-
Gesamte Inhalte
1.536 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von TelliPirelli
-
Muss den Thread mal aus dem Grabe heben. Da ich selber hier gepostet hatte und es um denselben Erben geht. Anscheinend hat das Kölner Gericht Anfang 2015 ein Urteil erlassen das es nun den Behörden verstärkt vorschreibt Erben, die kein weiteres Bedürfnis haben, nun doch die Blockierung vorzuschreiben. Der Bekannte hat einen 4 Seiter mit Erläuterungen bekommen. Wir haben dem Amt zuvor alles nachgewiesen, Tresor, Sachkunde, Mitglied im SV sogar Kopien der Schießbucheinträge. Was der Bekannte nicht hat ist genügen Termine für einen Bedürfnisantrag und er hat auch bisher keine weitere Waffe beantragt. Nach all dem Gedöns besteht die Behörde nun auf Blockieren. Im Schreiben steht noch nichtmal die Alternative mit Überlassung an Berechtigten drin. Das sollte aber doch nun gehen, oder? Da der Bekannte nicht blockieren lassen will, würde ich den Knallstock auf meine gelbe erwerben bis er ein Bedürfnisnachweis vom Verband hat, eine gelbe beantragt hat und seinen geerbten Stock dann wieder zurück erwerben kann. Muss er das der Behörde vorankündigen? Oder macht man das einfach so? Da ja nun der Bescheid sich so liest wie ein unumgänglicher Auftrag... Frist ist 6 Wochen. Einspruch nicht möglich, an kann wohl nur klagen, das will der Bekannte aber leider auch nicht.
-
egun läuft ja nicht auf normalen Webservern. Das Portal wird maximal überwacht und muss zu jeder Zeit kompatibel zu den staatlichen Mechanismen sein. Deshalb kann der Anbieter nicht einfach so das machen was andere machen können.
-
Hab es mit einem guten Schützenkamerad so gelöst: Ich hab seinen Zweitschlüssel in meinem Tresor, er meinen Code im Umschlag in seinem. Wir beide haben voneinander keine Wohnungsschlüssel, ein direkter Zugang ist also nicht möglich. Wenn dann mal etwas sein sollte, wissen die jeweiligen Familienangehörigen von der Abmachung und man kann sich helfen.
-
Danke für diesen Tip! Ersteres hab ich mir gleich mal bestellt.
-
Habs damals gemacht wie Fyodor, meinem zukünftigen SB angekündigt das in ein paar Wochen der WBK Antrag kommt und er hat mir noch davor per Mail zu verstehen gegeben das ich die waffenrechtliche Zuverlässigkeit besäße. Der eigentlich Antragsvorgang ging dann entsprechend schnell.
-
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden (vgl. § 227 Abs. 2 BGB, § 32 Abs. 2 Strafgesetzbuch, § 15 Abs. 2 OWiG). Eine Notwehrhandlung, die diesen gesetzlichen Kriterien entspricht, ist ein gerechtfertigter Eingriff in die Rechtsgüter des Angreifers und damit kein strafbares Unrecht. Sämtliche Individualrechtsgüter (etwa die unter § 34 StGB aufgeführten Rechtsgüter Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum) werden vom Notwehrparagraphen abgedeckt. Nicht notwehrfähig sind Angriffe auf Rechtsgüter der Allgemeinheit, weil die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung allein Aufgabe der zuständigen staatlichen Organe ist und sonst das staatliche Gewaltmonopol untergraben würde. Die einzige Ausnahme hierzu stellt das Widerstandsrecht des Art. 20 Abs. 4 GG dar. Da dem Notwehrrecht das oben genannte Rechtsbewährungsprinzip zu Grunde liegt, erfolgt hier grundsätzlich keine Rechtsgüterabwägung. Lediglich bei einem krassen Missverhältnis der Rechtsgüter darf das Notwehrrecht nicht angewandt werden. UND: Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer Notwehrhandlung ist eine Notwehrlage in Form eines gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriffs. http://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr
-
