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TelliPirelli

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  1. Ich find Meyton für Lupi ganz cool, für mehr taucht das nich. Anschaffungskosten, Betriebskosten, teure Schadensfälle usw... Alleine die Meßungenauigkeiten bei selbstgeladenen Patronen... Keine Möglichkeit im Training verschiedene Kaliber auf den Ständen zu schießen usw... Alleine das auskehren/säubern der Sensorleisten ist so Banane, naja lassen wir das. Für die Kohle 2 Fallscheibenanlagen mit Ersatzteilen für die nächsten 20 Jahre anschaffen, ist aber ja schon gesagt worden.
  2. Ich gebe mal als -zugegeben fiktives- Beispiel folgendes zu Bedenken: Wenn die Erbwaffe eine original 08 ist, deren Wert darin liegt das Sie quasi wie unbenutzt ist, kann der Verband oder die Behörde verlangen das ich damit Mehrdistanz bis schieße? Oder es ist ein Korth mit Gravuren die den Wert eines Mittelklassewagens übersteigen, aber auch nur weil dieser völlig unbenutzt ist. Dann soll ich damit Speed schießen, und bekomme keinen weiteren .357er (wenn ich durch das Erbteil im Bestand ausgereizt wäre?) Um von den materiellen Werten wegzukommen, was ist mit den Werten die ein Erbe auch ausmachen? Muß ich wirklich eine Waffe nutzen weil sie da ist? Oder hat sie nicht doch eher einen Bedürfniszusammenhang, der auch im Waffenregister verzeichnet ist und hat dies nicht auch vllt doch auch seinen Sinn? Ich sehe bei vielen Argumenten hier ein, wenn der Papa SpoSchü war und die Kanone eine reine Nutzwaffe ist und in die Disziplin passt, wird es schwer das zu argumentieren, aber was wenn der ideelle oder gar materielle Wert eine Nutzung für mich ausschließt? Noch sind wir kein Freiwild, zugegeben, auf dem Weg dahin, aber angekommen sind wir da hoffentlich noch nicht.
  3. Meinem Verständnis nach sind hier ein paar Denkfehler unterwegs. Zumindest Sportschützen betreffend. Richtig ist, mM, das Erbwaffen nicht auf das Grundkontingent anzurechnen sind. Entscheiden, ob ein Antragsteller ein Bedürfnis bekommt oder nicht, macht die Stelle bei der man selbiges beantragt. Also der Verband. Angeben muss man bei diesem Antrag Waffen die man für das SpSch Bedürfnis bewilligt bekommen hat. Die Erbwaffe geht den Verband genau gar nix an. Deshalb: Erbwaffen auf ne extra WBK, diese beim Bedürfnisantrag nicht mit kopieren und schon schlafen die Hunde weiter. Das Leben könnte so einfach sein ;))
  4. In Köln gibt es Optik Schöggl. Sehr empfehlenswert.
  5. Also um das mal für mich zu entwirren, egal welchen IK ein Automat benötigt um auszulösen, mein Honda hat einen Überlastschutz der ihn von seinem Aussennetz trennt wenn seine Nennleistung überschritten wird. Was im Zweifelsfall mM dasselbe ist. Mit Sicherheit nicht in der gleichen Geschwindigkeit, aber es geht hier ja auch nicht um den massenhaften Betrieb von zig Elektroanlagen an einem Verbrauchernetz ala Netzversorger, sondern um den Teotwawki-Fall und ein paar Verbraucher an einer Unterverteilung und dafür wird das schon gehen.
  6. Ich hab seit 10 Jahren einen Honda EU 10i. Ist nicht viel, aber reicht erstmal fürs nötige. Nachdem ich bereits 3x fuxx hatte mit umgegangenem Tankstellen-Bennsin im Tank hatte bin ich auf Aspen umgestiegen. Und vorgestern, nach der tollen Meldung der Katastrophenregierung, hab ich das Teil mal wieder ausgepackt (ich weiss man sollte seine Teotwawki Ausrüstung öfter checken) nachdem ich den das letzte Mal vor ca. 2 Jahren mit Aspen befüllt hatte. So unglaublich das klingt, Benzinleitung ein, Choke rein, Tankentlüftung auf und nach einem halben Starterseilzug lief das Ding an.... Ich hab hier ca. 20l von dem Zeug gelagert, gibbet im Bauhaus für 18.99€ per 5l und ist laut einiger Foreneinträge auch gerne bis zu 10 Jahre und mehr haltbar. Ich habe das aber nur für den FAll der Fälle eingelagert, wenn wirklich eine absehbare Sache ansteht, hole ich noch schnell 20l Normalbennsin an der Tanke. Das geht für 3-5 Monate. Das Aspen ist tatsächlich nur für DEN Fall der Fälle gedacht.
