Zum Inhalt springen

sonnyboy

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    1.045
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge von sonnyboy

  1. Am 13.1.2021 um 16:12 schrieb Cannon Balls:

    Kann sich noch jemand an diese entsetzlichen karierten Stofftaschentücher der Bw erinnern? Daraus hat mir meine Holde Säckchen für Hülsen und Kleinzeug sowie einen Hülsendeflektor für meine SL Büchsen genäht. Und Anfang letzten Jahres auch einen MuNaSchu. 

    Diese Taschentücher gehören auch heute noch bei der Reservistenausbildung zur Standartausrüstung

    Genauso die "Leuchte Hand, Batterie, Elektrisch VersNr 58 20 12 ... ... ...

  2. vor 3 Stunden schrieb Quwertzuiop:

    Es wird nirgendwo verlangt, dass man Schusszahl, Dauer, Punkte etc. im Schießbuch dokumentiert. Aber bei so viel vorauseilendem Gehorsam wird es bald verlangt werden.

     

    Infoblatt LV Bayern zur Ordnung zur Bescheinigung waffenrechtlicher Bedürfnisse im BDMP e.V. (OBwrB) Die aktuelle Ordnung Bescheinigung waffenrechtlicher Bedürfnisse im BDMP e.V. (OBwrB) ist einzuhalten und alle Antragsformulare vollständig auszufüllen. Angaben bezüglich Waffe und Kaliber haben nach XWaffe zu erfolgen. Die geläufigsten Beschreibungen sind in der Übersicht „Bezeichnung Waffe / Kaliber nach XWaffe“ auf der LV Website abrufbar. Zusätzlich wurden die Vordrucke mit Dropdown Felder versehen (Art/Kaliber/Sportdisziplin-Nr./Bezeichnung/Anzahl). Die eingefügte Auswahl ist jedoch nicht abschließend, da die Dropdownfelder begrenzt sind. Handschriftliche Eintragungen sind in das erste Dropdownfeld einzufügen (= einige Leerzeichen). Jeder Antrag ist durch den zuständigen SLG Leiter sorgfältig zu überprüfen! Jedem Antrag ist ein adressierter und frankierter Rückumschlag (DIN A 4) und die abgearbeitete Checkliste beizufügen. Es kann nur eine Waffe je Antrag beantragt werden! Alle zusätzlichen Unterlagen sind dem Antrag nur in Kopie beizulegen und verbleiben immer beim Referenten Waffenbefürwortung, auch bei abgelehnten Anträgen! WBK ́s welche ausschließlich dem Bedürfnis umfassenden Zweck als Waffensammler, Waffensachverständiger und/oder Erbe ausgestellt wurden sind nicht zu kopieren und nicht beizulegen. Auf Jagdschein erworbene Waffen sind im Beiblatt aufzuführen und als Erwerbsgrundlage „Jagdschein“ einzutragen. Die Kopie der WBK ist ebenfalls beizulegen. Diese Waffen werden aber vom LV nicht dem Sportschützenkontingent angerechnet! Bei jeder Beantragung ist der Schießnachweis der letzten 12 Monate in Kopie beizulegen. Bei Anträgen bezüglich Waffen unter 3“ kann es sein, dass der Schießnachweis von bis zu 24 Monaten beigelegt werden muss. Dies ist der Fall wenn die vom Verband geforderten PPC Termine nicht innerhalb der letzten 12 Monate nachgewiesen werden konnten. Stichtag ist immer das Datum der Beantragung des waffenrechtlichen Bedürfnisses! Der Schießnachweis dient als Nachweis des regelmäßigen Schießens und/oder regelmäßigen Teilnahme an Schießsportwettkämpfen bzw. zur Glaubhaftmachung, dass die beantragte Waffe für eine weitere Disziplin benötigt wird. Für Anträge nach §14 Abs. 3 WaffG einen glaubhaften Nachweis gem. §2 der OBwrB, siehe gesamten Punkt 1.2. Bei Anträgen zu waffenrechtlichen Bedürfnissen ist immer die Erst-SLG des Antragstellers zuständig. Ein Schießnachweis muss min. Datum, Ort, Disziplin, Waffe, Kaliber, Ergebnis, Bemerkung (z. B. Training, Ranglistenschießen, LM, DM oder internationale Wettkämpfe) sowie die Unterschrift, nach Möglichkeit einen Stempel der Aufsicht / des Veranstalters oder Schießstandbetreibers, enthalten. Es werden nur Schießnachweise akzeptiert, welche nach einer Disziplin der Sportordnung eines anerkannten Verbandes erreicht wurden. Zudem muss die Disziplin mit einer geeigneten und zulässigen erwerbsscheinpflichtigen Waffe, mit der entsprechenden Schusszahl, gemäß der Sportordnung, geschossen worden sein. Dienstliche Schießen und sogenannte „Freie Trainings, Munitionstests oder z. B. 5 Schuss Probe“ werden als Schießtermin nicht berücksichtigt!