Und wenn wir dann schon davon erzählen was uns in dem Zusammenhang so passiert möchte ich mein Erlebnis nicht vorenthalten... Ich nehme also diesen Kollegen mit. Er ist ganz ok, vertraue ihm soweit. Über die Jahre über viele entsprechende Filmszenen verbal geschmökert. Für ihn wurde mein Schüzenleben immer interessanter. Ich erzählte und erzählte. Dann kam der Tag an dem er mal mit kommen wollte. Also dann. Alles wie geplant, Einweisung, Trockenübung, Sicherheit, und und und. Er also am Stand, die Waffe in Betrieb, 20, 30 Schuß alles wie erwartet. Und dann der Moment der mir nie mehr aus dem Kopf gehen wird. Er lädt die nächsten 5 Schuß, zielt, und der erste Schuß wirft im die Hülse hinter das Brillengestell ins Auge, ein wirklich seltener Fall. Der Kollege fasst sich ans Auge, dreht sich nach links, den Finger am Abzug und fummelt sich am Auge/Brillengestell rum. Augen zu, eh, das ist voll heiß, Hilfe... Problem: er zielt, den Finger am Abzug, 8 cm entfernt genau auf meine Aorta. Hinter mir steht mein bester Kumpel, in Schußlinie. Was für ein Moment. Irgendwie war ich geistesgegenwärtig und habe seine Waffenhand vorsichtig in Richtung Kugelfang gelenkt, aber seitdem sind wir nicht mehr so gute Kollegen, alles etwas mehr theoretisch würde ich sagen.... Ich gebe mir die Schuld, da ich wohl den gewissen Moment abwesend war. Es ist wirklich sehr wichtig das eine sehr aufmerksame Aufsicht bei einem Anfänger dabei ist. Bitte unterschätzt dies nicht. Gruß
-
Ich hab auch schon das eine oder andere Mal Kollegen oder Kumpels mitgenommen. Aber die meisten waren mit meiner Sicherheitsunterweisung (Sicherheit herstellen, wie bediene ich welche Waffe, Mündung immer nach vorne, Kommandos, Standaufsicht ist Cheffe usw...) und der Anweisung Spiegel aufgesetzt schießen an ihrer Grenze der Auffassungsgabe, man darf auch nicht vergessen das Nichtschützen meistens recht aufgeregt wenn nicht sogar gestresst sind. Ganz wichtig mM was einer meiner Vorschreiber sagt, jedem Gast eine eigene Aufsicht die 101% bei ihm ist. Ich hab schon Situationen gehabt, das will wirklich niemand selbst erleben, geht aber viel schneller als man glaubt.
-
Naja "falsch" ist vielleicht etwas einfach. Bei mir war´s mit drin. In meinem WSK - Zeugnis steht u.a. "zur Durchführung der Standaufsicht" und es sind natürlich die entsprechenden Punkte in der WSK vermittelt worden. Es gibt aber wohl WSK-Kurse wo es explizit nicht drin ist, warum weiß der Geier - denn letztendlich machen es die paar Punkte dann ja wohl auch nicht mehr und es ist mM besser wenn wirklich jeder weiß wozu welcher Feuerlöscher ist und wann man einen Stand nicht mehr benutzen sollte und wie man die Pulverreste entsorgt usw... In sehr großen Vereinen mag das unnötig sein, aber in den kleinen Vereinen ist das durchaus sinnvoll. T
-
Ich bin ja der Meinung daß der DSB diesen Lehrgang zur Aufsicht eingeführt hat als sich das Gesetz zum Inhalt der Sachkunde geändert hat. Soll heißen: W-Sachkunde vor dem xx.xx.xxxx(Wissende setzen das genaue Datum bitte hier ein) gemacht , damals zusätzlicher Schein für Aufsicht nötig (weil die eigentliche Sachkunde eher ein Witz war) und heute dann wegen so vieler geänderter Gesetzesmerkmale erneuter Schein nötig, W-Sachkunde nach dem xx.xx.xxxx gemacht, Sachkunde beinhaltet die nötigen Lernstoffe und aktuellen Gesetzesunlogiken um die Aufsicht nach aktuellem Recht durchführen zu können. Nix weiter nötig. Und fertig. T
-
Munitionslagerung in Munitionskiste - Unverankert
TelliPirelli antwortete auf Nirotrace's Thema in Waffenrecht
Also ich hab sowas hier, http://cgi.ebay.de/Metallschrank-Stahlschr...=item3a6433abad das finde ich Preis/Leitungs - mäßig nochmal um einiges ergiebiger als die PS-Schränke. T -
Das ist bei der hier vorherrschenden Politik der unkommentierten Mod-Löschungen keine gute Idee.
