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Beiträge von sonnyboy
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vor 3 Minuten schrieb AmericanDad:
Haben Sie nicht. Der Quatsch den man damals ins Grundgesetz schrieb, das System welches man damals hoffte zu erschaffen, ist der Grund für all eure Probleme heute.
Ich frage mich dann, warum es den Artikel 20 GG gibt
Artikel 20 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Ouell: GG
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vor 11 Minuten schrieb callahan44er:
......dazu kommt wer von denen führt wohl seine Waffe mehr oder weniger regelmäßig mit sich?
Ich wohne nicht weit weg von der "offenen Grenze" zu CZ. Gelegentlich fahre ich da mal auf den "ASIA" Markt... Du glaubst nicht was Du da alle zu sehen bekommst; In Bezug auf WAFFEN TRAGEN!!!!!
Früher, als ich noch aktiv in Dolny Shantow (weiß nicht ob das so richtig geschrieben wird) an Wettkämpfen teilgenommen habe, mussten wir beim verlassen des PKW unsere Kurzwaffen auch am Mann tragen. Das ist dort gesetzlich vorgeschrieben. Die Waffen im Fahrzeuglassen war nicht ......-
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Auch das Amt hat die Disziplin für die Waffe. Du musst ja die Bedürfnisbescheinigung zum Voreintrag vorlegen und abgeben, da steht dann alles drin.
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Na dann lest man einen Auszug aus der Schützenzeitung.
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Am 11.2.2023 um 11:59 schrieb Cannon Balls:
„Magazin / Trommel Laden“, - Teilladen = „geladenes Magazin
Hallo Freunde, da sieht man wieder einmal wie blödsinnig Sportordnungen geschrieben sind. Magazine werden nicht geladen
oder entladen!!!!!!
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Gerade eben schrieb Elo:
Leider nicht, aber die Schwarmintelligenz wird den sicher schnell finden.
Wahrscheinlich auf dem Kanal der Fraktion (https://www.youtube.com/@fdpbt/featured) oder dem von Konstantin Kuhle (https://www.youtube.com/@konstantinkuhle2595/featured).
Danke für die Info.
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vor 8 Minuten schrieb Elo:
Das war nur ein kleiner Auszug, mehr sollte dann auf Youtube kommen.
Ich finde es gut von dir, dass Du einen "kleinen" Zusammenhang hier eingestellt hast.
Nicht jeder konnte sich anmelden und teilhaben.
Super!!!
Wann der "YT" mitschnitt kommt weißt Du nicht?
Danke.
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vor 20 Minuten schrieb Floppyk:
So ein Leo 2 ist doch nen Einzellader. Gibbet den auf die Gelbe?
Nein auf die Gelbe geht das nicht. Aber schau mal hier:
Sorry, den Joke musste ich jetzt bringen.
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vor 4 Minuten schrieb Ronon79:
Den Deckel kriegst du nicht mehr drauf.
... aber man kann dem Faß den Boden ausschlagen und alles was rauskommt wieder dahin zurückführen wo es hergekommen ist.
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vor 1 Minute schrieb HangMan69:
und dich gesetzenwidrig der "ordnungsmacht" gebeugt die gar kein recht dazu hatte!!!
Fakt ist:
unter 200kg = bis 5 kw,
über 200kg ODER "Abreisgewicht über 200KG" = bis 10 kw!!!
Das ist jetzt 20 Jahre her. Ich habe meine Ruhe und die "Astlöcher" ihren Willen.
Mittlerweile musste ich natürlich "aufrüsten" und meine 18 KW sind nebst Mun in einem dem Gesetz entsprechenden Behältnis aufbewahrt
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vor 8 Minuten schrieb steven:
Hallo sonnyboy
ich schrieb: "Abreisgewicht über 200KG also bis zu 10 Kurzwaffen."
Wo siehst du da den Irrtum?
Oder bist du der betreffende Sachbearbeiter?
Steven
Nein, ich bin weder "DER" Sachbearbeiter noch sonst ein Sachbearbeiter. Ich bin Sportschütze wie @1913 und hatte auch schon das Vergnügen mich mit der Behörde über den § 36 WaffG zu streiten. Ich hatte mir dann einen 2. "Würfel" zugelegt und damit das Problem gelöst. (Bayern)
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vor 1 Minute schrieb steven:
Hallo sonnyboy
es ist ein B-Behältnis und das ist angedübelt. Abreisgewicht über 200 KG also bis zu 10 Kurzwaffen.
Steven
P.S. ich plädiere dafür, den SB wegen Dummheit im Dienst zu entlassen.
Irrtum, Behältnisgewicht unter 200 KG nur 5 Kurzwaffen!!!
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Was hat denn der Kasten für ein Gewicht?
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vor 26 Minuten schrieb Qnkel:
Geht nicht nach Meinung sondern nach §36 und der ist eindeutig.