  7. Allein der Erwerb und Besitz von großen Magazinen, deren Einsatz, nicht aber der Erwerb oder Besitz, in Deutschland bereits verboten ist, wird in Zukunft nicht mehr zugelassen sein. Was soll das denn bedeuten? "Der Einsatz" eines welchen Magazins ist denn jetzt verboten? Und was würde sich denn dann überhaupt ändern? Wie ist denn die maximale in D einsatzfähige Magazinkapazität? Beim IPSC z.B.? LW wie KW wäre interessant.
  8. Hab so eine wissenschaftliche Mitarbeiterin einer Bundestagsabgeordneten zu Hause. Die nennen sich wirklich so. Die tackern den ganzen Tag Antworten in die Tasten zu etlichen Themen. Die Meinung des Abgeordneten wird nicht genau wieder gegeben sondern interpretiert, da nur die interne Richtung bekannt ist. Nicht jedes Thema, bzw. jede Bürgeranfrage wird mit dem MdB direkt besprochen. Oft haben die sogar noch Helferlein, gerade in Berlin (im WKB nicht unbedingt) das können auch studentische Hilfen sein. Von daher muss ich sagen, das persönliche Wortaufgefülle des w. Ma´s abgezogen, sieht die Antwort ganz brauchbar aus. Ist immerhin von den Grünen und wenn die schon diese Marschrichtung anerkennen, ist das mM nicht verkehrt. Liest sich für mich als würde man im Bundestag über das Urteil den Kopf schütteln (zu recht)
  9. Signor Munki, es geht doch nicht darum wer einen HA braucht und wer nicht. Es geht ums große Ganze, wir wollen haben was wir haben wollen. Da hat sich keiner in irgendwelchen Kategorien einzumischen die keinen Sinn ergeben. Und es gibt meines Wissens nach genug Jagdgemeinschaften die den HA nicht abgeneigt sind. Von daher gibt es zu diesem Thema "den Jäger" gar nicht. Tellerrand und so. Geh doch mit der Keule jagen.
  10. Wenn das keine Mega-Marktlücke für ne 2er Begrenzung in 20er AR-Mag Körpern ist, dann weiß ich auch nicht... Und weg...
  11. H&N Geschosse sollen den Piston verkupfern, vom Gaskanal hab ich noch nix gehört. Ist wohl relativ heftig das Kupfer abzubekommen. Und es gibt schon noch Copper Solvent.... Aber ich lass das einfach sein bei meiner DE 44. Nehme Mantelgeschosse und H110 und es ist fast kein Unterschied mehr zur 50er... Ausser den Kosten Und die Größe der Löcher natürlich
  12. http://www.amazon.de/s/ref=nb_sb_noss?__mk_de_DE=ÅMÅŽÕÑ&url=search-alias%3Daps&field-keywords=flambierbrenner&rh=i%3Aaps%2Ck%3Aflambierbrenner Dazu eine 100ml Spritze Spiritus oder Benzin in der anderen Jackentasche... Da gibt es auch so kleine schöne Haarspray- oder Deodosen im Lidl... Ich hör ja schon auf...
  13. Hab meins vor 3 Jahren bei Opticsplanet gekauft und alles gut. Ausser natürlich diese Geschichte beim Kölner Zoll (war wirklich meeeegapeinlich für die Herren dort)
  14. So heute mit dem SB vom Kumpel telefoniert. Nochmals klar gemacht das dieser auf dem Wege ist das Bedürfnis in Kürze zu erlangen. Trotzdem kein Einlenken. Selbst eine vorübergehende Überlassung an einen Berechtigten ist nicht möglich. Er dürfe aber natürlich vollständig überlassen und nach Erhalt des Bedürfnisses wieder erwerben. (Danke das er das darf, Kniefall...) Somit dürfte klar sein was hier der Hintergrund der Aktion ist: Waffen raus aus dem Erbbedürfnis. Aber man sehe wie sinnfrei das Ganze doch aus Sicht der Behörde ist: bisher hatte der Kumpel keine Munition zu Hause, demnächst schon. Und da er eh die 18 Termine nun vollmachen MUSS, kann er gleich auch noch eine GK KW mit beantragen. Voraussetzungen sind dann ja erfüllt...
  15. Deshalb ist das auch genau DER Zeitpunkt eine weitere Waffe auf grün zu beantragen. Ich habe es genau so gemacht und dem Amt so viel Arbeit erspart So führt man gleich diese Gängelung, die ja so wenig Affen wie möglich im Volk... maximal ad absurdum. Böser Telli...
