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sonnyboy

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Beiträge von sonnyboy

  1. Hallo Forum, hier wieder eine Antwort eines MdB, auf weitere Antworten bin ich gespannt

    vor allem ob ich eine vom BMI "HORST" bekomme.

    Ich wüsste gerne, ob andere Forumsmitglieder auch anfragen geschrieben haben und darauf eine

    Antwort erhalten haben.

     

    Sehr geehrter Herr XXXXXXX,

    vielen Dank für Ihre Mail vom 14.03.2019 zur Umsetzung der neuen  EU-Feuerwaffenrichtlinie in nationales Recht. Auch ich bin Mitglied der Zimmerstutzen-Schützengesellschaft in Nürnberg-Katzwang e.V. (ZZSG Nürnberg e.V.) und werde mich selbstverständlich für alle Sportkameraden immer mit Nachdruck einsetzen. Gerade Sportschützen und Jäger gehen eben mit aller Sorgfalt mit ihrem anvertrauten Sportgerät und Arbeitsgerät um, dieses gilt es bei allen Diskussionen immer zu berücksichtigen. Deshalb ist Ihr Einwand absolut richtig und notwendig und muss auch immer wieder betont werden.

    Das Gesetzgebungsverfahren befindet sich noch ganz am Anfang. Im Rahmen der öffentlichen Anhörung werden die vorgebrachten Kritikpunkte beraten und abgewogen.  Grundsätzlich bin ich der Auffassung, dass die Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht nicht zu darüber hinausgehenden Verschärfungen führen sollte. Das ist im Waffenrecht so, das ist aber auch im Steuerrecht und anderen Rechtsgebieten so.

    Gegen eine Kriminalisierung von Sportschützen habe ich mich immer eingesetzt und werde das auch weiterhin mit allem Nachdruck tun. Ich werde daher das anstehende Gesetzgebungsverfahren verfolgen und mich bei meinen fachlich zuständigen Kolleginnen und Kollegen dafür einsetzen, dass den Sportschützen in unserem Land nicht unverhältnismäßige Einschränkungen drohen.

    Gerne stehe ich für weitere Rückfragen zur Verfügung.

    Herzliche Grüße

     Sebastian Brehm, MdB

    Dipl.-Kfm., Steuerberater

     

     
      aW1hZ2UwMDIucG5nQDAxRDREQjBGLjk0QTg3RjUw;jsessionid=82DA4B7E36ACA40BC32F0D4662EDFAB9-n2.bs44b

     

     

     

     

     Sebastian Brehm, MdB

    Deutscher Bundestag

    Platz der Republik 1

    11011 Berlin

    Tel.: +49 (0)30 227-74074

    Fax: +49 (0)30 227-70072

    sebastian.brehm@bundestag.de

    www.sebastianbrehm.de

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  2. vor 3 Minuten schrieb OsiLu:

    Das Schreiben der Abgeordneten ist durchaus ok und sie lässt ja Diskussionsbereitschaft erkennen. Daher würde ich nach diesem Schreiben einige (wenige) konkrete Punkte und Forderungen nachschieben und zuvor erkennen lassen, dass man die Harmonisierungsbestreben in der EU natürlich begrüßt, ebenso dass Regelungslücken geschlossen werden. Danach kann man - wie schon gesagt - der Abgeordneten so manchen Widersinn exemplarisch erläutern.

    Und genau das ist meine Absicht, bin bereits dabei den entsprechenden Text zu formulieren.

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  3. vor einer Stunde schrieb erstezw:

    Der Entwurf ist von Anfang bis Ende geistiger Müll, der nur ein Ziel verfolgt: Leute zu Gängeln die sich gängeln lassen - den normalen Bürger. Kriminelle und Terroristen wird eine Gesetzesverschärfung wie immer schwer beeindrucken. 

     

    Mehr gibt es eigentlich zu dem Thema nicht zu sagen, da muss man nichts diskutieren, keinen Konsens finden, nicht diplomatisch sein. Das ist halt so. 

     

    Die Entscheidung der Politik ist nur, mit wie vielen Wählern sie es sich noch ohne eigenen Schaden verderben können. Und da wandeln die halt inzwischen auf einem schmalen Grat.  

     

     

     

     

     

     

    Genau so ist das. Man sieht es an einer Antwort wie folgt:

    Sehr geehrter Herr XXXXXXXX,

    für Ihr Schreiben vom 14. März 2019, in dem Sie die Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie in deutsches Recht kritisieren, danke ich Ihnen.