  3. vor 7 Minuten schrieb weyland:

    Datum, Ort, LW/KW, Unterschrift

    Alles weitere wiederspricht der Datensparsamkeit.

     

    Ich wüßte nicht, daß der Gesetzgeber fordert, den Trainingsablauf zu dokumentieren.

    Beim BDMP reicht das bei weitem nicht.

    Hie muss man auch noch angeben:Waffe, Kaliber,Disziplin, Ergebnis....

  4. vor 45 Minuten schrieb daimler01:

    und würde bei mir verdammt teuer werden, dann müsste ich mindestens jeden 2 Samstag 2 verschiedene Kaliber an Waffen mitnehmen und schießen um

    auf der 12/18 Regel zu kommen das geht mal gar nicht.

    ... da frage ich mich, wrum Du soviele Waffen hast mit denen Du  die Trainings (und Wettkämpfe) bei 12/18 nicht machen kannst.

    Das ist doch eine Aussage die bescheinigt, dass Du Deine Waffen nicht nach dem"Bedürfnis" wofür sie erworben wurden benutzt.

    Wenn Du sie nicht nutzen kannst oder willst(Zeit / Munitionskosten) dann verkauf die "Dinger" wieder

    • Gefällt mir 1
  5. vor einer Stunde schrieb JuergenG:

    Funktionieren die auch im Carbine?

    Ich habe auf 5 und 10 Schuss gekürzte ehemalige 15er, als auch 5er und 10er Neufertigungen; keins davon funktioniert störungsfrei. Die 15er tun das.

    Die Mags sind eine Neufertigung siehe hier:http://www.cdsehrenreich.de/zubehoer/magg.htm

    Ich habe 10 Stück 10 er und 10 Stück 5er. Bisher (6Jahre) noch keinerlei Beanstandungen.

  6. vor 29 Minuten schrieb Thrawn:

    Wenn ! das Urteil so zutriff ist, wie hier kolportiert, wird es insgesamt eng. Selbst das Grundbedürfnis 2 halbaut. KW plus 3 halbautn Langwaffen, wären dann über mind 60x regelmäßig oder 90 mal unregelmäßig zu bewegen. Viele Vereine haben doch z.b. keinen eigenen GK Langwaffenstand, sondern mieten sich einmal im Monat irgendwo ein. 

    Und schon sind wir dabei. Der Slogan der Obrigkeit lautet: So weninge Waffen wie möglich in der Bevölkerung!!!

    Wenn das Urteil sich durchsetzt, haben sie bald erreicht was sie wollen.

    • Wichtig 1
  7. vor 1 Minute schrieb trader:

    Wir gehen arbeiten und zahlen Steuern.

    Genau. Die die Du zahlst und auch ich - und viele Millionen andere Deutschen Bundesbürger. Und dann wird dass von diesen Haubentauchern für vollkommen sinnlose Ausgaben verwendet.

    Wenn ich genug Geld hätte, würde ich alle (in verantwortlicher Regierungsüosition) wegen "Meineid" verklagen.

  8. vor 1 Minute schrieb Schwarzwälder:

    Aktuell aus der BDS Info-Mail an die Mitglieder :

    Seehofer hat den Entwurf gestoppt! Man rechnet mit einem neuen Entwurf und Verabschiedung erst im Herbst 2019.