-
wie geht das? Einen Beitrag wieder zu leeren ist mir klar, aber wie kann ich einen Beitrag komplett verschwinden lassen?
-
und zwei völlig ungefährliche und unproblematische Beiträge hier sind plötzlich einfach so verschwunden... Warum? Das macht meine Gefühle in punkto Freiheit vollkommen zunichte...
-
Hallo, alle! Also ich bin echt stolz auf uns alle. Wenn man mal logisch nachrechnet sind die 10kilo schon dicke erreicht. Jetzt muss aber auch was passieren! Einen Topf zu füllen in kürzester Zeit ist sicherlich als 3jähriger ein wahnsinns-Ziel, aber wir wollen doch auch Ergebnisse für unsere Kohle sehen. Also, ab wann und wo und wie können wir denn hier mal nachlesen was faktisch los ist? (Kontostand, Klage-Zwischenstand usw...) Und nicht denken ich wäre undankbar, ich habe meine Meinung (bekannterweise) über die FvLW schon mal ändern müssen(dürfen) und stehe nun dahinter, aber ich weiss auch dass Menschen mit 10-20k€ einfach mal im Nichts verschwinden können... Also, bitte mehr professionelles Feedback zu gegebener Zeit - das fehlt leider!
-
Hab 50 Stück ausgedruckt und leg sie morgen ins Vereinsheim, bei uns sind 4 Vereine eingemietet.
-
Zuvor versprochene Summe überwiesen. Ich kann es nicht fassen (natürlich positiv) das wir DAS durchziehen. Wenn wir so weitermachen werden wir noch zu Franzosen Uns viel Erfolg, unser Hobby (und die Freiheit) ist es wirklich mehr als wert.
-
Habe im Bekanntenkreis selber einen Erben der angeschrieben wurde. Der macht nun die Waffensachkunde und muss dann nix mehr blockieren. Entsprechendes Behältnis vorrausgesetzt. Gruß
-
Sehr interessant wäre doch hier der Ausgang dieses Telefonanrufes, wenn nicht des ganzen Vorgangs? Lass uns teilhaben an Deinen Erfahrungen
-
Welche Variante haltet Ihr für am warscheinlichsten?
TelliPirelli antwortete auf Solo's Thema in Survival
Ich habe mir da auch meine Gedanken gemacht, warum auch nicht. Vom Fluchtgepäck halte ich nur bedingt etwas, da habe ich rudimentäres da, was ich zusammenraffen könnte wenn nötig - auch verschiedene Zelte Kochgeschirr usw... Ich halte z.B. mehr davon mir zu Hause ein paar Dinge als Vorrat hinzulegen die in einer wie auch immer gearteten zu jetzt geänderten Situation vielleicht plötzlich nicht mehr so leicht zu besorgen sind und dann unbezahlbar werden. Vor Allem muss die Situation erstmal eintreten das ich meine Wohnung aufgebe. Ausserdem scheint es mir wichtig zu sein in kleineren Gruppen zu leben, damit immer der Vorrat bewacht werden kann und niemals alleine gejagt werden muss, die Versorgung aber auch nicht zu aufwändig wird usw... T P.S. Für ein Fluchtgepäck will mir eher kein Szenario einfallen -
Das ist mir selber klar. Ich wollte wissen ob es da einen Mechanismus gibt, nicht mehr. T.
-
Hi wie ist das eigentlich geregelt, da ich in einer gelben ja keinen VE brauche, sie aber der 2/6 Regel unterliegt. Muss der Waffenhändler darauf achten? Kann ja irgendwie nicht sein, da er ja gar nicht weiss ob ich ne grüne hab oder nicht und es kann ja sein das ich darauf mein Kontigent verbraucht habe. Wenn ich "also endlos viel kaufen kann" was ich dann ja innerhalb 2 Wochen melden/eintragen lassen muss, was ist denn dann wenn die Behörde mir das Teil nicht einträgt? Was ist dann Sache? Fragen über Fragen