    Ich möchte Ihnen versichern, dass ich als Bundestagsabgeordnete meiner Heimat, einem Wahlkreis im ländlichen Raum, die besondere Bedeutung von Sportschützen und Jägern für das Ehrenamt und die Vereinskultur sehr hoch schätze. Deshalb kann ich Ihre Verunsicherung und Empörung im Hinblick auf die Umsetzung der von der EU verschärften Feuerschutzrichtlinie 91/477/EWG gut nachvollziehen.

    Wegen einer konkreten Antwort habe ich mich an die zuständige Arbeitsgruppe „Innen und Heimat“ der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gewandt. Ich habe folgende Antwort erhalten, die ich Ihnen gern weitergeben möchte:

    Grundsätzlich begrüßt die Bundesregierung die mit der EU-Änderungsrichtlinie (EU) 2017/853 verbundene Harmonisierung des Feuerwaffenrechts innerhalb der EU. Die Bundesregierung ist allerdings auch verpflichtet, Richtlinien der EU in nationales Recht umzusetzen. Eine Verschärfung der ursprünglichen Richtlinie (91/477/EWG vom 18. Juni 1991 hatte sich infolge der verheerenden terroristischen Anschläge in Berlin, Paris und London als absolut notwendig erwiesen.
    Die Bundesregierung verspricht sich durch die neuen Regelungen eine positive Wirkung für unsere innere Sicherheit durch die Schließung von Schutzlücken, die durch uneinheitliche Standards z.B. bei der Rückverfolgbarkeit von Waffen und Waffenteilen im europäischen Binnenmarkt entstanden ist. Dies ist eine Folge des Wegfalls der Grenzkontrollen. Ziel ist die konsequente Verfolgung illegalen Waffenbesitzes.

    Derzeit bereitet die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vor. Es muss geprüft werden, inwieweit das deutsche Waffengesetz und weitere Gesetze geändert werden müssen. Dabei ist der Bundesregierung sehr daran gelegen, die Interessen von Sport-schützen und Jägern zu wahren. Minister Seehofer hat in der Öffentlichen Anhörung am 8.2.2019 versprochen, die bürokratischen und technischen Bedingungen so gering wie möglich zu halten, damit zusätzliche Belastungen für Besitzer legaler Waffen vermieden werden.

    Ich sichere Ihnen zu, das Gesetzgebungsverfahren intensiv zu begleiten. Ich bin gern bereit, Ihre weiteren Änderungswünsche sowohl an den Minister als auch an die Arbeitsgruppe weiter-zuleiten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Marlene Mortler

    __________________________________

    Marlene Mortler MdB

    Platz der Republik 1
    11011 Berlin

    T. 030 - 22772337
    F. 030 - 22776637

    E-Mail: marlene.mortler@bundestag.de

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  4. vor 15 Minuten schrieb bumm:

    Warum sollen die Erben den Tresor öffnen und dann fröhlich am offenen Grab stehen?

    Die sollen heulen, die Stahlkiste bleibt zu. Und wenn sie dann endlich offen ist sollen sie gleich weiterheulen.

    Richtig. Vorallem werden sie heulen, wenn die Waffen an die Partei die "Grünen" vererbt werden mit der Auflage, sie einem gemeinnützigen

    Schützen Verein weiter zu geben.

  5. vor 3 Minuten schrieb Skadi:

    Schön das ihr euren Spaß habt. ?

    LG

    Zur Sache, ich habe das Problem wie folgt gelöst:

    1. Person meines Vertrauens hat die Kombination (EINS) des Tresores

    2. Person meines Vertauens hat die Kombination (ZWEI) des Tresores

    Beide Personen können nur dann den Trsor öffnen, wenn eine Sterbeurkunde vorliegt und beide beim öffnen des Tresores anwesend sind.

    Jeder muss unabhängig vom anderen die richtige Kombination eingeben. Wenn beide richtig eingegeben haben kann der Tresor geöffnet werden.

    Im inneren liegt mein Testament.

    SAM_0031.JPG

  6. vor 14 Minuten schrieb Quetschkopf:

    Ja schön, dann muss ich aber immer die passende Patrone in das passende Patronenlager laden? Außerdem bin ich auf sechs verschiedene Patronen beschränkt.

    So ganz überzeugt bin ich da ja noch nicht.....

    Ich bin auch nicht davon überzeugt. Es ist aber immer noch besser eine Waffe mit 6 veschiedenen Patronen

    als 6 verschiedene Waffen rumzuschleppen.

  7. Ich werde ja regelmäßig durch die Behörde kontrolliert. Bei der letzten "KFZ" Kontolle wurde ich direkt mit folgendem begrüßt.