     

    Bis dahin kann ja dann der Magazinschlamassel komplett korrigiert werden. Auch die Entscheidungen in der Schweiz und Tschechien liegen dann ggf. auf dem Tisch. 

    Könntest Du freundlicherweise diese Infomail zur Verfügung stellen. Bin leider kein BDS Mitglied.

  9. vor 24 Minuten schrieb karlyman:

     

    Dazu, nur mal nebenbei:

     

    Was macht eigentlich der BDMP'ler (insbesondere "bedürfnistechnisch"), der sich vor 5, 10 oder 15 Jahren aufgrund der damals gültigen DP/DR-Liste einen Voreintrag für eine dort dezidiert aufgelistete Dienst-KW holte, diese erwarb und seither hat.... wenn sich diese KW nun nicht mehr auf der Liste wiederfindet?

     

     

    Er schießt in der offenen Klasse mit seiner Waffe, wenn er sie vor dem 01.03.2005 erworben hat und wenn dafür Wettkämpfe ausgeschrieben werden.

    Wenn keine Wettbewerbe stattfinden, kann er immer noch diese Disziplin trainieren.

  10. vor 1 Minute schrieb kulli:

    Bin nicht der Threadstarter!

    Mir geht es nur um die Möglichkeit der gelben WBK als Einzelmitglied im BDMP ohne Verein und den Ablauf.

    Das grün nicht geht hattest du ja bereits geschrieben!

    Sorry, die Brille nicht geputzt.

  11. vor 14 Minuten schrieb kulli:

    Dann lasse ich das Feld im Aufnahmeantrag mit der SLG einfach frei oder gibt es da einen gesonderten Aufnahmeantrag?

    Nein gibt es nicht. Ohne Mitglietschaft in einer SLG hast Du keine Möglichkeit ein Bedürfnis für eine KW zu bekommen.

    Der SLG Leiter muss Deinen Bedürfnisantrag bescheinigen. Du musst mindestens 2 Monate Mitglied im BDMP (in einer SLG) sein und dann mindestens

    2 Trainingstermine mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen, nach der Sportordnung des BDMP geschossen haben.

    Die Schießnachweise der anderen Vereine, in denen Du geschossen hast ( 12 oder 18 mal innerhalb eines Jahres) können

    anerkannt werden.

    Da Du aber schon ausreichend mit KW versorgt bist (relativ gesehen) wirst Du schon glaubhaft machen müssen, dass eine weitere Kurzwaffe notwendig ist

    für eine Disziplin beim BDMP.

    Nachtrag:

    sieh hier:https://www.bdmp.de/fileadmin/user_upload/BDMP/sport/termine/2019/Register_5.pdf

     

  12. Nun denn, die Mitgliedschaft im BDMP sollte kein Problem sein.

    Führunszeugnis nicht älter als 6 Monate.

    Als Einzelmitglied keine Bedürfnisse für grüne WBK nur gelbe WBK.

    Aufnahmegebühr 75.00€, Jahresbeitrag 75.00€.

    Dann solltest Du folgendes mal lesen: https://www.bdmp.de/fileadmin/user_upload/BDMP/sport/termine/2019/januar/Dienstwaffenliste.01-2019__1_.pdf

    Selbstverständlich ist auch folgendes zu beachten: https://www.bdmp.de/fileadmin/user_upload/Register_8.pdf

    Hier ein Link zur Sportordnung: https://www.bdmp.de/fileadmin/user_upload/Sportordnung_BDMP.pdf

     

    Ich hoffe es hilft Die bei Deiner Endscheidung.r

     

  13. vor 16 Minuten schrieb Mats:

    Da ich mich zur Zeit im Schriftwechsel mit dem Hiwi vom Bundesinnenminister befinde wäre ich für Input dankbar.

    Wie sieht es bei den anderen Mitgliedsstaaten im Bezug auf Magazine, Zuverlässigkeitsprüfung, Vorderlader, Deko und Salut aus? Auch einzelne Staaten würden mir da helfen.

    Gibt es evtl. eine Gegenüberstellung der Umsetzung der einzelnen Staaten? 