  16. Schon gemacht, bisher geführtes Buch kopiert und eingesendet, mit Hinweisschreiben darauf das wenn die Termine bald voll sind auch gleich das Bedürfnis folgt. Antwort darauf war dann der Bescheid. Ich werde also die .22 UHR erstmal von ihm erwerben. Er macht seine Termine, beantragt ne gelbe und erwirbt sie dann eben wieder zurück. Für mich sowie rechtlich ja erstmal kein Problem. Hab zwar schon 2 KK Büchsen, aber noch keine mit Zielfernrohr Scherz. Ist nen wirklich geliebter Stock Typ Marlin von seinem Opa geerbt, den gibt der sicher nicht mehr her und blockieren kommt nicht in Frage. Danke für Eure Beiträge
  17. Da hab ich mich dann unglücklich ausgedrückt. Mir geht es darum dem Herrn Beamten einfach die Statistik zu versauen in der Waffen aus dem Volk verschwinden sollen. Da kommen eben jetzt dann welche hinzu. Das ich persönlich dem Amt auf rechtlichen Wege nicht Paroli bieten kann ist mir schon auch bewusst. Dazu würde ich dann bei @Carcano oder sogar @Godix z.B. reell anrufen
  18. @ Godix also alles so hinnehmen, die Waffe blockieren lassen und alles wird gut? Ich halte das für gefühlt die schlechteste Variante... Klär mich auf
  19. Dieser Fall hier ist aber eben schon besonders. Nicht rechtlich, da die Gesetze ja nun in die jetzt vorliegende Form abgewandelt wurden und somit gelten, eher aus der logischen Sicht. Mein Kumpel hat seinen Knallstock nämlich vor 17 (!) Jahren geerbt. Seine grüne Erben-WBK ist von 1998. Jetzt soll er plötzlich die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden? Das widerspricht sogar den Erläuterungen, die besagen das Erben die nicht mit den Waffen umgehen u.U. Fehler machen könnten. Nun, aktuelles Schießbuch und Vereinsausweis liegen ja vor. Lediglich 18 Termine und ein Schrieb vom Verband fehlt. Daher empfinde ich dies hier auch als unnötige Härte. Das Amt hat ja nicht vor 5 Jahren angefangen zu fordern, sondern erst vor 4 Wochen als mein Kumpel nämlich geheiratet hat... Ein Schelm... Mit diesem Vorgang wird eine Waffe gezielt aus dem Erbenkontingent geholt, denen ist klar das er das so nicht machen will. Um aber der Obrigkeit zu zeigen was wir davon halten, werde ich jetzt ihn und seine Frau (schiesst auch gerne) sehr intensiv betreuen und dafür sorgen das die sich beide ein paar Kanonen zulegen. Diesen Verwaltungsakt defensiv nach hinten losgehen lassen, ist mein jetziger Plan.
  20. Ok. Der bedürfnisfreie Besitz bedeutet ja in diesem Fall hier das er blockieren muss. Ich hab ihm das seit Jahren gepredigt, er soll zumindest eine Kanone auf Sportschützenbedürfnis erwerben um Ruhe zu haben, hat er leider nicht gemacht. Da er ja innerhalb von 6 Wochen nicht die 8 fehlenden Termine nachholen kann und auch noch das Bedürfnis vom Verband bekommt, ist das doch der gangbarste Weg? Also blockieren will er definitiv nicht, da teuer und u.U. der Waffe schadend. Und er ist ja SpoSchü. Nachgewiesen. Nur hat er nicht auf ein Bedürfnis hingearbeitet, sondern eben hier und da "nur" mitgeschossen. In diesem Fall hier ist das definitiv Haarspalterei von der Behörde.
  21. Muss den Thread mal aus dem Grabe heben. Da ich selber hier gepostet hatte und es um denselben Erben geht. Anscheinend hat das Kölner Gericht Anfang 2015 ein Urteil erlassen das es nun den Behörden verstärkt vorschreibt Erben, die kein weiteres Bedürfnis haben, nun doch die Blockierung vorzuschreiben. Der Bekannte hat einen 4 Seiter mit Erläuterungen bekommen. Wir haben dem Amt zuvor alles nachgewiesen, Tresor, Sachkunde, Mitglied im SV sogar Kopien der Schießbucheinträge. Was der Bekannte nicht hat ist genügen Termine für einen Bedürfnisantrag und er hat auch bisher keine weitere Waffe beantragt. Nach all dem Gedöns besteht die Behörde nun auf Blockieren. Im Schreiben steht noch nichtmal die Alternative mit Überlassung an Berechtigten drin. Das sollte aber doch nun gehen, oder? Da der Bekannte nicht blockieren lassen will, würde ich den Knallstock auf meine gelbe erwerben bis er ein Bedürfnisnachweis vom Verband hat, eine gelbe beantragt hat und seinen geerbten Stock dann wieder zurück erwerben kann. Muss er das der Behörde vorankündigen? Oder macht man das einfach so? Da ja nun der Bescheid sich so liest wie ein unumgänglicher Auftrag... Frist ist 6 Wochen. Einspruch nicht möglich, an kann wohl nur klagen, das will der Bekannte aber leider auch nicht.
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