    "Guten Tag Herr XXXXXXXX, allgemeine KFZ Kontrolle, bitte der Führerschein, KFZ- Schein und Ihren Personalausweis"

    "Führen Sie Waffen mit sich?"

    Perplex auf diese Frage wollte ich wissen, woher diese Erkentniss kommt.

    "Wir haben eine Halterabfrage gemacht, und der Kollege auf der Wache hat uns per Funk mitgeteilt, das Sie Waffenrechtliche Erlaubnisse haben"

    Nein war meine Antwort. Nach der allgemeinen Kontolle wünschten sie mir noch einen schönen Tag und fuhren wieder weg.

    Soweit zum NRW und den "Kontrolletis"

     

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  8. Gerade eben schrieb chapmen:

    Soll ich jetzt suchen? Die Rede ist es eh nicht wert gelesen zu werden. Mach nen thread auf, frag nach der Rede und sicher wird jemand nen link posten.

    Nein, danke für das Angebot. Wenns nicht so viel wert ist, gelesen zu werden, dann muss es auch nicht sein.

    Danke für die Antwort. War nicht böse gemeint.

  9. vor 2 Minuten schrieb chapmen:

    Musst suchen, Auszüge waren hier im thread verlinkt.

    Danke für diese Info.

    Das hätte mir der Metzger in Nürnberg auf der Fleischbank auch gesagt.

    Ich habe gesucht, aber wahrscheinlich nicht die richtigen "Begriffe" eingegeben.

    Also, bitte ich hiermit höflich um einen Hinweis!

     

  10. vor 18 Minuten schrieb chapmen:

    Na Herrmann kann ja noch mal seine IWA Rede halten.....

    Ihr sollt sie an ihren Taten messen, mal sehen wie es da bei Seehofer aussieht.

    Hallo, wo kann man diese Rede einsehen? Mich würde interessieren was er denn so gesagt hat.

    Danke für den Link wenn vorhanden.

  11. vor 28 Minuten schrieb MatthiasW:

    Sehr ordentlich !

    Da mehrere Stellungnahmen auf die des FWR verweisen, scheint es doch Verbandsübergreifendes Vorgehen zu geben, selbst in der Kürze der Zeit, und dabei auch das FWR als Art Sammelvertretung wahrgenommen zu werden.

    Klingt erst Mal sehr positiv und nach deutlich geschlossener Front, jetzt darf man doch sehr auf die Stellungnahme des FWR gespannt sein.

     

    Und auf die Stellungnahmen der anderen Dachverbände  BDMP e.V. VdRBW (RAG) usw.

  12. vor 2 Minuten schrieb VP70Z:

    Ja so ist das im Leben.

    Meine 4. "Grüne" WBK ausgestellt am 09.05.2018 mit 2 Voreinträgen plus Mun. Erwerb hat mich 196,00€ gekostet.

    Bei der 5. "Grünen" WBK wurde ich gefragt ob ich noch freie Einträge hätte (Wechselsystem für eine Glock 17 Gen.4)  sagte ich Ja.

    Es wurde eine neue 6. "Grüne" WBK ausgestellt, welche nur 56,00€ gekostet hat.

    Da soll mir mal einer erklären wie in Bayern die WaffKostV umgesetzt wird.

    Egal, ich habe in der 5. noch 4 Einträge frei, und in der 6. noch 7 Einträge frei.

    Für den nächsten Waffenerwerb (ca. Oktober werde ich dann die 5. Sportschützen WBK ausgestellt bekommen)

     

  13. vor 17 Minuten schrieb VP70Z:

    Das war mal, das kann jede Behörde inzwischen selber machen. Wahrscheinlich billiger.

    Von billiger kann keine Rede sein.

    In meiner zuständigen Behörde (Stadt in Nord- Ost Oberfranken) Eintrag in die WBK 15,00€ Austrag 10,00€, jeweils ohne Mun. Erwerb.

    Stand: 07.01.2019 (Eintrag einer halbautomatischen Kurzwaffe Katerogie B)

    Im Jahre des Herrn 2003 kostete das 7,50€ pro Eintrag oder Austrag aus der WBK.

  14. vor 1 Minute schrieb karlyman:

     

    Nie.

    Die Hoffnung darauf habe ich für meinen Teil aufgegeben.

     

    Manchmal kommt da, in übertragenem Sinne, der Spruch in Erinnerung:

    "Nur die Toten haben das Ende des Krieges gesehen".

    Da hast du wohl Recht.

    Langsam kommt mir immer mehr der Gedanke an: SI VIS PACEM PARA BELLUM

  15. vor 1 Minute schrieb Schwarzwälder:

    Die neue Waffenrechtsverschärfung scheint mir allmählich die härteste Verschärfung überhaupt, zumindest seit 2003. Und das, obwohl ja fast im Jahrestakt verschärft wurde seither und selbst Regierungsparteien wie die CSU ein Ende der Verschärfungswellen ausgerufen haben. Wann bekommen wir denn mal Ruhe? 