    Damit kann ich nicht dienen. Villeicht hilft die Das Schreiben das ich heute per mail erhalten habe bei Deiner Argumentation weiter.

     

    Sehr geehrter Herr ,

    vielen Dank für Ihre E-Mail vom 14. März dieses Jahres. In meiner Funktion als Parlamentarischer Geschäftsführer der CSU im Bundestag antworte ich Ihnen gerne auch im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen der CSU im Bundestag, die Sie ebenfalls angeschrieben haben.

    Lassen Sie mich vorausschicken, dass die CSU im Bundestag seit jeher den Standpunkt vertritt, dass ungerechtfertigte Belastungen von Besitzern legaler Waffen, die sich oftmals zu Unrecht einem Generalverdacht ausgesetzt sehen, nicht hinnehmbar sind. Der Schießsport, die Jagd und das Sammeln historischer Waffen gehören sowohl zu den bürgerlichen Freiheiten als auch zur Tradition unseres Landes und werden in Deutschland besonders verantwortungsbewusst praktiziert.

    Bei jeder neuen Regelung im Waffenrecht prüft die CSU im Bundestag deshalb genau und kritisch, ob sie zu einem substantiellen Sicherheitsgewinn führt oder – gerade mit Blick auf die unbescholtenen Jäger, Schützen und Sammler – nur einen bürokratischen Mehraufwand bedeutet, der in keinem vernünftigen Verhältnis zum erreichten Sicherheitsertrag steht. Maßgeblich ist für uns dabei zudem die Überzeugung, dass aufgrund unserer bereits bestehenden hohen nationalen Standards die eigentliche Gefahr nicht von Schusswaffen im legalen Besitz und schon gar nicht von unseren Schützen und Jägern ausgeht, sondern vom illegalen Waffenhandel und Waffenbesitz, gerade auch in Zeiten des zunehmenden illegalen Handels über das Internet.

    Aktuell steht nun die Überarbeitung des nationalen Waffenrechts an, um die Änderung der EU-Feuerwaffenrichtlinie umzusetzen.

    Die Änderungen dienen hauptsächlich drei Zielen: Der Zugang zu illegalen Schusswaffen soll erschwert werden. Sämtliche Schusswaffen und ihre wesentlichen Teile sollen über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg, das heißt von der Herstellung oder dem Verbringen nach Deutschland bis zur Vernichtung oder der Verbringung aus Deutschland, behördlich rückverfolgt werden können. Und drittens soll die Nutzung von legalen Schusswaffen zur Begehung terroristischer Anschläge erschwert werden, was insbesondere durch eine Begrenzung der Magazinkapazität halbautomatischer Schusswaffen erreicht werden soll.

    Gemeinsam mit unseren Kolleginnen und Kollegen aus der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament und dem Bundesminister des Innern konnten wir erreichen, dass etliche der ursprünglich von der Europäischen Kommission geplanten Regelungen entweder gestrichen oder zumindest wesentlich geändert wurden. So sollen die ursprünglich vorgesehenen flächendeckenden medizinischen Untersuchungen für Waffenbesitzer, die generellen zeitlichen Befristungen von waffenrechtlichen Erlaubnissen und das generelle Verbot von halbautomatischen Waffen nicht weiterverfolgt werden. Darüber hinaus können Museen und Sammler auch in Zukunft Waffen der Kategorien B und C problemlos sammeln und ausstellen.

    Gewisse Regelungen der EU-Feuerwaffenrichtlinie müssen jedoch als geltendes europäisches Recht umgesetzt werden.

    Dazu gehören die strengeren Regelungen zu Salutwaffen, wie sie bei dem Anschlag auf die Redaktion der Zeitschrift Charlie Hebdo verwendet wurden, die Regelungen zu großen Magazinen, die bei den Terroranschlägen am 13. November 2015 in Paris Verwendung fanden sowie zur elektronischen Registrierung von Waffen in nationalen Registern; letzteres ist in Deutschland zum allergrößten Teil bereits mit dem Nationalen Waffenregister erfüllt.

