     

     

     

     

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    • Wichtig 3
  9. Die Meldung ist zwar ansich nix besonderes, weil das bereits schon in der Mehrheit aller US Bundesstaaten der Fall ist, jedoch zeigen die USA mal wieder, dass Entwicklungen im Waffenrecht nicht nur zwangsläufig in die andere Richtung (verschärfen/verbieten) gehen müssen. Damit sind die USA mal wieder eines der wenigen Länder, dass seinen Bürgern trotz aller Terrorhysterie MEHR Bürgerrechte einräumt anstatt immer nur zu verbieten.

     

    Auch erstaunlich neutral geschrieben von der Bild!

     

    http://www.bild.de/news/ausland/jagd/wisconsin-ohne-atersbeschraenkung-sechsjaehrige-erschiesst-hirsch-53951190.bild.html

    • Gefällt mir 1
    • Wichtig 1
  10. vor 9 Minuten schrieb Weinberger:

    "Fluchtgefahr wäre ein Haftgrund"

     

    Wieso sollte der Typ auch flüchten - er ist doch gerade erst im "Paradies" angekommen.

    • Gefällt mir 2
  11. Es ist wie schon gesagt wurde erstmal nur ein Gesetzesvorschlag.

     

    Man wird natürlich erstmal analysieren, was so ein Verbot wirklich bewirken kann und ob es einfach zu umgehen ist. Bei den Demokraten wird irgendwann dann ohnehin wieder ein komplettes HA Verbot in Spiel gebracht werden. Dann wird es wieder ein hin und her geben und am Ende bleibt alles beim alten.

     

    Wenn jemand genügend irre in der Birne ist und sich ne lange Zeit Gedanken darüber macht, wie er möglichst viel Schaden anrichten kann, dann wird er das auch irgendwie schaffen. Bei solchen Taten kann man eigentlich nur hoffen, dass es möglichst wenige Leute gibt, die soetwas vor haben.

  12. Die meissten Leute werden in diesem Zusammenhang ohnehin darüber verwundert sein, wie schlampig Ermittlungsakten geführt werden können, und nicht wieviel ausführliches und verwertbares da drin steht.

     

    Wenn der Betreffende des eingangs genannten Falles pech hat, dann steht da nur in der Akte: "Verdacht auf: illegale Schusswaffe: Durchsuchungsergebnis: negativ. Ermittlung: eingestellt

     

    Nach ein paar Monaten wird niemand mehr nachvollziehen können, warum eingestellt wurde (bzw ob entlastendes gefunden wurde oder ob es nur nicht für eine Anklageerhebung ausreichte)

  13. vor 33 Minuten schrieb cartridgemaster:

     

    Um mit diesem hier mehrfach behaupteten Unsinn mal aufzuräumen:

    - wird bereits im Zuge der Anfangsermittlungen der Straftatverdacht ausgeräumt, so stellt die zuständige StA das Verfahren unverzüglich nach § 170 (2) StPO ein (i.dR. binnen 48 Std.).

    Besteht zum fraglichen Zeitpunkt bereits ein Eintrag im zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister, so wird dieser Eintrag mit dem Tag der Einstellungsverfügung aus dem Register entfernt (und zwar "rückstandsfrei"!).

     

    CM

    Das sehen andere "Kollegen" wohl anders.

     

    Zitat

    In das Bundeszentralregister werden in erster Linie Verurteilungen eingetragen, also Geldstrafen oder Freiheitsstrafen. Verfahrenseinstellungen werden dort nicht eingetragen, erst recht nicht die Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO. Das polizeiliche Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister, abgesehen von geringfügigen Erstverurteilungen stehen im Führungszeugnis genau dieselben Eintragungen wie im Bundeszentralregister – auch im Führungszeugnis stehen deshalb keine Einstellungsentscheidungen. Allerdings gibt es weitere Register bzw. Datenbanken, in denen die Einstellungsentscheidung Eingang findet.

    https://verfahrenseinstellung.de/

     

     

    Hier von offizieller Stelle noch etwas deutlicher:

     

    Kein Anspruch auf vollständige Löschung im Verfahrensregister der Staatsanwaltschaft nach Einstellung mangels Tatverdachts (OLG Frankfurt)

    https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Gesetze_Rechtsprechung/RechtsprechungDS/EinzelneRechtsgebiete/Artikel/200710_KeinAnspruchVollstaendigeLoeschungVerfahrensregister.html?nn=5217172

  14. Ich denke mal, solange nicht tatsächlich eine Einsatzlage eingetreten ist, bei der sich die "übliche Bewaffnung" als unzureichend herausstellt, wird sich da auch nicht viel ändern...jedenfalls nicht in der Masse.

     

    In den USA hat man sich auch erst nach einigen schweren Vorfällen dafür entschieden, M4 in die meisten Streifenwagen mitzunehmen. Hier kommt noch dazu, dass sie die von der Army quasi kostenlos bekommen haben. Das Üben mit der Waffe ist auch einfacher, weil ja auch die verschiedenen Nationalgarden mit M16 usw trainieren.

  15. vor 3 Minuten schrieb schiiter:

    Wenn die ihr Logo geschützt sehen wollen, darf es auch nicht als "Freundschaftsdingens" auftauchen ;)

    Wenn die das nicht wollen nicht, aber wenn sie ihr eigenes Logo (was selbstverständlich dann das Original der NRA sein muss) irgendwo bei anderen platzieren, ist das ja deren Entscheidung.

  16. Also NRA Bashing ist hier wirklich unangebracht!

     

    Eine US Waffenlobbyorganisation kann halt nunmal allein schon wegen der völlig unterschiedlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht für die gleichen Ziele eintreten, wie eine deutsche Organisation.

     

    Die USA haben das Verfassungsrecht auf Waffenbesitz - wir haben lediglich ein Gesetz.

     

     

    Edit: Ich würde aber vorschlagen, dass man in einem neuen Logo die US NRA als Freundschaftsorganisation irgendwie mit einbringen kann...so wie man das auch bei den Städtepartnerschaften mit anderen Ländern macht.

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