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TelliPirelli

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  1. egun läuft ja nicht auf normalen Webservern. Das Portal wird maximal überwacht und muss zu jeder Zeit kompatibel zu den staatlichen Mechanismen sein. Deshalb kann der Anbieter nicht einfach so das machen was andere machen können.
  2. TelliPirelli

    Code vom Safe

    Hab es mit einem guten Schützenkamerad so gelöst: Ich hab seinen Zweitschlüssel in meinem Tresor, er meinen Code im Umschlag in seinem. Wir beide haben voneinander keine Wohnungsschlüssel, ein direkter Zugang ist also nicht möglich. Wenn dann mal etwas sein sollte, wissen die jeweiligen Familienangehörigen von der Abmachung und man kann sich helfen.
  3. Es ist heutzutage Usus Kunden die teure Werbung schalten einen solchen Test/Bericht zu kredenzen. Solche Tests werden dann auch schonmal nur für den Anzeige schaltenden gemacht, also wird er nicht nur in den Ergebnissen nach vorne gepusht, sondern der gesamte Test ist eine Werbung für eben diesen Kunden. Das ist kein Gemauschel, sondern Vertragsbestandteil und heutzutage vollkommen normal. Wer schonmal mit Medienvertretern entsprechender Couleur zu tun hatte, weiß das. Man wundert sich kurz und dann ist es auch schon logisch. Die Blätter können sich schon lange nicht mehr über den Leser finanzieren.
  4. Danke für diesen Tip! Ersteres hab ich mir gleich mal bestellt.
  5. Habs damals gemacht wie Fyodor, meinem zukünftigen SB angekündigt das in ein paar Wochen der WBK Antrag kommt und er hat mir noch davor per Mail zu verstehen gegeben das ich die waffenrechtliche Zuverlässigkeit besäße. Der eigentlich Antragsvorgang ging dann entsprechend schnell.
  6. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden (vgl. § 227 Abs. 2 BGB, § 32 Abs. 2 Strafgesetzbuch, § 15 Abs. 2 OWiG). Eine Notwehrhandlung, die diesen gesetzlichen Kriterien entspricht, ist ein gerechtfertigter Eingriff in die Rechtsgüter des Angreifers und damit kein strafbares Unrecht. Sämtliche Individualrechtsgüter (etwa die unter § 34 StGB aufgeführten Rechtsgüter Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum) werden vom Notwehrparagraphen abgedeckt. Nicht notwehrfähig sind Angriffe auf Rechtsgüter der Allgemeinheit, weil die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung allein Aufgabe der zuständigen staatlichen Organe ist und sonst das staatliche Gewaltmonopol untergraben würde. Die einzige Ausnahme hierzu stellt das Widerstandsrecht des Art. 20 Abs. 4 GG dar. Da dem Notwehrrecht das oben genannte Rechtsbewährungsprinzip zu Grunde liegt, erfolgt hier grundsätzlich keine Rechtsgüterabwägung. Lediglich bei einem krassen Missverhältnis der Rechtsgüter darf das Notwehrrecht nicht angewandt werden. UND: Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer Notwehrhandlung ist eine Notwehrlage in Form eines gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriffs. http://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr
  7. Freut mich das Du es verstanden hast, hat aber schon so´n bisschen gedauert
  8. Du meinst bestimmt wie der Erwerb der Waffe einzutragen ist oder?
  9. Ok, aus meiner Sicht steht im Gesetz und der WBK GENAU das abgeschriebene drin. Besser so? @alzi was ist für Dich denn anhand der Einträge eher eine Waffe (natürlich verstehst Du das die Art und das Kaliber zusammen zu verstehen sind, da sachkundig): - halbautomatische Pistole .44 Magnum oder - Seriennummer - Überlassungsdatum - Hersteller Und weiter mit den Interpretationen...
  10. Ist ja ok, interpretieren ist ja nicht verboten. Aber sich selber andauernd Dinge per Interpretation zu verbieten die so gar nirgendwo geschrieben stehen ist nicht meine Welt.
  11. Was mir bei dieser ganz genauen Betrachtung nun auffällt wenn die Theorie von alzi und den entsprechenden stimmen würde müsste dann der Gesetzestext nicht lauten - gilt für die erworbene Waffe ? Es steht dort aber eingetragene Waffe. So sind doch eigentlich die im Gesetz verwendeten Vokabeln, oder nicht?