    Ganz einfach. Wenn wir alle keine Waffen mehr haben oder in der Grube liegen

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  16. vor 5 Minuten schrieb Schwarzwälder:

    Wie würde das dann mit den Kosten laufen? Gibt es die Bedürfnisbescheinigungen und Anträge bzw. WBKs für bisherige eingetragene Wechselsysteme und neu zu registrierende Teile umsonst? 

    Ansonsten rollt da eine enorme Kostenlawine auf uns zu! 

    Siehe WaffKostV Abschnitt II. Feste Gebühren

    lfd Nr 11

  17. vor 32 Minuten schrieb Tyr13:

    OK, es geht (laut Entwurf) dann folgendermaßen:

     

    Das fest verbaute Magazin ist nicht nach Anlage 2, Abschnitt 1 Nummern 1.2.4.3, 1.2.4.4 oder 1.2.4.5 VERBOTEN.

     

    Der UHR selbst war bisher Kat C und bleibt es nach meiner Lesart auch.

     

    Damit ändert sich: Nix. Weil ein UHR eben keine halbautomatische Waffe ist.

     

    Viel kritischer ist, daß nach jetzigem Stand eine Remington Speedmaster in Kat A rutscht. Die Ausnahmen für KK fehlen nämlich komplett.

    Hallo Tyr13 ich lese das etwas anders und kann mich natürlich irren. Es geht um folgendes:

    Magazine und Schusswaffen mit hoher Ladekapazität

    Eines der zentralen Anliegen der Richtlinie (EU) 2017/853 ist die Beschränkung der Magazinkapazität für Schusswaffen für Zentralfeuermunition. Die Richtlinie gibt vor, dass Schusswaffen mit fest verbauten Magazinen mit einer Kapazität von mehr als 10 Patronen (Langwaffen) bzw. mehr als 20 Patronen (Kurzwaffen) zu verbotenen Gegenständen erklärt werden müssen. Ferner verlangt die Richtlinie, dass Personen, die Wechselmagazine mit hoher Kapazität besitzen, keine waffenrechtliche Genehmigung zum Besitz der zu diesen Magazinen passenden Schusswaffen besitzen dürfen. Diese Vorgaben werden in deutsches Recht umgesetzt, indem die genannten Waffen mit eingebauten großen Magazinen sowie die betroffenen Wechselmagazine mit hoher Kapazität zu verbotenen Gegenständen im Sinne der Anlage 2 Abschnitt 1 zum WaffG erklärt werden. Um unzumutbare Härten für die Besitzer solcher Waffen bzw. Magazine zu vermeiden, wird allerdings eine weitgehende Besitzstandsregelung geschaffen, wobei an den in der Richtlinie vorgegebenen Stichtag (13. Juni 2017) angeknüpft wird: Schusswaffen mit fest verbauten Magazinen mit hoher Kapazität, die vor diesem Stichtag legal besessen wurden, dürfen weiterhin behalten werden. Auch die vor dem Stichtag besessenen großen Magazine müssen nicht abgegeben werden, sofern der Besitzstand ordnungsgemäß bei der zuständigen Waffenbehörde angezeigt wird. 

    Hier wird nicht zwischen HA und Rep. Waffen unterschieden.

    Nun denn, die Waffe habe ich letzte Woche in die WBK eintragen lassen.

     

     

  18. vor 4 Minuten schrieb kulli:

    Da sollst du blockieren dürfen da kein HA.

    Lese mal die 28 Seiten durch, stand da irgendwo mit Beleg.

    Was natürlich die ganze Situation nicht besser macht.

    Und wadcutter würde ich da nicht reinstecken??

    Hab ich auch nicht vor. Aber es heißt hier ja, die kleinste Patrone im entsprechenden Kaliber.

    Schau mer mal wie es nach dem 08.02.2019 weitergeht wenn die angeschriebenen "Dachverbände" ihre Stellungnahmen abgegeben haben.

  19. vor 23 Minuten schrieb chapmen:

    Nein, die sind natürlich ausgenommen, hast du sicher überlesen.......

    Aber es geht um die Röhrenmagazine bei verschiedenen UHR/LAR in .357Mag.

    Bei meiner Marlin 1894C gehen 10 Patronen .357Mag, oder 11Patronen .38Spez. oder 13 Patonen .38 Wadcutter rein.

    Und das macht mir zur Zeit Kopschmerzen.

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