    Im Übrigen kann ich Ihnen mitteilen, dass der Gesetzentwurf noch einmal – unter Berücksichtigung der insbesondere von den Verbänden im Rahmen ihrer Anhörung mitgeteilten Kritikpunkte – überarbeitet werden wird und kann Ihnen versichern, dass wir keine überzogene Umsetzung der Richtlinie tolerieren werden.

    Ich hoffe, dass ich mit meinen obigen Ausführungen zur Erläuterung des Hintergrunds beitragen konnte. Abschließend darf ich Ihnen nochmals versichern, dass sich die CSU im Bundestag für einen maßvollen Umgang mit den Besitzern legaler Waffen in unserem Land einsetzen und sich auch in diesem Sinne in die noch anstehenden Beratungen einbringen wird. Über Ihre Unterstützung unserer Politik würde ich mich freuen.

    Mit freundlichen Grüßen

     

    Stefan Müller MdB

     

     

    cid:image001.png@01D46204.38397D70

    Stefan Müller MdB
    Parlamentarischer Geschäftsführer
    der CSU im Bundestag
    Platz der Republik 1, 11011 Berlin
    Telefon: 030-227 70212
    Internet:
    www.csu-landesgruppe.de

     

    Hinweise zum Datenschutz:

    Die im Rahmen Ihrer Anfrage gemachten Angaben, insbesondere die von Ihnen angegebenen Kontaktdaten, werden zum Zweck der Bearbeitung und Weiterverfolgung Ihres Anliegens und für den Fall von Anschlussfragen bei uns verarbeitet und gespeichert. Falls dies zur Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlich ist, wird Ihr Anliegen gegebenenfalls an fachlich zuständige Abgeordnete innerhalb der CSU-Landesgruppe oder an Mitarbeiter der CSU-Landesgruppe weitergeleitet.

    Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten sind Art. 6 Abs. 1 lit. a und e DSGVO.

    Ihre personenbezogenen Daten werden grundsätzlich gelöscht, sobald der Zweck der Speicherung entfällt und der Löschung keine vertraglichen oder gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.

    Weitere Informationen zum Datenschutz und Ihre Betroffenenrechte finden Sie auf unserer Webseite unter https://www.csu-landesgruppe.de/datenschutz

    • Gefällt mir 1
  14. vor einer Stunde schrieb Waffen Tony:

    Das ist ja auch so gewollt.

    Da hast Du Recht.

    vor einer Stunde schrieb Waffen Tony:

    Und es juckt doch auch Keinen.

    Da hast Du nicht Recht.

    Ich, im Herbst des Lebens angekommen werde weiterhin um mein Recht kämpfen.

    Ich hoffe, dass es viele genauso sehen und die "Obrigkeit" entsprechend mit Anfragen, Änderungsvorschlägen usw. täglich per Mail oder schriftlich

    konfrontieren.

    Meine Tätigkeit besteht dahingehend, dass ich immer als Sportschütze und Sprecher von Sportschützen argumentiere und deren Meining vertrete.

    Alles mit dem Hinweis, dass die anstehende Europawahl von der Argumentatiopn der Behörde für ein "Pro" für Sportschüzen abhänig

    sein wird. Wir, in meinem Stadt - Landkreis, sind zwar nur wenige ( 493 LWB Stadt und 1400 LWB im Landkreis) geben aber Kund und zu Wissen, dass

    auch bei der nächsten Komunal Wahl mit unseren Stimmen zu rechnen sein wird.

     

     

  15. vor einer Stunde schrieb steven:

    Es ist genau so, wie befürchtet. Das neue (kommende) Waffengesetz wird als Vernichtungsschlag gegen den legalen Waffenbesitz gesehen und durchgeführt.

    Du hast Recht. Diese "Messe" ist bereits gelesen.

    Mittlerweile habe ich ein Schreiben / Bayerisches Staatsminesterium des Innern, für Sport und Integration/ vom 28.03.2019 erhalten.

    Aus diesem Schreiben geht hervor, dass alles so umgesetzt wird wie im Referentenentwurf vorgesehen.

    Ich werde mich nicht mehr erdreisten, solche Schreiben oder Mails hier zu veröffentlichen.

     

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.