  12. Dann lese bitte den Text nochmal auf Deiner WBK. Art Bezeichnung der Munition oder Kalibers Berechtigt zum Erwerb bis x x berechtigt zum Munitionserwerb Dort steht doch EINDEUTIGST das der Erwerb der in dieser Spalte erlaubt ist begrenzt ist bis. Da steht nix von gilt jetzt aber nur für die Waffe blabla. Das sind alles ängstliche Interpretationen von etwas was einfach nicht da ist. Was ich hier eher fraglich finde wie wird der Munitionserwerb nach dem Jahr abgeleitet, logisch ist das Dokument in genau DIESER Hinsicht nämlich nicht.
  13. Munerwerb gilt für eingetragene Waffe. Voreintrag gilt ein Jahr. Nach einem Jahr nix mehr Waffe (vor)eingetragen, nix mehr Muni kaufen. Ich verstehe das Problem immer weniger.
  14. Ihr versteht nicht den vorauseilenden Michel in manchen Kollegen hier. Nun seid doch nicht so.
  15. alzi hats behauptet, das ist nicht dasselbe. Erklärt hat es SBine http://forum.waffen-...40#entry1994234 Und wenn sie es nicht weiß... Es steht nirgendwo im Gesetz noch in dem AWaffV DIngens ZUM THEMA MUNERWERB, das die eingetragene Waffe mit Seriennummer, Überlassungsdatum und Überlasser eingetragen sein soll. Es steht nirgendwo das ein vorEINTRAG kein Eintrag ist. Es steht in der WBK bis wann der vorEINTRAG zeitlich begrenzt ist, logischerweise begrenzt dieser dann auch den Munerwerbszeitraum, es sein denn die Waffe ist komplett eingetragen, das hebt die Frist des Voreintrags ja eh total auf. Es gibt einfach kein eindeutiges Argument das den Munerwerb nicht erlaubt wenn der abgestempelt ist und im Erwerbsberechtigungszeitraum liegt. Ergo ist das erlaubt. Wie das mancher handhabt ist etwas anderes, verboten ist es noch lange nicht nur weil mir der Herr Händler das so nicht verkauft. Wäre ja noch schöner...
  16. Endlich, danke SBine!
  17. Oder ganz anders, ich fahre zu einem Kollegen hin und mache mir da von jedem Kaliber etwas. Man weiß ja nie was man mal braucht. Alle Hülsen sind neu, und die Schachteln auch. Da muß ich bei einer späteren Kontrolle in meinen 4 Wänden dann bitte genau WAS nachweisen? Natürlich vorrausgesetzt ich hab die 27er Pappe. Bin immer noch interessiert Tell
  18. Ich habe z.B. keine .45er. Ich leihe mir einen Matrizensatz im besagten Kaliber, kaufe dem Kollegen auch gleich Geschosse und passende Hülsen ab. Ich mache mir 1000 Patronen davon und gebe den Matrizensatz zurück. Den Teil im Gesetz wo steht das ich diesen Weg dokumentieren und nachweisen muß zeigst Du mir aber, ok? Da bin ich mal gespannt... Ach ja, der Kollege ist in die USA zurück glaub ich... Genau, als Wiederlader stehe ich eben doch besser da was den BESITZ von nicht eingetragener Munition angeht. Der Erwerb ist eben nicht nachvollziehbar zu dokumentieren, das ist doch Unsinn. Ist aber hier gar nicht Thema...
  19. Du kannst als Wiederlader keine Munition kaufen für die Du keine Erwerbsberechtigung hast. Wenn Du aber auf dem Stand ein paar Schuß erwirbst die dann nicht alle verschoßen werden, darfst Du die als WL dann nicht behalten? Wie will überhaupt jemand bei einer "Vor Ort Besichtigung" feststellen (außer bei zugeschweißter Verpackung vllt) ob die Munition wiedergeladen ist oder nicht? Und @Cal308, Du meinst sicher 12 Monate.
  20. Es ist auch noch eine Frage wie der Händler das sieht. Da gibt es auch immer wieder unterschiedliche Meinungen. In ein und demselben Laden habe ich selber schon beide Meinungen erlebt. Vllt. fragt ja mal wer seinen SB (ich vermute 2 SB´s 2 Meinungen...) Meiner ist mir zu zickig für solche Fragen.