Eindeutig ist auch der Absatz 6
(6) Ist im Einzelfall, insbesondere wegen der Art und Zahl der aufzubewahrenden Waffen oder Munition oder wegen des Ortes der Aufbewahrung, ein höherer Sicherheitsstandard erforderlich, hat die zuständige Behörde die notwendigen Ergänzungen anzuordnen und zu deren Umsetzung eine angemessene Frist zu setzen.
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vor 1 Minute schrieb Wauwi:
Oh Gott, das habe ich glatt überlesen...
... und ich vermisse die Regelungen zu: Zwille, Schleuder, Zwatsch... und wie die Dinger noch heißen mögen.
Ein paar besondere ( Präzisionsschleudern / Armstützen dazu )sind ja breits schon verboten.
Hoffentlich habe ich jetzt keine "schlafende Hunde" geweckt.....
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vor 2 Minuten schrieb Rohrzange:
Solange es die Bedürfnisregelung gibt, werden wir Sportschützen, Jäger usw. niemals Ruhe vor Waffengesetzverschärfungen haben.
Will man das ändern, dann muss man die Anzahl der Bürger erhöhen, die Waffen legal besitzen und das geht nur, in dem man das Bedürfnis abschafft.
... eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr....
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vor 5 Minuten schrieb Glockeroo:
d.R. - der Luftwaffe, also eigentlich nicht Armee 😇 (sorry musste sein).
Gedient hat der nie, er war Zivildienstler, hat stutdiert und wurde automatisch Oberleutnant.....
einfach mal googeln
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Gerade eben schrieb Wauwi:
Der war gut... 🤣 🤣 🤣
Das Geld das dieses ABO kostet lege ich immer in Munitionskauf an.
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vor 5 Minuten schrieb VwGO:
Der betrifft Mitteilungspflichten. In Nr. 8 (Änderung von § 27, gleiche Seite) wird das so NICHT geregelt. Im Übrigen wird auch § 12 Abs. 4 nirgendwo angefasst.
8. Nach § 27 Absatz 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt:
„(2a) Personen, die nicht Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse sind, ist das Schießen
auf ortsfesten Schießstätten nur gestattet mit:
1. Schusswaffen, deren Erwerb und Besitz erlaubnisfrei ist,
2. den in § 14 Absatz 6 genannten erlaubnispflichtigen Schusswaffen,
a) sofern es sich um mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung
(Perkussionswaffen) handelt oder
b) sofern es sich um Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen im Kaliber 12
oder kleiner und maximaler Ladekapazität von zwei Schuss handelt oder
c) sofern es sich um andere genannte Waffen für Munition mit Randfeuerzündung
bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 lr.) handelt, wenn die Mündungsenergie
höchstens 200 Joule (J) beträgt.
Für das Schießen mit anderen als den in Satz 1 genannten Waffen hat die Person dem
Schießstättenbetreiber oder der verantwortlichen Aufsichtsperson nachzuweisen, dass
sie Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis oder nicht mit einem Waffenverbot nach
§ 41 belegt ist. In Fällen des Satzes 2 ist der Schießstättenbetreiber oder die verantwortliche
Aufsichtsperson verpflichtet, sich zur Überprüfung der Identität der Person
einen gültigen amtlichen Ausweis vorlegen zu lassen. Personen, die mit einem Waffenverbot
belegt sind, ist das Schießen auf Schießstätten untersagt.“
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vor 5 Minuten schrieb Wauwi:
Wo soll denn dieser Blödsinn stehen ?
Das hieße ja, jede Kirmesschießbude muss vorher den Kunden abchecken und niemand dürfe mehr zu Hause mit einem "F" Luftgewehr schießen...
Lies mal die Seite 8 des Entwurfs §6c.
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vor 1 Minute schrieb Mittelalter:
Kann ja mal ein Lehrgangsanbieter einen Kurs mit verdecktem Tragen, schießen bei Gefahr und Selbstverteidigung zur Genehmigung vorlegen... Also natürlich für die Zielgruppe Lieschen Müller
Gibts doch schon. Bekommst Du sogar Geld dafür. (BW) NICHT nur für Lieschen Müller.
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vor 3 Minuten schrieb Wauwi:
Ist das der Nachbau der S&W snubnose in Vollstahl-Bauweise ?
Das Teil war aber auch vor fast 40 Jahren schon sündhaft teuer.
Wird sicher seine Gründe haben, warum das Ding heutzutage noch solche Preise erzielt... 😏
So isses
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vor 1 Minute schrieb Wauwi:
Ich sehe es schon, der Wert für uralten Zinkgussschrott wird ins Unermessliche steigen...
Hätt ich doch mal meine damals lieber behalten...
Versuche mal einen Revolver ERMA ERG66X zu erwerben. Unter 1000€ wirsd Du nix bekommen!
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vor 1 Minute schrieb Wauwi:
Haben SRS-Waffen u.U. fortlaufende Seriennummern, über welche das Produktionsdatum identifizierbar ist ?
Die neueren Modelle ab 2018 JA.
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
in Waffenlobby
Geschrieben
Du hattest endweder schlecht Erfahrungen mit dem MG oder schlechte Ausbilder....