  21. Und wenn wir dann schon davon erzählen was uns in dem Zusammenhang so passiert möchte ich mein Erlebnis nicht vorenthalten... Ich nehme also diesen Kollegen mit. Er ist ganz ok, vertraue ihm soweit. Über die Jahre über viele entsprechende Filmszenen verbal geschmökert. Für ihn wurde mein Schüzenleben immer interessanter. Ich erzählte und erzählte. Dann kam der Tag an dem er mal mit kommen wollte. Also dann. Alles wie geplant, Einweisung, Trockenübung, Sicherheit, und und und. Er also am Stand, die Waffe in Betrieb, 20, 30 Schuß alles wie erwartet. Und dann der Moment der mir nie mehr aus dem Kopf gehen wird. Er lädt die nächsten 5 Schuß, zielt, und der erste Schuß wirft im die Hülse hinter das Brillengestell ins Auge, ein wirklich seltener Fall. Der Kollege fasst sich ans Auge, dreht sich nach links, den Finger am Abzug und fummelt sich am Auge/Brillengestell rum. Augen zu, eh, das ist voll heiß, Hilfe... Problem: er zielt, den Finger am Abzug, 8 cm entfernt genau auf meine Aorta. Hinter mir steht mein bester Kumpel, in Schußlinie. Was für ein Moment. Irgendwie war ich geistesgegenwärtig und habe seine Waffenhand vorsichtig in Richtung Kugelfang gelenkt, aber seitdem sind wir nicht mehr so gute Kollegen, alles etwas mehr theoretisch würde ich sagen.... Ich gebe mir die Schuld, da ich wohl den gewissen Moment abwesend war. Es ist wirklich sehr wichtig das eine sehr aufmerksame Aufsicht bei einem Anfänger dabei ist. Bitte unterschätzt dies nicht. Gruß
  22. Ich hab auch schon das eine oder andere Mal Kollegen oder Kumpels mitgenommen. Aber die meisten waren mit meiner Sicherheitsunterweisung (Sicherheit herstellen, wie bediene ich welche Waffe, Mündung immer nach vorne, Kommandos, Standaufsicht ist Cheffe usw...) und der Anweisung Spiegel aufgesetzt schießen an ihrer Grenze der Auffassungsgabe, man darf auch nicht vergessen das Nichtschützen meistens recht aufgeregt wenn nicht sogar gestresst sind. Ganz wichtig mM was einer meiner Vorschreiber sagt, jedem Gast eine eigene Aufsicht die 101% bei ihm ist. Ich hab schon Situationen gehabt, das will wirklich niemand selbst erleben, geht aber viel schneller als man glaubt.
  23. Naja "falsch" ist vielleicht etwas einfach. Bei mir war´s mit drin. In meinem WSK - Zeugnis steht u.a. "zur Durchführung der Standaufsicht" und es sind natürlich die entsprechenden Punkte in der WSK vermittelt worden. Es gibt aber wohl WSK-Kurse wo es explizit nicht drin ist, warum weiß der Geier - denn letztendlich machen es die paar Punkte dann ja wohl auch nicht mehr und es ist mM besser wenn wirklich jeder weiß wozu welcher Feuerlöscher ist und wann man einen Stand nicht mehr benutzen sollte und wie man die Pulverreste entsorgt usw... In sehr großen Vereinen mag das unnötig sein, aber in den kleinen Vereinen ist das durchaus sinnvoll. T
  24. Ich bin ja der Meinung daß der DSB diesen Lehrgang zur Aufsicht eingeführt hat als sich das Gesetz zum Inhalt der Sachkunde geändert hat. Soll heißen: W-Sachkunde vor dem xx.xx.xxxx(Wissende setzen das genaue Datum bitte hier ein) gemacht , damals zusätzlicher Schein für Aufsicht nötig (weil die eigentliche Sachkunde eher ein Witz war) und heute dann wegen so vieler geänderter Gesetzesmerkmale erneuter Schein nötig, W-Sachkunde nach dem xx.xx.xxxx gemacht, Sachkunde beinhaltet die nötigen Lernstoffe und aktuellen Gesetzesunlogiken um die Aufsicht nach aktuellem Recht durchführen zu können. Nix weiter nötig. Und fertig. T
  25. Also ich hab sowas hier, http://cgi.ebay.de/Metallschrank-Stahlschr...=item3a6433abad das finde ich Preis/Leitungs - mäßig nochmal um einiges ergiebiger als die PS-Schränke. T
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